Protokoll der Sitzung vom 26.11.2014

(Zuruf der Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE)

Er hat dies wirklich mit Sachverstand und Herzblut getan. Deshalb möchte ich Ihnen, Herr Rust – dir, lieber Ingo –, ganz herzlich Dank sagen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich wünsche mir, dass sich sein Nachfolger hier in gleicher Art einbringt. Denn vom Minister – das muss ich auch sagen – bin ich enttäuscht. Von ihm habe ich noch nie etwas zum Denkmalschutz gehört.

(Beifall der Abg. Tobias Wald und Arnulf Freiherr von Eyb CDU – Oh-Rufe von den Grünen)

Es war wirklich die Leistung und die Aufgabe von Herrn Rust.

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Guter Mann!)

Er zieht nach Esslingen. Der Grund ist wahrscheinlich, dass er dann in der Nähe des Landesdenkmalamts ist. Aber viel leicht gibt es außer der familiären Seite auch noch einen an deren Grund, warum er dorthin zieht. Nochmals herzlichen Dank.

Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD)

Für die Landesregie rung erteile ich Herrn Staatssekretär Rust das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Ge schichte und der Natur genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden.

Dies steht in Artikel 3 unserer Landesverfassung und ist ein wichtiger Auftrag, den wir, das Land, die Landesregierung und die Landesverwaltung haben. Übrigens ist dies kein üb licher Verfassungsauftrag. Denn nicht alle Bundesländer ha ben den Schutz der Kulturdenkmale als Auftrag in der Lan desverfassung. Deshalb ist es für uns eine ganz besondere Ver pflichtung, die Denkmale im Land – ob verborgen oder offen sichtbar – zu erhalten.

Deshalb hat sich die Landesregierung schon sehr früh – dies steht schon im Koalitionsvertrag – dazu verpflichtet, die Denk

malpflege organisatorisch zu stärken; so lautet die Formulie rung im Koalitionsvertrag zwischen den Grünen und der SPD. Wir haben dieses Thema sehr schnell nach der Regierungsbil dung angepackt.

Ich möchte kurz zurückblicken – Herr Kollege Dr. Bullinger hat es schon erwähnt –, woher wir kommen und wie sich die Entwicklung seit den Siebzigerjahren gestaltete. Bis zu den Jahren 2004/2005 bestand die Landesdenkmalverwaltung mit einem Landesdenkmalamt, wie es damals noch hieß, als ei genständige Behörde. Diese Struktur wurde im Rahmen der Verwaltungsreform geändert bzw. – so möchte ich es durch aus wertend sagen – zerschlagen, und die Zuständigkeiten wurden in die Regierungspräsidien integriert. Fortan gab es ein Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart und drei Referate für Denkmalpflege in den Regie rungspräsidien Tübingen, Karlsruhe und Freiburg.

Auf den ersten Blick könnte man meinen – ich gebe zu, be vor ich mich tiefer mit der Materie befasst habe, hatte auch ich immer diese Vorstellung –, dass das im wunderschönen Esslingen gelegene Landesamt für Denkmalpflege mit seinen 250 bis 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die vorgesetz te Behörde für die Referate für Denkmalpflege in Tübingen, Freiburg und Karlsruhe sei. Das ist aber weit gefehlt. Die vor gesetzte Behörde dieser Außenstellen, dieser Referate ist, was die Fachaufsicht angeht, das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft.

Bisher war es so: Wenn ein Fall strittig war und von der obers ten Denkmalbehörde geklärt werden musste, dann hat das Mi nisterium hier nicht allein gehandelt, sondern hat sich bei den Fachleuten des Landesamts für Denkmalpflege im Regie rungspräsidium Stuttgart rückversichert.

Dass dies weder effizient noch im Sinne einer transparenten Verwaltungsstruktur war, war uns klar. Deshalb wollten wir daran etwas ändern; wir wollten die Denkmalpflege organisa torisch stärken.

Wir haben dies in einem breiten Beteiligungsprozess gemacht. Wir haben nicht gesagt: „So stellen wir uns das vor, und so muss es dann auch umgesetzt werden“, nein, wir starteten ei nen breiten Prozess, der von der Führungsakademie moderiert wurde. Unter Beteiligung der Beschäftigten und der Partner in der Denkmalpflege – ich denke an die Verbände, an die Kir chen, an Denkmaleigentümer –, aber auch unter Beteiligung der unteren Denkmalbehörden wurde ein neues Konzept er arbeitet, das die Vorteile der alten Struktur mit den Synergien der Eingliederung in die Regierungspräsidien verknüpft.

Wir formen die Landesdenkmalpflege wieder zu einer einheit lichen Behörde, belassen sie aber unter dem Dach des Regie rungspräsidiums Stuttgart, um die Synergien einer solch gro ßen Behörde wie des Regierungspräsidiums weiter zu nutzen, aber gleichzeitig auch die fachliche Zusammengehörigkeit wieder zu gewährleisten.

Darüber hinaus garantieren wir die Nähe zum Objekt; wir las sen also die Außenstellen, Herr Kollege Wald, selbstverständ lich weiterhin bestehen, damit die Ansprechbarkeit gegeben ist. Es war vor allem den kommunalen Landesverbänden sehr wichtig, dass es Ansprechpartner vor Ort gibt. Das wird auch in Zukunft gewährleistet bleiben.

Welche Ziele haben wir mit der Organisationsreform? Wir wollen natürlich eine einheitliche Anwendung des Denkmal rechts. Wenn klare fachliche Zuständigkeiten und klare fach liche Zuordnungen auch der einzelnen Behörden – zukünftig der Außenstellen – in den einzelnen Regierungsbezirken zum Landesamt für Denkmalpflege eingeführt werden, dann ist na türlich gewährleistet, dass es hinterher eine fachliche Instanz gibt, die über Fälle entscheidet, und eine Einheitlichkeit der Anwendung des Denkmalrechts auch über das Land und über die Regierungsbezirksgrenzen hinweg gewährleistet ist.

Die einheitliche Förderung wird ebenfalls besser gewährleis tet. Die Landesdenkmalpflege wickelt auch die Förderung der Denkmalpflege ab. Es ist wichtig, dass auch dies über die Re gierungsbezirke hinweg einheitlich gehandhabt wird. Auch das wird zukünftig erleichtert.

Ferner erleichtern wir den effizienten landesweiten Einsatz der Personalressourcen. Wir wissen, dass infolge des 1 480-Stel len-Einsparprogramms auch in der Landesdenkmalpflege ge kürzt wurde, und da wir in absehbarer Zeit keine massiven Stellenaufbauprogramme in diesem Bereich erwarten können, müssen wir schauen, wie wir das Personal effizient einsetzen. Das werden wir zukünftig tun, und wenn es Schwerpunktein sätze beispielsweise in der Archäologie gibt, werden wir die se viel leichter auch über die Grenzen eines Regierungsbe zirks hinweg organisieren können. Denn unsere Ahnen – wenn ich das so sagen darf –, diejenigen, die früher auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württembergs gesiedelt und gewohnt ha ben – ob das die Kelten oder die Römer waren –, haben sich nicht wirklich an unseren Regierungsbezirksgrenzen orien tiert.

Auch ich möchte zum Schluss Danke sagen. Sehr herzlich sa ge ich zunächst einmal allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern in der Landesdenkmalpflege Danke. Stellvertretend nen ne ich zwei Herren aus der Spitze der Landesdenkmalpflege – sie sind heute anwesend –, nämlich Herrn Professor Dr. Wolf, Abteilungspräsident des Landesamts für Denkmalpfle ge, und Herrn Professor Dr. Krausse, unseren Landesarchäo logen. – Herzlichen Dank für Ihre Arbeit und die tagtägliche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen.

Das ist eine nicht immer einfache Aufgabe. Denn oftmals wird die Landesdenkmalpflege, etwa wenn bei einem Bauprojekt etwas in der Baugrube gefunden wird, als Bremser empfun den. Dann muss man Rückgrat beweisen, um vor Ort Inves toren und Bauherren zu verdeutlichen, dass es um das kultu relle Erbe unseres Landes geht und dass es sich durchaus lohnt, noch die eine oder andere Woche dafür zu investieren, um dieses kulturelle Erbe zu retten oder wenigstens zu doku mentieren. Das ist eine harte Aufgabe, die die Kolleginnen und Kollegen immer wieder erfüllen.

Wenn wir interessante Schwerpunktgrabungen durchführen, Schätze bergen und diese mit nach Stuttgart oder Esslingen nehmen, werden wir hin und wieder hinter vorgehaltener Hand als „Grabräuber“ bezeichnet. Dann muss man dafür eintreten und sagen, warum die Bewahrung des kulturellen Erbes für uns so wichtig ist.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich an das Grab der Kelten fürstin erinnern, das Sie momentan im Ehrenhof des Neuen

Schlosses besichtigen können. Dort finden Sie auch eine klei ne Kabinettsausstellung mit spektakulären Funden aus diesem Grab.

Auch wenn es um Umbauarbeiten – Herr Kollege Kern und Herr Kollege Bullinger haben es angesprochen – in wertvol len Kulturdenkmalen geht, muss man sehr viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit bei Bauherren leisten, damit diese Arbeiten und auch der Wert akzeptiert werden.

Insofern danke ich den Kolleginnen und Kollegen nochmals recht herzlich. Bitte richten Sie ihnen meinen Dank aus.

Ich danke natürlich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern im Haus, die die Erarbeitung des Gesetzes vorangetrie ben haben.

Ich möchte auch Herrn Regierungspräsident Schmalzl dan ken; er ist heute ebenfalls anwesend. Er hat wesentlich dazu beigetragen, im Vorfeld der Beratungen in den Ausschüssen und im Landtag die Verbände und Organisationen, unsere Partner, mit ins Boot zu nehmen, damit auch diese den Weg der neuen Struktur der Landesdenkmalpflege gehen.

Ich freue mich darauf, dass diese wieder intakte Struktur ab dem 1. Januar 2015 gegeben ist und sich ein Traum verwirk licht hat. Wir haben eine Zukunftswerkstatt mit 100 Beteilig ten aus der Landesdenkmalpflege veranstaltet. Dabei haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Veranstaltung ihre Vision für die Zukunft definiert. Sie wollten, dass wir wie der ein Haus, eine Landesdenkmalpflege, eine Behörde sind. Ich freue mich, dass das ab dem 1. Januar 2015 wieder der Fall sein wird. Dann wird das Landesamt für Denkmalpflege im wunderschönen Esslingen angesiedelt sein – was aber, Herr Dr. Bullinger, kein Grund für mich war, nach Esslingen zu zie hen. Aber es kann schon sein, dass ich ab und zu vorbeischaue,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das ist zu befürchten!)

denn es ist fußläufig erreichbar für mich.

Insofern wünsche ich dem Landesamt für Denkmalpflege al les Gute.

Eine Bitte habe ich allerdings noch, nämlich dass der Verfas sungsauftrag, den wir haben, die Landschaft sowie die Denk male der Kunst, der Geschichte und der Natur zu schützen und dies als Aufgabe des Staates und der Gemeinden zu verste hen, auch zukünftig hier im Landtag und in der Landesregie rung fest verankert bleibt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/5870. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/6020. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I seiner Beschluss empfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Denkmalschutzgesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist Artikel 1 ein stimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2