Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Damit ist § 15 mehrheitlich zu gestimmt.
lautet: „Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2015/16 (Staatshaushaltsgesetz 2015/16 – StHG 2015/16) “. – Sie stim men der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.
Wir sind damit am Ende der diesjährigen Haushaltsplanbera tungen, die nicht nur für den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft, sondern für alle Abgeordneten und auch für die
Regierung einen Sitzungsmarathon dargestellt haben. Ich be danke mich bei allen, die zum reibungslosen Ablauf der Haus haltsplanberatungen beigetragen haben. Das gilt auch für die im Hintergrund wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Regierung, bei den Fraktionen und bei der Landtags verwaltung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, bevor wir in die Mittagspause eintreten, darf ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Die Mitglieder des Gremiums nach Artikel 10 GG treffen sich zu Beginn der Mit tagspause der Plenarsitzung zu einer Sitzung im Sicherheits raum. Das ist der Raum im Tunnel beim Haus der Abgeord neten.
Außerdem werden wie in den Vorjahren auch heute Pfadfin derinnen und Pfadfinder dem Landtag von Baden-Württem berg ein Friedenslicht überreichen. Auf der ganzen Welt hof fen Pfadfinderinnen und Pfadfinder auf Gewaltlosigkeit. Da her bringen sie in der Adventszeit das Friedenslicht aus Beth lehem in die Welt und so auch zu uns in den Landtag.
Zur Friedenslichtübergabe, die gleich am Weihnachtsbaum stattfindet, und dem anschließenden Imbiss in der Eingangs halle darf ich Sie ganz herzlich einladen. Musikalisch beglei tet wird die Veranstaltung vom Jugendorchester der Musik schule Leinfelden-Echterdingen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Be hinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) – Drucksache 15/5936
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ar beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren – Drucksache 15/6171
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Bereits im Jahr 2009 hat, wie wir alle wissen, die UN-Behin dertenrechtskonvention auch in Deutschland Rechtskraft er langt. Heute, dreieinhalb Jahre nach dem Regierungswechsel – man kann auch sagen: endlich – legt die Landesregierung die Novelle zum Landes-Behindertengleichstellungsgesetz vor.
Warum eigentlich so spät? Weil der Ministerpräsident den Ge setzentwurf handstreichartig von der Tagesordnung der Kabi nettssitzung abgesetzt und dem Sozialministerium Nachsitzen aufgetragen hatte. Kommunale Behindertenbeauftragte haupt amtlich, wie es die Sozialministerin vorgesehen hatte? Oder darf es auch ehrenamtlich sein? Das war die Frage. Zu deren Beantwortung wurde auch noch Hilfe von außen benötigt. Die „Badischen Neuesten Nachrichten“ titelten:
Nothelfer Schmiedel stellte gar „Kommunikationsprobleme im Staatsministerium“ fest und sagte, das Gesetz werde „ganz von allein“ seinen parlamentarischen Weg gehen, und zwar so, „wie es vorliegt“, also mit obligatorischen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen.
Doch auch das stimmt nicht, wie ein Blick in den Gesetzent wurf nunmehr offenbart. Es hat mal wieder in der grün-roten Harmonie gekracht. Dabei wird der Kompromiss jährlich 2,8 Millionen € kosten. Wie sagt da der Finanzminister? „Struk turelle Entlastung“.
Eines fällt ihm an dieser Stelle aber nicht ein: Er sagt diesmal nicht, es sei ein Erbe der Vorgängerregierung.
Gut abgestimmtes Regierungshandeln geht anders. Die CDUFraktion fordert einen eigenen Haushaltstitel für die 2,8 Mil lionen €. Alles andere widerspricht der Haushaltsklarheit. Das Geld bei den Zuschüssen für Projekte und Maßnahmen für sonstige Träger abzuzwacken ist haushaltsrechtlich nicht in Ordnung. Offen bleibt auch die Frage, was mit den 4,8 Milli onen € bisher finanziert wurde. Im Finanzausschuss habe ich diese Frage gestellt, bekam aber keine Antwort. Warum nicht?
Festzuhalten bleibt: Diese Regierung finanziert lieber Perso nalstellen zulasten konkreter politischer Projekte zur Verbes serung der Inklusion. Die CDU-Landtagsfraktion hätte das Ehrenamt dort, wo es bereits besteht, lieber nicht durch haupt amtlich tätige Behindertenbeauftragte verdrängt.
Dass sich die CDU im Interesse der Menschen mit Behinde rung konstruktiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligt, zeigt, dass wir diesem Gesetz zustimmen werden. Dies kommt auch mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag zum Ausdruck, der eine Evaluations- und Berichtspflicht nach drei Jahren zu grunde legt. Das halten wir für außerordentlich wichtig, um zu sehen, ob wir das, was wir mit dem Gesetz beabsichtigt ha ben, auch tatsächlich erreichen.
Abschließend noch eine Forderung in der Form einer Bitte an Sie, Frau Sozialministerin: Ermöglichen Sie, dass betroffene Menschen mit Behinderung oder deren engste Angehörige im
Landes-Behindertenbeirat mit am Tisch sitzen, mitdiskutie ren, mitentscheiden und mitbestimmen können. Auch hier gilt ein Grundsatz, hinter dem ich voll stehe: „Besser mit uns als über uns“.
In diesem Sinn, meine sehr verehrten Damen und Herren, stellt sich erneut unter Beweis: In der Sozialpolitik gibt es ei ne große Anzahl von gemeinsamen Projekten, bis hin in den Bereich der Gesetzgebung. Ich freue mich, dass es uns gelun gen ist, im Sinne der Menschen mit Behinderung einen Kon sens zu erzielen, den wir heute als Landes-Behindertengleich stellungsgesetz verabschieden können.
Herr Präsident, meine Da men und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach drei einhalb Jahren Grün-Rot können wir feststellen: Die UN-Kon vention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist im Land wirklich angekommen. Wir haben – gemeinsam mit unserem Landes-Behindertenbeauftragten Gerd Weimer – ei nen Dialogprozess gestartet, der sich über alle Politikbereiche erstreckt, in vielen Aktionen und Diskussionen vor Ort, in Kommunen, Schulen und Verbänden. Mit vielen Betroffenen haben wir uns darüber verständigt, was getan werden muss, damit aus Baden-Württemberg ein inklusives Musterländle wird.
Das ist eine administrative Herausforderung, erfordert aber noch viel mehr: eine Revolution in unseren Köpfen. Menschen mit Behinderung werden nicht als Objekt von Fürsorge ange sehen, sondern als gleichberechtigte Teile unserer Bürger schaft. Eine aufgeklärte inklusive Gesellschaft setzt nach der UN-Behindertenrechtskonvention auf die Teilhabe, auf die Mitwirkung und Selbstbestimmung aller, gerade auch benach teiligter Menschen. Sie haben Anspruch auf einen Nachteils ausgleich, auf eine unabhängige Beratung und auf ombud schaftliche Unterstützung. Denn echte Teilhabe erfordert im mer auch die Abwehr von staatlicher oder institutioneller Be vormundung, und sei sie auch noch so gut gemeint.
In diesem Sinn haben alle Menschen ein Interesse an einer in klusiven Gesellschaft. Inklusion ist also nicht nur ein bürger rechtlicher Anspruch für behinderte Menschen, sondern ein Lebensmodell für alle.
Grün-Rot hat sich im Koalitionsvertrag zu einer engagierten Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Men schen mit Behinderungen verpflichtet. Damit das Land und seine Kommunen aktiv zu ihrer Verantwortung stehen, müs sen wir – ergänzend zum Behindertengleichstellungsgesetz und zum Antidiskriminierungsgesetz des Bundes – unser Lan des-Behindertengleichstellungsgesetz gründlich renovieren. Denn unser bisheriges stammt noch aus der Zeit vor der UNKonvention.
Dementsprechend sind im alten Gesetz nicht einmal die Rech te des Landes-Behindertenbeauftragten geregelt. Er hat bisher kein verbrieftes Einsichts- oder Mitberatungsrecht; er ist nicht von vornherein unabhängig von Weisungen. Der Landes-Be hindertenbeirat hat bisher keine Geschäftsordnung; seine Kompetenz und seine Mitwirkungsmöglichkeiten sind nicht geklärt. Er repräsentiert auch nur einen Teil der Betroffenen.
Die bisherigen Behindertenbeauftragten der Stadt- und Land kreise haben keine Akteneinsichts- oder Mitwirkungsrechte; sie sind nicht unabhängig, sondern häufig Verlegenheitslösun gen. Eine Sachbearbeiterin in der Eingliederungshilfe oder der Pressesprecher eines Landrats können guten Willens sein – sie sind aber abhängig von Weisungen und Strukturen und al lein schon deshalb keine zuverlässigen Mittler zwischen Be troffenen und der öffentlichen Verwaltung. Darum geht es aber.