Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorgeschichte zu diesem Gesetz ist etwas länger. Deshalb muss man etwas weiter ausholen.
Die Vorgeschichte beginnt im Jahr 2009. Das ist dahin gehend wichtig: Der Rechnungshof untersuchte die Organisation der Informationstechnik in der Landesverwaltung und nahm sie unter die Lupe. Die Einschätzung der Prüfer war zum dama ligen Zeitpunkt eindeutig: zu teuer, nicht effizient genug und eine zu stark verzweigte Struktur. Eigentlich alles K.-o.-Kri terien für eine moderne IT-Infrastruktur.
Daher und in Anbetracht der Tatsache, dass die Ausdifferen zierung von Hard- und Software immer weiter voranschrei tet, erscheint dieser Schritt, die Einführung eines IT-System hauses – so kann man es durchaus auch nennen, weil dort Hard- und Software angeboten wird – als längst überfällig. Was war damals passiert? Die damalige CDU-FDP/DVP-Re gierung – Herr Löffler, Sie hatten es gerade angesprochen – hat nämlich gar nichts gemacht.
So viel zum Thema. Erst diese Regierung nimmt das Thema wieder auf. Deshalb möchte ich neben einem Lob an Herrn Gall auch noch ein Lob an unseren Ministerpräsidenten und
an den ehemaligen Kollegen Rust aussprechen – den muss man an dieser Stelle auch einmal erwähnen –, weil er als Staatssekretär im Wirtschafts- und Finanzministerium dieses Gesetz sehr weit nach vorn gebracht hat.
Wir halten die grundsätzliche Entscheidung für BITBW aus folgenden Überlegungen für konsequent und unumgänglich: Einerseits installieren wir durch dieses Gesetz eine neue Kos tenkontrolle und eine damit einhergehende Transparenz in Fragen der IT-Ausstattung. Das Vorhaben soll dem Land bis 2020 – das hat der Herr Minister auch schon angesprochen – jährlich mindestens 40 Millionen € Einsparungen bringen, wo bei solche Zahlen – ich glaube, da muss ich Ihnen nichts sa gen – in der Regel mit Vorsicht zu genießen sind. Insbeson dere gilt das im Bereich der IT. Um aber diesem Ziel näher zukommen, ist es erforderlich, dass die Dienststellen und Ein richtungen verpflichtet werden, das Angebot von BITBW zu nutzen. Es leuchtet schnell ein, dass nur so die notwendigen Schwellenwerte für die angestrebten Synergien bzw. Skalen effekte überhaupt zu erzielen sind.
Andererseits bündeln wir das zahlreiche Wissen in einer zen tralen Organisationseinheit. Selbstverständlich geht damit auch die Hoffnung einher – die muss man in diesem Fall ha ben –, dass dieses Wissen zu einem Qualitätssprung in der Verwaltung führen wird. Dazu bedarf es motivierter Mitarbei terinnen und Mitarbeiter und fairer Arbeitsbedingungen.
An dieser Stelle darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass im Konzept zur IT-Neuordnung auch die Themen Green IT und Open-Source-Produkte – die dürfen nicht unter den Tep pich fallen – eine Rolle gespielt haben. Aus unserer Sicht ha ben wir in dieser neuen Organisation die Möglichkeit, diese beiden Punkte verstärkt zu betrachten. Das sind Zukunftsfel der, auf die man sich begeben muss. Das Thema „Open Da ta“ hat diese Landesregierung aufgenommen. Das haben Sie, Herr Löffler, mit Big Data angesprochen. Ich glaube, wir sind aus unserer Sicht da sehr gut aufgestellt.
Dass wir mit diesem Gesetzentwurf noch nicht am Ende der Debatte sind, haben uns die Anhörungsphase und die Diskus sionen um die Fachverfahren gezeigt. Die Einwendungen müssen wir auf jeden Fall würdigen und berücksichtigen. So wird dem Innenministerium am Ende zwar durch § 6 eine größtmögliche Flexibilität in der Organisation und dem Be trieb der BITBW eingeräumt. Wir halten diesen Spielraum im Übrigen in Anbetracht der Komplexität der Aufgabe und der Erfordernisse für eine moderne IT-Infrastruktur für durchaus einräumbar, obwohl natürlich ein Parlament Sachverhalte gern direkt im Gesetz geregelt wissen will und nicht per Umweg über und in Verwaltungsvorschriften. Doch ich glaube, in die sem Fall muss es so sein.
Nichtsdestotrotz hat natürlich auch das Parlament die Pflicht, die Ausführung der Gesetze zu begleiten und kritisch zu be trachten. So ist es meiner Fraktion und mir wichtig, zu erwäh nen, dass bei solchen Infrastrukturprojekten, wie dies eines ist, beide Landesteile Berücksichtigung finden müssen und den Interessen der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung getragen wird, die von dieser Maßnahme betroffen sein werden.
Im weiteren Verlauf dieser Gesetzgebung müssen wir uns da her darüber unterhalten, ob z. B. am derzeitigen Standort Karlsruhe, der auch immer wieder im Gespräch war und mo mentan durchaus noch in einem wirklich repräsentativen An satz mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht, die Kol leginnen und Kollegen weiterarbeiten können und wie das Ganze in der Organisationseinheit umgestaltet werden muss. Ich glaube, das ist notwendig. Ich nehme an, da spreche ich auch für meine Karlsruher Kolleginnen und Kollegen. Wir ha ben uns bereits an sie gewandt.
Aus meiner Sicht gibt es zahlreiche gute Gründe. Da sei auch das KASTEL am KIT genannt. Das ist – falls Sie es noch nicht kennen, Herr Dr. Löffler – eines der führenden Institute für den Bereich Sicherheitsforschung in der deutschen Hoch schullandschaft. Ich glaube, da sind wir ganz gut aufgestellt. Da können wir aber noch mehr machen. Da gibt es auch im Bereich Forward IT noch Maßnahmen, um dort noch weiter voranzugehen.
Wenn man das Gesamtkonstrukt anschaut, sieht man: Es ist aus unserer Sicht durchaus zustimmungsfähig – mit den klei nen Punkten, die wir noch bereden müssen oder im weiteren Verlauf regeln müssen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolle ginnen und Kollegen! Nach den verständnisvollen und zustim menden Ausführungen des Kollegen Dr. Löffler, die er dann wieder wortreich zu relativieren versuchte, ist, glaube ich, je dem im Saal klar, dass ein guter Gesetzentwurf vorliegen muss.
Die Gründe hierfür sind klar. Der eine oder andere mag den ken: „Wozu schon wieder eine neue Behörde?“, stehen die Zeichen doch allerorts auf Verschlankung des Behördenappa rats. Aber das Ziel der hier einzurichtenden Behörde ist ja ge rade, die erwünschten Haushaltseinsparungen zu generieren und die dringend erforderlichen Synergieeffekte zu schaffen.
Betrachten wir die derzeitige Situation unserer Behörden im Bereich der Informationstechnik, so sehen wir viel Dezentra lität und Insellösungen. Was auf anderen Feldern der öffent lichen Verwaltung im Sinne der Gewaltenteilung, der Dezen tralisierung und der Dekonzentration in mancher Hinsicht er wünscht sein mag, ist jedoch im Bereich der Informations technologie nicht mehr sinnvoll. Hier steigen die Anforderun gen rasch, hier ist der technische Fortschritt für viele kaum noch überschaubar.
Eine Vergabe von IT-Dienstleistungen an private Anbieter ist aus Sicherheitsgründen generell problematisch. Für Bereiche mit höchsten Sicherheitsanforderungen kommt sie ohnehin
nicht infrage. Eine Abhängigkeit von privaten Dienstleistern auf Dauer ist nicht wünschenswert, da die informationstech nische Kompetenz der Landesverwaltung auf hohem Niveau gehalten werden muss.
Wenn wir mit der neuen Landesbehörde unserer Verwaltung nun einen kompetenten zentralen Ansprechpartner anbieten können, wird das mit Sicherheit auch auf große Zustimmung stoßen und die gewünschten Rationalisierungseffekte schaf fen.
Die Einsparungen, die durch Standardisierung und Zusam menfassung von Prozessen erzielt werden können, ermögli chen dann auch, die Informationstechnik weiter zu moderni sieren und zu finanzieren sowie gleichzeitig die Haushalts konsolidierung zu unterstützen.
Die Landesregierung geht davon aus, dass ein Einsparpoten zial von ca. 40 Millionen € bis 2021 und gleichzeitig eine jähr liche Einsparung von Stromkosten in Höhe von 1 Million € erreicht werden kann.
Insgesamt erreichen wir in der Landesverwaltung eine sinn volle Bündelung der Informationstechnik ebenso wie eine energetische Optimierung des Rechenzentrumsbetriebs. Die Standardisierung der Informationstechnik, die angestrebt wird, schafft dann die technischen Grundlagen für ein weitreichen des E-Government. So schaffen wir ökonomischere Verwal tungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger. Ich denke, diesem Vorhaben können wir mit gutem Gewissen zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Zunächst fürchte ich, dass ich der epo chalen Bedeutung dieses Gesetzentwurfs nicht in der gleichen Weise rhetorisch gerecht zu werden vermag wie unser Kolle ge Dr. Löffler.
Aber es ist ein interessantes und wichtiges Vorhaben. Nahe liegenderweise ist mir dabei auch durch den Kopf gegangen, dass es in früheren Jahren immer wieder den Vorschlag von seiten der FDP/DVP und anderer vernünftiger Leute gab, noch viel weiter zu gehen und sämtliche Ressorts, die ganzen Häu ser, an e i n e r Stelle unterzubringen. Manche werden sich an die Debatte hierüber erinnern. Man muss eigentlich sagen: Wenn es nach der FDP/DVP-Fraktion ginge – wenn wir im mer allein so könnten, wie wir wollten –, dann wären alle Res sorts ohnehin in einem einzigen Gebäude am Pariser Platz – „Pariser Platz“ passt vielleicht zur Konzentration – unterge bracht. Aber es ist nicht dazu gekommen. Wäre es so gekom men – meines Erachtens gibt es bis heute nicht viele Gründe rationaler Art dagegen –, dann wäre sowieso klar, dass für al le Ressorts im Grundsatz eine EDV-Stelle zuständig wäre. Das ist von der Sache her unbestreitbar vernünftig. Deswegen wer den wir vom Duktus her den vorliegenden Gesetzentwurf selbstverständlich unterstützen.
Aber man muss dazusagen: Der eigentliche Anspruch steckt in der Durchführung. Das wird man sehen. Die Durchführung ist anspruchsvoll, und zwar aus einem ganz einfachen Grund, der jedem schnell klar ist. Man kommt zu der Schnittstelle zwischen allgemeinen EDV-Instrumenten und -Anwendun gen und Fachanwendungen. Bei den Fachanwendungen müss ten natürlich die Ressorts mitreden. Mir sagt meine Erfahrung aus der Vergangenheit, dass man die Gestaltung dieser Schnitt stelle so hinbekommen kann, dass es halb so teuer wird, aber auch so hinbekommen kann, dass es doppelt so teuer wird.
Wir werden dieses Projekt mit Spannung weiterverfolgen. Klar, es kann am Schluss herauskommen, dass man sich op timal gegenseitig hilft und unterstützt. Es kann aber auch he rauskommen, dass alles doppelt gemacht wird. Darauf muss man im Grunde genommen höllisch achtgeben. Aber das ist kein Grund, zu einer richtigen Sache Nein zu sagen. Das Pro jekt ist in Ordnung. Nach den Erfahrungen, die wir in der Ver gangenheit mit EDV gemacht haben, bin ich selbst gespannt, wie es abläuft, und kann da im Sinne des Landes nur viel Er folg wünschen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/6654 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Kultus, Jugend und Sport – Umgang mit der gestiegenen Heterogenität an den Realschulen – Druck sache 15/4649 (Geänderte Fassung)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wo ist der Minister? – Gegenruf des Abg. Martin Rivoir SPD: Kommt gleich! – Zuruf von der SPD: Er hört zu!)