Protokoll der Sitzung vom 05.02.2015

Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, dass die Hälfte derer, die zurückgeführt werden soll ten, nicht da waren. Da stellt sich mir die Frage: Sind das Charterflüge, sind das ganze Maschinen, die Sie da ordern?

(Abg. Walter Heiler SPD: Halbe nicht! Eine halbe Maschine fliegt nicht!)

Wie sieht es dann mit den Kosten aus? Ich gehe einmal davon aus, dass Sie diese Flüge alle bezahlt haben. Stimmt es, dass die Kosten am Land hängen bleiben, wenn die Abzuschieben den nicht gekommen sind, und, wenn ja, in welcher Höhe?

Herr Kollege Raab, ich habe nicht gesagt, dass die Hälfte derjenigen, die rückgeführt wer den sollten, nicht angetroffen worden sind, sondern ich habe gesagt, dass die Hälfte derer, bei denen wir die Abschiebung terminlich angekündigt hatten, nicht angetroffen worden sind.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Die waren schlau!)

Die Quote – ich nenne es jetzt einfach so – bei denjenigen, bei denen keine Ankündigung erfolgt ist, ist wesentlich höher. Sie liegt dort bei 75 bis 80 %.

Das sind Charterflüge von angemieteten Flugzeugen. Die Kos ten bleiben dann in der Tat an uns hängen. Der Flieger fliegt, obwohl – –

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das ist, wie wenn die Polizei den Haftbefehl ankündigt! – Vereinzelt Hei terkeit – Gegenruf des Abg. Walter Heiler SPD: Hol doch mal den Zettel raus!)

Keine weiteren Fragen. – Vielen Dank, Herr Minister.

(Abg. Winfried Mack CDU: Das war sehr aufschluss reich!)

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. W o l f g a n g R e u t h e r C D U – P r a k t i s c h e P r o b l e m e b e i d e r U m s e t z u n g d e s J a g d - u n d W i l d t i e r m a n a g e m e n t g e s e t z e s

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie stellt sich die derzeitige Situation bei der Ausbildung

der Wildschadensschätzer dar?

b) Ist mit einer zusätzlichen Belastung der Justiz infolge des

Wegfalls des behördlichen Vorverfahrens beim Wildscha densausgleich zu rechnen?

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Zack!)

Ich darf Herrn Minis ter Bonde ans Rednerpult bitten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Da men und Herren! Sehr geehrter Herr Reuther, herzlichen Dank für die Fragen.

Die aktuelle Situation bei den Wildschadensschätzerinnen und Wildschadensschätzern ist wie folgt: Es sind ca. 880 Wild schadensschätzerinnen und Wildschadensschätzer im Land bestellt. Dies sind überwiegend Landwirtinnen und Landwir te. Da das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz erst zum 1. April dieses Jahres in Kraft tritt, hat sich hier zur bisheri gen Situation nichts verändert.

Zu Ihrer zweiten Frage, die ja auch Bestandteil der Diskussi on im Gesetzgebungsverfahren war: Wir gehen davon aus, dass es nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Justiz kommt. Im Gegenteil: Durch das höhere Eigeninteresse und die höhere Verantwortung der Örtlichen gehen wir davon aus, dass es hier eine Entlastung der Justiz von den zum Teil bis her stattfindenden Bagatellverfahren geben wird.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Reuther.

Herr Minister, gehen Sie da von aus, dass Sie auch zukünftig mit dieser Zahl von etwa 880 Wildschadensschätzern klarkommen?

Noch eine zweite Frage, weil die erste Frage auch auf die Aus bildung dieser Wildschadensschätzer abgezielt hat, die Sie jetzt ausdrücklich noch einmal in der DVO aufführen: Haben Sie Mängel in der Ausbildung erkannt, sodass Sie nun einen Grundlehrgang der Wildforschungsstelle bei dieser Ausbil dung zugrunde legen?

Sie haben recht. Es gab bisher keine Aus bildung in diesem Bereich. Gleichwohl hat die Wildfor schungsstelle in Aulendorf hierzu verschiedene Weiterbil dungs- und Ausbildungskurse angeboten.

Dabei hat sich herausgestellt, dass insbesondere die Schulung im Bereich der wildtierbiologischen Grundlagen sehr hilfreich ist, da vielfach erst durch solche Schulungen alle Schätzerin nen und Schätzer in die Lage versetzt wurden, beispielswei se auch verursachende Tierarten bei der Schadensschätzung zu berücksichtigen.

Insofern ist in der Durchführungsverordnung vorgesehen, ent sprechende Schulungen und Kurse anzubieten. Dabei geht es auch um Fragen von Streitschlichtungsmechanismen, da es in letzter Zeit aufgrund der Zunahme von Schwarzwildschäden immer weniger zu einer gütlichen Einigung kam.

Insofern hat man sich bewusst entschieden, auch solche Sach verhalte in die Kurse aufzunehmen und die Kurse am Ende mit einer Prüfung zu versehen. Es ist vorgesehen, dass die Kurse bei der Wildforschungsstelle in Aulendorf stattfinden können. Es wird aber auch diskutiert, im Rahmen der Durch führungsverordnung festzulegen, dass auch der Landesjagd verband Anbieter sein kann.

Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Dr. Bullinger.

(Abg. Wolfgang Reuther CDU: Meine Frage war noch nicht beantwortet!)

Herr Minister, ich wollte etwas nachfragen.

(Glocke des Präsidenten)

Moment, Herr Kolle ge. Eine Frage ist noch nicht beantwortet worden.

Herr Minister, Herr Abg. Reuther hat gefragt, ob die 880 Wild schadensschätzer nach Ihrer Einschätzung ausreichend sind.

(Abg. Wolfgang Reuther CDU: Danke!)

Da künftig nicht mehr die Gemeinden be stellen, sondern die Betroffenen selbst, ist es schwierig, abzu schätzen, wie sich das auf die Zahlen auswirkt.

Was die Anerkennung angeht, ist allerdings sichergestellt, dass alle, die sich bisher als Schätzerinnen und Schätzer betätigt haben, dies auch weiterhin tun können. Mit einer Übergangs frist von fünf Jahren ist zudem sichergestellt, dass die Frage des Weiterbildungskurses nicht zu einer Reduzierung der Zahl der Schätzerinnen und Schätzer führt.

(Abg. Wolfgang Reuther CDU: Danke!)

Jetzt bitte, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Herr Minister, die Schadensfeststellungen müssen auch justiziabel sein. Deshalb die Frage: Inwieweit soll im Rahmen von Crashkursen be stimmten fachfremden Gruppierungen die Möglichkeit eröff net werden, als Schätzer auftreten zu können?

Die zweite Frage: Inwieweit hat das Jagd- und Wildtierma nagementgesetz die obligatorischen Förmlichkeitsprüfungen beim Staatsministerium, beim Innenministerium und beim Justizministerium bestanden?

Bitte, Herr Minister.

Herr Abgeordneter, der Gesetzentwurf ist durch alle regulären Verfahren gegangen. Das ist Ihnen be kannt. Das war auch Teil der Diskussion im Gesetzgebungs verfahren bis hin zur Verabschiedung durch den Landtag von Baden-Württemberg. Das zu Ihrer zweiten Frage.

Die Schätzerinnen und Schätzer werden direkt von den Be troffenen, also von den Landwirtinnen und Landwirten einge setzt, um den eigenen Schaden feststellen zu lassen. Insofern weiß ich nicht, wie Sie da ein Einfallstor für Gruppierungen erkennen können, die Sie immer unter Verdacht haben, dass diese als Jagdgegner für Unbill sorgen könnten.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Mir ist nicht einsichtig, inwiefern die Schadensschätzerinnen und Schadensschätzer für solche Dinge eingespannt oder missbraucht werden könnten. Das erschließt sich nicht durch die konkrete Tätigkeit und die Beauftragung durch die Land wirte.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Okay! Das ist gut!)