Wolfgang Reuther

Sitzungen

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Danke. – Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie stellen sich Zahl und Dauer der Verfahren (Zeit von
der Antragstellung bis zur Entscheidung in der Sache) im Zuge von Bewilligungen von Anträgen nach der sogenann ten Breitbandoffensive 4.0 aktuell dar?
b) Ist es zutreffend, dass noch Ende September 2015 vonsei
ten des für die Abwicklung der Verfahren laut Richtlinie zuständigen Landesamts für Geoinformation und Landent wicklung Antragsteller fälschlicherweise an das Ministeri um für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verwie sen wurden?
Danke schön.
Herr Minister, ist es richtig, dass die Anträge nach wie vor noch beim Ministerium auflau fen? Sie sagten gerade, diese müssten seit Anfang Oktober beim Landesamt auflaufen. Mir wurde ganz aktuell vor zehn Minuten von einem Bürgermeister mitgeteilt, die Anträge wür den immer noch beim Ministerium auflaufen und die Stellen beim Landesamt seien nach wie vor nicht besetzt. Könnten Sie dazu noch etwas sagen?
Herr Minister, noch eine Fra ge sachlich-organisatorischer Art, weil Kommunen bemängelt hatten, dass die Antragsstelle bei den Anträgen organisatorisch nicht unterscheiden würde, ob zunächst lediglich die einfache Zustimmung für die Planausschreibung gegeben werden muss. Wenn man dies ändern würde, könnte man praktisch dieses Ausschreibungsverfahren für die Planung schneller starten, um Zeit zu sparen. Könnten Sie sich vorstellen, dass man ei ne derartige organisatorische Änderung vornehmen könnte?
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Als ich heute früh zum Parlamentsge bäude lief, wurde ich schon um Viertel vor neun aus der Fer ne mit Jagdsignalen begrüßt.
Ich war etwas verdutzt und dachte mir: Jagdsignale in der ab solut jagdfreien Zeit? Dann fiel mir ein: Das Gesetz hat noch nicht gegriffen, und es gibt eine Ausnahme: Die oberen Jagd behörden dürfen abweichende Jagdzeiten festlegen, wenn z. B. die Tierseuchenhygiene bzw. auch die Landeskultur dies erforderlich machen. Dann dachte ich: Okay, wenn die Jäge rinnen und Jäger heute zur Jagd auf diese Landesregierung blasen, mag das der Landeskultur durchaus zuträglich sein.
Denn – da möchte ich den Ausführungen meines Vorredners Dr. Bullinger durchaus folgen – manche Äußerungen des Mi nisters in dieser Woche waren nach meinem Dafürhalten für die Landeskultur durchaus schädlich, etwa als er festgestellt hat, dass einige Jagdfunktionäre sich mittlerweile aus der Mit te der Gesellschaft verabschiedet hätten, wenn sie sich hart gegen Tier- und Naturschutz positionieren, und gegen gelten des europäisches Recht verstießen und dies ignorieren wür den. Wer zur Demo aufrufe – so hieß es von ihm –, um ein Recht auf willkürlichen Abschuss von Katzen zu fordern, der habe die Zeichen der Zeit nicht erkannt und marschiere schnur stracks ins gesellschaftliche Abseits.
Herr Minister, ich frage mich ernsthaft: Haben Sie denn er kannt, um was es geht? Hier demonstrieren nicht einige we nige verwirrte Funktionäre. Das sehen Sie, wenn Sie nachher vor die Türen dieses Parlaments treten. Sie werden dann ver mutlich von einigen Tausend Jägerinnen und Jägern laut joh lend empfangen.
Die Katzen sind nicht Gegenstand dieser Durchführungsver ordnung.
Aber sie sind natürlich nach wie vor ein willkommenes Mit tel, um Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg als blind wütige Katzenkiller zu diffamieren und zu stigmatisieren.
Ich frage mich schon, Herr Minister, ob Ihnen denn sonst gar nichts mehr einfällt. Denn die Jägerinnen und Jäger in unse rem Land spiegeln für mich die Vielfalt unserer Gesellschaft wider. Sie sind die Mitte.
Wenn ich dort drüben den Landesjägermeister sehe – Arm in Arm mit der Kirche –, muss ich feststellen: Das ist BadenWürttemberg, und zwar auf die zentralste Art.
Herr Minister, Sie haben nicht nur die Figur eines Profiboxers,
sondern manchmal auch den damit korrespondierenden Charme.
Sollten Sie aber inzwischen das Maß der Mitte sein, dann wä re in Baden-Württemberg das Maß für die Mitte das Mittel maß. Gott bewahre!
Jägerinnen und Jäger bei uns in Baden-Württemberg stellen sich nie und nimmer gegen sinnvoll praktizierten Tier- und Naturschutz, sondern praktizieren diesen jeden Tag,
und zwar von ganz früh morgens, wenn Sie noch im Bett sind, bis spät nachts, wenn Sie schon wieder im Bett sind.
Das machen sie mit Leidenschaft, mit hohem Engagement und mit eigenen finanziellen Mitteln. Das sind übrigens die einzi gen wirklich geprüften Naturschützer. Menschenskind, seien wir doch froh, dass wir die Leute haben!
Jetzt nutzen sie ihren verfassungsrechtlich garantierten An spruch auf Demonstrationsfreiheit. Das müssten doch gerade Sie verstehen. Sie wurden von den Straßen in die Parlamente gespült, und diesen Leuten wollen Sie das Recht absprechen.
Sie verärgern nicht nur die Jägerinnen und Jäger in BadenWürttemberg, sondern sogar auch die in Nordrhein-Westfa len.
Darum kommen sie heute nach Baden-Württemberg, um mit zu demonstrieren. Früher kamen die Menschen aus aller Welt nach Baden-Württemberg, um etwas dazuzulernen.
Inzwischen kommen sie hierher, um zu schauen, wie man uns verhindert.
Sie haben es weit gebracht. Herzlichen Dank!
Lassen Sie mich einige der wirklich konkreten Kritikpunkte der Jägerinnen und Jäger hier noch einmal vortragen.
Es dreht sich zum einen darum, dass hier durch diese Durch führungsverordnung und die damit verbundene Ermächtigung im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz einige Dinge – mit massiven Auswirkungen für die Jägerinnen und Jäger und ihr jagdliches Handwerk – am Parlament vorbei beschlossen wur den.
Das betrifft z. B. die Verkürzung der Jagdzeiten für zahlrei che Wildarten – ich meine nicht nur die Rabenkrähen und Els tern – entgegen allen Empfehlungen auch der Wildforschungs stelle, was vor allem praktizierten Naturschutz und Tierschutz anlangt. Das ist nämlich keine Einbahnstraße. Das sind Nesträu ber. Wenn sogar diejenigen, die diese Wildarten schützen wol len, dafür plädieren, sie einigermaßen jagdlich zu regulieren, sollten wir darauf hören.
Die Folge wird eine Flut von Ausnahmeanträgen sein – ent gegen dem, was Sie wollten, nämlich eine Entbürokratisie rung des Jagdgesetzes.
Dann zu den Wildenten: Gerade noch vier von neun Arten sind bejagbar. Wenn Sie ein Revier mit hohem Gewässeranteil ge pachtet haben, dann haben Sie dies wegen der Jagd auf Feder wild getan. Genau die wird Ihnen jetzt genommen. Das ist ein massiver Eingriff ins Eigentumsrecht
und wird die Verpachtung dieser Jagd zukünftig massiv er schweren.
Wenn ich vor allem an die Krickente als einen Weiterzieher bei uns denke, der einen erheblichen Einfluss auf die Vogel grippe – Influenza – hat, dann muss ich sagen: Dies ist auch ein massiver Verstoß gegen die Tierseuchenbekämpfung. Das müssen Sie den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern er klären, die zum Jahreswechsel ihre Bestände keulen mussten, weil genau die Krickente diesen Erreger wieder übertragen hat. Diese Landwirte werden wahrscheinlich viel Verständnis haben. In Baden-Württemberg besteht die gleiche Gefahr.
Das beste Beispiel aber für eine akademische Betrachtung des sen, was Sie mit diesem Gesetz und dem Schalenmodell im mer vorhatten, ist die Tafelente. Sie steht im Nutzungsma nagement; deshalb soll sie auch zwingend bejagt werden. Jetzt gibt es gar keine Jagdzeit mehr für die Tafelente.
Das zeigt uns, dass es Ihnen bei diesem Schalenmodell, das an sich gut ist, nie darauf ankam, wildtierökologische und bio logische Gesichtspunkte sowie wissenschaftliche Ansätze zu grunde zu legen. Ihnen geht es darum, hier politisch willkür
lich einzugreifen, den Jägern die Möglichkeit der Jagd zu neh men.
Genauso ist es beim Raubwild. Hier haben wir querdurch deutlich verkürzte Jagdzeiten, und dies trotz der Gefahr vom Fuchs her. Darüber stand gerade im Januar in der ZEIT ein großer Bericht. Der Fuchsbandwurm ist auf dem Vormarsch. Allein im Jahr 2014 wurden in Bayern und Baden-Württem berg bei Menschen 26 neue Infektionen festgestellt, die teil weise nicht heilbar sind. Ist es dann genau das Richtige, die Jagdzeit für den Fuchs einzuschränken?
Genauso ist es bei den Neozoen. Das sind überwiegend nacht aktive Jäger. Wenn Sie jetzt auch noch die Möglichkeit der Fallenjagd beschränken und zweimal täglich Fallen kontrol lieren lassen, sodass alles so beunruhigt ist, dass die Fallen nicht mehr angenommen werden, dann marginalisieren Sie diese Fallenjagd.
Damit wird auch genau der Zugriff auf diese Beutegreifer ver hindert. Das ist ebenfalls ein aktiver Anschlag auf den Natur- und Artenschutz.
Was die Wildfütterung anlangt: 2 500 ha Mindestgröße waren schon vorher fast nicht praktikabel. Jetzt soll es noch eine zu sammenhängende Fläche sein. Dann geht es schon gar nicht mehr.
Beim Nationalpark begnügen wir uns mit zwei getrennten Flä chen. Aber bei der Wildfütterung soll es gefälligst zusammen hängend sein. Das müssen Sie den Jägerinnen und Jägern er klären.
Dann wird im zweiten Entwurf gegenüber dem ersten inner halb weniger Stunden noch die Kirrung verschärft, sodass wir statt 50 ha, wie früher, mittlerweile 100 ha brauchen, um Schwarzwild bekirren zu können. Auch das müssen Sie den Jägerinnen und Jägern erklären. Das ist nämlich wenig ein sichtig.
Eine Bürokratisierung bei den Jagdgenossenschaften wird mit dem Ganzen ebenfalls einhergehen. Sie sollten alarmiert sein, wenn Sie die Stellungnahme des Gemeindetags hierzu lesen. Der Grundbesitzerverband hat sich geäußert, genauso der Ver band der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer; sie lehnen dies ab. Es wird mehr Bürokratie entstehen, es wird teurer werden. Das bringt ebenfalls nichts. Genauso verhält es sich mit der Wildschadensregulierung.
Ich übe noch Kritik am Verfahrensablauf. Der Entwurf der DVO kam nämlich am Vorabend, bevor die Verbände zum ers
ten Mal zusammensaßen. Diese hatten gar keine Chance für eine interne Erörterung. Genauso lief es damals mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz.
Am Vorabend der letzten Ausschusssitzung, bei der es um die ses Thema ging, gab es sechs Änderungsanträge, die von den Regierungsfraktionen eingebracht wurden. Dies hat somit Me thode. Ich nenne es einmal das Recht der letzten Nacht.
Ein wesentliches Merkmal der Politik des Gehörtwerdens von Grün und Rot
ist das Recht der letzten Nacht. Liebe Kolleginnen und Kol legen, dann gehen die Lichter aus. Halali, Jagd vorbei und gu te Nacht!
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie stellt sich die derzeitige Situation bei der Ausbildung
der Wildschadensschätzer dar?
b) Ist mit einer zusätzlichen Belastung der Justiz infolge des
Wegfalls des behördlichen Vorverfahrens beim Wildscha densausgleich zu rechnen?
Danke.
Herr Minister, gehen Sie da von aus, dass Sie auch zukünftig mit dieser Zahl von etwa 880 Wildschadensschätzern klarkommen?
Noch eine zweite Frage, weil die erste Frage auch auf die Aus bildung dieser Wildschadensschätzer abgezielt hat, die Sie jetzt ausdrücklich noch einmal in der DVO aufführen: Haben Sie Mängel in der Ausbildung erkannt, sodass Sie nun einen Grundlehrgang der Wildforschungsstelle bei dieser Ausbil dung zugrunde legen?
Danke.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Am 1. September 1948 trat der Parla mentarische Rat zusammen, um über das Grundgesetz zu be raten. Am 23. Mai 1949 wurde selbiges verabschiedet – neun Monate später. Am 22. Juni 2012 traten die Regierungsfrak tionen zur ersten Sitzung mit den Nutzerverbänden zur Bera tung dieses Gesetzentwurfs zusammen. Heute erhält das ge plante Gesetz die letzte Ölung – 29 Monate später. Nun könn te man sagen, unsere parlamentarischen Vorfahren hätten ei ne schludrige Arbeit abgegeben. Die Frage ist aber auch: Hat ten diese eventuell einen Plan im Sack? Hatten sie einen Kom pass?
Denn uns hat überrascht, dass trotz der 29 Monate in der Nacht vor der letzten Beratung im Ausschuss sechs Ände rungsanträge zu diesem Gesetzentwurf eingebracht wurden. Diese stammten aber alle von den Regierungsfraktionen; kein einziger davon kam von der Opposition. Da fragen wir uns natürlich schon: Ist dies ein Misstrauensvotum gegen die ei gene Regierung, oder woher rührt denn das?
Zeitgleich meldete die Europäische Kommission Bedenken bezüglich des geplanten Gesetzes an.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist für uns Ausdruck konzeptionsloser Flickschusterei. Wir wären froh gewesen, wenn zumindest diese 29 Monate ausgereicht hätten.
Der erste Entwurf wurde von den Nutzerverbänden komplett verrissen. Dann wurde nachgebessert. Der zweite Entwurf reicht ihnen ebenfalls nicht aus. Der Landesjagdverband er wägt sogar einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Die Natur- und Tierschützer haben uns jüngst dokumentiert, dass sie von diesem Entwurf gar nichts halten. Deshalb lehnen wir auch diesen zweiten Entwurf komplett ab.
Es gab nur kosmetische Änderungen, um die Kritiker milde zu stimmen. Die Änderungen führen jedoch lediglich zu ei ner zusätzlichen Verkomplizierung dieses ohnehin völlig über frachteten Gesetzeswerks.
Dieser Entwurf reiht sich allerdings ein in eine Reihe von Ge setzen, wie wir sie von dieser Landesregierung kennen, die zu einer Ökologisierung weiter Teile unseres gesellschaftlichen Lebens führen
und die durch eine vollständige Überreglementierung die in dividuelle Freiheit bei uns deutlich einengen und beschrän ken. Das tragen wir nicht mit.
Die Bedeutung der Jagd wird in diesem Gesetz völlig über höht – zumindest in ihrer Wirkung auf die Biodiversität und den Erhalt von angepassten, stabilen und gesunden Wildtier populationen. Das führt bewusst zu falschen Schlussfolgerun gen. Die bedeutende Rolle des Tourismus sowie die Rolle ei ner extensiven Zersiedelung unseres Landes sowie einer ex zessiven Freizeit- und Landnutzung werden hier faktisch aus geklammert. Hier liegen jedoch die wahren Ursachen für die Missstände in unseren Naturräumen und für das Artensterben. Die Ursachen liegen nicht bei den Jägern – so, wie es von Ih nen immer wieder suggeriert wird.
Die Jäger werden hier gezielt diskreditiert als blindwütige Hunde- und Katzenkiller. Der Schutz wildernder Hunde und verwilderter Hauskatzen sowie der Schutz invasiver Neozo en, aber auch heimischer Raubwildarten durch eine Einschrän kung einer wirksamen jagdlichen Regulierung wird über die gesetzlichen Forderungen in Bezug auf die Biodiversität und den Artenschutz gestellt. Der Tierschutz greift hier speziell und nicht mehr generell. Er orientiert sich an dem Kuschel tier der Whiskas-Werbung. Das schafft nämlich genau die Re aktionen der Öffentlichkeit, die Sie anstreben.
Das ist dieser Shitstorm von selbst ernannten Tierschützern vom Wochenende. Diese Büchse der Pandora haben Sie mit dieser Diskussion über das Landesjagdgesetz eröffnet.
Es geht hier gar nicht um ein neues Jagdgesetz. Es geht letzt lich um den Alleinvertretungsanspruch gewisser Interessen verbände in allen Angelegenheiten des Natur- und Tierschut zes.
Hierbei stören die Jäger nur. Aber da machen wir nicht mit.
Zahlreiche der vorgesehenen Bestimmungen sind völlig pra xisfremd und dokumentieren auch den Verhinderungswillen dieses Gesetzgebers. Ein Fütterungsverbot bzw. eine Fütte rungsmöglichkeit erst bei einer Reviergröße von 2 500 ha ist einfach nicht machbar. Die Regelung eines Abstands von 200 m bei der Bejagung von Schwarzwild in den Jagdruhezeiten ist ebenfalls nicht machbar.
Besonders gravierend sind aber die eigentumsrechtlichen Be lange. Hier müssen wir ganz deutlich sagen: Die Grundbesit zer werden hier immer unter den Generalverdacht einer völ lig exzessiven Land- und Naturnutzung gestellt. Das tragen wir ebenfalls nicht mit.
Hier wird – das wurde heute früh auch durch unseren Frakti onsvorsitzenden betont – wieder einmal eine Kultur des Miss trauens etabliert. Das kann so nicht laufen. Dies spaltet die Gesellschaft. Viele Reglementierungen in diesem Gesetz zeu gen von einer gestörten Beziehung des Gesetzgebers zum Pri vateigentum.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zahlreiche Verbote, Verpflichtungen und Ermächtigungen. Dies ist eine Bevor mundung der Jäger sowie eine Reglementierung und Gänge lung selbiger. Das ist ein besonderes demokratisches Grund verständnis. Damit nimmt man den Jägern die Lust am Jagen. Somit löst sich auch das Problem in der Diskussion über die Jagd. Stellen Sie sich vor, es ist Jagd, und keiner geht hin – Halali, Jagd vorbei.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Der erste Entwurf des Jagd- und Wild tiermanagementgesetzes vom Februar dieses Jahres führte zu einem Sturm der Entrüstung bei den betroffenen Nutzerver bänden. Das lag vermutlich nicht nur daran, dass der Entwurf just zur Fastnachtszeit vorgelegt wurde, in der alle so richtig närrisch waren, es lag wohl eher noch am Inhalt. Die zentra len Kritikpunkte waren massive Eingriffe in das Eigentums recht, eine Unterordnung des Jagdrechts unter das Natur schutzrecht und fehlende Praxistauglichkeit, überbordende Bürokratie und eine Beschränkung der Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger.
Deshalb bestand der Zwang zur Nachbesserung, und diese ist – Herr Minister, das müssen wir attestieren – in einigen Punk ten auch erfolgt. Die Korrekturen reichen jedoch nicht aus, um alle Betroffenen gleichermaßen mitzunehmen und auszu söhnen. Wenn der Ministerpräsident davon spricht, dass der Kompromiss niemanden so richtig glücklich macht, halte ich dies für eine maßlose Untertreibung. Dies erscheint nach den massiven Auseinandersetzungen zwischen Gegnern und Be fürwortern dieses Gesetzentwurfs übrigens auch nicht mehr möglich.
Es bleibt festzuhalten: Dieses Gesetz trägt nicht dazu bei, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu erhöhen
und unterschiedliche Interessen zusammenzuführen, sondern spaltet die Gesellschaft zusehends und stellt die allgemein an erkannte Notwendigkeit der Jagd massiv infrage.
Dies sieht man etwa an der Aussage der Vorsitzenden des BUND Baden-Württemberg, Frau Dr. Dahlbender, die im Rahmen einer Präsentation, bei der es, wie vom Minister ge rade aufgegriffen, um die Tötung von wildernden Hunden und streunenden Katzen ging, gesagt hat:
Es kann nicht sein, dass der BUND sich für die seltenen Wildkatzen einsetzt und die Jäger sie ungestraft über den Haufen schießen.
Dies ist eine gezielte Verunglimpfung und Diffamierung aller Jägerinnen und Jäger und stigmatisiert die Jäger als blindwü tige Katzenkiller. Das geht gar nicht.
Dies zeigt aber deutlich, dass es vielen Befürwortern eines neuen Jagdgesetzes gar nicht so sehr um eine wissensbasier te Neuausrichtung dieses Gesetzes geht, sondern schlicht um die völlige Abschaffung der Jagd in Baden-Württemberg.
Diese fundamentalistische Haltung war bereits aus dem ers ten Gesetzentwurf deutlich herauszulesen. Deshalb wurde auch immer wieder vom „Diktat des Naturschutzes gegenüber dem Jagdrecht“ gesprochen.
Dieser Gesetzentwurf reihte sich auch in eine Kette vieler wei terer Gesetze ein, die eine umfassende Ökologisierung weiter Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens in Baden-Würt temberg zur Absicht haben. Hierbei tritt regelmäßig die Pri vatnützigkeit des Eigentums hinter dessen Sozialpflichtigkeit zurück. Gestern hat es Graf zu Waldburg-Zeil in der Anhö rung richtig benannt, als er sinngemäß sagte:
Wo leben wir eigentlich, wenn Grundeigentümer ständig einen vernünftigen Grund angeben müssen, wenn sie ih re Eigentumsrechte ausüben wollen?
Genau das ist der Punkt.
Nein, die Zeit reicht mir nicht. – Die Eigenverantwortlich keit des Individuums wird durch eine politische Moralisie rung, Bevormundung und Gängelei zusehends zurückge drängt. Genau dieses Phänomen, meine Damen und Herren, ist das Kernproblem bei der Auseinandersetzung um diesen Gesetzentwurf.
Wie sagte gestern bei der Anhörung Herr Dr. Hoffmann mit Blick auf das Gesetz? Zu viele Verbote, zu viele Verpflichtun gen und zu viele Ermächtigungen. Da hat er recht.
Die Jägerinnen und Jäger fühlen sich nämlich entmündigt und enteignet, ebenso die Grundbesitzer.
Sie werden bei der Ausübung des jagdlichen Handwerks mas siv kritisiert, sollen jedoch für öffentliche Aufgaben eines Wildtiermanagements auch noch privat zur Kasse gebeten werden. Das sind ja nicht so sehr Jäger, sondern das sind schon eher Märtyrer.
Sie, Herr Minister, taten deshalb gut daran, bei diesem erneu ten Gesetzentwurf zurückzurudern, und zwar speziell dort, wo
ganz besonders stark eigentumsrelevante Dinge tangiert sind. Das erkennen wir auch ausdrücklich an. Aber Sie haben zwi schenzeitlich auf massiven Druck von außen reagiert und nicht aus besserer und höherer Einsicht.
Wir begrüßen hierbei die klare Abgrenzung, die Sie jetzt vor genommen haben, zwischen Wildtiermanagement, Jagd und Hege. Wir begrüßen die Beschränkung der Dominanz des Na turschutzes und das grundsätzliche Jagdausübungsrecht bei Wildarten im Entwicklungsmanagement. Wir begrüßen die Klarstellung zur Abgrenzung von Schutzgebieten, und wir be grüßen die Streichung der juristischen Person bei der Befrie dung von Grundflächen aus ethischen Gründen.
Wir lehnen ein grundsätzliches Fütterungsverbot weiterhin strikt ab und fordern eine grundsätzliche Fütterungserlaubnis mit praxis- und artgerechter Ausgestaltung
und sanktionsbewehrter Durchsetzung – das ist das Entschei dende – bis hin zum Entzug der Jagderlaubnis bei falscher Fütterung.
Wir lehnen außerdem das Verbot der Fallen- und Baujagd ab, weil hier der Schutz des Niederwilds und der Bodenbrüter ge nauso tangiert ist wie eine sinnvolle Tierseuchenbekämpfung, wenn erforderlich. Wir lehnen die unzureichende Zuordnung von Wildtieren zum Schalenmodell ab, ebenso die zwei Mo nate Jagdruhe mit völlig praxisuntauglichen Möglichkeiten zur Bejagung des Schwarzwilds. Das bringt den Jägern eben so wie die 200-m-Regel gar nichts. Außerdem lehnen wir die pauschale Beteiligung der Landwirte mit 20 % bei der Wild schadensregulierung beim Mais ab.
Wir fordern vielmehr die Landesregierung auf, das bewährte Landesjagdgesetz, soweit geboten, partiell nachzubessern – wir sehen sehr wohl die Erforderlichkeit – und von der Ver abschiedung eines völlig überzogenen, eigentumsfeindlichen und überbürokratisierten Vollgesetzes Abstand zu nehmen.
Aus den genannten Gründen lehnen wir dieses Gesetz im Gan zen ab. Denn wir sind heute, Herr Minister, noch weiser als früher, und dieses Gesetz ist für die Katz.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben inzwischen hier im Landtag zahlreiche Diskussionen über Fracking geführt – bemerkenswerterweise zum Teil sehr einhellig, was wir alle begrüßen –, nicht zuletzt am 28. Juni 2012, als wir hier eine gemeinsame, über alle Fraktionen hinweg reichende Beschluss fassung vorgenommen haben, nämlich die Landesregierung beauftragt haben, zum einen auf Bundesebene auf ein Mora torium zur Verhinderung des Einsatzes umwelttoxischer Stof fe bei der Erschließung von Gasvorkommen in unkonventio nellen Gesteinsschichten hinzuwirken und zum anderen auch
eine Änderung des Bergrechts herbeizuführen, um eine obli gatorische Umweltverträglichkeitsprüfung zu veranlassen, so bald Fracking irgendwo zum Einsatz kommen soll.
Wir hatten Fracking im Bereich der Trinkwassergewinnung, insbesondere in Wasserschutzgebieten, kategorisch ausge schlossen und hatten auch ein generelles Einvernehmen dar über erzielt, ein Vetorecht für die Wasserbehörden beim Ein satz von Fracking einzuführen.
So war für uns von der CDU eigentlich alles besprochen,
und wir sagten: „Hoppla! Hierüber bräuchten wir doch eigent lich die nächsten Jahre nicht mehr zu diskutieren.“
Aber bereits im Juni 2013 haben wir hier schon wieder über Fracking diskutiert. Damals war es der hochgeschätzte Kol lege Müller, der vor der Bundestagswahl ein wahltaktisches Kalkül vermutete, was ich persönlich natürlich von vornher ein ausschließe.
Eine weitere Diskussion hatten wir hier zuletzt vor wenigen Wochen, im April. Damals hat hier der Kollege Lusche ge sprochen. Vermutlich war das Ankündigungen der Bundesmi nisterin Hendricks geschuldet, dass man jetzt auf Bundesebe ne wohl noch in diesem Jahr zu einer einheitlichen Lösung kommen sollte mit einer Änderung des Bergrechts, nämlich ebendieser obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung und auch dieses Verbots des Einsatzes umwelttoxischer Stof fe bei Fracking.
Wir hatten damals hier im Landtag noch darauf hingewiesen: Dies gilt ausdrücklich, solange die Risiken nicht absehbar und nicht abschätzbar sind. Dazu komme ich nachher noch. Da sind wir seitens der CDU inzwischen schon einen ganzen Schritt weiter, was ich für durchaus bemerkenswert halte.
Wir hatten ein wenig den Eindruck, nachdem Nordrhein-West falen und Schleswig-Holstein durch ihre Minister Anfang des Jahres eine Bundesratsinitiative anstrengen wollten, um ge nau diese Dinge umzusetzen, dass man sich hier im Land sei tens Grün-Rot etwas als Getriebene sah und dass man deshalb reagieren musste und deshalb auch eine erneute Diskussion entfachte. Herr Lusche vermutete damals, dass vor allem die Grünen darum bangen, dass sie ihre Vormachtstellung bei der Diskussion über Fracking und ihr selbst reklamiertes Aus schließlichkeitsprinzip verlieren würden. Ich zitiere hier nur meinen Kollegen Lusche.
So hatte man schon ein wenig den Eindruck, dass man beim Wettlauf um die Gunst einer etwas verschreckten und einge schüchterten Öffentlichkeit bundesweit und hier im Land na türlich nicht hintendran bleiben durfte. Da durften SPD und Grüne natürlich ebenfalls nicht fehlen, denn auch ein wenig Aktionismus kann in dieser Beziehung sicherlich nicht scha den.
Baden-Württemberg war immer ein technologieoffenes und -freundliches Land. Aber ich habe den Eindruck, liebe Kolle
ginnen und Kollegen, dass wir dies bei der Fracking-Diskus sion von Anfang an niemals waren.
Da gefällt mir eine durchaus differenzierte Diskussion schon besser – die Kollegin Grünstein hat es erwähnt –, wie sie jetzt gerade auch in Niedersachsen geführt wird, wo es darum geht, dass Tight Gas aus Sandsteinschichten in 2 500 m Tiefe durch aus weiterhin mithilfe der Fracking-Methode gefördert wer den darf, aber die Schiefergasförderung eben per se ausge schlossen wird. Hier geht es um den Einsatz von Chemikali en mit Gefährdungsstufen. Das heißt, hier wird eigentlich auf einem qualitativ recht hohen Niveau diskutiert. Dies führt in dieser Diskussion zu einer Versachlichung, die mir im Land, aber auch bundesweit bei diesem Thema oftmals deutlich fehlt, was auch die Bevölkerung nachhaltig verunsichert.
Dazu komme ich gleich. Wegen Ihnen würde ich da sogar eine kleine Parenthese vornehmen, Kollege Schmiedel.
Besondere Verwunderung hat bei uns ausgelöst, dass wir heu te, auch noch von der SPD initiiert, wiederum über dieses The ma diskutieren, nachdem sich offensichtlich zwischen den bei den SPD-geführten Ministerien im Bund eine Einigung abzu zeichnen scheint. Die Referentenentwürfe werden abgestimmt und sollen vielleicht sogar schon in diesem Jahr zu gesetzli chen Regelungen führen, die mir auch sinnvoll erscheinen.
Aber ganz offensichtlich ist man seitens der Landes-SPD nun doch etwas aufgeschreckt durch einen Brief, den Bundesmi nister Gabriel Ende Mai an Frau Dr. Gesine Lötzsch, die Vor sitzende des Haushaltsausschusses im Bundestag, geschrie ben hatte und der Anlass für diese wilden Spekulationen ge geben hat.
Es geht hier um die Änderung – nach unserem Dafürhalten ei gentlich eine völlig banale Geschichte – der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung in bergbaulichen Vorha ben und um eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes – die Kollegin Grünstein hat es bereits ausgeführt –, also um Din ge, die wir hier selbst schon gefordert und beschlossen hatten.
Aber wenn nun so wilde Spekulationen aufkommen, dann muss das wahrscheinlich schon auf irgendwelche missver ständlichen Forderungen zurückzuführen sein. Das liegt of fensichtlich auch daran, dass ausdrücklich in diesem Brief drinstand, dass die Erlaubnis der Wasserbehörde bei Fracking erforderlich sei und dass ein Verbot dieses Vorhabens in Was serschutzgebieten greifen sollte; weiter gehende Anforderun gen an Fracking-Genehmigungsverfahren würden noch intern geprüft.
Daraus haben natürlich viele schon geschlossen: Jetzt kann es überall sonst, auf 86 % der Landesfläche, erfolgen. Wir hat ten nur gehofft, dass dem mitnichten so sei. Sie haben es jetzt heute nochmals bestätigt, und wir gehen davon aus, dass dies auch Minister Gabriel oben in Berlin vernommen hat.
Sie haben gefragt: „Was hat Herr Oettinger gesagt?“ Bei Oet tinger wissen wir wenigstens, von was er spricht und was er davon hält. Da ist die Meinung eindeutig.
Selbst Kollege Hahn sprach von einem „Fracking-Ermögli chungsgesetz“, und deshalb musste auch Frau Ministerin Hen dricks gleich zurückrudern. Sie hatten auch erwähnt, dass sie in einem Interview noch einmal klar strenge Fracking-Regeln vorgab und hierbei auch noch einmal darauf hinwies, dass die se selbst für Forschungszwecke gelten.
Aber wir fragen uns natürlich schon: Wie läuft denn die Ab stimmung zwischen den SPD-Ressorts auf Bundesebene, und wie läuft die Abstimmung hier zwischen Landes- und Bun des-SPD? Ganz offensichtlich haben wir den Eindruck, dass die SPD im Land ein bisschen die Sorge hatte, dass diese we nig klar definierten Äußerungen des Bundesministers Gabri el den Fraktionsfrieden hier im Land doch deutlich belasten können, und darum führen wir heute auch diese Diskussion.
Wir seitens der CDU können hier nur sagen: Wir haben schon seit Anfang dieser Diskussion hier in Baden-Württemberg ei ne klare Haltung, die wir nach wie vor vertreten. Wir halten an den gefassten Beschlüssen vom Juni 2012 fest, und wir un terstützen auch ganz klar die Vereinbarungen zwischen den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene, das heißt: keine Fra cking-Technologie bei unkonventioneller Erdgasgewinnung unter Einsatz von umwelttoxischen Stoffen, und zwar gene rell und nicht nur so lange, wie die Risiken nicht geklärt sind. Auch stellen wir klar heraus: Trinkwasser und Gesundheit ha ben für uns bei dieser Diskussion absoluten Vorrang.
Wir wissen auch, dass alle unsere Bemühungen dem Besorg nisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes geschuldet sein müssen. Auch hier bedarf es dann eines Vetorechts für unse re Wasserbehörden. Ebenso darf keine Entsorgung des Flow back aus Fracking-Vorgängen mit umwelttoxischen Chemi kalien in Versenkungsbohrungen erfolgen und muss eine ob ligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlich keitsbeteiligung stattfinden.
Wir wollen auch das Bergrecht dahin gehend erweitert wis sen, dass das Schadensverursacherprinzip auch für die Gas förderung gilt. Wir wollen eigentlich auch umgesetzt wissen, dass hier eine Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten erfolgen sollte.
Wir wollen, wie eingangs erwähnt, das Trinkwasser durch ein Vetorecht der Wasserbehörden geschützt wissen. Wir fordern deshalb Minister Gabriel noch einmal zu einer Präzisierung seiner Aussage auf, vor allem was einen strengen Gebiets schutz anbelangt – nämlich nicht nur in Wasserschutzgebie ten, sondern auch in allen Gebieten der öffentlichen Wasser entnahme und der Trinkwasserversorgung genauso wie bei der privaten Trinkwasserversorgung.
Mit dieser klaren Haltung stellen wir uns immer wieder gern und leidenschaftslos einer vernünftigen, zielgerichteten Dis kussion über das Thema Fracking – wo auch immer, wann auch immer, sogar heute.
Herzlichen Dank.
Herr Kollege Schoch, es war etwas unsportlich, zu unterstellen, die Bundesregierung woll te während der Fußball-WM Fracking durchsetzen. Das schei nen Sie mit dem Begriff Pressing zu verwechseln. Das ist aber ein fußballtechnischer Begriff.
Lieber Kollege Lehmann, bei aller Wertschätzung: Auch Sie scheinen etwas zu verwechseln, nämlich Herumgeeiere mit der Segnung, echte Eier zu haben. Damals gab es leider kei ne Einigung der CDU mit der FDP/DVP; denn das war nicht weitreichend genug. Deshalb gilt nach wie vor: Wir bedauern, dass unser Änderungsantrag aus der letzten Debatte vor acht Wochen leider nicht mitgetragen wurde. Der war nämlich auch weiter gehend.
Wir, die CDU-Fraktion, stellen uns aber in die Einheitlichkeit dieses Gremiums und stehen auch zu den Beschlüssen der Umweltministerkonferenz von Konstanz – sie wurden ange sprochen – und auch zur gemeinsamen Erklärung der Parla mentarier der Landtage aus Baden-Württemberg und Vorarl berg anlässlich des Treffens der Präsidenten – hinter mir sitzt
einer der Protagonisten – im Mai mit einem klaren Nein zur Schiefergasgewinnung mit Fracking im Bodenseeraum we gen dessen Bedeutung als Trinkwasserspeicher und Naherho lungsgebiet. Wir stehen auch zum Appell der deutschen Bier brauer,
die sagen: „Fracking ist ein Anschlag auf das deutsche Rein heitsgebot.“
So soll uns auch dieser flammende Appell Anlass sein, uns mit dem gebotenen Augenmaß und der gebotenen Sorgfalt verant wortungsbewusst und frei von rein parteipolitischem Kalkül der Diskussion hier zu stellen.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wir wollen uns in der heutigen Debat te ganz fachlich auf zwei strittige Themen der Großen Anfra ge konzentrieren: das generelle Fütterungsverbot und das Ver bot der Baujagd.
Wir lehnen seitens der CDU ein generelles Fütterungsverbot für Schalenwild strikt ab, da wir sehr wohl die Bedeutung ei ner artgerechten Wildtierfütterung hinsichtlich einer Len kungs-, Vermeidungs- und Erhaltungsfunktion erkennen. Sie ist praktizierter Tierschutz und gilt für alle Tiere gleicherma ßen, somit auch für das Schalenwild. Tierschutz ist nach un serem Dafürhalten unteilbar.
Wir sehen in einer artgerechten Fütterung keinen starken Ein griff in die natürlichen Vorgänge innerhalb eines Ökosystems, da Kulturlandschaftsökosysteme mit ihren durch den Men schen geschaffenen Ausprägungsformen und deren Auswir kungen auf das Wild derartige unterstützende Maßnahmen er forderlich machen.
Wir sehen schon gar keine Gefahr hinsichtlich einer „Verhaus schweinung“ speziell des Schwarzwilds, wie neulich durch den Ministerpräsidenten beim Landesjägertag thematisiert.
Der Hinweis der Landesregierung auf die negativen Auswir kungen der Wildfütterung hinsichtlich Wilddichte und Schad situation, basierend auf den Erkenntnissen eines Experiments der Wildforschungsstelle Baden-Württemberg bei Rehwild, erscheint uns in diesem Zusammenhang nicht besonders auf schlussreich. Die hierbei praktizierte Art der Fütterung ad li bitum musste geradezu zu diesen negativen Folgeerscheinun gen einer deutlich erhöhten Wilddichte und einer Zunahme der Verbissschäden im Forst führen. Solche Saftfutterabgaben in Wintermonaten ohne die entsprechende Aufnahme von Raufutter
provozieren aufgrund einer fehlenden Struktur des Saftfutters eben solche für die Verdauung erforderlichen physiologischen Umschichtungen im Panseninhalt und haben immer zur Fol ge, dass beim Rehwild erhöhte Verbissschäden auftreten und beim Rotwild die Schäle.
Deshalb hat eine solche Fütterung nur experimentellen Nut zen. Es fehlt aber der Praxisbezug, und damit können wir sie auch nicht zum Maß der Bewertung für potenzielle Wildschä den bei einer artgerechten Fütterung heranziehen.
Ebenso wenig steht das Wildunfallgeschehen in einem linea ren Zusammenhang mit der Wilddichte, wie von der Landes regierung in der Antwort auf diese Anfrage unterstellt wird. Es spielen vielmehr Verkehrsdichte, tageszeitige Verkehrsver teilung, Dämmerungszeiten, Fortpflanzungszeiten, Gestaltung und Bebauung der Straßenränder, Erntezeitpunkte und vor al lem – das ist das Zentrale – menschliche Störungen eine sehr entscheidende Rolle.
Hier haben Sie es sich bei der Beantwortung viel zu einfach gemacht.
Und schließlich: Eine verringerte Biodiversität als Folge von Wildfütterung herauszustellen entbehrt tatsächlich jeglicher wissenschaftlichen Grundlage.
In diesem Zusammenhang ist es auch völlig verfehlt, die Waldentwicklung in Baden-Württemberg, basierend auf Er kenntnissen forstlicher Gutachten, maßgeblich auf schädliche Auswirkungen fehlerhafter Wildfütterung zurückzuführen.
Fakt ist doch, dass die Schadensentwicklung beim Verbiss im Forst durch Schalenwild nach dem forstlichen Gutachten rück läufig ist. Sie ist ein lokales, aber sicherlich kein landeswei tes Problem, da nur 13 % der Verjüngungsfläche durch den Tannen- und Eichenverbiss tatsächlich betroffen sind. Des halb bedarf es hier auch keiner landesweiten Regelung.
Die Waldentwicklung in Baden-Württemberg entspricht näm lich exakt den Erwartungen, die sich aus den klimatischen Be dingungen und den Bodenbedingungen herleiten lassen. Es tritt also keine Entmischung der Baumarten ein, außer dass die Rotbuche weiter an Dominanz gewinnen wird, was jedoch der Waldbewirtschaftungsform des naturnahen Waldbaus ge schuldet ist. Mitteleuropa befindet sich nun einmal in einem Rotbuchenoptimum. Dies wird sich bei dieser waldbaulichen Gestaltung dauerhaft durchsetzen,
und die Tanne und die Eiche, so leid es mir tut, werden dann ein Problem haben, sich regional und vor allem in ganz Ba den-Württemberg zu etablieren. Es kann sich hier nur die ei ne Baumart durchsetzen. Ob diese tatsächlich irgendwann das Klima retten wird, werden wir dann sehen müssen. Auf jeden Fall wachsen die Bäume nicht ohne forstliche Hege und Pfle ge. Deshalb müssen wir, wenn wir naturnahe Waldverjüngung wollen, auch mit den Baumsorten leben können, die zurzeit dieses Optimum vorfinden.
Wir pflichten der Landesregierung bei, dass eine Wildfütte rung am falschen Ort oder mit falschen Futtermitteln Wild schäden provoziert. Dies ist eine korrekte Feststellung. Aber in einem Gesetz sollte es darum gehen, Gutes zu fördern und Missbräuche nicht durch Pauschalverbote abzustellen.
Das Ziel der Gesetzgebung ist damit unseres Erachtens voll ständig verfehlt.
Interessanterweise stimmt die Landesregierung in der Beant wortung zu, dass sich eine richtige Fütterung positiv auf die Wildschadensentwicklung auswirken kann. Das ist schon ein mal positiv. Wenn eine korrekte Fütterung mit hohem Auf wand und auf Grundlage einer großräumigen Planung betrie ben wird, ist dies eine sinnvolle Herausforderung für die Jä gerschaft. Dies liefert aber keine Begründung für ein Verbot.
Schaffen Sie also für die Jäger positive Anreize. Strafen Sie sie nicht durch einen Verbotskanon, und stellen Sie sie nicht unter Generalverdacht. Brandmarken Sie das Schalenwild nicht als Schädlinge, und degradieren Sie Jägerinnen und Jä ger nicht zu Schädlingsbekämpfern.
Ebenso verhält es sich beim Verbot der Fuchsjagd am Natur bau mit dem Hund, um irgendwelchen Verletzungen durch
Dachse, die sich darin befinden könnten, vorzubeugen. Hier bei wird den Jägern einmal mehr die eigenverantwortliche jagdliche und tierschutzrelevante Beurteilung der Situation vor Ort abgesprochen. Ein Jäger als praktizierender und vor allem geprüfter Natur- und Tierschützer ist nach unserem Da fürhalten sehr wohl in der Lage, zu erkennen, ob ein Bau von einem Dachs besetzt ist oder nicht, und ein verantwortungs bewusster Hundeführer wird seinen Hund sicherlich nicht ab sehbaren Gefahren aussetzen.
Vertrauen Sie den erfahrenen Jägern und deren gut ausgebil deten Hunden, und stellen Sie sie nicht unter den Generalver dacht der Tierquälerei.
Wenn wir bedenken, dass 20 % der Fuchsstrecke immer noch am Bau gemacht werden, ist es nach meinem Dafürhalten nach wie vor wichtig, diese Art der Bejagung vorzunehmen, um Bodenbrüter und Niederwild zu schützen. Studien bezeu gen dies ebenfalls.
Die Fuchspopulation lässt sich natürlich lokal und regional sehr deutlich reduzieren, landesweit sicherlich nicht. Denn da haben wir auch den Forst, und da werden auch Geberpopula tionen vorgehalten.
Sie greifen durch ein Verbot der Baujagd und eine Beschrän kung der Jagdarten in die Eigentumsrechte der Jagdaus übungsberechtigten und Grundbesitzer ein und berauben die Jägerinnen und Jäger eines jahrhundertealten Kulturguts. Un ter dem Deckmantel des verfassungsmäßigen Anspruchs des Natur- und Tierschutzes unterwerfen Sie das Jagdrecht der Dominanz des Naturschutzes und degradieren die Jägerinnen und Jäger zu dessen Erfüllungsgehilfen.
Damit motivieren Sie diese nicht, die Jagd engagiert auszu üben, sondern Sie vergrämen sie in großem Stil.
Herr Minister, setzen Sie Ihr Gesprächsangebot an die Jäger zu Nachverhandlungen über den Gesetzentwurf in die Tat um, und befrieden Sie nicht nur bestimmte Bezirke und die Fried wälder in Baden-Württemberg, sondern befrieden Sie damit das ganze Land.
Danke schön.
Herr Minister, ich pflichte Ih nen bei: Eine Novellierung des Landesjagdgesetzes ist not wendig – jedoch nicht in Form eines durchgreifenden Vollge setzes und vor allem nicht unter dem Diktat des Naturschut zes, sondern im Einklang mit dem Naturschutz. Dabei müs sen beide Rechtskreise – Jagd- und Naturschutzrecht – ge wahrt bleiben.
Wenn Kollege Storz sagt – wir haben beide den gleichen Wahlkreis –, er spreche mit Jägern, die alles, was in dem Ge setzentwurf stehe, ganz gut fänden, dann muss ich sagen: Lie ber Hans-Peter, ich weiß nicht, mit welchen Jägern du bei uns in Konstanz gesprochen hast.
Aber auf dem Kreisjägertag warst du nicht zugegen. Dort hör ten sich die Stimmen völlig anders an. Das können wir noch einmal gemeinsam machen.
Was das Saarland und die Fütterung anbelangt: Im saarländi schen Gesetz ist ausdrücklich von der Fütterung in Notzeiten und der Ablenkungsfütterung für Schwarzwild in schadträch tigen Regionen und Bezirken die Rede.
Im Saarland wurde das ausdrücklich aufgenommen. Hätten Sie so etwas in Ihrem Gesetzentwurf, hätten Sie die Jäger bei uns sicherlich nicht so an der Kette hängen. Das dürfen Sie mir glauben. Darüber können wir reden. Das macht auch Sinn.
Das Saarland hat das dort bestehende Jagdgesetz angepasst, aber nicht durchgreifend. Es hat keine Zusammenführung mit Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes vorgenommen und nicht ein völlig neues Gesetz geschaffen.
Ihr im Entwurf vorliegendes Gesetz schafft – vor allem bei der unteren Jagdbehörde – einen bürokratischen Aufwand oh ne Ende. Da ist der Kreistag endlich einmal wach geworden. Ich bin einmal gespannt, wie das in den Kreisen weiter fort getragen wird.
Sie haben noch einmal die Fuchsbejagung angesprochen. Die Baujagd ist wichtig. Sie ist ein Element einer sinnvollen Raub wildbejagung – für das Niederwild bis hin zu den Bodenbrü tern, wie es vom Kollegen Rapp angesprochen wurde. Ohne die Baujagd können Sie höchstens den Bausparfuchs gut ja gen. Das machen Sie aber am besten mit niedrigen Kapital marktzinsen und nicht mit diesen Elementen.
Was die Fütterung anbelangt: Fütterung kann – darum geht es –, wenn sie richtig gemacht wird, Schaden vermeiden. – Wir sehen draußen auch ganz andere Beispiele; Kollege Pix, da pflichte ich Ihnen völlig bei. – Dann hilft es dem Wald und dem Wild.
Anstatt diese richtige und gute Fütterung aber als Alternative zur Schadvermeidung im Sinne des Hegebegriffs zu belassen, wird sie generell verboten. Sinnvoller wäre es, die Jäger beim Thema „Artgerechte Fütterung“ fortzubilden. Denn 85 % der Bevölkerung tragen laut Umfrage diese Fütterung der Wild tiere mit. Diese Menschen haben ein anderes Gerechtigkeits empfinden.
Noch wichtiger aber – da pflichte ich auch dem Gesagten bei – als ein künstliches Fütterungsangebot ist die absolute Ruhe im Wald. Wer nicht füttert, muss absolute Ruhe gewährleis ten. Das geht in Graubünden, aber nicht in unserer zersiedel ten Landschaft in Baden-Württemberg.
Wenn Sie das Wild immer wieder aufbringen – der Kollege Storz hat erklärt, wie das funktioniert –, wird dieses Wild im Winter gefährdet sein.
Das ist im Schwarzwald der Fall, und auf der Alb wird dies mit Sicherheit auch der Fall sein.
In Graubünden wird ein mit einem Bußgeld von bis zu 500 Schweizer Franken strafbewehrtes Zutrittsverbot ausgespro chen.
In unserem Gesetz ist nichts Derartiges enthalten. Wer sich dann auf die Einsicht der Bevölkerung verlässt und auf das Bewusstsein, dass sie sich rücksichtsvoll verhalten muss, könnte bei dieser Sache und diesem hohen Anspruch nach meinem Dafürhalten scheitern. Dann wäre das Ganze ad ab surdum geführt.
Deshalb: Lassen Sie die Jagd so, wie sie ist. Stimmen Sie sie in Nuancen ab, aber lassen Sie eine durchgreifende Novellie rung. Diese bringt Ihnen nichts, sie bringt den Jägern nichts, und sie befriedet Baden-Württemberg nicht.
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den feinnervigen Ausführungen des Kollegen Bullinger zum Auf takt über die Schmerzensschreie einer gerissenen Ricke – –
Sie sollten noch nicht klatschen;
denn diese Schmerzensschreie werden Sie demnächst aus dem Ministerium vernehmen, wenn die Jagdverbände und die Bau ern denen an die Weste gehen. Das kann ich Ihnen sagen.
Das Beteiligungsverfahren wurde angesprochen.
Hier muss ich dem Kollegen Bullinger völlig beipflichten. Es ist ein schlechter Stil, wenn man so mit den betroffenen Ver bänden, die in zähen 27 Sitzungen beteiligt waren, umspringt.
Dass sie es am Schluss an Fastnacht aus der Presse erfahren müssen – ich kann mich nicht daran erinnern, dass die „Süd west Presse“ an einem dieser 27 runden Tische dabei war –, das ist wirklich ein Hohn.
Dann wundert man sich, dass sich diese Verbände überhaupt nicht mitgetragen und nicht wiedergegeben fühlen.
Ich wundere mich nicht darüber. Die Jäger behaupten, es wä re eine zweimonatige Jagdruhe vereinbart. Das haben wir doch nie vereinbart. Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer fühlt sich überhaupt nicht mitgetragen. Die Bauernverbände fühlen sich hinsichtlich der Absicht, die Landwirte für die Regulierung von Wildschäden bei Maiskul turen mit 20 % heranzuziehen, nicht mitgetragen. Selbst der Verband „Menschen für Tierrechte“, Tierversuchsgegner Ba den-Württemberg e. V., kritisiert diesen Gesetzentwurf als für den Naturschutz völlig unzureichend. Herr Minister, ich muss
hier feststellen, dass es Ihnen wohl gelungen ist, so ziemlich alle beteiligten Verbände vor den Kopf zu stoßen – ausgenom men vielleicht die Raumpflegerinnen, die an diesem Tag zu gegen waren.
Dann wundern wir uns doch nicht mehr länger darüber, wenn wir feststellen, dass die Vertreter heute wieder zusammenkom men. Sie kommen jetzt gerade zu dieser Zeit zusammen; das letzte Mal waren sie im Oktober letzten Jahres zusammenge kommen.
Gestern kam das Protokoll über die letzte Sitzung.
Fünf Monate später! Deshalb gibt es auch hier verschiedene, voneinander abweichende Auslegungen in wichtigen Punk ten. Nach fünf Monaten! Ich kann mich erinnern, dass nur die Hitler-Tagebücher damals länger verschollen waren.
Die waren übrigens gefälscht. Hier fühlen sich die betroffe nen Verbände, wie gesagt, auf jeden Fall nicht mitgenommen. Sie fühlen sich – das haben sie nochmals ausdrücklich betont – von Ihnen vorgeführt und hintergangen – fürwahr ein gelun genes Beispiel für echte Bürgerbeteiligung; herzlichen Glück wunsch.
Ich möchte – deshalb bin ich auch so scharf im Ton – noch einmal auf die Rolle der Opposition, vornehmlich der CDU, im Prozess der Entwicklung dieses Gesetzentwurfs hinwei sen. Wir waren nämlich komplett ruhig.
Es war klar abgesprochen, dass wir diese konstruktiven Ge spräche nicht stören wollen. Wir haben uns das erste Mal zu Wort gemeldet, als der Entwurf für das Gesetz über gewisse Kanäle an die Öffentlichkeit gelangt ist, nämlich in einer Lan despressekonferenz.
Da waren wir dann doch etwas verwundert über die sehr deut lichen Ausführungen des Ministers. Denn wie hatte er uns doch bezeichnet? Er sagte, wir seien die „Krach-Fundi-Trup pe“ in der Opposition,
wir würden mit unseren Vorstellungen noch im letzten Jahr hundert hängen, in der Zeit von Gerhard Weiser.
Ich möchte übrigens darauf hinweisen: Die letzte Änderung des Landesjagdgesetzes stammt aus dem Jahr 2009. Aber ich muss Sie auch darauf hinweisen, dass wir, die CDU, eine voll umfängliche Änderung dieses Landesjagdgesetzes – vor al lem auch teils ideologisch motiviert – in dieser Art ablehnen, nicht mittragen. Denn ein bewährtes Gesetz braucht keine völ lige Änderung.
Dann haben Sie gesagt, wir würden das Ganze emotionalisie ren, wir würden die Jäger auf die Bäume treiben. Dazu muss ich jetzt einmal sagen: Jäger muss man nicht auf die Bäume treiben; die sitzen schon da oben in ihren Kanzeln und führen ihren Auftrag aus. Das sollten vielleicht auch Sie einmal tun.
Ich danke an dieser Stelle den Jägern – heute sind zwei Ver treter des Landesjagdverbands hier – dafür, das sie ihre Auf gabe zum Wohle unserer Gesellschaft wahrnehmen. Es wäre vielleicht ganz hilfreich, zu prüfen, von welchen zwei Bäu men diese Herren heruntergekommen sind. Vielleicht werden Sie diese demnächst mit Herrn Reimer besetzen müssen, wenn es nämlich richtig losgeht mit der Diskussion mit den betrof fenen Verbänden.
Jetzt wollen wir einmal schauen, was eigentlich in dem Ge setz drinsteht. Was sind die Ziele? Ganz deutlich, von Fried rich Bullinger auch benannt: Dieses Gesetz unterstellt das Jagdrecht der Ideologie des Tier- und Naturschutzes – ganz deutlich.
Hier werden Rechtskreise verwischt, die bisher getrennt waren. Jetzt wird dieses Jagdgesetz dem Naturschutzgesetz schlicht und ergreifend einverleibt, und das darf so nicht sein. Die Jä ger dürfen in Schutzgebieten die Jagd nicht mehr ausüben. Das reicht vom Landschaftsschutzgebiet über das Biosphä rengebiet bis zum Vogelschutzgebiet. Überall brauchen sie die Zustimmung der Naturschutzbehörden. Ferner brauchen sie sie dann, wenn es darum geht, das Wild in dieses Schalenmo dell einzugruppieren. Den Jägern wird durch den Naturschutz der Zugriff gerade im Schutzmanagement deutlich entzogen. Sie müssen für die Hege des Wildes aufkommen, dürfen aber ihr Eigentumsrecht der Jagd hier nicht ausüben.
Das ist eine deutliche Kompetenzverlagerung vom Jagdrecht hin zum Naturschutzrecht. Man muss deutlich sagen: Die Jä ger werden hier zu Erfüllungsgehilfen des Naturschutzes ge macht und letztlich zu Schädlingsbekämpfern reduziert. Das tragen wir nicht mit.