Frau Ministerin, ich komme noch einmal auf den Kern der Frage. Sie haben mir eben bestätigt, dass Sie im Anschluss an Ihren Kongress in Ludwigsburg in einer Pressemitteilung die Aussage Ihres Stabsstellenleiters dahin gehend klargestellt haben, dass sich einzügige Haupt schulen im kommenden Schuljahr zu Werkrealschulen wei terentwickeln können. Wenn sogar Sie selbst hier von einer Weiterentwicklung sprechen: Können Sie noch einmal präzi se darlegen, wie Ihr Konzept der Weiterentwicklung hin zur Werkrealschule konkret aussieht und vor allem wann dieses Konzept mit den pädagogischen Inhalten von Ihrer Seite aus kommuniziert wird?
Zweite Frage: Wenn Sie in diesem Formular die Hauptschu le, die ja ein Bestandteil des Bildungsgangs der Werkrealschu le ist, überhaupt nicht mehr erwähnen, beabsichtigen Sie dann logischerweise, die entsprechende Korrektur vorzunehmen, damit Irritationen vor Ort nicht mehr entstehen können?
Zur letzten Frage vorab: Ein solcher Fra gebogen muss natürlich das Bildungssystem in der komplet ten Breite – so, wie es noch existiert – abbilden. Insofern wer de ich mir die Angelegenheit mit meinem Team noch einmal genau anschauen. Das ist überhaupt keine Frage.
Weiterentwicklung der Werkrealschule: Die Werkrealschule wird nicht plötzlich eine neue Schulform, sondern die Werk realschule hat die Möglichkeit, jetzt auch den Hauptschulab schluss in zehn Jahren anzubieten. Für die Werkrealschule wird es nicht mehr die verpflichtende Kooperation mit den Berufsfachschulen geben. Daraus ergibt sich ein neuer Bil dungsplan für die Klasse 10, eine Veränderung in der Klas se 10, aber kein komplett neues Schulsystem.
Ich sage jetzt noch einmal, was ich eingangs gesagt habe: Für mich ist völlig klar, dass sich auch in Baden-Württemberg im Bereich der weiterführenden Schulen ein Grundkonzept von einem mindestens mittleren Schulabschluss durchsetzen wird. Ich bin davon überzeugt, dass die Werkrealschulen diesen Weg gehen werden.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über einen Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 15/206
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion hat den Ent wurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über einen Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg einge bracht mit der Zielsetzung, bessere Vorsorge für die auf das Land Baden-Württemberg zurollende Pensionslawine zu schaffen.
Derzeit leisten wir pro neu eingestelltem Beamten Zuführun gen von monatlich 500 € in den Pensionsfonds. Unser Vor
In den Siebzigerjahren wurden in erheblichem Umfang Ein stellungen – insbesondere solche von Lehrern und Polizeibe amten – vorgenommen. Die Entscheidungen dazu fielen im Wesentlichen in der Zeit der Alleinregierung der CDU. Wir kritisieren diese Entscheidungen nicht. Es war aufgrund der demografischen Entwicklung, insbesondere in unserem Land, notwendig, diese Einstellungen vorzunehmen. Falsch war es allerdings, zur damaligen Zeit keine Vorsorge für künftig an fallende Pensionsleistungen zu treffen. Deshalb war über vie le Jahre hinweg die Einrichtung eines Pensionsfonds ein The ma der Landespolitik und insbesondere auch eine Zielsetzung der FDP/DVP-Fraktion.
In der zurückliegenden Legislaturperiode zwischen 2006 und 2011 ist es gelungen, einen solchen Pensionsfonds einzurich ten, der allerdings mit einem Zuführungsbetrag von 500 € pro Monat je neu eingestelltem Beamten nicht nachhaltig genug – das ist mit Sicherheit einzuräumen – dotiert gewesen ist. Jetzt allerdings sind wir in einer Situation, in der auch die neue Landesregierung in besonderem Maß beklagt, dass wir auf diese Pensionslasten zusteuern. Wir sind auch in einer Situa tion, in der wir in erheblichem Umfang Steuermehreinnah men haben. Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Frühjahr, als der Regierungswechsel stattgefunden hat, sind allein für das Jahr 2011 zusätzlich 2 Milliarden € an Steuereinnahmen zu erwarten.
Sie, meine Damen und Herren von der grün-roten Landesre gierung, haben dieses Thema auch in Ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen. Das Ganze findet sich dezidiert im Wahlpro gramm der SPD und auch in der Denkschrift des Rechnungs hofs, die Sie ja zu Ihren Oppositionszeiten immer wieder zi tiert haben. Insofern greifen wir eine Zielsetzung auf, die Sie selbst im politischen Raum formuliert haben.
Übrigens – dies wurde in der ersten Lesung an der einen oder anderen Stelle angesprochen – war es eben nicht so, dass Sie zu Ihren Oppositionszeiten konkret diese Maßnahme vorge schlagen hätten. Im Dezember 2007 hat der Finanzausschuss einstimmig und ohne Änderungsanträge der damaligen Op position die Zuführung so beschlossen, wie sie aktuell gültig ist, nämlich monatlich 500 € pro neu eingestelltem Beamten.
Bezogen auf die erste Diskussion hier in diesem Haus – zwi schenzeitlich hat über den Gesetzentwurf auch eine Beratung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft stattgefunden – be danke ich mich für die Position bzw. die Anregung des Kol legen Kößler, das Wachstum der Steuereinnahmen nicht auf ein Jahr bezogen, sondern über die Konjunkturzyklen hinweg als Maßstab für die Personalausgaben zu nehmen.
Frau Kollegin Aras hat die eine oder andere Andeutung über Haushaltskonsolidierung in diesem Bereich gemacht. Sie sprach von einer „für die Beamten zumutbaren Anpassung an die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung“. Sie mach te Andeutungen über die Beihilfe und Andeutungen über ei nen Beitrag der Pensionäre.
Zwischenzeitlich hat es Auseinandersetzungen zwischen dem Finanzminister und dem Beamtenbund gegeben. Dieses Bünd nis, das es im Wahlkampf gab, ist offensichtlich zerbrochen.
Wir würden uns von den neuen Regierungsfraktionen, auch von den Grünen, wünschen, dass sie nicht nur Andeutungen machen, sondern konkret sagen: Was haben Sie in diesem Be reich vor? Oder ganz konkret: Wo wollen Sie bei den Beam ten sparen? Ich glaube, die 220 000 Beamten im Land und auch die Pensionäre haben ein großes Interesse daran, zu wis sen: Was kommt vonseiten der Grünen auf uns zu?
Dasselbe gilt für die SPD-Fraktion. Kollege Maier hat in der zurückliegenden Debatte geäußert, man müsse im Lichte der Finanzplanung für das Jahr 2015 prüfen, was möglich ist und was sich mit dem Haushalt verträgt. Diese Position kann man einnehmen. Sie verträgt sich allerdings nicht mit dem Alar mismus des Finanzministers in seiner Kassensturzrede, als er erklärte: Da kommen Katastrophen in biblischem Ausmaß auf uns zu, und es besteht allerhöchster Handlungsbedarf. Wenn man das einerseits erklärt, Herr Kollege Maier, kann man nicht andererseits sagen: Wir warten einmal, was 2015 möglich ist.
Auch Staatssekretär Rust hat sich in der angesprochenen De batte sehr zurückhaltend geäußert. Er sprach von einer Ge samtschau im Jahr 2020, von einem grundlegenden Sanie rungskonzept, in dem die Pensionsverpflichtungen nur ein Baustein seien.
Da drängt sich doch der Verdacht auf, dass das auf den SanktNimmerleins-Tag verschoben werden soll. Auch diese sehr zurückhaltende, sehr abwartende Position verträgt sich in kei ner Weise mit dem Alarmismus des Finanzministers in seiner Kassensturzrede.
Zusammengefasst: Ich denke, durch die Steuermehreinnah men haben wir Handlungsspielraum. Wir sind uns inhaltlich, von den Positionen her, einig. Deshalb bitte ich – wir tun da mit auch dem Rechnungshof einen Gefallen – um Zustim mung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute zum zwei ten Mal mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP, der auf eine Erhöhung des monatlichen Zuführungsbetrags in den Versorgungsfonds von 500 auf 1 200 € pro neu eingestell tem Beamten ausgerichtet ist. Die CDU-Fraktion stimmt die sem Gesetzentwurf – auch vor dem Hintergrund der Steuer mehreinnahmen – in vollem Umfang zu.
Der Rechnungshof hat uns in der Vergangenheit schon öfter gemahnt, Vorsorge für künftig anfallende Pensionsleistungen zu treffen. Wir betrachten es gerade im Hinblick auf die ex orbitanten Steigerungen der Pensionslasten als ausgesprochen notwendig und als eine Voraussetzung für Finanzstabilität, dies jetzt zu tun.
Ich will an einem Beispiel aufzeigen, wie dramatisch die Ent wicklung bei den Pensionslasten ist. Wenn die Zuführung zum
Fonds bis 2020 so bleibt, wie sie ist, werden wir im Jahr 2020 rund 3,3 Milliarden € zur Verfügung haben. Im Jahr 2020 wer den aber Pensionslasten von über 6 Milliarden € entstehen. Wenn wir dann die 3,3 Milliarden € nehmen, um Pensionslas ten zu decken, erreichen wir nur eine Quote von etwa 60 %, und dann wäre nichts mehr da.
Ich will Ihnen noch ein paar Daten nennen und sie erklären, weil ich glaube, dass es notwendig ist, dass wir uns die dra matische Entwicklung noch einmal klarmachen. Im Jahr 2020 wird der Haushalt des Landes mit über 6 Milliarden € und im Jahr 2030 mit 7,7 Milliarden € durch Versorgungsausgaben belastet. Das bedeutet innerhalb von 20 Jahren eine Erhöhung um 140 %. Ich habe schon bei der Ersten Beratung gesagt: Der Anteil der Versorgungsausgaben am Gesamthaushalt liegt bei 10 %. Jeder zehnte Euro wird für Pensionen aufgebracht.
Das ist nur der Anfang. Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Der Anteil der Versorgungsausgaben an den Personalausgaben hat sich in 27 Jahren verdoppelt und liegt jetzt bei 26 %. Natürlich können Sie diesen Anteil auch da durch senken, dass Sie die Personalausgaben erhöhen. Dann wird der Nenner größer und damit der prozentuale Anteil der Versorgungsausgaben geringer. Ein gutes Beispiel sind die zu sätzlichen Personalausgaben. Sie wollen weitere 6 000 Leh rer – das entspricht einem Volumen von 360 Millionen € – einstellen. Mit dem, was darüber hinaus für diese Lehrer in Zukunft an Pensionszahlungen zu leisten ist, satteln Sie noch mehrere Milliarden Euro auf die Pensionslasten drauf.
Wenn wir gerade beim Thema Generationengerechtigkeit sind, will ich Ihnen zwei Sätze Ihres heutigen Finanzministers aus dem Jahr 2007 zitieren. Er sagte im Rahmen der Gesetzge bung für das Pensionsfondsgesetz:
Deshalb geht dieser Gesetzentwurf der Landesregierung auch nicht weit genug. Denn die Landesregierung will als Vorsorge für den neu einzustellenden Beamten nicht etwa den notwendigen Zuschlag an den Pensionsfonds abfüh ren, sondern einen Pauschalbetrag, der die Pensionsaus gaben des Beamten nur unzureichend abdeckt.
Sie verlangten also damals mehr als das, was wir ins Gesetz geschrieben haben – es war aber vor allem richtig, damit an zufangen.
Ich kann Ihnen weitere Presseerklärungen Ihres SPD-Landes verbands zeigen. Darin steht: Sie wollen, dass für jeden neu eingestellten Beamten der versicherungsmathematische Ver sorgungsanteil monatlich eingezahlt wird. Das ist entschieden mehr, als dieser Gesetzentwurf verlangt.
Falls es Sie interessiert, schlage ich Ihnen vor, bei Google ein zugeben: „Pensionsfonds, Baden-Württemberg, SPD“. Da werden Sie auf eine gewaltige Menge an Treffern kommen.
Ich will Ihnen aber ganz klar sagen: Wir stehen dafür, dass wir unsere Leistungen in Zukunft erbringen.