Wilhelm Halder

Sitzungen

15/7 15/25 15/40 15/44 15/57 15/58 15/61 15/67 15/71 15/78 15/87 15/97 15/108 15/109 15/137 15/141 15/143

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Da men und Herren! Meine Rede in der heutigen Debatte über die Änderung des Feiertagsgesetzes möchte ich mit Hannah Arendt beginnen.
Das ist natürlich eine Überraschung.
Ich zitiere mit der Erlaubnis der Frau Präsidentin:
Der Sinn von Politik ist Freiheit.
Im Kontext des Feiertagsgesetzes bezieht sich der Freiheits begriff zum einen auf die Religionsfreiheit und zum anderen auf die Freiheit der individuellen Lebensgestaltung. Lassen Sie mich diese Aspekte kurz erläutern.
Vielen Christinnen und Christen sind das Innehalten und die Zeit zur seelischen Erbauung an Sonn- und Feiertagen wich tig. Der besondere Schutz dieser Tage kann gleichzeitig als Grenze zu Konsum und Erwerbsarbeit gesehen werden. Uns Grünen war es wichtig, dass wir am allgemeinen Schutz der Sonn- und Feiertage festhalten.
Darüber hinaus gibt es einige Feiertage, die aufgrund ihrer re ligiösen Bedeutung eines besonderen Schutzes bedürfen. Hier zu zählen beispielsweise der Karfreitag und der Totensonn tag.
An diesen Tagen sollen öffentliche Tanzveranstaltungen auch weiterhin nicht möglich sein. Damit schützen wir die Religi onsfreiheit und tragen den religiösen Gefühlen von Christin nen und Christen Rechnung.
An anderen Tagen hingegen, beispielsweise am Heiligabend, am ersten Weihnachtsfeiertag oder am Gründonnerstag, wol len wir die strikte Regelung zum Tanzverbot lockern. Mit der Änderung des Feiertagsgesetzes wollen wir ganztägige Tanz verbote aufheben bzw. zeitlich beschränken.
Diese Liberalisierung war und ist uns Grünen ein wichtiges Anliegen. Zum einen zeigt sie die religiöse Vielfalt in unse rem Land. Zum anderen tragen die vorgesehenen Änderun gen sich wandelnden Lebensgewohnheiten Rechnung. Wir schaffen damit mehr Freiheit für diejenigen, die an bestimmten Feiertagen öffentliche Tanzveranstaltungen besuchen möch ten.
Als Christ freue ich mich sehr, dass die christlichen Kirchen den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen. Die Anhörung im Innenausschuss hat gezeigt, dass wir bei diesem Thema konstruktiv zusammengearbeitet haben. An dieser Stelle möch te ich mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die sich mit großem Fingerspitzengefühl mit der Änderung des Feiertags gesetzes beschäftigt haben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Da men und Herren! Was passiert, wenn ein Notruf in der Leit stelle eingeht? Wie lange dauert es vom Eingang des Notrufs bis zur Übergabe der Patientin bzw. des Patienten an das me dizinische Personal im Krankenhaus? Warum beschäftigen wir uns mit dieser Frage?
Der Faktor Zeit hat bei vielen Verletzungs- und Krankheits bildern einen maßgeblichen Einfluss auf den Behandlungser folg. Aus diesem Grund wollen wir bei der Notfallversorgung nicht nur die Frage der Hilfsfristen in den Blick nehmen, son dern auch den gesamten Einsatzablauf.
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt genau da an und soll die Notfallversorgung im Rettungsdienst verbessern. Hierfür wol len wir den Bereichsausschuss stärker in die Verantwortung nehmen. Der Bereichsausschuss soll zukünftig die Rettungs dienststrukturplanungen übernehmen. Das bedeutet, dass der Bereichsausschuss für den gesamten Einsatzablauf vom Ein gang der Notrufmeldung bis zur Übergabe des Patienten bzw. der Patientin an das medizinische Personal im Krankenhaus verantwortlich ist.
Bei entsprechendem Handlungsbedarf und Verbesserungspo tenzial ist es Aufgabe des Bereichsausschusses, diese aufzu zeigen und im Bereichsplan umzusetzen.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bereichs ausschüsse die festgelegten Vorhaltungen und eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen im Rettungsdienst jährlich über prüfen. Über diese Regelung wollen wir ein umfassendes Qua litätssicherungssystem für eine effiziente Notfallversorgung sicherstellen.
Dies umfasst auch eine Dokumentations- und Mitwirkungs pflicht aller am Rettungsdienst Beteiligten. Über eine standar disierte elektronische Datenerfassung und differenzierte Da tenauswertung soll zukünftig die Struktur-, Prozess- und Er gebnisqualität analysiert werden. Auf diese Weise können mögliche Optimierungspotenziale und entsprechender Hand lungsbedarf herausgearbeitet werden.
Zusätzlich wollen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Rechtsaufsicht stärken. Konkret wollen wir den jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörden die Möglichkeit einräumen, vor der Sitzung des Bereichsausschusses einen Bericht über den Stand der Sicherstellung der Notfallversorgung im Rettungsdienst bereich sowie über geplante Maßnahmen anzufordern.
Die Änderung des Rettungsdienstgesetzes sieht ferner die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hel fer-vor-Ort-Systeme vor. Damit erhöhen wir die rechtliche Si cherheit für die Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie für die integrierte Leitstelle.
An dieser Stelle möchte ich jedoch betonen, dass die organi sierte Erste Hilfe nicht Bestandteil des Rettungsdienstes ist und diesen auch nicht ersetzen soll. Die ehrenamtlichen Hel ferinnen und Helfer leisten Erste Hilfe am Notfallort bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Die Änderung des Rettungs dienstgesetzes umfasst auch Anpassungen, die aufgrund der Änderungen des Notfallsanitätergesetzes notwendig waren. Dies bezieht sich auf den künftigen Einsatz von Notfallsani täterinnen und Notfallsanitätern sowie von Rettungsassisten tinnen und Rettungsassistenten.
Wie Sie sehen, sind Anpassungen im Rettungsdienstgesetz über die Jahre hinweg notwendig geworden. Mit den vorge schlagenen Änderungen wollen wir eine bestmögliche und flä chendeckende rettungsdienstliche Versorgung von Bürgerin nen und Bürgern in Baden-Württemberg sicherstellen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen
und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie sitzen am ersten Weih nachtsfeiertag nach den üblichen Verwandtschaftsbesuchen zu Hause und würden gern noch etwas unternehmen. Nach dem vielen Essen und Herumsitzen hätten Sie Lust, tanzen zu gehen.
Dies war am ersten Weihnachtsfeiertag bislang nicht möglich. Das baden-württembergische Feiertagsgesetz hat öffentliche Tanzveranstaltungen am ersten Weihnachtsfeiertag bisher un tersagt.
Diese und weitere Tanzverbote wollen wir nun mit dem vor liegenden Gesetzentwurf aufheben. Es darf also wieder ge tanzt werden.
Die Notwendigkeit, das baden-württembergische Feiertags gesetz zu ändern, ist offensichtlich. Wir haben in Baden-Würt temberg mit die strengsten Regelungen zum Tanzverbot.
Aus diesem Grund freue ich mich, dass uns heute ein Entwurf für eine moderate Änderung des Feiertagsgesetzes vorliegt. Diese Änderung sehe ich als einen sehr gelungenen Kompro miss an. Auf der einen Seite wird der Schutzgehalt der Sonn- und Feiertage respektiert. Die Religionsfreiheit wird damit weiterhin geschützt. Auf der anderen Seite tragen die neuen Regelungen unserer religiösen Vielfalt und sich verändernden Lebensgewohnheiten Rechnung.
Um welche Änderungen geht es im Einzelnen? Der Gesetz entwurf sieht vor, das Tanzverbot an Heiligabend und am ers ten Weihnachtsfeiertag aufzuheben. An diesen Tagen gelten dann nur noch die allgemeinen Sperrzeiten. Darüber hinaus wollen wir das ganztägige Tanzverbot am Gründonnerstag und am Karsamstag zeitlich begrenzen. Zukünftig soll ein zeitlich begrenztes Tanzverbot von Gründonnerstag 18 Uhr bis Kar samstag 20 Uhr gelten. Damit wird klar, dass wir den Karfrei tag als besonders schutzwürdigen Feiertag bestehen lassen. Am Karfreitag gilt das ganztägige Tanzverbot weiterhin.
Der Karfreitag ist für viele gläubige Christinnen und Christen ein besonderer Tag, an dem der Passion und des Todes von Je sus Christus gedacht wird. Hieraus ergibt sich die besondere Schutzwürdigkeit dieses Tages.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für Allerheiligen, den allgemeinen Buß- und Bettag, den Volkstrauertag und den To tengedenktag weitere Änderungen vor. So soll der Beginn des Tanzverbots an diesen Tagen an den Beginn der allgemeinen Sperrzeit angeglichen werden.
Dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein für alle Seiten guter Kompromiss gefunden worden ist, zeigen auch die Stel lungnahmen der Verbände und Vereinigungen. Der Hotel- und Gaststättenverband spricht von einer wichtigen Vereinheitli chung bezüglich der Sperrzeiten, durch die auch Bürokratie abgebaut werden kann. Die kommunalen Landesverbände ste hen der Änderung des Feiertagsgesetzes ebenfalls positiv ge genüber. Wichtig ist, dass die großen christlichen Kirchen die geplanten Änderungen mittragen. Besonders wichtig für die christlichen Kirchen ist, dass die Schutzbestimmungen für die
Sonn- und Feiertage von der Gesetzesänderung nicht berührt werden.
Der Schutz der Sonn- und Feiertage bietet auch Nichtchris tinnen und Nichtchristen die Möglichkeit, innezuhalten und zur Ruhe zu kommen. Gerade in einer sich immer schneller entwickelnden Gesellschaft sehe ich diesen Aspekt als beson ders wichtig an.
Für uns Grüne stellt die Änderung des Feiertagsgesetzes eine wichtige Liberalisierung der strikten Regelungen zum Tanz verbot dar. Wir schaffen damit mehr Freiheit für Bürgerinnen und Bürger, die nach dem kommenden Weihnachtsfest tanzen gehen möchten.
In diesem Sinn hoffe ich auf die Unterstützung der anderen Fraktionen zu den geplanten Änderungen des Feiertagsgeset zes.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wappenrecht wurde seit 1954 nicht mehr geändert. Da her ist es dringend geboten, hier einige Änderungen vorzu nehmen. Wir brauchen in Baden-Württemberg ein modernes und zeitgemäßes Wappenrecht, das den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft Rechnung trägt.
Mit dem vorliegenden Gesetz soll gleichzeitig ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Normenklarheit geleistet werden. Im Einzelnen geht es um sechs zentrale Änderungen, auf die Herr Minister Gall ausführlich eingegangen ist. Deshalb kann ich mir diesen Teil sparen und komme ziemlich zügig
zum nächsten Punkt: Bei einer unzulässigen Verwendung des Landeswappens hatte das Innenministerium bisher nur sehr eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. Mit der Gesetzes änderung wird eine eigenständige Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Diese ist vergleichbar mit Regelungen in anderen Bundesländern. Zukünftig soll das Innenministerium für Ge nehmigungen zum Zeigen der Landesdienstflagge für nicht wappenführende Stellen zuständig sein. Damit wäre die Zu ständigkeit bei einer zentralen Stelle gebündelt. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten soll von den unteren Verwaltungs behörden künftig auf das Regierungspräsidium Karlsruhe übertragen werden. Dies dient einer einheitlichen Verwal tungspraxis und der Entbürokratisierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Beispiele zeigen deut lich, dass es bei diesen Änderungen vor allem um Vereinfa chungen, Klarstellungen und ein Weniger an Bürokratie geht. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn wir diese Änderun gen im Landtag unter Zustimmung aller Fraktionen verab schieden könnten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Die religiöse Vielfalt in Baden-Württemberg nimmt zu, die christlichen Kirchen verlieren Mitglieder. Gleichzeitig dis kutieren wir heute darüber, den Reformationstag im Jahr 2017 zum einmaligen gesetzlichen Feiertag zu erheben.
Provokativ könnte man die Frage stellen, ob die Politik diese gesellschaftliche Entwicklung übersieht. Meine klare Antwort ist: Nein. Die Reformation ist nicht bloß von großer religiö ser Bedeutung. Der Thesenanschlag von Martin Luther 1517 stellt auch ein bedeutendes gesellschafts- und kulturprägen des Ereignis in Deutschland und darüber hinaus dar. Aus die sem Grund halten wir es für wichtig und richtig, den 500. Jah restag des Thesenanschlags zu würdigen und ihn zum einma ligen gesetzlichen Feiertag im Jahr 2017 zu erheben.
Die Reformation steht für Freiheit im Glauben, Aufklärung und Menschenrechte. Diese Themen sind in Zeiten, in denen religiöse Minderheiten, beispielsweise in Syrien und im Irak, verfolgt werden, aktueller denn je. Deshalb halte ich eine Aus einandersetzung mit Luther und der Reformation sowohl auf gesellschaftlicher und politischer Ebene als auch im Bildungs bereich für wichtig.
Mit den Themenjahren der Lutherdekade wird genau diese Verknüpfung hergestellt. Es werden die Zusammenhänge von Reformation und Freiheit, Reformation und Toleranz, Refor mation und Politik sowie Reformation und „Eine Welt“ the matisiert.
Die kritischen Fragen, die Luther vor knapp 500 Jahren auf geworfen hat, können wir auch heute noch stellen und uns mit ihnen auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung muss da bei nicht zwingend auf religiöser Ebene stattfinden; auch aus humanistischer Sicht finden sich hier zahlreiche Anknüpfungs punkte. Die kritische Hinterfragung von gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen, das Stellen kritischer Fragen, war Luthers Ausgangspunkt. Luther war auch ein Kind seiner Zeit. Dies wird in zahlreichen Äußerungen, beispielsweise sei nen Äußerungen zu den damaligen Bauernaufständen oder seinen unsäglichen Äußerungen zum Judentum, deutlich.
Die parteiübergreifende Einigkeit sowohl im Deutschen Bun destag als auch bei der Ministerpräsidentenkonferenz im De zember 2012, den Reformationstag zum einmaligen gesetzli chen Feiertag zu erheben, ist für mich ein positives Signal. Wir wollen die Reformation gemeinsam als besonderes Er eignis würdigen, welches das politische, kulturelle und gesell schaftliche Leben bis heute nachhaltig geprägt hat.
Ich freue mich daher auf die Unterstützung des von der Lan desregierung vorgelegten Gesetzentwurfs.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuer gesetzes steht heute zur Zweiten Beratung an. Das Änderungs gesetz führt zu einer Vereinfachung der Zahlung von Kirchen steuer auf Kapitalerträge, also zum Bürokratieabbau durch den direkten Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitalerträge durch Versicherungen und Banken. Schließlich soll derjeni ge, der Erträge hat, auch seinen Anteil an die Kirche leisten, so er dort Mitglied ist.
Diese Änderung ist eine Maßnahme zur Sicherung des Kir chensteueraufkommens für die Kirchen und Religionsgemein schaften. Schon bisher gab es die Pflicht zur Abführung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge oberhalb des Steuerfreibe trags von 801 € für Ledige und 1 602 € für Verheiratete. Ge ändert hat sich nur das Verfahren.
Datenschutzrechtlich bestehen keine Bedenken, da man durch die Möglichkeit eines Sperrvermerks auch eine nachträgliche Versteuerung über die Einkommensteuererklärung vornehmen kann.
Durch die Verwaltungskostenvergütung ist die Gesetzesände rung für das Land kostenneutral. Sie dient der Harmonisie rung der Kirchensteuergesetze der Länder.
Ein wesentlicher Punkt der Gesetzesänderung ist die steuer liche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspart nerschaften mit Ehen. Dies ist überfällig. Diese Gleichstel lung hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 beschlos sen.
Lassen Sie mich diesen Punkt näher betrachten: Die Gleich stellung von Lebenspartnerschaften und Ehen aus steuerlicher Sicht wurde von den Kirchen in der Anhörung nicht beanstan det. Somit ist Homosexualität ein selbstverständlicher Teil des Kirchensteuerrechts, und dies ist gut so.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Vor gut zweieinhalb Jahren wurde der runde Tisch „Is lam“ von der baden-württembergischen Integrationsministe rin Bilkay Öney eingerichtet. Mit dem runden Tisch „Islam“ wurde ein institutionalisierter Dialog zwischen der Landesre gierung sowie Bürgerinnen und Bürgern islamischen Glau bens etabliert.
Ist ein solcher Dialog notwendig? Warum brauchen wir einen solchen Dialog? Zur Beantwortung dieser Fragen bietet sich ein Zitat des deutschen Ordensgeistlichen August Heinrich Henckel von Donnersmarck an. Er sagte – ich zitiere mit Er laubnis der Präsidentin –:
Die Verwirklichung des Menschen geschieht im Dialog, in der doppelten Fähigkeit, zu reden und zuzuhören, zu antworten, aber auch darin, sich vom Wort treffen zu las sen. Anders gesagt: Dialog, das meint die Bereitschaft zur Kooperation.
Für den runden Tisch „Islam“ kann festgestellt werden: Wir brauchen den Dialog mit den Musliminnen und Muslimen in Baden-Württemberg, um Vorurteile und Missverständnisse abzubauen.
Wir brauchen den Dialog, um voneinander zu lernen. Wir brauchen den Dialog, um unser Miteinander besser zu gestal ten. Wir brauchen den Dialog für ein weltoffenes und moder nes Baden-Württemberg.
Aus meiner Sicht kann die Frage, ob wir einen solchen Dia log brauchen, somit mit einem klaren Ja beantwortet werden.
Während der vergangenen zweieinhalb Jahre hat sich der run de Tisch „Islam“ mit einer Vielzahl von Themen beschäftigt, angefangen bei der Wahrnehmung des Islams in der Gesell schaft über das Bestattungsrecht, Friedensrichter, die Kran kenhausseelsorge, die Stellung der Frau im Islam bis hin zum islamischen Religionsunterricht. Weitere aktuelle Themen standen auf der Tagesordnung.
Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf das Thema „Islami sche Seelsorge“ eingehen. Bislang wurden in der Region Bo densee-Oberschwaben und in der Metropolregion Rhein-Ne ckar islamische Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger ausgebildet. Unser Ziel ist es, dieses Angebot in den kommen den Jahren auf weitere Regionen auszuweiten. Darüber hin aus sind Aufbaukurse für die Bereiche Gefängnis-, Notfall- und Telefonseelsorge angedacht.
Die Nachfrage nach solchen seelsorgerischen Angeboten ist in der Vergangenheit – unabhängig von der religiösen Zuge hörigkeit – stark gestiegen. Umso wichtiger ist es, dass ent sprechende Angebote auch für muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Verfügung stehen. In Mannheim beispiels weise hat sich gezeigt, dass es Patientinnen und Patienten zu nehmend in die Krankenhäuser zieht, in denen islamische Seelsorgerinnen und Seelsorger tätig sind.
Das Beispiel Seelsorge zeigt, dass die beim runden Tisch „Is lam“ geführte Diskussion aufgegriffen wird und konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Aus dem Dialog heraus hat sich damit eine neue Form der Zusammenarbeit ergeben.
Der runde Tisch „Islam“ stellt aus meiner Sicht eine wichtige Einrichtung für institutionalisierte Gespräche mit Bürgerin nen und Bürgern islamischen Glaubens dar. Die grün-rote Landesregierung macht deutlich, dass sie nicht über Musli minnen und Muslime, sondern mit ihnen sprechen will. Da mit ist der runde Tisch „Islam“ auch ein gutes Beispiel für un sere Politik des Gehörtwerdens.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, vielen Dank für die Auskunft. Da nur ein Spiel darunterfällt, sind wir wie der beruhigt.
Ich habe in diesem Zusammenhang eine andere Frage. Wir hatten heute Morgen eine sehr leidenschaftliche Diskussion über das Alkoholkonsumverbot. Kollege Pröfrock hat dieses heute Morgen auch sehr lautstark eingefordert. Auf der ande ren Seite kommt es zu einer Sperrzeitenverlängerung. Ist das kontraproduktiv,
oder sehe ich das falsch? Oder wäre in diesem Fall an eine Sperrzeitenverlängerung mit Alkoholkonsum gedacht?
Gibt es also eine Auswirkung von Sperrzeitenverlängerungen auf Taten in alkoholisiertem Zustand oder auf Alkoholmiss brauch?
Ich versuche es noch ein mal: Gibt es einen Zusammenhang zwischen längeren Sperr zeiten und Alkoholmissbrauch? Führen sie zu irgendwelchen Ereignissen, die geeignet sind, sich störend auf die Umwelt auszuwirken?
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden noch sehr viel Zeit mehr brauchen, um die Diskussion über das Thema zu führen; es muss nicht alles heute angesprochen werden.
In der Religionspolitik ist derzeit einiges in Bewegung. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg haben Staatsverträge mit islamischen Glaubensgemeinschaften abgeschlossen. In Hes sen wurden die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Re ligion, DITIB, als Religionsgemeinschaft und der Verband Ahmadiyya Muslim Jamaat als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. In Niedersachsen strebt die Landesregie rung die Unterzeichnung einer Absichtserklärung mit den is lamischen Verbänden an.
Auch in Baden-Württemberg wurden in der Religionspolitik erste Maßnahmen eingeleitet. Die Errichtung des runden Ti sches „Islam“ von Ministerin Öney sowie das Modellprojekt „Islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“ sind erste wichtige Schritte. Wir sind auch weiterhin an einem offenen Dialog mit den islamischen Religionsgemeinschaften interessiert.
Vonseiten der islamischen Glaubensgemeinschaften besteht ein großes Interesse an dem Thema „Rechtliche Anerkennung
als Glaubensgemeinschaft“ und an der Schließung eines Staatsvertrags. Zuletzt haben beispielsweise die Türkisch-Is lamische Union der Anstalt für Religion, DITIB, und der Lan desverband der Islamischen Kulturzentren in Baden-Württem berg, VIKZ, einen Antrag auf Anerkennung als Religionsge meinschaft gestellt. Damit ist klar, dass das Thema öffentlich und auf politischer Ebene verstärkt diskutiert werden muss.
Wir stehen den Überlegungen zum Abschluss eines Staatsver trags und einem Dialog mit den islamischen Glaubensgemein schaften offen gegenüber.
Die Einladung von Staatssekretär Murawski an die islami schen Glaubensgemeinschaften, dem Staatsministerium eine Ideensammlung für einen Staatsvertrag vorzulegen, wird von uns als wichtiger erster Schritt gesehen.
Wir sehen die islamischen Glaubensgemeinschaften als Teil unserer multikulturellen und offenen Gesellschaft. In diesem Zusammenhang ist es unserer Ansicht nach wichtig, in den Dialog mit den islamischen Glaubensgemeinschaften zu tre ten und offen über die Anliegen der Verbände zu diskutieren.
Hierbei geht es u. a. um Themen wie den islamischen Religi onsunterricht, die Anerkennung islamischer Feiertage, das Recht der islamischen Religionsgemeinschaften zur religiö sen Betreuung in öffentlichen Einrichtungen – das betrifft den Bereich Seelsorge – und das Bekenntnis zu gemeinsamen Wertegrundlagen, insbesondere die Gleichberechtigung der Geschlechter.
Ganz allgemein könnte ein solcher Staatsvertrag den Vorteil haben, die Zusammenarbeit zwischen dem Land Baden-Würt temberg und den islamischen und alevitischen Glaubensge meinschaften zu intensivieren. Daneben sehe ich uns, die Mit glieder des Landtags, in einer wichtigen Funktion. Wir kön nen den Prozess aktiv mitgestalten und entsprechende Impul se geben.
Ich möchte an dieser Stelle jedoch auch ganz klar betonen, dass es nicht Aufgabe der Politik sein sollte, den islamischen Glaubensgemeinschaften mögliche Regelungsinhalte eines Staatsvertrags vorzugeben. Wir freuen uns auf die Vorschlä ge und Ideen vonseiten der islamischen und alevitischen Glau bensgemeinschaften und stehen einem Dialogprozess offen gegenüber.
Wir sind uns bewusst, dass es viele Hemmnisse auf diesem Weg geben wird. Diese sind ausführlich in der Stellungnah me des Ministeriums für Integration, von Frau Ministerin Öney, zum vorliegenden Antrag beschrieben worden. Hierfür vielen Dank.
Ihnen, meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auf merksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Kurzem war ich zur offiziellen Unterzeich nung der Vereinbarung zwischen dem Bundesverteidigungs ministerium und der Daimler AG in Immendingen. Das ge plante Prüf- und Technologiezentrum der Daimler AG in Im mendingen ist ein Beispiel für eine gelungene und erfolgrei che Konversion.
Leider haben wir nicht an allen Konversionsstandorten einen Investor wie die Daimler AG. Das Beispiel Immendingen kann uns bei den bevorstehenden Konversionsprozessen den
noch weiterhelfen. Folgende Eckpunkte sind dabei zentral: erstens die frühzeitigen Planungen und Voruntersuchungen zu möglichen Potenzialen, zweitens die Zusammenarbeit und der Dialog mit den betroffenen Gemeinden und drittens die Ein bindung von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.
Für die Konversionsräume Hardheim, Sigmaringen, Mengen/ Hohentengen, Meßstetten und Ellwangen sind diese Aspekte ebenfalls von Bedeutung. Ich bin mir sicher, dass mit dem vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher schutz eingeschlagenen Weg auch diese Konversionsprozes se positiv gestaltet werden können.
Bevor ich ausführlicher auf die Konversion in Baden-Würt temberg eingehe, möchte ich kurz auf aktuelle Entwicklun gen im Bund verweisen.
Erfreulicherweise ist seit einigen Wochen auf Bundesebene ein Umdenken erkennbar. Beharrlichkeit zahlt sich offensicht lich aus. Schwer zu vermarktende Liegenschaften sollen se parat betrachtet werden. Damit wird unsere Forderung, dass auch strukturpolitische Ziele beim Verkauf von Bundeswehr liegenschaften zu berücksichtigen sind, aufgegriffen.
Zudem sprach sich Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer erstmals für ein neues Konversionsprogramm und die Um strukturierung der Mittel für die Städtebauförderung aus. Dies wäre aus unserer Sicht auch für die Konversionskommunen in Baden-Württemberg ein wichtiges Zeichen.
Die Ausgangsbedingungen für die Kommunen im ländlichen Raum sind nicht einfach. Vor diesem Hintergrund ist es uns Grünen ein wichtiges Anliegen, gerade den Kommunen im ländlichen Raum entsprechende Hilfeleistung und Unterstüt zung anzubieten. Für die von der Konversion besonders be troffenen Kommunen des ländlichen Raums haben wir ge meinsam mit der SPD-Fraktion weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden die Konversionskommu nen des ländlichen Raums bei der Erstellung der Konversi onsentwicklungskonzepte finanziell unterstützt.
Grün-Rot setzt damit ein starkes Zeichen für den ländlichen Raum und die Konversionskommunen.
Seit einigen Monaten laufen die Vorbereitungen und Planun gen in den Konversionsräumen auf Hochtouren. Lassen Sie mich kurz einige positive Beispiele hervorheben.
In Ellwangen wurde ein E-Bürgerportal eingerichtet. Hier können Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Ideen zu Möglichkeiten der Nutzung von Konversionsflächen einbrin gen und diskutieren. Die einzelnen Vorschläge werden in Ar beitsgruppen, mit Fachleuten diskutiert.
Die Gemeinde Hardheim hat eine eigene Projektgruppe unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gegründet. Gemein sam werden sowohl die Auswirkungen der Konversion als auch Lösungsansätze diskutiert und ausgearbeitet.
Im Konversionsraum Sigmaringen, Mengen/Hohentengen ha ben die Gemeinden Sigmaringen, Bingen und Sigmaringen
dorf zuletzt eine Rahmenvereinbarung zur Konversionspart nerschaft mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben un terzeichnet.
In Meßstetten sind die Diskussionen zu möglichen Nachfol genutzungen ebenfalls bereits in vollem Gang. Die Ideen rei chen dabei von Tagungsmöglichkeiten für den Landkreis bis hin zur Ansiedlung von Rechenzentren für EDV-Dienstleis ter. Zusätzlich beteiligt sich der Landkreis finanziell an dem Konversionsentwicklungskonzept.
Diese Ergebnisse und die Rückmeldungen aus den Konversi onskommunen zeigen, dass wir mit der Förderung der Kon versionsentwicklungskonzepte wichtige Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung setzen. Der Konversions prozess stellt die Kommunen im ländlichen Raum nicht nur vor Herausforderungen, sondern bietet auch zahlreiche Mög lichkeiten und neue Chancen für eine umfassende Stadt- und Regionalentwicklung. Diese Chancen gilt es zu nutzen.
Der Dialog mit den Konversionskommunen und den Betrof fenen vor Ort hat für uns Grüne einen hohen Stellenwert. Wir haben schon viele Impulse vor Ort aufgegriffen und in die Dis kussion auf Landesebene einfließen lassen. Auch in Zukunft stehen wir den Konversionskommunen bei Fragen und Anlie gen zur Seite und unterstützen sie, wo wir können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hitzler hat anschaulich beschrieben, um was es geht. Ich bin ihm dafür sehr dankbar. Ich kann meinen auf eine hal be Stunde angesetzten Vortrag auf den Schlusssatz reduzie ren.
Zusammen mit der Zentralisierung des Vollstreckungsgerichts beim Amtsgericht Karlsruhe führt das Gesetz ab 2016 zu ei ner Einsparung von 27 Personalstellen. Selbst dieser kleine Beitrag des Justizressorts zu den Sparbemühungen des Lan des ist ein wichtiger Beitrag, auch im Sinne einer schlanken Verwaltung.
Die Fraktion GRÜNE stimmt dem Gesetzentwurf zu und bit tet Sie, dasselbe zu tun.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Wesen einer guten Regie rungs- und Gesetzgebungsarbeit gehört es, Entscheidungen und Gesetze regelmäßig auf ihre Wirkung hin zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Grün-Rot, da wir uns einer guten Regierungsarbeit verpflichtet fühlen.
Folgerichtig haben wir das Schlichtungsgesetz auf den poli tischen Prüfstand gestellt und dürfen Ihnen, sehr geehrter Herr Justizminister, für die umfassenden Vorarbeiten Ihres Hauses danken. Im Ergebnis teilen wir die Einschätzung des Justiz ministeriums. Die Möglichkeit, eine Schlichtung obligatorisch vorzuschreiben, hat sich nicht bewährt. Im Gegenteil, diese Vorschrift führte zu einem großen Anteil von Verfahren, bei denen eine Einigung von vornherein auszuschließen war.
Daher ist es richtig und wichtig, darüber nachzudenken, wie es mit dem Schlichtungsgesetz weitergeht. Auch hier teilen wir die Einschätzung des Ministeriums, dass eine komplette Aufhebung des Gesetzes den Wünschen der Praxis besser ent gegenkommt als eine Teilrevision, nicht zuletzt weil dadurch ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet wird.
Die anderen Bundesländer machen es uns vor.
Schließlich ging die Zahl der Schlichtungsverfahren in den letzten zehn Jahren um fast ein Drittel zurück. Relativ kons tant blieb der Anteil der Einigungen. Aber knapp 20 % Schlichtungen sind eben nicht die Welt.
Außen vor bleibt natürlich die Frage, ob Bagatellstreitigkei ten, auf die das Gesetz eigentlich zielte, überhaupt gerichtlich zu klären sind. Wir Grünen setzen auch hier auf ein Mehr an Bürgerinnen- und Bürgergesellschaft. Eine aktive und intak te Nachbarschaft hilft ungemein, Streit gar nicht erst entste hen zu lassen oder ihn zu schlichten, ohne die Justiz bemühen zu müssen. Die Justiz leistet zwar eine sehr gute Arbeit; den noch können die eingesparten Ressourcen einer weiteren Ver besserung der Justiz zugutekommen.
Gerade als aktiver Jugendschöffe weiß ich, wie häufig es auch aus nichtigen Gründen Auseinandersetzungen gibt. Eine ak tive Gemeinschaft, die alle ungeachtet ihrer Herkunft und ih res Einkommens einschließt, kann hier sehr viel bewirken.
Die Fraktion GRÜNE stimmt dem Entwurf natürlich zu.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Pröfrock. – Ich habe zwei Fragen. Stimmen Sie mir zu, dass über den Besuch von Jugendoffizieren im Unterricht an den Schulen nicht der Kooperationsvertrag, sondern, wie über die Wahrnehmung anderer Bildungsangebote auch, die Lehrkraft in eigener Verantwortung entscheidet?
Sie sehen das nicht als we sentlich an? Entscheidet nun der Kooperationsvertrag darü ber, ob Jugendoffiziere in die Schulen eingeladen werden, oder die Lehrkraft?
Es ist demzufolge vor allem auch nicht maßgeblich, ob ein Kooperationsvertrag existiert, da die Schulen die Jugendoffiziere unabhängig davon einla den können.
Sind Sie mit mir einig, dass die Anträge, die von Ihnen zu die sem Thema gestellt worden sind, eigentlich nur dazu dienen, die Regierungsfraktionen und deren Jugendorganisationen zu diskreditieren?
Noch eine kurze Anregung: Wir sehen auch von Winnenden aus mit sehr viel Wohlwol len, was hier passiert und wie es umgesetzt wird. Aber ein Thema ist für uns auch immer noch der Privatbesitz von Schusswaffen. Ich denke, das sollte zumindest von der Lan desregierung, aber auch von Ihrer Fraktion immer wieder wei ter mit in die Forderungen aufgenommen werden; denn das ist eines der Grundübel, die wir festgestellt haben. Es sollte daher in diesen Konsens mit aufgenommen werden, dass im mer wieder gefordert wird, dass hier der Bund einmal aktiv wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Es ist schon nett, ein solches Wechselbad der Gefühle zu er leben. Wir haben kurz zuvor noch über den Länderfinanzaus gleich und über die Sparsamkeit gesprochen, und jetzt wird ein ganzer Strauß von Ideen dafür aufgeboten, wie Geld aus gegeben werden kann. Das ist toll.
Ich werde trotzdem bei meinem Konzept bleiben.
Der anstehende Konversionsprozess stellt die betroffenen Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Dieser Pro zess ist für die Konversionskommunen mit vielen Unsicher heiten verbunden. Diese Herausforderungen können wir nur gemeinsam bewältigen.
Bund, Land und Kommunen müssen zusammenarbeiten.
Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass die Kon versionskommunen in der grün-roten Landesregierung einen verlässlichen Partner haben. Grün-Rot unterstützt die Kom munen bei der Bewältigung der Folgen der Konversion. Die se Unterstützung zeigt sich in einer Vielzahl von Maßnahmen. Das MLR hat die einzelnen Maßnahmen in der Beantwortung der Großen Anfrage detailliert aufgelistet.
Lieber Herr Kollege Klein, fehlendes Engagement können Sie der Landesregierung hier nicht vorwerfen.
Nachdem wir am 27. Juni 2012 im Rahmen einer Aktuellen Debatte über die Konversion in Baden-Württemberg disku tiert haben, hat mich die Große Anfrage der CDU-Fraktion doch etwas verwundert. Viele der angesprochenen Punkte müssten auch der CDU-Fraktion längst bekannt gewesen sein. Statt nochmals über das Gleiche zu diskutieren, hätte ich mehr von Ihnen erwartet. Statt immer wieder die Forderung nach
einem Konversionskonzept für Baden-Württemberg zu wie derholen, hätte ich erwartet, dass Ihre Parteikolleginnen und -kollegen in Berlin aktiv werden. Auf Bundesebene hätten Sie wirkliche Verbesserungen für die Konversionskommunen er zielen können.
Aber nein, auf Bundesebene wurde der von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eingebrachte Entwurf zur Änderung des BImA-Gesetzes abgelehnt. Mit dieser Gesetzesänderung hätten strukturpolitische Ziele bei der Verwertung ehemals militärisch genutzter Flächen stärker berücksichtigt werden können. Davon hätten vor allem die Kommunen im ländlichen Raum profitiert.
Auch in anderen Bereichen bleibt das erhoffte Engagement vonseiten des Bundes bislang aus, beispielsweise bei der Er höhung der Mittel für die Städtebauförderung und bei der Auf stockung der Bund-Länder-Förderprogramme für den Kon versionsprozess.
Im Gegensatz dazu ist die grün-rote Landesregierung bereits von Anfang an aktiv geworden. Wir stehen in engem Aus tausch mit den Konversionskommunen und bieten zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen an, auch finanzieller Art. So hat die Landesregierung die Auswirkungen der Bundeswehrre form umfassend in einer räumlichen Wirkungsanalyse unter suchen lassen. In den Regierungspräsidien wurden zentrale Ansprechpartner für Konversionsfragen benannt. Diese ste hen den Konversionskommunen bei Fragen und Anliegen je derzeit zur Verfügung.
Die grün-rote Landesregierung geht im Bereich der Konver sion neue Wege und unterstützt die Kommunen im ländlichen Raum bei einer nachhaltigen Regionalentwicklung. In den nächsten Jahren werden wir unter kommunaler Führung Kon versionsentwicklungskonzepte erarbeiten. Das Land finanziert diese im Umfang von 80 % der Nettokosten. Auf der Grund lage einer fundierten Datenlage und umfassender Untersu chungen werden für die Konversionsräume gemeinsam mit den betroffenen Kommunen spezifische Projektideen entwi ckelt. Am Ende dieses Prozesses stehen tragfähige und reali sierbare zivile Nachfolgenutzungen. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort werden hierbei aktiv eingebunden. So stellen wir die Akzeptanz der Projekte vor Ort sicher.
Wir haben uns bewusst für den Ansatz „Geld folgt Ideen“ ent schieden. Vor Ort kommt dieser Ansatz sehr gut an.
Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion haben in der Vergangenheit immer wieder gefordert, den Konversi onskommunen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Hier fehlen mir jedoch konkrete Ideen und Ziele. Die Landes regierung hingegen liefert zuerst Ideen und dann Mittel. Für uns hat damit Nachhaltigkeit Vorrang vor blindem Aktionis mus.
Die Landesregierung nimmt sich nicht nur der Bundeswehr konversion an, sondern auch der US-Konversion in der Me tropolregion Rhein-Neckar. Hier sind wir jedoch mit anderen Voraussetzungen konfrontiert. In Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen gibt es teilweise schon ganz konkrete Ideen zur
Nachfolgenutzung. Auch hier stehen wir in engem Austausch mit den betroffenen Kommunen. Die Landesregierung hat be reits zugesagt, die Kommunen im Rahmen der Städtebau- und Wohnraumförderung entsprechend zu unterstützen; sowohl das MLR als auch das MFW stehen in engem Kontakt mit Ver tretern der BImA.
Als konversionspolitischer Sprecher der Grünen war es mir deshalb wichtig, eine Verknüpfung zwischen der Bundeswehr- und der US-Konversion herzustellen. In unserer Projektgrup pe „Konversion“ diskutieren wir gemeinsam mit den zustän digen Abgeordneten und Fachleuten aktuelle Herausforderun gen und die unterschiedlichen Facetten der Konversion. Hier bei ist uns auch der Austausch mit Kommunalpolitikerinnen und -politikern aus den betroffenen Städten wichtig. So kön nen wir die Anliegen der betroffenen Städte und Gemeinden aufgreifen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, einen solchen Austausch kann ich Ihnen nur empfehlen. Zuletzt ha ben Sie bei den Haushaltsberatungen eine Vorwegentnahme im FAG in Höhe von 20 Millionen € zur Unterstützung der Konversionskommunen gefordert. Bis heute ist nicht klar, was Sie mit diesem Geld machen wollten. Für mich steht fest, dass wir die Herausforderungen der Konversion nur gemeinsam meistern können. Im Mittelpunkt müssen nachhaltige und tragfähige zivile Nachfolgenutzungen stehen. Es würde mich freuen, wenn Sie die Konversionskommunen unterstützen und in diesem Prozess konstruktiv mitarbeiten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen. – Ich habe mir beim Vortrag von Herrn Goll und dem von Ihnen überlegt: Können Sie mir einen vernünftigen Grund nennen, wieso ein Mensch, der nicht aktiver Jäger ist, der nicht Sportschütze im Wettkampf ist oder mit einer staatlichen Aufgabe betraut ist, eine Waffe besitzen soll? Können Sie mir dafür einen vernünftigen Grund nennen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Ende Oktober letzten Jahres steht der Abzug der Bundeswehr aus den Gemeinden Hardheim, Mengen/Ho hentengen, Immendingen und Sigmaringen fest. Zudem sind die Gemeinden Ellwangen und Meßstetten von einer erhebli chen Dienstpostenreduzierung betroffen, was für diese Ge meinden praktisch einer Standortschließung gleichkommt. Auf acht weitere Standorte kommt eine signifikante Dienst postenreduzierung zu.
Lassen Sie mich kurz auf die Fakten eingehen. Allein in Ba den-Württemberg fallen in den kommenden Jahren rund 9 400
Dienstposten weg, wobei der ländliche Raum besonders be troffen ist. Gerade in strukturschwachen Gegenden sind die Dienstpostenreduzierungen und die Standortschließungen mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Diese Herausfor derungen sind vielfältig und können von den betroffenen Kommunen allein nicht gemeistert werden. Es müssen ent sprechende Nachfolgenutzungen militärischer Liegenschaf ten gefunden werden.
Auch Einrichtungen der öffentlichen und privaten Daseins vorsorge sind von der Bundeswehrkonversion betroffen. Kauf kraftverlust, Verlust von Arbeitsplätzen und von Wertschöp fung sind in diesem Zusammenhang nur Stichworte.
Auf Landesebene haben wir uns seit der Bekanntgabe des neu en Standortkonzepts dieses Themas angenommen und unter stützen die betroffenen Kommunen in vielerlei Hinsicht.
In Baden-Württemberg fanden bereits zwei Konversionskon ferenzen mit den betroffenen Kommunen unter Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BImA – statt. Um die Zusammenarbeit der betroffenen Ministerien zu ver bessern, wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe einge richtet. Auf Initiative von uns Grünen und der SPD haben wir hier im Landtag einstimmig einen interfraktionellen Antrag zum Thema Konversion verabschiedet.
Das MLR hat eine Wirkungsanalyse zur Abschätzung der Fol gen der Bundeswehrkonversion in Auftrag gegeben. Hierbei geht es vorrangig um die sozialen, wirtschaftlichen und finan ziellen Auswirkungen der Konversion für die betroffenen Ge meinden. Fragen der Zivilbeschäftigten und der Angehörigen der Bundeswehrbeschäftigten werden ebenso untersucht wie die Auftragsvergabe vonseiten der Bundeswehr an öffentliche Dienstleister.
Mittlerweile wurden verschiedene Förderprogramme wie bei spielsweise das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR –, die Städtebau- und die Wohnungsbauförderung spe ziell auf das Thema Konversion zugeschnitten. Damit können die Konversionsgemeinden mit einer Priorisierung rechnen.
Bei den Regierungspräsidien wurden für die betroffenen Kom munen spezielle Ansprechpartner für das Thema Konversion eingerichtet. Diese stehen im engen Austausch mit der inter ministeriellen Arbeitsgruppe und beraten die Kommunen bei spielsweise im Hinblick auf die verschiedenen Förderpro gramme.
Als Nächstes sollten für die betroffenen Kommunen Entwick lungskonzepte erstellt werden. Auch hierbei steht das Land
den Kommunen unterstützend zur Seite und übernimmt 80 % der Kosten.
Die Ideensammlung für die Nachfolgenutzung ist bei vielen Kommunen schon in vollem Gang. Diese reichen von Ener gieparks über die Ansiedlung von Landeseinrichtungen, den Ausbau der ländlichen Hochschulen bis hin zu Weiterbil dungseinrichtungen. Diesen Prozess wollen wir gemeinsam mit den betroffenen Akteuren und unter Beteiligung der Bür gerinnen und Bürger begleiten. Hierbei gilt es, das Thema Konversion auch vor dem Hintergrund der Flächeneinsparung sowie des Klima-, Umwelt- und Artenschutzes zu sehen.
All diese Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder in die We ge geleitet. Baden-Württemberg steht den betroffenen Ge meinden als zuverlässiger Partner zur Seite.
Anders sieht es auf Bundesebene aus. Hier werden Forderun gen der Länder und der betroffenen Gemeinden nach Hilfe stellungen und Unterstützung vehement zurückgewiesen. Dies halte ich in zweifacher Hinsicht für falsch: Zum einen ist das neue Stationierungskonzept der Bundeswehr eine Entschei dung, die auf Bundesebene und ohne Beteiligung der Länder getroffen wurde.
Zum anderen ist es vor allem der Bund, der vom neuen Stati onierungskonzept der Bundeswehr profitiert. Damit müssen Länder und Kommunen für etwas herhalten, für das sie gar nicht verantwortlich sind. Der Bund muss seinen Verpflich tungen nachkommen und die Konversionsgemeinden entspre chend unterstützen.
Unsere Forderungen zielen auf eine Erhöhung der Mittel für die Städtebauförderung, für die Hilfen bei der restlosen Be seitigung der Altlasten und eine verstärkte Förderung von In frastrukturprojekten sowie auf eine Änderung des BImA-Ge setzes. Deshalb möchte ich an dieser Stelle nochmals die Kol leginnen und Kollegen von CDU und FDP/DVP auffordern, ihren Einfluss in Berlin geltend zu machen. Unterstützen auch Sie den gemeinsamen Gesetzentwurf der Länder RheinlandPfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zur Än derung des BImA-Gesetzes.
Mit dieser Gesetzesänderung werden verstärkt auch struktur politische Ziele von Bund, Ländern und Kommunen bei der Verwertung der ehemals militärisch genutzten Liegenschaf ten berücksichtigt. Es kann unserer Ansicht nach nicht das Ziel sein, die Vermarktung der Militärflächen ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen. Gerade im ländlichen Raum ist dies nicht zielführend.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Da men und Herren! Ich bin Herrn Minister Bonde sehr dankbar für seine umfangreichen Ausführungen. Ich möchte noch ei nes – Herr Kollege Mack hat diesen Punkt schon mehrfach angesprochen – zu der Außerdienststellung in Mengen/Ho hentengen erwidern. Mich hat keine Einladung erreicht. Ich bin natürlich jederzeit bereit, dort hinzukommen.
Ich bin nicht die Regierung.
Aber ich bin immer gern bereit, dort hinzukommen. Ich hal te es durchaus für einen Mangel. Diese Solidarität gibt es na türlich auch von unserer Fraktion. Ich habe mir bei mehrfa chen Besuchen an Standorten auch im Gespräch mit Betrof fenen und den Gemeinden ein Bild machen können.
Ein Punkt noch, Herr Kollege Mack: Sie reden Ihr Konzept, das gar nicht so schlecht ist, immer wieder selbst schlecht. Das ist mir aufgefallen.
Das Konzept erfüllt viele Punkte, die wir schon aufgestellt ha ben. Es hat natürlich nur den Nachteil – da wollen wir aber nicht kleinlich sein –: Es kommt ein Dreivierteljahr zu spät. Denn bereits vor einem Dreivierteljahr haben wir begonnen, die Maßnahmen, die Sie mit Ihrem Konzept fordern, umzu setzen.
Wir haben eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt und, und, und. Das ist alles schon umgesetzt.
Die Zuschneidung der Fördermittel für Konversionsbelange – all das ist schon passiert.
Wenn Sie jetzt darangehen, den Straßenbau als Allheilmittel zu propagieren, dann ist das schon sehr eigenartig.
Denn die beste Straße nützt in einem strukturschwachen Ge biet nichts, wenn dort nichts passiert und nur eine Anbindung besteht. Es ist ein ziemlicher Unfug, zunächst Straßen zu bau en und dann abzuwarten, was passiert. Die Millionenbeträge für die Gutachten und Wirkungsanalysen, die bisher erstellt worden sind, wurden aus dem laufenden Haushalt des MLR zur Verfügung gestellt. Mehr war noch gar nicht notwendig. Wenn Mittel bereitgestellt werden müssen, werden wir dies natürlich gern tun.
Den Appell an die Gemeinsamkeit nehme ich gern auf und möchte einfach noch einmal darum bitten, uns bei der Ände rung des BImA-Gesetzes zu unterstützen. Denn das ist der wichtigste Schlüssel dazu, dass wir diese Gelände, diese Grund stücke aus der betriebswirtschaftlichen Betrachtung heraus nehmen können und für strukturfördernde Maßnahmen für die Gemeinden frei machen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Auch im Justizbereich ist der neue Politikstil der grün-roten Landesregierung zu erkennen. Mit dem Haushalt für das Jus tizministerium stellen wir die Weichen für eine bürgerfreund liche und kooperative Justiz. Dabei ist es uns gelungen, in haltliche Schwerpunkte im Justizbereich auch in Zeiten ange spannter öffentlicher Kassen zu setzen.
Lassen Sie mich einige wichtige Punkte herausstellen. Mit dem Haushalt 2012 schaffen wir die Voraussetzung dafür, die Teilprivatisierung der JVA Offenburg rückgängig zu machen. Die unter der damaligen Landesregierung beschlossene Teil privatisierung der JVA Offenburg hat durchaus zu Problemen geführt. In der Kritik standen vor allem der Umgang mit den Gefangenen sowie die mangelnde Ausbildung der Mitarbei ter. Dies zeigt meiner Meinung nach deutlich, dass der Rück zug des Staates aus funktionsrelevanten Bereichen kritisch zu sehen ist.
Ein wichtiges Thema im Strafvollzug ist die Unterbringung der Sicherungsverwahrten. Das Konzept der Wohngruppen in der JVA Freiburg, bei dem die Sicherungsverwahrten in einem Gebäude auf dem Gelände der JVA unterkommen, bietet eine gute Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfas sungsgerichts. Hierfür werden im Haushalt die erforderlichen sachlichen und personellen Mittel zur Verfügung gestellt.
Unserer Fraktion war wichtig, das Erfolgsprojekt „Schwitzen statt Sitzen“ beim Strafvollzug zu sichern. Dies ist entgegen der Legendenbildung nicht durch die CDU geschehen.
Die CDU hat ungedeckte Anträge vorgelegt. Ich habe in der Kommunalpolitik gelernt, dass die in Anträgen geforderten Ausgaben finanziell gedeckt sein sollten, weil sie sonst ins Leere laufen.
Durch das Projekt haben Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können, die Möglichkeit, einer sinnvollen Beschäfti gung nachzugehen, statt in Haft zu sitzen. Durch dieses Pro gramm kann eine unnötige Haft vermieden werden, die das Land viel Geld kosten würde. Zudem kann die Resozialisie rung verbessert werden. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Projekt 1,9 Millionen € für dieses Jahr und damit mehr als die Vorgängerregierung zur Verfügung.
Ich danke Herrn Kollegen Stoch von der SPD ausdrücklich für die Initiative, die das ermöglicht hat. Derartige Projekte zur Bewährungs- und zur Straffälligenhilfe müssen auch zu künftig im Haushalt gestärkt werden.
An den großen Strafkammern werden zusätzliche Richterstel len geschaffen. Damit werden die neuen bundesrichterlichen Besetzungsvorhaben umgesetzt. Künftig werden die Verhand lungen an den großen Strafkammern mit drei Richtern geführt, wodurch letztlich eine Qualitätssteigerung erreicht werden kann.
Für das Jahr 2012 werden 16 Arbeitsgerichtsstellen gesichert, die zum Ende des vergangenen Jahres weggefallen wären. Ge rade im Hinblick auf wirtschaftliche Schwankungen ist dies eine wichtige Maßnahme, um die Leistungsfähigkeit der Ar beitsgerichte im Land zu gewährleisten.
Bereits in diesem Frühjahr legen wir den Grundstein für eine bürgernahe Struktur im Grundbuchwesen. Bürgerinnen und Bürger können zukünftig mittels moderner Technik einfach auf die Grundbuchdaten zugreifen. Durch diese technische Neuerung können künftig mehrere Hundert Stellen eingespart werden.
Die grün-rote Landesregierung hat die Grundbuchamtsreform weiterentwickelt. Zwei weitere Grundbuchamtsstandorte sind vorgesehen. So wird Bürgernähe und personalwirtschaftlichen Aspekten Rechnung getragen.
Weitere Schritte auf dem Weg zu freien Notariaten sind be reits eingeleitet. Die Planungen des Justizministeriums sehen moderne und zukunftsfähige Strukturen für das Notariat in Baden-Württemberg vor. Dies ist unserer Ansicht nach längst überfällig, um einheitliche Regelungen zu schaffen. So wird die Rechtszersplitterung, die es in Baden-Württemberg der zeit aufgrund der vier unterschiedlichen Notariatsformen gibt, überwunden. Die Fraktion GRÜNE wird den weiteren Pro zess der Notariatsreform konstruktiv begleiten, insbesondere im Hinblick auf die konkrete Standortwahl und die Fürsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der Landesregierung ist die Einrichtung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den Be reich Doping in Freiburg. Wir sind zuversichtlich, dass die Stadt damit Zentrum der Aufklärung solcher Straftaten wird und nicht nur als Tatort genannt wird.
Eine bürgerfreundliche Justiz liegt mir auch in meiner Funk tion als Schöffe besonders am Herzen. Wir unterstützen da her ausdrücklich die Bestrebungen des Justizministeriums in diesem Bereich. Ein kooperatives Verhältnis zwischen Justiz und Bürgerinnen und Bürgern muss ein zentrales Ziel sein. Nur so stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsdurchsetzung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der tiefere Sinn dieser Ausspra che erschließt sich uns nicht ganz. Bereits vor 14 Tagen ha ben wir ausführlich zu diesem Thema und zur Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien gesprochen. Allerdings scheint es so zu sein wie in den letzten zwei Tagen: Sehr vie les, was nicht unbedingt zusammengehört, wird vermischt.
Jede Regierung muss sich optimal und effektiv aufstellen. Je de Regierung setzt neue und andere Schwerpunkte und muss Versäumnisse der Vorgänger ausgleichen.
Wenn diese so groß sind, dass sogar ein neues Ministerium erforderlich wird, sollte die Vorgängerregierung in sich gehen und überlegen, was in den letzten Jahren passiert ist.
Selbstverständlich kosten solche Änderungen und Maßnah men Geld. Das ist notwendig. Wir geben das Geld sehr über legt aus, um wieder in Schwung zu kommen und Schwung zu ermöglichen, um unsere Vorhaben zu verwirklichen.
Die Besoldung richtet sich nach den Aufgaben. Wenn es Men schen gibt, die mehr verdienen als Landtagsabgeordnete, sei es ihnen gegönnt.
Stellen Sie sich das Ganze einmal als Schiff vor. Stellen Sie sich Baden-Württemberg als Schiff vor. Nicht nur die Navi gation muss neu justiert werden,
auch der Motor muss generalüberholt werden, damit wieder Fahrt aufkommt.
Das Schiff lediglich zu übertünchen, wie so oft geschehen, reicht nicht. Ich gebe ein Beispiel: Mitarbeiter in Strukturen, die 20 Jahre dazu dienten, kreative Lösungen zur Verhinde rung von Windkraftanlagen zu entwickeln, sind seit diesem Jahr gefordert, jährlich an die 150 Genehmigungen für Wind kraftanlagen auszustellen.
Dies geht nicht ohne Aufwand. Neue Herausforderungen kom men auf uns zu. Frau Merkel möchte eine Energiewende. Die se packen wir an. Frau Ministerin Schavan will eine Bildungs wende. Auch die packen wir an.
Vielen Dank.