Im konkreten Fall, nach dem Sie gefragt haben, heißt das nun, die Prüfung durch die Universität im Rahmen ihrer Rechts aufsicht abzuwarten. Ich bin überzeugt davon, dass die Uni versität Heidelberg diese Prüfung umsichtig und gründlich vornehmen wird. Ich vertraue darauf, dass die Verfasste Stu
Das Wissenschaftsministerium wird dieser Prüfung nicht vor greifen. Dessen ungeachtet stehen wir mit den Studierenden und den Hochschulen in Kontakt, um offene Fragen in allge meiner Form zu klären.
Die Studierendenschaften im Land haben gerade erst ihre Ar beit aufgenommen. Sie befinden sich in einem Lernprozess. Nicht zuletzt deshalb gibt es regelmäßige Gespräche zwischen dem Ministerium und der Landesstudierendenvertretung. Wir unterstützen die Studierenden, damit die Verfasste Studieren denschaft ein Erfolg wird.
Frau Ministerin, Sie haben die Ver fasste Studierendenschaft eingeführt und die Studierenden zur Zwangsmitgliedschaft verpflichtet. Alle Studierenden sind auch gezwungen, die Verfasste Studierendenschaft mit Ge bühren zu finanzieren.
Sie haben eben sehr schön dargelegt, welche Aufgaben Sie der Verfassten Studierendenschaft zugesprochen haben. Da bei handelt es sich eben weitgehend um interne hochschulpo litische Aufgaben und nicht um das allgemeinpolitische Man dat, über das man ja bei der Einführung der Verfassten Stu dierendenschaft ausführlich und besorgt diskutiert hat und das jetzt hier offensichtlich zum Problem wird.
Ich frage Sie, ob Sie die Begründung des Finanzbeschlusses des Referats für politische Bildung des Studierendenrats der Uni versität Heidelberg kennen, in der es heißt – – Man wollte mit dieser sogenannten antifaschistischen Gruppe AKUT (+C) ge meinsam agieren und diesen Bus mit 500 € finanzieren. Ein Satz in der Begründung lautet:
Aufgabe des Referats für politische Bildung ist es, eine politische Willensbildung auch im Rahmen von Infover anstaltungen mit Protesten zu ermöglichen. AKUT (+C) und andere Studierende kamen als Organisierende direkt auf uns zu, um einen Bus zu einer Infoveranstaltung zu unterstützen. Mit dem Beschluss wird damit politisches Engagement von studentischer Seite unterstützt.
Haben Sie nicht den Eindruck, dass Sie mit diesen Zwangs gebühren Begehrlichkeiten außeruniversitärer Gruppen we cken? Das ist meine erste Zusatzfrage.
Die zweite Zusatzfrage: Sind Ihnen andere Fälle bekannt, in denen Geld, das aus den Gebühren der Studierenden stammt, für außeruniversitäre politische Aktionen verwandt wurde?
Frau Abg. Kurtz, ich möchte zunächst noch ein mal klarstellen: Die Verfasste Studierendenschaft als öffent lich-rechtliche Teilkörperschaft darf in der Tat Pflichtbeiträge erheben – so, wie es unsere Industrie- und Handelskammern auch dürfen. Das ist ein besonderes Privileg, das auch mit ei ner besonderen Verantwortung verbunden ist.
Wir haben in unserem Gesetz, wie ich finde, sehr deutlich und ausführlich den Aufgabenkatalog beschrieben, den die Ver fassten Studierendenschaften wahrzunehmen haben. Ich habe Ihnen gerade auch sehr ausführlich erläutert, welche Aufga ben dazugehören. Es sind eben nicht nur hochschulinterne Aufgaben. Es ist auch die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins, und es ist die Förderung des Nachdenkens darüber, welche Rolle Hochschulen in der Gesellschaft haben und welche Folgen wissenschaftliche Erkenntnisse in der Gesellschaft haben. Das geht explizit über die reine hochschulinterne Beteiligung hi naus.
Dennoch stimme ich mit Ihnen überein: Die Tatsache, dass es in der Verfassten Studierendenschaft darum geht, korrekt mit Beiträgen umzugehen, die in einer verpflichtenden Weise für alle Studierenden erhoben werden, bringt eine Verantwortung mit sich, mit der man sorgfältig umgehen muss.
Sie sprachen den Begründungstext zu dem entsprechenden Antrag an. Dieser war mir bis vor Kurzem nicht bekannt. Er ist mir jetzt bekannt. Nachdem Sie die Anfrage gestellt haben, ist das Ministerium auf die Verfasste Studierendenschaft in Heidelberg zugegangen, auch auf das Rektorat, und hat um entsprechende Informationen gebeten. Seither kenne ich die sen Text.
Ich möchte wiederholen: Die Prüfung, die rechtsaufsichtliche Prüfung dieser Fördermaßnahme oder dieser Aktivität ist im Gange. Das Ergebnis liegt uns noch nicht vor. Wir werden vonseiten des Ministeriums einer abschließenden Bewertung dessen nicht vorgreifen, sondern wir warten zunächst einmal ab, was die zuständige Einrichtung, das Rektorat der Univer sität Heidelberg, dazu sagt.
Sie fragten zum Dritten danach, ob mir weitere Fälle bekannt sind. Es sind mir keine weiteren Fälle zu Ohren gekommen. Es ist bislang auch zu keinem anderen Punkt eine entsprechen de Nachfrage wie die Ihrige an mich gerichtet worden.
Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie nach den Ereignissen am 18. März in Frankfurt bei der Europäischen Zentralbank ex post keine Notwendigkeit sehen, mit den freiwillig, ohne entsprechen den Beschluss zur Verfügung gestellten Mitteln der Verfass ten Studierendenschaft in Höhe von 500 € weiter so zu ver fahren, wie das hier der Fall war?
Der konkrete Fall in Heidelberg, auf den Sie sich beziehen, ist zurzeit – ich muss mich wiederholen – in einer Prüfung durch die Rechtsaufsicht, die das Rektorat der Uni versität Heidelberg wahrnimmt. Danach werden wir uns die se Prüfung anschauen. Deswegen gibt es keinerlei Grund, im Moment über eine solche Aktivität zu urteilen.
Es geht hier – ich habe Ihnen das ja schon einmal erläutert – um einen Betrag von bis zu 500 €, der für zwei Aktivitäten gewährt wurde: eine Podiumsdiskussion in Heidelberg über Sinn und Unsinn solcher Aktivitäten und eine Unterstützung einer Busfahrt zu den Protestveranstaltungen.
Lassen Sie mich also einfach abwarten, was die Prüfung zu tage bringt, und dann eine entsprechende Einschätzung vor nehmen.
Ich glaube, es wäre völlig überreagiert, in irgendeiner Weise über die allgemeine Arbeit der Verfassten Studierendenschaf ten, die erst vor wenigen Monaten ihre Arbeit aufnehmen konnten, zu urteilen. Es sind mir, wie gesagt, keine weiteren strittigen Fälle zu Ohren gekommen.
Im Gegenteil: Wir machen eine ganz andere Politik. Wir ha ben gestern im Plenum beschlossen, dass wir 20 Millionen € aus den bisherigen Qualitätssicherungsmitteln künftig in der Vergabe an das Vorschlagsrecht der Verfassten Studierenden schaften binden, um ihre Möglichkeit, sich Gehör zu verschaf fen und ihre Anliegen in der Hochschule vorzutragen, noch einmal zu stärken. Diese Maßnahme, die wir hier gestern im Plenum vorgestellt haben, ist übrigens bundesweit einmalig.
Keine weiteren Fragen. Dann darf ich die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 für erle digt erklären. – Vielen Dank, Frau Ministerin.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h M ü l l e r C D U – G e p l a n t e V e r b e s s e r u n g e n a u f d e r B o d e n s e e g ü r t e l b a h n z w i s c h e n F r i e d r i c h s h a f e n u n d R a d o l f z e l l
spurinseln, zusätzliche Haltepunkte) sind bis wann auf der Bahnstrecke Friedrichshafen–Radolfzell vorgesehen?
Ausschreibung von Schienenverkehrsleistungen über den heutigen Zustand hinaus (häufigere, schnellere, komfortab lere Züge) sind bis wann auf der genannten Strecke geplant, oder ist umgekehrt mit einer Verschlechterung bzw. Stag nation – wenn ja, bis wann – bezüglich der beispielhaft er wähnten Bedienungsqualitätskriterien zu rechnen?
Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Dr. Splett an das Mikrofon bitten.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich beantwor te die Mündliche Anfrage des Abgeordneten namens der Lan desregierung wie folgt:
Die Landesregierung misst dem Ausbau der Schieneninfra struktur auf der Bodenseegürtelbahn eine hohe Bedeutung bei, weil hier die Schiene einen ganz wesentlichen Beitrag zur Ent lastung des sensiblen Bodenseeraums von der hohen Verkehrs dichte im Straßenverkehr leisten soll. Im Rahmen der Elekt rifizierung der Südbahn soll auch der Abschnitt Friedrichsha fen–Lindau der Bodenseegürtelbahn elektrifiziert werden.
Dieses Vorhaben wurde im März 2012 in den Investitionsrah menplan 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bun
des aufgenommen. Das Land drängt den Bund zum raschen Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung noch in diesem Jahr.
Für den übrigen Abschnitt der Bodenseegürtelbahn von Fried richshafen über Überlingen nach Radolfzell hat das Land die Elektrifizierung und den Bau von Doppelspurinseln zur Auf nahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 vorgeschlagen. Es ist allerdings noch ungewiss, ob der Bund dem folgen wird.
Nach der Prioritätensetzung des Landes ist die Elektrifizie rung der Bodenseegürtelbahn der dritte Schritt und Lücken schluss nach den vorrangigen Vorhaben der Südbahn und der Hochrheinstrecke. Das Land selbst kann für die Infrastruktur maßnahmen auf der Bodenseegürtelbahn derzeit leider keine Finanzierungsperspektive anbieten. Der Grund liegt in den bislang fehlenden Anschlussregelungen für das im Jahr 2019 auslaufende GVFG-Bundesprogramm. Voraussetzung für ei ne Förderung ist zunächst eine Nutzen-Kosten-Untersuchung mit positivem Ausgang. Eine solche Untersuchung müsste durch die Region durchgeführt werden.
Zur zweiten Frage: Auf dem Abschnitt Radolfzell–Friedrichs hafen verkehrt seit 2003 stündlich die Nahverkehrslinie „See häsle“ der DB Regio AG mit Halt an allen Stationen. Einige Zugverbindungen sind bis Singen und bis Friedrichshafen Ha fen verlängert worden. Außerdem verkehrt zweistündlich der Interregio-Express-Sprinter zwischen Ulm und Basel Badi scher Bahnhof, der allerdings nur in Friedrichshafen, Über lingen und Radolfzell hält.
Nach der bestehenden und mittelfristig zu erwartenden Nach frage sieht das SPNV-Zielkonzept 2025 für die Bodenseegür telbahn zwischen Friedrichshafen und Radolfzell zwei Züge je Stunde vor: eine stündliche Nahverkehrsverbindung sowie eine stündliche Expressverbindung. Die zum Zielkonzept ge hörende Verdichtung der Expressverbindung vom Zweistun dentakt zum Stundentakt lässt sich aber derzeit wegen der nicht ausreichenden Infrastruktur noch nicht realisieren.
Im Rahmen der derzeit laufenden Ausschreibungen wird es daher für diesen Abschnitt aller Voraussicht nach kurzfristig noch keine wesentliche Veränderung gegenüber dem Status quo geben. Die Landesregierung ist bestrebt, den Zielzustand umzusetzen, sobald die Infrastrukturausbauten und eine aus reichende Ausstattung des Landes mit Regionalisierungsmit teln dies zulassen. Weitere Taktverdichtungen über das lan desfinanzierte Zielkonzept hinaus wären, wie an anderer Stel le im Land auch, nur mit einer kommunalen Mitfinanzierung möglich.
Frau Staatssekretärin, ich habe ei ne ergänzende Frage, was das Verfahren anbelangt. Seit 2010 gibt es die Interessengemeinschaft Bodenseegürtelbahn. Sie hat eine Studie in Auftrag gegeben, die dem Ministerium im Juli 2013 übermittelt worden ist. Dies hat zu keinerlei Reak tion geführt. Die Studie ist dem Minister nochmals persönlich in die Hand gegeben worden. Daraufhin hat es Kontakte, aber keine inhaltlichen Aussagen gegeben.
Können wir das heute als erste inhaltliche Aussage werten? Was ist an Kontakten mit der Interessengemeinschaft vorge
sehen? Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass z. B. ei ne Nutzen-Kosten-Studie von der Region finanziert werden müsste. Wäre es der Gegenstand des Kontakts, dass Sie den Ball zunächst einmal zurückspielen?
Vielen Dank für die Zu satzfrage. – Das Gutachten liegt dem Ministerium in der Tat vor. Auch der Landrat hat in seinem Schreiben, das auch in der Presse zitiert wurde, mitgeteilt, dass schon seit geraumer Zeit, seitdem uns dieses Gutachten vorliegt, Gespräche zwi schen den Nahverkehrsexperten des Landratsamts und Vertre tern des Ministeriums stattfinden. Gespräche auf Fachebene laufen also.
Für uns ist es eine wertvolle Unterstützung, dass das Gutach ten vorliegt. Aber auch im Gutachten selbst steht, dass der nächste Schritt eine Zusatzstudie wäre und eine Untersuchung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für den Infrastrukturausbau vorgenommen werden müsse.