Protokoll der Sitzung vom 14.10.2015

ne höhergeschossige Bebauung, zunehmen. Wenn in vielen Städten aufgrund der dichteren Bebauung für Grünflächen und für Bäume kein Platz ist, dann bietet es sich doch geradezu an, über eine Fassadenbegrünung oder über eine Dachbegrü nung dazu beizutragen, dass Luftschadstoffe und Staub aus der Luft herausgefiltert werden, sodass das Klima in den Städ ten besser wird und letztendlich die Aufenthaltsqualität bei ei ner dichteren Bebauung in unseren Städten erhöht wird. Das steckt dahinter, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Grünen)

Ich rate Ihnen einfach einmal, in die Landesbauordnung zu schauen. Die Landesbauordnung ist nämlich ein flexibles Ge setz. § 9 sagt sinngemäß ganz klar: Die Fassadenbegrünung und die Dachbegrünung sind nicht notwendig, wenn es nicht zweckmäßig ist oder wenn die Maßnahme wirtschaftlich un zumutbar ist.

(Zuruf des Abg. Karl Klein CDU)

Man kann also ganz klar sagen: Auch beim Bauordnungsrecht hat diese Regierung Maß und Mitte walten lassen. Wir sehen insgesamt: Wir bestehen den Praxistest in der Verkehrs- und Bauordnungspolitik.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Maier.

Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs gleich etwas richtigstellen. Es gibt keine grüne Verkehrs- und Bauordnungspolitik, sondern es gibt eine Verkehrs- und Bau ordnungspolitik der grün-roten Koalition.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Noch schlim mer!)

Wir machen das gemeinsam.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Karl Zimmermann CDU: Das hätte ich jetzt nicht gesagt! – Zurufe von der FDP/DVP)

Diese Politik nimmt die Herausforderungen der Zukunft an. Die Herausforderungen sind: sozialer Wohnungsbau – das ist für uns das Wichtigste – für alle, aktuell Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge, demografischer Wandel und In klusion, Klimawandel und Energiewende. Die Landesregie rung hat für diese großen Probleme, die vor uns stehen, gute und richtige Antworten.

Eine ist z. B. der soziale Wohnungsbau. Meine Damen und Herren von der Opposition, der soziale Wohnungsbau wurde in Ihrer Regierungszeit – das richtet sich besonders an die FDP/DVP – kaputtgespart. Er war auf null. Als die Regierung gewechselt hatte, kam ein Programm in Gang. Der soziale Wohnungsbau wurde wieder gefördert. Wir haben die Hürden der EU abgebaut, und wir sind jetzt in der Lage, mit diesem Programm auf die Anforderungen, die anstehen, zu reagieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Die LBO wird ja immer als das Gesetz dargestellt, das alles bremst und ausbremst. Aber die LBO regelt viele Dinge, vor denen wir stehen. Sie regelt z. B. behindertengerechtes Bau en. Sie bringt Erleichterungen bei der Nutzung der erneuer baren Energien. Ihre Vorschriften verbessern das Stadtklima. Der Holzbau wird erleichtert, und es werden viele Fragen, vor allem bei Abstandsregelungen, geklärt. Wer die LBO liest, der muss feststellen: Das ist kein Gesetz, das starr etwas verhin dert, sondern die LBO ist ein Gesetz, das sehr flexibel einge setzt werden kann.

Die LBO kann auch bei der jetzt aktuellen Thematik Flücht lingsunterbringung flexibel eingesetzt werden. Man kann für soziale Zwecke in allen Baugebieten allgemein oder aus nahmsweise Bauten errichten. Die Flüchtlingsunterbringung lässt sich auch noch später mit Standards verbessern. Manche Standards können bei der Flüchtlingsunterbringung ausgesetzt werden, z. B. in Gemeinschaftsunterkünften. Behelfsbauten sind komplett verfahrensfrei. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten für Abweichungen auch beim Wohnungsbau. Befreiungen sind möglich, wenn Gründe und Wohl der Allge meinheit dies notwendig machen. In § 50 der LBO steckt un heimlich viel Flexibilität. Ohne diese Flexibilität wäre es auch gar nicht möglich gewesen, diese Masse an Behelfsbauten, an LEAs und BEAs in dieser kurzen Zeit zu errichten. Die LBO hat sich als Gesetz bewährt.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Auch die Regelungen zur Ausweisung von Bauflächen sind äußerst flexibel. Ich darf nur daran erinnern: Es war Günther Oettinger, der gesagt hat: Wir brauchen null Zuwachs an Bau flächen.

(Abg. Nicole Razavi CDU: Wir haben aber ein Mi nus!)

Wir haben hier eine Formel. In diese Formel kann man etwa den Einwohnerzuwachs einspeisen, der jetzt durch die Flücht linge zu verzeichnen ist, und dann ist es möglich, hier die rich tigen Antworten zu finden, sozialen Wohnungsbau zu ermög lichen.

Bei dem, was wir gerade von der Opposition gehört haben, kommen der Efeu, die Fahrradstellplätze, eine Menge Bei spiele aus der Geisterbahn wieder zutage.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Selber Geis terbahn!)

Lieber Herr Mack, das ist Polemik auf einem niedrigen Ni veau.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Wenn Sie damit die Probleme lösen wollen, vor denen wir ste hen, dann gute Nacht Baden-Württemberg.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Die SPD-Fraktion appelliert an dieser Stelle auch an die Ak teure des Wohnungsbaugipfels, eine ausreichende Finanzie rung des sozialen Wohnungsbaus bereitzustellen. Wir haben hier Vorsorge getroffen. Wir können jetzt im Bereich der Flüchtlinge reagieren. Wir haben uns nicht kaputtgespart. Ich

plädiere auch dafür, pragmatische Lösungen anzuwenden, und wir, das Parlament, sind bereit, auch gesetzliche Regelungen, die nötig sind, zu schaffen und durchzusetzen.

Zur Verkehrspolitik sagt mein Kollege Hans-Martin Haller nachher in der zweiten Runde mehr.

Ich stelle auf jeden Fall fest: Die Verkehrs- und Baupolitik dieser Koalition schafft hohe Lebensqualität. Sie ist nachhal tig und so flexibel, dass sie den vielseitigen aktuellen und künftigen Herausforderungen der Zukunft gerecht wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett das Wort.

Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einiges über die aktuellen Herausforderungen, die Thema dieser De batte sind, gehört. Ich will mit dem Thema „Flüchtlingsunter bringung und Wohnungsbau“ anfangen.

Als Erstes ist zu sagen: Die Landesregierung handelt aktiv und vorausschauend, und das nicht erst seit gestern, sondern schon seit vielen Monaten. Baden-Württemberg hat das Ge setzgebungsverfahren für ein Maßnahmengesetz zum BauGB vom 26. November 2014 im Bundesrat mit initiiert und in der Umsetzung aktiv begleitet. Damit wurde die Flüchtlingsun terbringung in geeigneten Objekten, u. a. auch in Gewerbege bieten, ermöglicht.

Das MVI – das ist eine Daueraufgabe – unterstützt die Bau rechtsbehörden vor Ort bei der vollen Ausnutzung der beste henden baurechtlichen Möglichkeiten. Wir haben aktualisier te Hinweise zu bauplanungsrechtlichen Zulässigkeiten von Unterkünften für Flüchtlinge bzw. Asylbegehrende herausge geben.

Wir haben einen Runderlass zur Beschleunigung bauord nungsrechtlicher Verfahren bei Vorhaben der Flüchtlingsun terbringung herausgegeben.

Es gibt einen Runderlass, dass bei im Einzelfall auftretenden Problemen, sofern die Probleme nicht vor Ort gelöst werden können, umgehend die höheren Baurechtsbehörden zu unter richten sind, um eine zielgerichtete Beratung zu gewährleis ten. Das ist erfolgreiche Praxis in Baden-Württemberg.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Wir haben weitere Hinweise auf die bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten gegeben, gezielt Abweichungen zuzulassen oder Befreiungen auszusprechen, um zu pragmatischen und vertretbaren Lösungen zu kommen.

Es gibt eine interministerielle Arbeitsgruppe, die sich mit spe zifischen Fragen des Brandschutzes bei der Flüchtlingsunter bringung beschäftigt.

Wir setzen uns derzeit für weitere Erleichterungen bei der Flüchtlingsunterbringung ein. Die diesbezügliche zweite Bun desratsinitiative unsererseits fand inhaltlich Eingang in das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

Es gibt vor dem Hintergrund der Flüchtlinge, die in unser Land kommen, auch eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema Wohnungsbau. Es geht ganz klar nicht nur darum, Hemmnisse abzubauen, sondern auch darum, aktiv darauf hin zuwirken, den Mietwohnungsbau auf das notwendige Niveau zu steigern.

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie arbeiten sich gern an der Landesbauordnung ab. Wenn man genau hin hört, stellt man fest: Es sind genau dieselben Argumente und Sätze, die Sie auch damals, als wir die LBO novelliert haben, gesagt haben.

(Widerspruch bei der CDU – Abg. Friedlinde Gurr- Hirsch CDU: Deswegen ist es halt falsch!)

Sie bringen diese jetzt bei einem anderen Thema, ohne dass es wirklich einen Zusammenhang gibt. Beispiel: Begrünung. Das Thema Begrünung bezieht sich in der LBO nur auf Fäl le, in denen keine Grundstücksbegrünung vorgesehen ist, Be schaffenheit, Konstruktion und Gestaltung Begrünung zulas sen und wenn es gleichzeitig wirtschaftlich zumutbar ist.

Ich möchte gern von Ihnen einmal ein Projekt, ein Beispiel genannt bekommen, bei dem das Thema Begrünung bei der Flüchtlingsunterbringung oder beim sozialen Wohnbau über haupt eine Rolle gespielt oder ein Problem dargestellt hätte. Ich wette, Sie finden kein Beispiel.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Zweites Thema: Fahrradabstellplätze. Auch da wüsste ich gern, wo das zu konkreten Problemen führt. Mir sind bislang keine bekannt. Gleichzeitig vergessen Sie immer zu erwäh nen, dass wir die LBO nicht verschärft, sondern novelliert und dabei modernisiert haben.

(Zuruf des Abg. Klaus Herrmann CDU)