Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/7690, abzustimmen, der ein Handlungsersuchen an die Landesregierung enthält. Wer Abschnitt II zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt II mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes – Drucksa che 15/7486
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Das Positive vorweg: Der Schutz der Feiertage in Baden-Württemberg bleibt unangetastet. Feierta ge bieten weiterhin Gelegenheit zur Ruhe, zur Einkehr, zur Besinnung, zur Erholung oder zur Sammlung, je nachdem, wie man das für sich persönlich definieren mag. Das Tanzver bot bleibt an den stillen Feiertagen erhalten. Dies gilt insbe sondere für die Tage des Totengedenkens, aber auch für den Karfreitag und den Karsamstag.
Nun ist eine maßvolle Weiterentwicklung des Tanzverbots an anderen Tagen geplant. Damit wird eine gesellschaftliche Ent wicklung nachgezeichnet. Es sind aber auch theologische Ent wicklungen berücksichtigt worden. Es ist festzuhalten, dass das Auseinanderfallen von Tanzverbot auf der einen Seite und Sperrzeiten auf der anderen Seite künftig vermieden wird. In sofern ist ein Konflikt, der in der Vergangenheit häufig zuta ge getreten ist, in Zukunft entschärft.
Ein wenig strittig ist die Regelung zu den Weihnachtsfeierta gen. An dieser Stelle war die Stellungnahme der Kirchen nicht ganz so eindeutig, wie dies ansonsten der Fall war. Aber auch hier hat sich ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen. Es hat sich aber durchaus auch ein theologischer Wandel vollzogen.
Lassen Sie mich das an einem Beispiel verdeutlichen. Ein Pfarrer, den ich auf dieses Thema angesprochen habe, hat mir erzählt, er besuche an den Weihnachtstagen immer die BDKJDisco. Insofern hat sich bei diesem Thema eine Entwicklung bis hin zu den Kirchen abgespielt.
Das hat aber auch einen theologischen Hintergrund; denn die Rolle des Advents und die Rolle des Heiligen Abends haben sich auch in der Theologie gewandelt. Während die Advents zeit früher in erster Linie eine Zeit der Buße und des Fastens war, hat sich die Adventszeit zunehmend zu einer Zeit der freudigen Erwartung auf das Weihnachtsfest entwickelt. Au ßerdem ist das Weihnachtsfest an sich für alle Christen ein Grund zur Freude und damit kein stiller Feiertag.
Die evangelische und die katholische Kirche haben signali siert, dass sie diesen Weg der maßvollen Entwicklung des Fei ertagsgesetzes bzw. des Tanzverbots mitgehen können. Daher können auch wir, die CDU-Fraktion, diesen Gesetzentwurf mittragen.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Da men und Herren! Meine Rede in der heutigen Debatte über die Änderung des Feiertagsgesetzes möchte ich mit Hannah Arendt beginnen.
Im Kontext des Feiertagsgesetzes bezieht sich der Freiheits begriff zum einen auf die Religionsfreiheit und zum anderen auf die Freiheit der individuellen Lebensgestaltung. Lassen Sie mich diese Aspekte kurz erläutern.
Vielen Christinnen und Christen sind das Innehalten und die Zeit zur seelischen Erbauung an Sonn- und Feiertagen wich tig. Der besondere Schutz dieser Tage kann gleichzeitig als Grenze zu Konsum und Erwerbsarbeit gesehen werden. Uns Grünen war es wichtig, dass wir am allgemeinen Schutz der Sonn- und Feiertage festhalten.
Darüber hinaus gibt es einige Feiertage, die aufgrund ihrer re ligiösen Bedeutung eines besonderen Schutzes bedürfen. Hier zu zählen beispielsweise der Karfreitag und der Totensonn tag.
An diesen Tagen sollen öffentliche Tanzveranstaltungen auch weiterhin nicht möglich sein. Damit schützen wir die Religi onsfreiheit und tragen den religiösen Gefühlen von Christin nen und Christen Rechnung.
An anderen Tagen hingegen, beispielsweise am Heiligabend, am ersten Weihnachtsfeiertag oder am Gründonnerstag, wol len wir die strikte Regelung zum Tanzverbot lockern. Mit der Änderung des Feiertagsgesetzes wollen wir ganztägige Tanz verbote aufheben bzw. zeitlich beschränken.
Diese Liberalisierung war und ist uns Grünen ein wichtiges Anliegen. Zum einen zeigt sie die religiöse Vielfalt in unse rem Land. Zum anderen tragen die vorgesehenen Änderun gen sich wandelnden Lebensgewohnheiten Rechnung. Wir schaffen damit mehr Freiheit für diejenigen, die an bestimmten Feiertagen öffentliche Tanzveranstaltungen besuchen möch ten.
Als Christ freue ich mich sehr, dass die christlichen Kirchen den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen. Die Anhörung im Innenausschuss hat gezeigt, dass wir bei diesem Thema konstruktiv zusammengearbeitet haben. An dieser Stelle möch te ich mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die sich mit großem Fingerspitzengefühl mit der Änderung des Feiertags gesetzes beschäftigt haben.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Gemeinschaftliches Gedenken, Innehalten, Solidari tät ausdrücken – dazu brauchen wir nur an die eindrucksvol len Bilder nach den Anschlägen von Paris zu denken. Die vie len Kerzen an Orten der Trauer zeigen beispielhaft, wie groß das menschliche Verlangen nach einem gemeinsamen Aus druck der Anteilnahme ist – Beten für die Terroropfer, Blu men am Tatort, Schweigeminuten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Tanzverbot ist ganz eng mit dieser Thematik verbunden. Es würde einfach nicht pas sen, wenn neben trauernden Menschen andere tanzen würden. Das Tanzverbot steht wesentlich dafür, dass wir verbindliche Zeiten für das gemeinsame Innehalten und Gedenken schaf fen.
Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totengedenk tag und vor allem Karfreitag, Gründonnerstag und Karsams tag sind solche Tage. Ich möchte betonen, dass die Änderun gen im Gesetz den Charakter dieser Tage bewahren und er halten. Wir brauchen solche Tage, denn sie unterbrechen das Normale und markieren einen Einschnitt.
(Abg. Winfried Mack CDU: Begründen Sie doch ein mal, warum Sie andere abschaffen! Sie begründen, was im Gesetz drinsteht!)
Das Tanzverbot unterstreicht das Besondere dieser sogenann ten stillen Tage. Nicht ohne Grund sind solche Tage ein ver breitetes Kulturgut, das in den verschiedenen Religionen und Kulturen fest verankert ist.
(Abg. Winfried Mack CDU: Sprechen Sie doch ein mal zum Gesetzentwurf! Nicht dazu, wie es bisher war! Thema verfehlt!)
Bei uns speist sich dieses Kulturgut aus der christlichen Tra dition. Gerade deshalb spielt es eine ganz entscheidende Rol le, dass wir das Tanzverbot der neuen Generation vermitteln. Herr Mack, es ist gerade meine Intention, dies in den Kontext von Paris und der Tage, die hinter uns liegen, zu stellen.
Vor allem die Kirchen, aber auch die Familie, die Schule, die Gesellschaft sind gefordert, die stillen Tage immer neu mit Sinn und Inhalt zu füllen. Wenn das gelingt, brauchen wir uns keine Sorgen zu machen, dass der Ruf nach einer kompletten Streichung des Tanzverbots immer lauter wird, wie wir das in den sozialen Netzwerken nachlesen können.
Der Verstorbenen, der Opfer von Krieg, sinnloser Gewalt und Terror zu gedenken verlangt nach besonderen Tagen.
Tanzen als Ausdruck gelebter Freude, Ausdruck der Feier des Lebens ist gut für Körper, Geist und Seele. Der Kirchenleh rer Augustinus von Hippo hat geäußert, dass Engel nichts an zufangen wüssten mit Menschen, die nicht tanzen könnten. Wann das Tanzen seine Zeit hat, und wann das Tanzverbot sei ne Zeit hat, das muss jede Zeit feststellen, auch gesetzlich – Herr Mack: gesetzlich; darum geht es.
Unsere neuen Regelungen reduzieren die Zeiten mit Tanzver bot und ermöglichen mehr Zeit zum Tanzen. Wir nehmen da mit Lebens- und Ausdrucksgefühl unserer Zeit auf und ma chen gleichzeitig klar: Wir wollen zu begründbaren und be gründeten Zeiten weiterhin am Tanzverbot festhalten.
Insgesamt halte ich die Änderungen im Feiertagsgesetz für einleuchtend, gut und vermittelbar. Ich freue mich über eine breite Zustimmung.