Ich denke, im Genehmigungsver fahren bei Landwirten kann es sehr wohl zu Behinderungen, zu Verschleppungen kommen, die zur Folge haben, dass die Genehmigung später oder überhaupt nicht erteilt wird.
Bisher ist nur klar, dass die einzubeziehenden Tierschutzver bände in Baden-Württemberg ansässig sein und fünf Jahre lang vorwiegend das Ziel des Tierschutzes im Konzept haben müssen. Ich frage aber: Was ist mit Organisationen, welche Tierhaltung überhaupt nicht mehr wünschen? Werden die auch zugelassen?
Zweitens: Ein von Grün-Rot zwangsweise vorgeschriebenes gemeinsames Büro der Tierschutzorganisationen wird die Ab läufe langsamer, teurer, schwerfälliger machen. Um es klar zu sagen: Wir brauchen und wir wollen keine faktischen Neben verwaltungen mit weitreichenden Zugriffs- und Beteiligungs rechten im Verfahren.
Drittens: Diese Landesregierung, die sonst immer höchste An sprüche in Bezug auf Datensicherheit einfordert, kommt die sen Ansprüchen beim eigenen Gesetz nicht nach. Im Gegen teil, alle betreffenden Organisationen erhalten künftig Einsicht in sensible Antrags- und Genehmigungsunterlagen.
Abschließend: Das Verbandsklagerecht verbessert nicht zwangs läufig den Tierschutz, trägt aber dazu bei, dass in unserer Ge sellschaft ein Misstrauen gegen Tierhalter entsteht.
Ich fordere Sie auf: Folgen Sie der Ablehnungsempfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
(Beifall bei der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Lieber Klaus, weißt du, was Ammenmärchen sind? – Gegenruf des Abg. Nikolaus Tschenk GRÜNE: Wir haben gerade eines gehört!)
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorredner hat bewiesen, dass er eigentlich überhaupt noch nicht kapiert hat, um was es hier geht.
Schon in der Einleitung hat er auf ein Gutachten eines Herrn Professor Dr. Löwer verwiesen, der ähnliche oder gleiche Gut achten schon bei anderen Landesregierungen zum gleichen Thema vorgestellt hat, in denen er vor allem die mangelnde Verfassungskonformität beschreibt, aber mit allem abgeblitzt ist. Das heißt, zu dem, was in sieben anderen Bundesländern inzwischen Usus ist, in die Rechtsprechung Eingang gefun den hat und praktiziert wird, ging das Gutachten in fast allen Punkten fehl. Das wird ausgerechnet in einen Sinnzusammen hang mit der letzten Sitzung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gebracht, zu der mein Vorred ner bestimmte Umstände beschrieb. Wenn man einen solchen Sinnzusammenhang herstellt, zeigt dies, dass überhaupt noch nichts verstanden worden ist.
Herr Burger, niemand will Ihnen Ihre Nutztierhaltung neh men. Niemand will den Veterinärämtern an den Kragen. Mit Ihrer Rede haben Sie bewiesen, dass die Tiernutzer, egal, ob im Wissenschafts- oder Landwirtschaftsbereich, vollumfäng lich und bestens mit Rechten ausgestattet sind.
Jedenfalls ist die Tiernutzerseite mit allen Rechten und Mög lichkeiten ausgestattet. Aber auf der Tierschutzseite gibt es außer verfassungsgemäßen Rechten sowohl auf Bundesebe ne als auch auf Landesebene, obwohl man dem Tierschutz Verfassungsrang eingeräumt hat, keine konkrete Rechtsaus stattung für Tierschutzverbände, die sich die Wahrung der Rechte unserer Mitgeschöpfe, der Tiere, zur Aufgabe gemacht haben. Dass ausgerechnet aus Ihrer Fraktion, aus Ihrer Partei, aus der christlichen Partei die Rechte der Mitgeschöpfe des Menschen nicht beachtet werden, verstehe ich nicht. Das ist mein Ansatzpunkt der Kritik.
(Beifall bei den Grünen und des Abg. Thomas Reusch- Frey SPD – Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)
Ich möchte ganz bewusst die aktuelle Situation in Tübingen bei der Primatenforschung aufgreifen. Das habe ich eigent lich von Ihnen erwartet. Dass Sie das nicht bringen, finde ich bedauerlich.
Wenn wir das Verbandsklagerecht bereits hätten, müsste der Oberbürgermeister von Tübingen weniger oft sein Facebook einsetzen,
Wenn man die Verbände rechtzeitig mitwirken ließe, gäbe es auch diese Klagen, die Sie jetzt befürchten, nicht.
Wir sind also auf einem sehr guten Weg, ein Vakuum auszu füllen, wie es uns andere Bundesländer bereits vorgemacht haben. Wir betreten somit kein Neuland, wie Sie es darstel len, sondern führen zu einer Balance der Interessen der Tier nutzung und des Tierschutzes. Genau das haben wir in unse rem Koalitionsvertrag geregelt, und deswegen bitte ich Sie, sich noch einmal genau zu überlegen, wie Sie sich in der Ab stimmung verhalten werden.
und zwar in Zusammenarbeit mit dem federführenden Minis terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, in Zu sammenarbeit mit dem Justizministerium, in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich meinen Dank ausspre chen, vor allem was die Anhörung angeht, an der alle maß geblichen Verbände beteiligt waren.
Das ist ein sehr gut und gründlich vorbereitetes Gesetz, und ich bin froh, dass wir jetzt heute, am 6. Mai, am Geburtstag meiner Frau, darüber abstimmen können.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Liebe Grüße an die Frau! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Was hat der Geburtstag mit dem Tierschutz zu tun?)
Herzlichen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Wir sprechen heute über ein Gesetz, das die Mitwir kung am Verwaltungsverfahren für Tierschutzorganisationen wie auch die richterliche Überprüfung von Genehmigungen ermöglichen soll.
Wir halten dieses Gesetz für erforderlich, für geeignet und auch für angemessen. Erforderlich ist es deshalb, weil dadurch das Verfassungsziel Tierschutz, aber auch das Tierschutzge setz in praktisches Handeln umgesetzt werden, und vor allem deshalb, weil dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz insbe sondere für große Tierhaltungen, für das Kupieren von Schnä beln
Dieses Gesetz ist geeignet, weil es zwischen Staat und bei spielsweise antragstellendem Tierhalter oder Wissenschaftler, aber auch den Interessenvertretungen für die Tiere eine glei che Augenhöhe schaffen wird und weil Beteiligung das beste Mittel dafür ist, die Tierschutzverbände in ihrer Verantwor tung in das Regelwerk einzubeziehen.
Ein weiterer Grund ist, dass das Gesetz dazu führt, dass die Rechtssicherheit in Baden-Württemberg noch etwas besser wird. Nein, Herr Burger, es geht nicht um den Untergang des verwaltungsrechtlichen Handelns in Baden-Württemberg, son dern es geht darum, dass der Rechtsstaat ein Stück besser wird. Wenn wir Ihnen folgen würden, müssten wir die Ver waltungsgerichtsordnung abschaffen. Denn dann dürfte kein einziger Bürger, dürfte keine einzige Bürgerin gegen eine Bau genehmigung und dürfte keine Firma gegen den Entscheid ei ner Behörde zur Nassauskiesung klagen.