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Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Wir lehnen den vorliegenden Gesetz entwurf ab.
Auch wenn nur noch wenige Kreise eine Jagdsteuer erheben, sind wir der Auffassung, dass die grundsätzliche Möglichkeit hierzu erhalten bleiben sollte. Eine Abschaffung dieser Mög lichkeit würde einen Eingriff in die kommunale Selbstverwal tung bedeuten, den wir ablehnen.
Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen überdies auch fol gende Persönlichkeiten und Institutionen ab: der ehemalige Ministerpräsident Günther Oettinger, und zwar auf dem Lan desjägertag 2008, mit exakt der gleichen Begründung, die CDU-Landtagsfraktion – dies haben wir gerade gehört –, der Koalitionspartner, die SPD-Fraktion, Frau Gudrun HeuteBluhm vom Städtetag, Roger Kehle vom Gemeindetag und Professor Eberhard Trumpp vom Landkreistag.
Die Einzigen, die dies offenbar sinnvoll finden, sind Sie von der FDP/DVP-Fraktion. Da fragt man sich natürlich schon: Warum eigentlich?
Ich habe eine ganze Weile lang hierzu in den Protokollen nachgelesen, und daraufhin bekam ich dann doch eine Einge bung. Plötzlich wurde mir klar, warum Sie das machen:
Weil Sie überhaupt nichts aus den Erfahrungen Ihrer Bundes tagsfraktion gelernt haben, die sich zum Lobbyverein des Ho tel- und Gaststättengewerbes gemacht hat.
Sie tun damit nichts anderes, als dass Sie sich zum Oberlob byisten des baden-württembergischen Landesjagdverbands machen. Sie haben überhaupt noch nicht kapiert, dass es so nicht geht. Das aber heißt: Sie haben nicht nur den Antrag ge stellt, die Jagdsteuer abzuschaffen, sondern Sie schaffen sich damit selbst ab. Genau das ist Ihr Problem.
Mit solch populistischen und kommunalfeindlichen Anträgen kommt man nicht weiter.
Daher muss man sich auch nicht wundern, wenn sich andere vor Verwunderung die Augen reiben, da offensichtlich wird, dass Sie aus Ihrer eigenen Vergangenheit überhaupt nichts ge lernt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind gerade noch fünf von 44 Stadt- und Landkreisen, die eine Jagdsteuer erhe ben. Das sind der Landkreis Emmendingen, der Landkreis Waldshut, der Alb-Donau-Kreis, der Landkreis Freudenstadt und – Herr Bullinger – der Hohenlohekreis.
Dafür, dass dort noch eine Jagdsteuer erhoben wird, gibt es wahrscheinlich gute Gründe.
Ich jedenfalls bin davon überzeugt, dass – ich appelliere an Sie alle hier im Parlament, darauf zu vertrauen – unser neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, das die Jäger in ihrer Kompetenz und in ihrer Verantwortung auf Dauer stärkt,
dazu beiträgt, dass auch diese letzten Kreise letztendlich auf die Erhebung einer Jagdsteuer verzichten werden. Davon bin ich fest überzeugt, und daher sehe ich zuversichtlich in die na he Zukunft.
Wir werden diesen Gesetzentwurf also ablehnen. Die FDP/ DVP hat ja noch die Möglichkeit, ihn zurückzuziehen.
Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorredner hat bewiesen, dass er eigentlich überhaupt noch nicht kapiert hat, um was es hier geht.
Schon in der Einleitung hat er auf ein Gutachten eines Herrn Professor Dr. Löwer verwiesen, der ähnliche oder gleiche Gut achten schon bei anderen Landesregierungen zum gleichen Thema vorgestellt hat, in denen er vor allem die mangelnde Verfassungskonformität beschreibt, aber mit allem abgeblitzt ist. Das heißt, zu dem, was in sieben anderen Bundesländern inzwischen Usus ist, in die Rechtsprechung Eingang gefun den hat und praktiziert wird, ging das Gutachten in fast allen Punkten fehl. Das wird ausgerechnet in einen Sinnzusammen hang mit der letzten Sitzung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gebracht, zu der mein Vorred ner bestimmte Umstände beschrieb. Wenn man einen solchen Sinnzusammenhang herstellt, zeigt dies, dass überhaupt noch nichts verstanden worden ist.
Herr Burger, niemand will Ihnen Ihre Nutztierhaltung neh men. Niemand will den Veterinärämtern an den Kragen. Mit Ihrer Rede haben Sie bewiesen, dass die Tiernutzer, egal, ob im Wissenschafts- oder Landwirtschaftsbereich, vollumfäng lich und bestens mit Rechten ausgestattet sind.
Nein, ich möchte meine Rede gern zu Ende führen.
Zum Schluss können wir gern noch einmal darüber reden.
Jedenfalls ist die Tiernutzerseite mit allen Rechten und Mög lichkeiten ausgestattet. Aber auf der Tierschutzseite gibt es außer verfassungsgemäßen Rechten sowohl auf Bundesebe ne als auch auf Landesebene, obwohl man dem Tierschutz Verfassungsrang eingeräumt hat, keine konkrete Rechtsaus stattung für Tierschutzverbände, die sich die Wahrung der Rechte unserer Mitgeschöpfe, der Tiere, zur Aufgabe gemacht haben. Dass ausgerechnet aus Ihrer Fraktion, aus Ihrer Partei, aus der christlichen Partei die Rechte der Mitgeschöpfe des Menschen nicht beachtet werden, verstehe ich nicht. Das ist mein Ansatzpunkt der Kritik.
Ich möchte ganz bewusst die aktuelle Situation in Tübingen bei der Primatenforschung aufgreifen. Das habe ich eigent lich von Ihnen erwartet. Dass Sie das nicht bringen, finde ich bedauerlich.
Wenn wir das Verbandsklagerecht bereits hätten, müsste der Oberbürgermeister von Tübingen weniger oft sein Facebook einsetzen,
und die Staatsanwaltschaft müsste sich nicht so bemühen, die dortige Situation zu überprüfen.
Wenn man die Verbände rechtzeitig mitwirken ließe, gäbe es auch diese Klagen, die Sie jetzt befürchten, nicht.
Wir sind also auf einem sehr guten Weg, ein Vakuum auszu füllen, wie es uns andere Bundesländer bereits vorgemacht haben. Wir betreten somit kein Neuland, wie Sie es darstel len, sondern führen zu einer Balance der Interessen der Tier nutzung und des Tierschutzes. Genau das haben wir in unse rem Koalitionsvertrag geregelt, und deswegen bitte ich Sie, sich noch einmal genau zu überlegen, wie Sie sich in der Ab stimmung verhalten werden.
Ich glaube, wir haben hier ein sehr gutes Gesetz vorgelegt. Es wurde sehr gut vorbereitet,
und zwar in Zusammenarbeit mit dem federführenden Minis terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, in Zu sammenarbeit mit dem Justizministerium, in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich meinen Dank ausspre chen, vor allem was die Anhörung angeht, an der alle maß geblichen Verbände beteiligt waren.
Das ist ein sehr gut und gründlich vorbereitetes Gesetz, und ich bin froh, dass wir jetzt heute, am 6. Mai, am Geburtstag meiner Frau, darüber abstimmen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, guten Morgen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rapp, heute schlägt ja die Stunde der Forstwissen schaftler. Ich bin aber, muss ich sagen, sehr enttäuscht von Ih nen. Denn ich habe mir eigentlich erhofft, dass Sie durch Ih ren Vortrag doch zumindest bei der Frage „Was soll eigent lich diese Aktuelle Debatte, vor allem eine Debatte mit die sem Titel?“ etwas Licht ins Dunkel bringen. Aber ich stehe jetzt genauso ratlos hier, wie ich es vorher war, weil ich auch jetzt noch nicht weiterweiß. Meinem Fraktionsvorstand geht es, glaube ich, ähnlich.
Was bezwecken Sie denn damit, wenn Sie mit dem Titel der Debatte die Botschaft vermitteln, Bonde unterliege dem Bun deskartellamt, verliere gegen das Bundeskartellamt? Wie soll man das interpretieren? Ich kenne bisher noch keinen Kartell amtsbeschluss, auf dessen Grundlage man von „Verlierer“ oder von „Sieger“ sprechen könnte. Eines weiß ich sicher: Wenn hier jemand verliert oder etwas auf der Strecke bleibt – das war wohl das einzige Gehaltvolle Ihres Beitrags, nämlich festzustellen, was dann auf der Strecke bleibt –, dann ist das der Kern der Nachhaltigkeit schlechthin, das, was sich über Jahrzehnte bewährt hat, und zwar nicht nur in Baden-Würt temberg, sondern auch bei den Kollegen in Hessen, in Rhein land-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen und in Thüringen, die jetzt alle miteinander von einem Kartellamtsbeschluss bedroht sind, der wie ein Damoklesschwert über dem Land BadenWürttemberg hängt, und das – das können Sie gar nicht wis sen, Herr Kollege Rapp – nicht erst seit dem Regierungswech sel. Vielmehr haben sich die Säge- und Holzindustrie sowie viele Vertreter von Forstbetriebsgemeinschaften in BadenWürttemberg bereits 2001 gemeinsam aufgemacht, um gegen vermeintlich wettbewerbsverzerrende Maßnahmen vor dem Kartellamt zu klagen.
Dann ist Folgendes passiert: Die Stächeles und Hauks und Kö berles haben nichts anderes gemacht,
als das Problem auszusitzen.
Das ist das, was an Ihnen zu kritisieren wäre. Sie sitzen das Problem aus und überlassen es – wie bei so vielen anderen Themen auch – dieser neuen Regierung, wieder einmal einen Karren, der dermaßen tief im Dreck steckt, aus dem Sumpf und aus dem Morast Ihres politischen Handelns oder Nicht handelns herauszuziehen. Genau das ist das Problem, vor dem wir jetzt stehen.
Da muss ich sagen – das wissen Sie genauso gut; denn Sie wa ren immer dabei –, dass unser Minister Alexander Bonde ge nau dieses Thema so offensiv über die Fraktionsgrenzen hin aus behandelt hat, so transparent, wie man es nicht besser ma chen kann, kommunikativer denn je.
Jetzt stellen Sie sich hier hin, sind dermaßen unzufrieden und lenken ab von dem Hauptproblem, das Sie haben, nämlich dass, wie von Ihnen schon gesagt, in der Agrarministerkonfe renz über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam ein Antrag mit dem Ziel auf den Weg gebracht wurde, dass der Bundes gesetzgeber an die Novellierung des Bundeswaldgesetzes he rangeht, damit wir die Axt des Bundeskartellamts vom Wald in Baden-Württemberg, von unserem Einheitsforstamt weg bekommen.
Doch was machen Sie, Herr Rapp? Ich muss sagen, ich bin zutiefst empört, dass man die Tatsachen so verdrehen kann.
Denn Sie wirken in keiner Weise auf Ihre Kollegen im Bun destag ein und sagen nicht: „Wir in Baden-Württemberg“ – übrigens inzwischen groteskerweise auch die Säge- und Holz industrie – „ziehen hier an einem Strang, und zwar über alle Gebietskörperschaften hinweg.“ Im Landkreistag – die unte ren Forstbehörden sind ja bei den Landratsämtern angesiedelt – sitzen keine Grünen und keine Sozis, sondern dort sind hauptsächlich CDU-Landräte drin.
„Wir alle fordern das eine: Ändert dieses Bundeswaldgesetz, damit wir endlich diese Axt vom Baum wegbekommen.“
Wenn jetzt erwartet wird, dass ein Kartellamtsbeschluss kommt – dieser ist ja noch gar nicht da –, Sie hier eine Aktu elle Debatte initiieren und von „Sieger“ und „Verlierer“ spre chen, dann sind Sie – das muss ich sagen – einfach nicht up to date.
Wir sind allerbestens vorbereitet. Die Landkreise haben in zwischen Interimslösungen ergriffen, die Säge- und Holzin dustrie wurde entsprechend angewiesen, und es besteht über haupt kein Problem. Wir werden das nicht aussitzen, sondern wir werden hier darauf drängen, dass es beim Oberlandesge richt in Düsseldorf einen Beschluss gibt, um das Einheitsforst amt so, wie es in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten erfolg reich praktiziert wird, zu retten. Das ist unsere Verantwortung.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg besteht noch ein Vakuum – im Gegen satz zu Bremen, wo das Verbandsklagerecht 2007 eingeführt wurde, in Hamburg 2013, in Nordrhein-Westfalen 2013, im CDU-geführten Saarland 2013, in Rheinland Pfalz und Schles wig-Holstein 2014. Nun wird es im Jahr 2015 endlich auch in Baden-Württemberg eingeführt.
Zu den Befürchtungen, die von meinem Vorredner geäußert worden sind, dass sich der Wissenschaftsstandort BadenWürttemberg womöglich nicht mehr weiterentwickeln kön ne: Wenn ich sehe, dass in Nordrhein-Westfalen im Bundes vergleich die meisten Tierversuche stattfinden,
kann ich diese Ansicht nicht teilen. Im Gegenteil, im Gesetz entwurf ist gerade zum Tierversuchswesen, was sowohl die Tierhaltung als auch die Tierversuchsforschung angeht, nur die Feststellungsklage enthalten.
Wir haben inzwischen – auch da haben Sie sich geirrt – eine Nachbesserung bei der Ethikkommission vorgenommen. Sie besteht zur Hälfte aus Tierschutzexperten und zur anderen Hälfte aus Wissenschaftsexperten. Wir haben eine Tierschutz beauftragte. Wir haben den Landestierschutzbeirat. Das Ein zige, was noch fehlt, ist das Mitwirkungs- und Verbandskla gerecht.
Das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht hat eigentlich eher seinen Sinn bei dem ersten Teil, nämlich der Mitwirkung der Tierschutzverbände, die dafür eintreten sollten, dass nicht nur die Nutzer einen Interessenausgleich erfahren, sondern auch der Tierschutz einen Interessenausgleich erfährt. Mitwirkung statt Klage, das ist die Devise. Das heißt, durch dieses Gesetz, das Ihnen heute vorliegt, wird präventiv dafür gesorgt, dass in Zukunft keine Klagen notwendig sind, sondern dass die staatlich anerkannten Tierschutzverbände ihre Rechte wahr nehmen können. Deswegen sind wir meines Erachtens auf ei nem sehr guten Weg.
Nun zur landwirtschaftlichen Tiernutzung. Wenn Sie einmal schauen, was in Bad Dürrheim geplant ist, dann werden Sie feststellen, dass nicht nur der Bürgermeister, sondern auch al le Tourismusverbände größte Probleme mit diesen Planungen haben. Bei Ostrach ist ein Kuhstall für 1 000 Kühe geplant.
Außerdem werden Sie feststellen, dass es in Baden-Württem berg durchaus Einbrüche geben kann. Bei uns gibt es die in dustrielle Massentierhaltung Gott sei Dank noch nicht. Es gibt hier aber eine Eintrittspforte. Deshalb halte ich es für drin gend notwendig, dass wir hier zu Potte kommen.
Ich bin sicher, dass die anerkannten Tierschutzverbände, die den Voraussetzungen entsprechen, die das Gesetz vorschreibt, ihrer Verantwortung gerecht werden und wir deswegen auf ei nem sehr guten Weg sind. Ich bitte Sie, Ihre Skepsis beiseite zulegen und Ihre Blockadepolitik aufzugeben. Sie müssen er kennen, dass sich Ihre Befürchtung, dass dieses Instrument von den Verbänden missbräuchlich eingesetzt wird, als völlig substanzlos erweist.
Der Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist, dass anerkannten Tier schutzorganisationen Mitwirkungsrechte im Verwaltungsver fahren eröffnet werden und dass behördliche Anordnungen und Entscheidungen gerichtlich geprüft und gegen ein Untä tigbleiben der Behörden notfalls die Verwaltungsgerichte an gerufen werden können.
Ich denke, das ist in einem Rechtsstaat eigentlich eine Selbst verständlichkeit. Deswegen verstehe ich überhaupt nicht, was Sie hier herumzumäkeln haben. Bitte geben Sie sich einen Ruck und stimmen diesem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, sehr geehrter Herr Landesjägermeister Dr. Friedmann!
Ich freue mich, dass Sie heute mit Teilen Ihres Landesjagd verbands meiner Einladung vom letzten Mal gefolgt sind.
Darin hatte ich ja bemängelt, dass bei uns im Gegensatz zu dem CDU-geführten Saarland, wo bei der Verabschiedung des Jagdgesetzes immerhin 10 % der Jägerschaft demonstriert ha ben, niemand draußen stand. Das holen sie jetzt bei der Durch führungsverordnung also nach.
Ich hoffe allerdings, dass sie die jagdfreie Zeit, die mit dem neuen Jagdgesetz ab dem 1. April für die Monate März und April 2016 gilt, dann nicht regelmäßig dazu nutzen, um uns mit ihrer Anwesenheit zu beglücken.
Das ist ihr gutes Recht. Die Demonstrationsfreiheit ist, wie wir heute auch schon gehört haben, ein Grundrecht.
Das üben sie hier aus, und das sollen sie auch ausüben.
Ich freue mich besonders und möchte in diesem Zusammen hang noch auf einen Umstand hinweisen, bei dem Sie, Herr Dr. Friedmann, aus meiner Sicht nicht nur sehr demokratisch,
sondern auch mit viel Nachdruck reagiert haben, nämlich als ein Kollege, Heiko Hornung, der auch Chefredakteur
jetzt hören Sie doch einfach einmal zu; Sie hatten genügend Zeit, als Vorgruppe zu agieren –
der bundesweiten Jagdzeitschrift „Wild und Hund“ ist, im letzten Jahr von einem „Ermächtigungsgesetz“ in BadenWürttemberg gesprochen hat. Sie haben sich dagegen ausge sprochen und sich von dieser Verbalrhetorik völlig distanziert. Denn Herr Hornung hat uns in Baden-Württemberg mit unse rer Gesetzesnovellierung in die Nähe der Nazis gerückt.
Herr Dr. Friedmann, ich bin Ihnen dafür außerordentlich dank bar, und ich finde, das ist eine Bereicherung unserer Demo kratie.
Herr Bullinger, nachdem wir die Rhetorik meines Vorredners, des Kollegen Reuther, gehört haben, der anscheinend nichts anderes weiß, als mit Satire auf Ihre Aktuelle Debatte zu ant worten, möchte ich versuchen, nicht vom Thema abzudriften. Ich möchte vielmehr darauf hinweisen, worum es eigentlich geht.
Es geht darum, dass die grün-rot geführte Landesregierung nichts anderes macht als zuvor die schwarz-gelbe, nämlich – nicht nur beim Jagdgesetz, sondern auch bei zahlreichen an deren Fachbereichen – Gesetze vorzulegen, die dann mit Ver ordnungen unterlegt werden. Dieses Vorgehen hat seinen gu ten Grund.
Dies ist keine Neuerfindung der grün-roten Landesregierung, sondern eine alte Gepflogenheit. Letztlich geht es um nichts anderes als darum, das Parlament zu schützen.
Es gibt hier genügend Themen, über die wir zu debattieren ha ben, und wir können uns nicht mit kleinsten Details ausein andersetzen, etwa damit, ob die Krähenjagd einen Monat län ger oder kürzer dauern soll, ob die Fuchsjagd acht oder sie ben Monate lang möglich sein soll oder ob eine Kirrung mit einem Liter oder drei Litern durchgeführt werden soll.
All dies muss – das bestätigen Sie mir als Jagdkollege sicher auch – in einer Durchführungsverordnung geregelt werden. Das geht schlichtweg gar nicht anders.
Vielleicht noch zum Vergleich: Wir haben 19 Ermächtigun gen von Ihnen übernommen. Diese sind also nicht neu.
Auf Wunsch des Landesjagdverbands haben wir vier neue, auf Wunsch der Nutzerverbände zwei neue und zum Bürokra tieabbau noch zwei weitere geschaffen. Das ist alles, was wir gemacht haben.
Jetzt werden Sie natürlich sagen: Letztlich kommt es nicht auf die Anzahl an, sondern darauf, was drinsteht.
Was steht denn drin? Zuvor haben wir doch alles im Landes jagdgesetz geregelt, das wir im November letzten Jahres hier im Parlament verabschiedet haben. Mit dem Jagdgesetz ha ben wir die Landesregierung ermächtigt, weitere Regelungen zu treffen. Denn die Sachkompetenz für Detailfragen ist nun einmal in der Wildforschungsstelle, in der Forstlichen Ver suchs- und Forschungsanstalt, Abteilung Wildtierökologie, und in der höheren Jagdbehörde im Ministerium angesiedelt. Wir alle im Parlament haben also unserem Ministerium darin vertraut, über die Sachkompetenz zu verfügen, um die De tailfragen in Form einer Durchführungsverordnung zu regeln. Nicht mehr und nicht weniger. Dies war früher so und ist jetzt auch so.
Ich lasse mich von Ihnen nicht provozieren. Das wird Ihnen nicht gelingen. Wir haben hier heute „Jagdszenen“ im Parla ment. Vielleicht haben wir am 26. März wieder welche in Süd baden. Das macht dort aber die grüne Basis aus. Das ist hier jetzt kein Thema.
Das muss man auseinanderhalten.
Worin besteht denn eigentlich der Paradigmenwechsel? Was ist der Grund dafür, dass Sie sich ärgern? Herr Kollege Reuther hat vorhin bereits das Schalenmodell angesprochen, das ein wesentlicher Bestandteil des neuen Jagdgesetzes ist. Dieses wird im Grunde nicht kritisiert. Im Gegenteil, es wurde sogar als Fortschritt begrüßt. Auch der Landesjagdverband sieht da rin einen Fortschritt. Es ist aber der zentrale Bestandteil die ses Jagdgesetzes.
Wie Sie selbst wissen, machen die abwechslungsreichen und mannigfaltigen Naturräume gerade das Schöne an unserem Bundesland aus. Das heißt aber auch, dass sich Wildtieröko logie und jagdliches Geschehen nicht über einen Kamm sche ren lassen. Wir müssen die regionalen Unterschiede, die un terschiedlichen Habitate und die unterschiedlichen Wildtier zusammensetzungen beachten. All dem tragen wir mit die sem, wie ich meine, sehr modernen Jagdgesetz Rechnung.
Allerdings sind wir anders als andere Bundesländer vorgegan gen. Schon bei der Anhörung vor dreieinhalb Jahren hier im Landtag vor über 350 Jägern – diese Anhörung begann übri gens auch mit einer Bläsergruppe; wir hören diese Klänge gern; mir zumindest geht es so –
haben wir mit Tierschutzverbänden, Naturschutzverbänden, mit dem Landesjagdverband, mit ökologischen Jagdverbän den, Grundstückseigentümern, Waldbesitzern und Jagdgenos senschaften darüber gesprochen, wie vorgegangen werden kann.
Mein Petitum war, uns dabei möglichst Zeit zu lassen. Genau das haben wir auch gemacht. Wir haben sogar noch ein Ver längerungsjahr eingeräumt, weil wir wissen, dass es ein un heimlich schwieriger Prozess ist, so viele unterschiedliche In teressen unter einen Hut zu bringen.
Dass nicht alle mit dem, was auf dem Tisch liegt, einverstan den sind, sieht man daran, dass jetzt vielleicht 2 000 Jäger draußen stehen. Doch eigentlich müssten genauso viele Ver treter von BUND oder NABU draußen stehen, weil sie min destens genauso unzufrieden sind.
Es ist uns jetzt gelungen, ein Gesetz mit der entsprechenden Durchführungsverordnung zu machen, mit dem – da bin ich sicher – alle gut leben können, wenn es einmal in der Praxis eingeübt worden ist. Es ist durchaus ein praktikables Jagdge setz, nach dem inzwischen schon ein Drittel der Landesjäger schaft jagt, und die anderen werden es lernen. Die Jagdtradi tion wird nicht über den Haufen geworfen.
Herr Bullinger, ich muss sagen: Wenn man das Gesetz einmal genau betrachtet, stellt man fest, dass Ihre Aktuelle Debatte, nach der wir hier durch die Hintertür mit einer gewissen Hin terlist Dinge einführen und durchführen wollten, die vorher nicht gelungen seien, ein Rohrkrepierer ist. Mehr ist da nicht dran. Es fehlt die Substanz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordne ten! Als im letzten Jahr der Landtag des Saarlands ein neues Landesjagdgesetz verabschiedet hat, haben 1 000 der 3 000 im Landesjagdverband Saarland organisierten Jäger mit Tril lerpfeife, Jagdhorn, Jagdhund und Warnweste vor dem Land tag des Saarlands demonstriert.
Aus Protest. – Dieses Jagdgesetz hatte die schwarz geführ te Landesregierung des Saarlands vorgelegt.
Überträgt man diese Verhältnisse auf Baden-Württemberg, müssten heute von den 30 000 im Landesjagdverband BadenWürttemberg organisierten Jägern theoretisch 10 000 Jäger im Schlossgarten stehen.
Wenn Sie einmal nach draußen schauen, werden Sie feststel len, dass dort kein einziger Jäger steht.
Da fragt man sich doch: Warum steht denn dort kein Jäger?
Das hängt u. a. auch damit zusammen, dass in den zweiein halb Jahren der Gesetzeserarbeitung die Landesregierung von Baden-Württemberg die Politik des Gehörtwerdens
in einer Art und Weise betrieben hat, wie es sie bislang nie gab,
indem sie zweieinhalb Jahre lang alle Verbände, die mit Wild tieren zu tun haben – vom Ökologischen Jagdverband bis zum Landesjagdverband, Tierschutzverbände, Jagdgenossenschaf ten, Waldbesitzerverbände –, mit eingebunden hat, um genau die Grundstückseigentümerrechte, die Sie angeschnitten ha ben, Herr Kollege Reuther, zu wahren. Der Slogan, den ich hierzu geprägt habe, war: „Alle müssen Federn lassen, aber keinem wird das Fell über die Ohren gezogen.“
Genau deswegen protestiert jetzt niemand draußen. Denn vor Ihnen liegt der Entwurf des modernsten Landesjagdgesetzes, zu dem es bisher in ganz Deutschland keine Nachahmer gibt.
Es ist uns gemeinsam gelungen, den Tierschutz, den Natur schutz, wildtierökologische Interessen, aber vor allem auch Interessen der jagdlichen Tradition auf höherer Ebene mitei nander zu verbinden. Das ist, meine Damen und Herren, wie ich meine, einer der größten Erfolge dieser Landesregierung in den letzten dreieinhalb Regierungsjahren.
Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes halten wir das grünste, nämlich das nachhaltigste und auch das ökologischste Jagdgesetz in den Händen.
Jetzt hören Sie einmal zu; dann verstehen Sie es vielleicht besser.
Dieses ruht aus meiner Sicht im Wesentlichen auf vier Säu len. Dazu gehört durchaus das Fütterungsverbot, aber auch die Wildtierruhe, das Schalenmodell und das Wildtiermanage ment.
Das Schalenmodell wurde übrigens vom Landesjagdverband sehr gelobt. Es ist also keineswegs so, wie von Ihnen darge stellt, dass alle Inhalte des Gesetzentwurfs verrissen würden, sondern es wurde selbst vonseiten des Landesjagdverbands anerkannt, dass hier durchaus viele Aspekte gelungen sind, die einem modernen Wildtiermanagement entsprechen.
Schauen wir uns einmal das Wildtiermanagement genauer an. Ich möchte es einmal unterteilen in den Wildtierbericht, der alle drei Jahre anzufertigen ist, die Wildtierbeauftragten auf Landkreisebene und das Wildtiermonitoring, das auf unters ter Ebene gemeinsam mit Naturschutzverbänden, aber vor al lem mit den Jägern erbracht wird. Dieses Wildtiermonitoring ist deshalb sehr wichtig, weil die Verantwortung, die die Jä gerinnen und Jäger in Zukunft übernehmen, aber auch ihre Kompetenz verstärkt nachgefragt wird, was insgesamt auch zu einer größeren gesellschaftlichen Anerkennung führt.
Der Gesetzentwurf ist vor allem auch deshalb grün, weil die Wildtierruhe – die durch die Regelung eines Abstands von 200 m zum Waldsaum zwar gewisse Einschränkungen er fahren hat, im Übrigen aber standhaft genug sein wird – so geregelt ist, dass die jagdlichen Interessen und die Interessen der Naturschützer und Tierschützer miteinander im Einklang sind.
Ich danke an dieser Stelle ganz herzlich dem Ministerium. Na mentlich möchte ich an dieser Stelle den Amtschef Wolfgang Reimer nennen, der den Moderationsprozess sehr kompetent geleitet hat und es sehr gut verstanden hat, die unterschiedli chen Interessen, die zeitweilig sehr weit auseinanderlagen, zu sammenzuführen. Ich möchte mich aber auch bei den Verbän den bedanken, vor allem beim Landesjagdverband, der es, auch wenn die Wogen etwas hochgegangen sind, verstanden hat, sich auf sachlicher Grundlage mit den Problemen, die uns vor allem beim Thema Wildtierökologie beschäftigen, ausei nanderzusetzen, sodass wir hier zu einem vernünftigen Ge setz kommen.
Schauen wir uns einmal die Populationsentwicklung des Schwarzwilds an.
Ich habe hierzu eine Grafik mitgebracht. Sie zeigt die Ent wicklung ab dem Jahr 1955, dem Jahr, in dem ich geboren bin.
Offensichtlich hat man es bis 1993, also bis vor etwa 20 Jah ren, geschafft,...
... durch traditionelle jagdliche Praxis die Wildtierdynamik zu beherrschen. Dann ging die Schwarzwildpopulation aber steil nach oben. Die Wildtierstre cke bei Schwarzwild hatte im vorletzten Jagdjahr mit 70 000
Tieren den absoluten Höhepunkt erreicht. Dies macht uns ei gentlich klar...
... – letzter Satz, Herr Präsident –, dass dringend Handlungsbedarf geboten ist. Dieser Verant wortung haben sich die Landesregierung und die sie tragen den Fraktionen gestellt.
Vielen Dank.
Frau Staatssekretärin, ich frage Sie, ob Ihnen bekannt ist, dass allein an der B 31 Bauvorha ben, Aus- und Neubauvorhaben, in einer Höhe von über 1 Mil liarde € geplant und angedacht sind. Dazu zählt also nicht nur der zweite Abschnitt der B 31 West mit 50 Millionen €, son dern dazu zählen vor allem der Stadttunnel in Freiburg mit 380 Millionen € und der Falkensteigtunnel mit über 300 Mil lionen €. Dann gibt es noch die Röhre, die bislang im Dög ginger Tunnel brach liegt; dort fehlt schlichtweg die Brücke.
Die Gesamtkosten würden, sollte all dies realisiert werden, bei weit über 1 Milliarde € liegen. Ist Ihnen das bekannt? Falls Ihnen das bekannt ist: Wie beurteilen Sie die Finanzierungs perspektive der B 31 West?
Frau Staatssekretärin, im Zuge der Debatte über den Neubau der B 31 West haben sich zahl reiche Politikerinnen und Politiker aus Bund und Land vor Ort ein Stelldichein gegeben, um sich um die Situation zu küm mern. Ich möchte Sie fragen, ob Sie die Meinung des Herrn Abgeordnetenkollegen Schmiedel teilen, der vor ca. einem Jahr bei einem Vor-Ort-Besuch in Ihringen-Wasenweiler ge sagt hat: „Solange sich die Gemeinden der Region über eine Trassenführung nicht einig sind, wird diese Straße wahr scheinlich niemals gebaut werden.“
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Reuther, ich gebe Ih nen recht: Das Gesetz ist u. a. für die Katz.
Ich nehme Bezug auf das Hunde- und Katzen-Abschussver bot, und deswegen ist es für die Katz.
Man könnte sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Ich möchte einen kleinen Rückblick geben. Am 22. Juni 2012, al so vor knapp zweieinhalb Jahren, gab es hier im Landtag ei ne große Anhörung der Regierungsfraktionen. Da habe ich schon den Hinweis gegeben, dass es darum geht, hier ein Leuchtturmprojekt zu kreieren,
das nicht nur in Baden-Württemberg, sondern weit über die baden-württembergischen Landesgrenzen hinaus strahlt. Ich muss jetzt nach fast zweieinhalb Jahren sagen:
Das ist gelungen. Ich war vor zehn Tagen in Warnemünde beim Rotwildsymposium. Bei den Gesprächen, die ich da mit Wildtierexperten geführt habe, war kein Grüner dabei. Das waren alles Jagdscheininhaber, und die sind wirklich unver dächtig in der Deutschen Wildtierstiftung. Die schauen alle mit Argusaugen: Was läuft in Baden-Württemberg? Da haben wir viel mehr Lob geerntet, Herr Reuther, als heute von Ih nen. Da wurde gesagt: Endlich packt ihr einmal die Dinge ge nau da an, wo sie anzupacken sind.
Alle haben uns bestärkt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, und haben sogar die Hoffnung geäußert, dass wir diese No velle, wie wir sie jetzt als Entwurf vorliegen haben, dann auch tatsächlich so verabschieden. Deswegen bitte ich um ein biss chen mehr konstruktive Gesprächsbereitschaft. Ich glaube, das täte allen hier im Saal gut.
Denn Sie müssen sehen, was da entstanden ist. Das ist einma lig in diesem Land. Wir haben es hier mit dem längsten, mit dem tiefsten Beteiligungsprozess zu tun, den es jemals bei ei nem neuen Gesetz gab. In über 27 Koordinierungskreisen ha ben sich all diese Verbände, die angeblich so zerstritten sind, zusammengesetzt, haben miteinander geredet, haben einan der zugehört, ob das Naturschutzverbände, Tierschutzverbän de, Jagdverbände, Grundstückseigentümer oder wer auch im mer waren. Alle, die mit dem Thema beschäftigt sind, haben sich die Mühe gemacht, in Koordinierungskreissitzungen und in Arbeitskreissitzungen.
Sie haben Wochenenden für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ge opfert. Einen solchen Prozess gab es noch nie. Deswegen hal te ich es für außerordentlich wichtig, dass Sie diesen Prozess würdigen und dass Sie vor allem erkennen, dass es, obwohl die Pole sehr weit auseinanderlagen, gelungen ist, zumindest einmal gemeinsame Interessen zu formulieren.
Deswegen haben wir jetzt einen Entwurf vorliegen. Dieser heißt „Jagd- und Wildtiermanagementgesetz“ und geht weit über das hinaus, was wir bisher hatten. Die gesamtgesell schaftlichen Interessen, was den Umgang mit Wildtieren an
geht, werden endlich einmal zusammengeführt. Mit dem vor liegenden Entwurf haben wir verschiedenste Interessen – hier kann niemand vollständig zufrieden sein; das geht gar nicht – auf höherer Ebene zusammengeführt.
Herr Reuther, ich muss Ihnen massiv widersprechen: Der Lan desjagdverband vertritt 80 % der Jagdscheininhaber in BadenWürttemberg, und ungefähr die Hälfte davon, schätze ich, jagt bereits nach den Methoden, die hier verankert sind. Also: Das Gesetz ist nicht so weltfremd, wie Sie hier tun.
Es ist bereits bewährte Praxis. Das machen noch nicht alle, aber ich denke, dass, wenn das Gesetz dieses Jahr verabschie det wird und im April des nächsten Jahres in Kraft tritt, die nächsten Jahre der Praxis zeigen werden, dass sich dieses Ge setz bewährt. Dann kann in dem einen oder anderen Detail noch nachjustiert werden.
Wir haben ein sehr modernes und innovatives Jagdgesetz, ge rade mit dem Schalenmodell, über das so viel diskutiert wor den ist. Wir haben ein Gesetz, das es möglich macht, alle In teressen in ihrer Komplexität mit einzubeziehen, was den Um gang mit Wildtieren angeht. Überbordende Wildtierbestände bei Rehwild und Schwarzwild und damit verbundene Schä den, Naturschutzinteressen, geschützte Arten und all diese Dinge werden hier verbunden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf zwei Prob lemkreise aufmerksam machen, die noch einmal sehr inten siv im weiteren parlamentarischen Verfahren diskutiert wer den dürften. Da möchte ich mich auf die gestrige Experten anhörung des Ausschusses beziehen, bei der die Themen Wild ruhe und Wildtierfütterung noch einmal besonders in das Licht des Interesses gerückt worden sind.
Ich möchte aber nicht alles, was bisher schon gesagt worden ist, wiederholen, sondern auf Warnemünde zurückkommen. Dort hat ein sehr praxisorientierter Zeitgenosse – das war ein Baden-Württemberger – unter dem Titel „Empfehlungen an Politik und Praxis“ referiert zu dem Thema: „Wider die Dop pelmoral beim Umgang mit Wildtieren: Empfehlungen an die Politik“. Ich zitiere zum Thema Wildruhe:
Wenn der letzte Schuss im Januar verhallt ist, braucht man nicht im Februar noch dem letzten Wildschwein hin terherzustolpern.
Das sagte er zu den Themen Fütterung, Doppelmoral und Jagdethik:
Wenn wir ganz ehrlich sind, müssen wir doch zugeben, dass wir, wenn wir beim Rehwild die Fütterung auch im Winter verlangen, damit keine Tiere verhungern, beim Schwarzwild eigentlich genau den gegenteiligen Weg ein schlagen. Denn da ist es doch so, dass wir auf harte Win ter hoffen, damit der eine oder andere Frischling auf na türliche Weise verendet.
Der Herr, den ich hier zitiert habe, heißt Dr. Deuschle. Herr Dr. Deuschle war bisher Landesjägermeister in Baden-Würt temberg. Ich schätze ihn sehr, muss ich hier sagen. Er hat da rauf aufmerksam gemacht, dass wir eigentlich, wie es in Krei
sen der deutschen Wildtierforschung üblicherweise auch ge fordert wird, eine längere Jagdruhe als zwei Monate brauch ten und dass es auch möglich sei, dies in der Praxis durchzu führen.
Ich hoffe jetzt – damit komme ich zum Ende, Frau Präsidentin; vor allem möchte ich an die Opposition appellieren –, dass Sie die Arbeit der Verbände würdigen und dem Gesetz zustimmen werden, weil es so stark wie kein anderes Jagdgesetz die Handschrift aller beteiligten Interessengruppen trägt.
Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.
Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich hät te mir ja noch gern ein bisschen Farbe ins Gesicht gemacht. Aber nachdem Minister Bonde festgestellt hat, dass das Rote – das ist jetzt keine Anspielung auf die linke Seite hier – nicht
besonders gesundheitsverträglich ist, habe ich darauf verzich tet.
Ich gehe jetzt auf die EU-Forststrategie ein, die am 19. Mai vom Europäischen Rat als Schlussfolgerung vorab angenom men worden ist und im September letzten Jahres von der Kommission vorgeschlagen worden war. Daraus sind einige Leitgrundsätze entwickelt worden, nämlich eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die viel gepriesene Multifunktionalität unserer Wälder, die Ressourceneffizienz und die globale Ver antwortung, die alle europäischen Mitgliedsländer diesbezüg lich übernehmen, und zwar mit acht Schwerpunkten, vor al lem was die Wettbewerbsfähigkeit, die Bioenergie, den Kli mawandel, die Ökosystemleistungen, die Forschung zur Ver änderung der Waldtypen und deren Wertschöpfung angeht. Dazu gibt es Orientierungshilfen und Handlungsanleitungen. Ein Waldinformationssystem für Gesamteuropa wird in Aus sicht gestellt.
Was haben wir in den letzten 15 Jahren erlebt? Wir haben „Lo thar“, „Wiebke“ und „Vivian“ erlebt, die ersten größeren Aus wirkungen eines Klimawandels, wie ihn die Welt noch nie er lebt hat. Genau daraus erwächst in Baden-Württemberg, aber auch im gesamteuropäischen Kontext eine besondere Verant wortung, der sich auch die jetzige Landesregierung in beson derem Maß stellt. Ich möchte daran erinnern, dass wir Wald entwicklungstypen erarbeitet haben, die in Zukunft auch kli mastabile Wälder hervorbringen. Das ist mit gewaltigen An strengungen bei zurückgehendem Nadelholzanteil verbunden. Das freut natürlich die Holz- und Sägeindustrie, für die eben Herr Kollege Rapp gesprochen hat, nicht besonders.
Wir müssen weg vom altertümlichen Altersklassenwald und zu einem zukunftsfähigen Dauerwald kommen. Ich bin froh, dass wir da mit unserer FSC-Zertifizierung, die wir angehen, auf einem guten Weg sind,
auch mit dem Nationalpark, mit dem Totholzanteil und dem Bannwaldanteil, der noch weit unter dem prozentualen Anteil liegt, wie ihn sich Bundeskanzlerin Merkel bis 2020 eigent lich vorstellt.
Das Bundeskartellamt als oberster Wettbewerbshüter schreibt uns auf Klagen der Säge- und Holzindustrie vor – – Mit un serer bewährten Einheitsforstverwaltung in Baden-Württem berg, die sich vor allem dadurch auszeichnet, dass wir nicht nur den eigenen Staatswald sehr nachhaltig und ökologisch bewirtschaften, haben wir mit einer ausgeklügelten Beratung und einer entsprechenden Betreuung der Kommunal- und der Privatwälder bisher eigentlich einen sehr guten Weg einge schlagen. Das wird wahrscheinlich in Zukunft so nicht mehr gehen. Es wird eine Umstrukturierung geben müssen. Aber unsere Landtagsfraktion wird natürlich sehr darauf achten, dass dies nicht zulasten der Nachhaltigkeit geschieht.
Ich denke, dass wir – vor allem in Baden-Württemberg – sehr gut aufgestellt sind. Die europäische Forststrategie kann kom men; wir sind bestens vorbereitet.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! Wir haben das Thema jetzt im Zweiwo chenrhythmus hier auf der Tagesordnung. Heute geht es um die Frage: Brauchen wir überhaupt ein neues Jagdgesetz? Schon allein die Fragestellung irritiert, denn es handelt sich nicht nur um eine Jagdrechtsreform. Wie Sie wissen, geht es bei diesem Gesetz nicht um die Jäger und um die Jagd,
sondern es geht um den Umgang mit Wildtieren in unserem Land.
Ich weise jetzt auf einen Sachverhalt hin, der eigentlich die ganze Debatte prägt. Die Debatte ist geprägt von Anachronis men und Paradoxa.
Bei dem Umgang mit Wildtieren spielt natürlich die Jagd ei ne besondere, wahrscheinlich die wichtigste Rolle und ist in tegral zu sehen. Aber spätestens seit der Föderalismusreform liegt die Zuständigkeit beim Land. Dies als erste Antwort auf die Frage: Brauchen wir überhaupt eine Jagdrechtsreform? Da es um den Umgang mit Wildtieren geht, heißt der Titel auch: Gesetz für Jagd und Wildtiermanagement. Wir haben das au ßerdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Koali tionsvertrag stehen. Das ist ein weiterer Grund, warum wir ein neues Gesetz brauchen.
Außerdem hat sich die Tierschutzgesetzgebung sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Land geändert. Der Tierschutz wurde zum Staatsziel. Der wesentliche Grundsatz heißt, dass ohne vernünftigen Grund keinem Tier – natürlich auch keinem Wildtier – Schmerzen, Leiden oder gar Schäden zugefügt werden dürfen. Das ist der oberste Grundsatz.
Der „Jungjagdscheininhaber“ gibt mir recht.
Der Jungjäger.
Zudem gibt es ein Artenschutzabkommen in der EU, das ei ne neue Gesetzgebung erfordert. Auch das Naturschutzgesetz erfordert eine Anpassung. Herr Kollege Zimmermann, Sie se hen also: Es gibt nicht nur einen Grund, es gibt zahlreiche Gründe, dass sich die Landesregierung und wir, die Regie rungsfraktionen, uns dieser besonderen Verantwortung stel len, wenn es um den Umgang mit Wildtieren in Baden-Würt temberg geht.
Jetzt möchte ich auf den ersten Anachronismus hinweisen. Dieser besteht darin, dass wir es auf der einen Seite mit einem noch nie da gewesenen Artenschwund bei den Wildtieren zu
tun haben – warum auch immer; aber das ist eine Tatsache, der man sich einfach stellen muss –
und auf der anderen Seite mit Wildtierpopulationen, vor al lem beim Rehwild und beim Schwarzwild, also bei den Scha lenwildarten, die in ihrer Dynamik regelrecht durch die De cke schießen. Im vergangenen Jagdjahr gab es eine Rekord strecke von 70 000 Stück Schwarzwild und 170 000 Stück Rehwild.
Das gab es noch nie. Das ist übrigens nicht nur ein Beweis da für, dass es in Baden-Württemberg besonders eifrige, beson ders fleißige, besonders leidenschaftliche Jägerinnen und Jä ger gibt, sondern es ist auch – das folgert der Wildtierexperte daraus – ein Indiz, ein Bioindikator dafür, dass diese Schalen wildpopulationen unsere Wälder und unsere Felder in einer noch nie da gewesenen Weise bevölkern. Dann, Herr Kolle ge Reuther, entstehen nun einmal Schäden in einem noch nie da gewesenen Maß.
Wenn man aus einer besonderen Verantwortung heraus einen Waldumbau anstrebt, um dem Klimawandel, der uns allen droht, gerecht zu werden, kann man sich nicht nur auf die Rot buche beschränken. Vielmehr brauchen wir auch die Weißtan ne, die einzige einigermaßen klimaressistente Nadelholzart im Land.
Da würde mich schon einmal interessieren, was Sie der Holz- und Sägeindustrie erzählen, was Sie dem Kollegen Rapp in diesem Zusammenhang erzählen, wenn Sie in Zukunft auf Na delholz verzichten wollen. Wir müssen zusehen, dass die Fich te standortweise ersetzt wird und eine klimastabile Entwick lung der Wälder erreicht wird. Gerade die Tanne als einzige Baumart mit genetisch festgelegtem Pfahlwurzelsystem spielt in unserem Land nun einmal eine wichtige Rolle als Schatt baumart.
Wenn ausgerechnet die Terminalknospe der Weißtanne auf dem Speiseplan des Rehwilds ganz oben steht, dann müssen wir dieser Situation einfach gerecht werden
und flächendeckend, wo es möglich und nötig ist, eine Natur verjüngung erreichen. Dazu brauchen wir einigermaßen aus geglichene Wildbestände.
Auch das ist ein Grund, wenn man einmal die Wildtierökolo gie heranzieht. Daran sehen Sie alle, meine Damen und Her ren, wie wichtig es ist, eine tragbare Bestandsdichte beim Reh wild zu erreichen.
Ja. – Deswegen sind das Fütte rungsverbot und das Wildtiermanagement im Gesetzentwurf vorgesehen. Die Wildruhe ist ganz dringend erforderlich. Wir werden dem Schöpfungsgedanken, den Sie in Ihrem „Firmen schild“ tragen, gerecht. Wir haben Achtung vor den Geschöp fen.
Das schwarz-rot regierte Saarland hat es vorgemacht. Ihr dor tiger Kollege hat das Gegenteil von dem gesagt, was Sie zum Ausdruck gebracht haben. Er hat ähnlich gesprochen wie ich hier gerade.
Grün-Rot muss diese Novellierung machen. Denn wenn wir sie nicht machen, macht sie gar niemand. Wenn Sie jemals wieder in Regierungsverantwortung kommen, werden Sie froh sein, dass wir sie gemacht haben.
Ich kann schon heute prophezeien, dass Sie diesen Bereich dann nicht mehr anrühren werden, weil wir die Drecksarbeit hier jetzt erledigen. Das ist schwer; das weiß ich.
Wir betreiben unsere Politik aber nicht auf Stammtischniveau, sondern wissenschaftsba siert. Da bin ich den Kolleginnen und Kollegen von der Re gierungskoalition sehr dankbar, dass sie uns bisher folgen konnten.
Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Landtagspräsident, gestatten Sie mir, bevor ich jetzt in die De batte einsteige, ein persönliches Wort mit Appellcharakter an Sie. Wir haben ja etwas gemeinsam. Wir gehören jetzt seit acht Jahren diesem Parlament an.
Ich muss sagen: Mir ist keine Parlamentsdebatte in Erinne rung, die so unter der Würde und dem Stil dieses Parlaments einzustufen ist.
Man braucht sich da eigentlich nicht zu wundern. Wenn man die Landesregierung in der Themenwahl sozusagen mit ideo logischer Verbotskultur im Visier, den ländlichen Raum zer störend, darstellt
und unseren Ministerpräsidenten als Oberwilderer darstellt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn, wie es vorhin bei dem einen oder anderen meiner Vorredner geschehen ist, auch einmal die Sicherung durchbrennt.
Deshalb noch einmal mein Appell, in Zukunft dafür zu sor gen, dass so etwas im Landtagspräsidium genauer geprüft wird. Meine Fraktion wäre in 30 Jahren nicht auf die Idee ge kommen, vom Stil her eine solche Debatte hier auszulösen.
Wenn Sie mir wieder Ihr wert volles Gehör schenken würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ich möchte an einen Presseartikel erinnern,
der vor wenigen Wochen in einer sehr lesenswerten Tageszei tung, nämlich in der „taz“, stand. Es war ein zwei Seiten lan ges Streitgespräch zwischen der grünen Bundestagesabgeord neten Kerstin Andreae und Ihrem Landesvorsitzenden, Herrn Strobl, der in einer Schlagzeile darauf hingewiesen hat, dass für die CDU in Baden-Württemberg der Tierschutz an obers ter Stelle stehe.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob Ihr Landesvorsitzender der Chefideologe der CDU ist oder ob das ernst zu nehmen ist. Wenn Sie es ernst nehmen – –
Ja, es geht um Tierschutz und Ideologie.
Das ist das Thema.
Also, wir haben den Begriff der Ideologie. Aber wir haben noch einen anderen Begriff, und diesen hat mein Vorredner, Herr Kollege Wolfgang Reuther, auf einer Podiumsdiskussi
on in Lauffen im vergangenen Winter verwendet. Diese Ver anstaltung wurde von drei Kreisjagdverbänden durchgeführt; Herr Fraktionsvorsitzender Claus Schmiedel saß neben mir. Im Rahmen dieser Veranstaltung hat Herr Reuther zur Frage des Verbots des Haustierabschusses gesagt, das sei das Idio tischste, was ihm jemals über den Weg gelaufen sei.
Das heißt, wir haben einen Spannungsbogen von Ideologie
bis Idiotie.
Jetzt gibt es natürlich noch etwas ganz anderes. Es gibt noch einen dritten Begriff – auch den möchte ich in diesem Zusam menhang nennen –, nämlich den Begriff „ideal“. Was ist ei gentlich ideal?
Vor dem Hintergrund des Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte komme ich auf die Eigen tumsdebatte zu sprechen. Es ist nicht nur das Jagdrecht mit dem Eigentumsrecht verbunden; das haben wir noch nie – und das werden wir auch im Rahmen dieser Novelle nicht tun – infrage gestellt. Vielmehr sagt das Urteil des EGMR ganz klar, dass es das verbriefte Recht eines Eigentümers ist, dass sein befriedetes Grundstück aus dem Jagdbezirk herausgenommen wird, sofern er dies wünscht. Damit haben wir umzugehen, egal, ob uns das passt oder nicht.
Vielleicht wissen Sie, wie Lawinen entstehen. Ich habe die große Sorge, dass sich unsere Jagdlandschaft auch in BadenWürttemberg in Zukunft irgendwie anders gestalten könnte. Dem dürfen wir nicht Vorschub leisten. Deswegen novellie ren wir das Landesjagdgesetz.
Ob es das Urteil des EGMR ist, ob es das Brüsseler Arten schutzabkommen ist, ob es das Tierschutzrecht auf Bundes ebene ist – all das ist hier jetzt eingearbeitet. Das heißt, man hatte gar keine andere Wahl,
als aufgrund der von der Föderalismuskommission beschlos senen Zuständigkeiten das Jagdgesetz entsprechend zu novel lieren.
Ich hoffe, wir haben jetzt ein bisschen mehr Klarheit.
Was ist denn bisher passiert? – Ich nehme ein Beispiel aus dem Naturschutz. Es geht immer noch um den Begriff „Ideo logie“.
Ist es Ideologie, wenn über viele Jahre hinweg die Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg gemeinsam mit der Forst wirtschaft dazu beitragen, dass innerhalb eines Rahmens, nämlich eines breit angelegten Aktionsplans Auerhuhn, ihre Kompetenz als Jägerinnen und Jäger im Land Baden-Würt temberg genutzt wird, um eine aussterbende Wildart zu ret ten? Das ist bisher erfolgreich geschehen.
Natürlich sind Jägerinnen und Jäger nicht nur diejenigen, die Wild erlegen, die auf Wild schießen. Natürlich haben sie noch viele andere Aufgaben zu erfüllen, die sie einvernehmlich mit der Landesregierung freiwillig erfüllen.
Deswegen spricht der Landesjagdverband nicht umsonst von Auftrag und Leidenschaft.
Das Gleiche gilt für die Wildkatze.
Die Wildkatze war vom Aussterben bedroht. Ohne die Jäge rinnen und Jäger in Baden-Württemberg hätten wir die Popu lation der Wildkatze gar nicht erhalten können.
Das heißt, diesen Widerspruch gibt es doch gar nicht. Es geht gar nicht um Ideologie, sondern – das greift auch die Novel lierung auf – wir nutzen die Kompetenzen und Fähigkeiten der Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg, um auch im Naturschutz voranzukommen und dafür, dass die Jagd im Land insgesamt wieder stärker akzeptiert wird.
Wir müssen nicht nur den kritischen Bürgerinnen und Bür gern, sondern auch den kritischen Tierschützern klarmachen, dass wir die Jägerinnen und Jäger auch in Zukunft brauchen und dass wir ihren Ruf aufwerten wollen. Das ist doch der Grund, warum hier das Jagdgesetz novelliert wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Aber ich habe noch ein anderes Beispiel. War es Ideologie, als unter einer schwarz-gelben Landesregierung – Ruhe da vorn in der ersten Bank! – die modernste Rotwildkonzeption im Südschwarzwald
nicht nur beschlossen, sondern auch erfolgreich umgesetzt wurde? Dabei ist nichts anderes passiert, als dass man die In teressen der Jäger, der Waldbesitzer und der Schwarzwaldbau
ern zusammengebracht hat. Das war bis dato gar nicht mög lich. Was ist denn passiert? Das Rotwild hat den Wald aufge fressen und die Bauern geschädigt;
denn die Rotwildbestände waren zu groß. Deswegen ist die schwarz-gelbe Landesregierung – ohne ideologischen Back ground – vernünftigerweise so verfahren, und das funktioniert so gut, dass wir auch alle anderen Rotwildgebiete mit dieser Konzeption managen werden. Darum kommen wir auch im Nordschwarzwald nicht herum; denn sonst wird unser Natio nalpark aufgefressen, meine Damen und Herren.
Nein, danke. Ich kann diese jetzt nicht zulassen; denn sonst bin ich in meinem Redefluss zu sehr gestört.