Ich kann nur sagen: Wir setzen sehr stark auf den Wettbewerb. Wir sehen, es wird neue Fahrzeuge, insbesondere bei den Stuttgarter Netzen, geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche dann allzeit gute Fahrt in den neuen Zügen und weiterhin gutes Gelingen.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Wir alle wollen mehr Wettbewerb auf der Schiene und stehen dafür ein. Das ist ein Bekenntnis aller Par teien und letztlich auch des Bundesgesetzgebers. Die Kern frage heißt: Wie schaffen wir es, auf der Schiene mehr Wett bewerb zu generieren? Darauf gibt es mehrere Antworten, kei ne eindimensionale Begründung. Das ist klar. Ein Modell, mehr Wettbewerb zu generieren, ist das, was heute in dieser Form der Schaffung einer Landesanstalt vorliegt.
Noch einmal: Es gibt den klassischen Wettbewerb ohne die se Maßnahme. Auch der funktioniert, wie man aktuell beim S-Bahn-Netz Nürnberg sieht.
(Aus der Lautsprecheranlage ertönt ein Rauschen. – Der Redner verstellt das Mikrofon. – Abg. Peter Hauk CDU: Falsche Maßnahme!)
In Nürnberg ist es ohne eine solche Anstalt zum Wettbewerb gekommen. Dort werden die Engländer mit völlig neuen Fahr zeugen den Betrieb übernehmen. Es ist also auch ohne eine solche Anstalt Wettbewerb denkbar. Auch das sieht der Mi nister ja vor.
Aber bei den ganz speziellen Verhältnissen, die wir in BadenWürttemberg haben – ich sage nur Stuttgart 21 –, haben wir uns dafür entschieden, eine weitere Option für mehr Wettbe werb anbieten zu wollen, nämlich die Einrichtung einer sol chen Landesanstalt, weil der Zugang zu Kapital unterschied lich ist und das Problem in der Wiederverwertung von Fahr zeugen besteht, wenn die Verträge über 15 Jahre laufen.
Tatsache ist: Wir müssen die Fahrzeuge finanzieren. Ob wir sie über den Preis finanzieren, den dann der Unternehmer ein kalkuliert, oder ob wir sie hier im Vorgriff durch eine solche Landesanstalt finanzieren, bleibt sich letztlich gleich.
Ja, darüber kann man streiten. Es ist ja nicht das einzige Mo dell, sondern wir haben mit dem Gesetzentwurf beide Optio nen. Es ist doch richtig und sinnvoll, in ein solch umfangrei ches Verfahren – da geht es schließlich in den 15 Jahren um über 100 Milliarden € – mit mehreren Angebotsmodellen zu gehen, um dann zielgenau zuschneiden zu können, was für Baden-Württemberg der richtige Weg ist. Diesen Weg ist der Minister gegangen.
Diese Landesanstalt ist eine von uns mitgetragene Option, um mehr Wettbewerb zu generieren. Wir hoffen, dass wir am En de über diesen Wettbewerb gute Preise bekommen, um für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land mit neuen Fahrzeu gen ein Mehr an Leistungen zu erbringen. Wir sind auf einem guten Weg dahin. Ich fordere Sie auf, mit für dieses Options modell zu stimmen.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegen den Gesetzentwurf plant die Landesregierung, eine Landes anstalt für Schienenfahrzeuge in Baden-Württemberg als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts einzurichten.
Es ist richtig, Herr Verkehrsminister Hermann, dass wir bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2013/2014 den Weg mitgegangen sind, was Garantien anbelangt. Aber schon damals haben Sie ja erläutert, man sei noch in der Prüfung, ob das Kapitaldienstmodell, das VRR-Modell oder das BW-Mo dell der Fahrzeugbeschaffung zugrunde gelegt werden solle. Nachdem in den letzten zwei Jahren dazu keine Informatio nen mehr gekommen sind, ist es für uns jetzt schon wichtig, zu wissen, welches die Beweggründe waren, sich nicht nur auf das Kapitaldienstmodell zu konzentrieren, das wir uns auch sehr gut vorstellen können, sondern beide Wege zu er möglichen. Welche Überlegungen haben hier bei Ihnen statt gefunden?
Sie wollen uns ja mitnehmen, was dieses Gesetz anbelangt. Aber wenn wir uns den Gesetzentwurf anschauen, dann erge ben sich für uns eine ganze Menge Fragen. Kollege Mack hat es bereits angedeutet: Inhaltlich steht in dem Gesetzentwurf relativ wenig. Deswegen – ich will das gleich vorwegnehmen – wäre es für uns schon von Interesse, hierzu eine Anhörung von Experten zu machen. Angehört werden könnte z. B. der VDV. Es sollten aber insbesondere auch die Bundesländer an gehört werden, die das schon praktizieren, die über Erfahrun gen verfügen, damit man nachvollziehen kann, wie die Be weggründe aussehen.
Dabei denke ich einmal an Hagen von Ortloff, der in meiner Heimatgemeinde wohnt, der über viele Jahre erfolgreich die Sendung „Eisenbahn-Romantik“ im SWR moderierte. Viel leicht besteht ja auch das Interesse des Verkehrsministers, in dieser Sendung einmal aufzutreten.
Wir fragen uns: Warum ist der Gesetzentwurf alternativlos? Warum reicht die Kapitaldienstgarantie allein nicht aus?
Ich darf aus dem Bericht über die damalige Beratung im Aus schuss für Finanzen und Wirtschaft im April 2013 den Vertre ter des Rechnungshofs zitieren:
Mit den von der Landesregierung vorgesehenen Regelun gen werde Neuland beschritten, und sie beinhalteten Ri siken. Es gehe möglicherweise – je nach Eintritt der Even tualitäten – um enorme Summen. Außerdem verfüge das Parlament jetzt bei der Bewilligung über vergleichswei se wenige Informationen.
Mehr Informationen haben wir seither nicht bekommen. Al so: Welche Sicherheit gibt es denn, dass tatsächlich keine Mehrausgaben entstehen? Es wird im Gesetzentwurf davon gesprochen, es gebe Anlaufkosten von etwa 500 000 €; die ser Aufwand werde aber wieder refinanziert. Da hätten wir schon gern gewusst, wie das denn angedacht ist.
Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf, die Anstalt benötige al lenfalls einen kleinen Personalkörper. Andererseits ist vorge sehen, dass man einen bis drei Geschäftsführer beschäftigen kann. In der Regel sollte man ja nicht unbedingt mehr Häupt linge als Indianer beschäftigen. Warum sind also ein bis drei Geschäftsführer vorgesehen, wenn allenfalls ein kleiner Per sonalkörper geplant ist?
Sie schreiben, die Anstalt solle keinen Gewinn erzielen. Es ist auch nicht die Absicht, Gewinn zu erzielen; völlig in Ordnung. Aber wie kalkulieren Sie den Aufschlag für Personal? Wie kalkulieren Sie den Aufschlag für das Risiko? Es soll eine Ge währträgerhaftung bis zu 3,45 Milliarden € bestehen. Viel leicht wird es ja auch noch mehr, wenn die Eisenbahnver kehrsunternehmen Mittel benötigen.
Was planen Sie zum Thema Qualitätskontrolle? Es besteht das Ziel – so steht es im Gesetzentwurf –, dass das Land die War tung nicht selbst durchführt. Wie wird also die Qualitätskon trolle vorgenommen, mit welchem Personalkörper? Wer soll nach Ihrer Einschätzung nach Ablauf der 15 Jahre, wenn die Fahrzeuge länger im Bestand sind, oder im Falle einer Insol venz eines Eisenbahnverkehrsunternehmens die Wartung durchführen? Welches technische Know-how ist denn für die Landesanstalt notwendig?
Kollege Mack hat die Transparenz angesprochen. Vieles wird in der Satzung geregelt; auch dazu sollten wir weitere Infor mationen bekommen.
Ich verweise auch auf die bereits vorhandene Nahverkehrsge sellschaft Baden-Württemberg. In der NVBW wurde jetzt ein zweiter Geschäftsführer eingestellt. Wenn schon eine Gesell schaft eventuell eine Kapitalgarantie abgibt, hätte das nicht auch die NVBW übernehmen können, die das Know-how zu mindest in dieser Thematik hat? Warum brauchen wir da ei ne eigene Landesanstalt?
Herr Kollege Schwarz, Sie haben angesprochen, wenn eine GmbH gegründet worden wäre, brauchte man überhaupt nicht zu informieren.
Das kann aber nur jemand sagen, der bei der Gründung einer GmbH sozusagen das Land im Hintergrund hat. Wenn Sie mit den Informationen, die wir jetzt haben, eine GmbH gründen wollen und zur Bank gehen, um mit diesen Informationen – ohne Wirtschaftsplan, ohne Kalkulationen – eine Finanzie rung zu machen, können Sie Ihre Bücher gleich wieder zuma chen; denn dann würden Sie wahrscheinlich nicht einen Eu ro an Finanzierungsmitteln bekommen.
Deswegen: Sorgen Sie bitte vermehrt für Transparenz, damit wir entscheiden können, ob wir dieses Gesetz mittragen oder nicht.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/6405 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr und Infra struktur zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Tagesordnungspunkt 6 erle digt.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Kultus, Jugend und Sport – Grundschulel tern müssen über einen möglichen weiteren Schulweg ob jektiv beraten sein – Drucksache 15/4271 (Geänderte Fas sung)
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.