Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Die Regierung hat hier zu Papier gebracht, was aus der Logik des Alkoholverkaufsverbots angezeigt ist, alle Möglichkeiten zum Kauf von alkoholischen Getränken in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr auszuschließen. Vor diesem Hintergrund wäre es aber besser gewesen, wenn Sie das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten in einem anderen Zusammenhang als mit dem Feuerwehrgesetz oder dem Landeskatastrophen schutzgesetz in den Landtag eingebracht hätten.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Was wä re da besser gewesen?)

So hätten Sie z. B., wie auch von den Gewerkschaften ange regt, endlich den Weg frei machen können und den Kommu nen eine Möglichkeit an die Hand geben können, auch das vielerorts geforderte Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu ermöglichen. Oder haben Sie da gar Angst vor Ihrer eige nen Parteijugend? Verstecken Sie dies bitte nicht in der De batte über eine Änderung des Feuerwehrgesetzes.

(Beifall bei der CDU)

Wieder zurück zum ursprünglichen Thema „Feuerwehr und Katastrophenschutz“. Die vorgesehenen Änderungen des Lan deskatastrophenschutzgesetzes kann ich teilen, da es sich hier um Anpassungen an die Änderungen des Landesfeuerwehr gesetzes handelt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Filius.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion be grüßt den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Zurufe, u. a. Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Wer hätte das gedacht?)

zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und des Landeskatast rophenschutzgesetzes außerordentlich.

In vielerlei Hinsicht wird mit den vorgesehenen Änderungen im Feuerwehrgesetz tatsächlich der aktuellen Entwicklung Rechnung getragen – Demografie, Fachkräftemangel, all dem wird entsprochen. Die Landesregierung will mit dem Gesetz entwurf die Gemeinden und die knapp 110 000 Mitglieder, die dem Feuerwehrdienst im Land angehören, bei den Einsatz möglichkeiten unterstützen. Das ist quasi genau die Konse quenz, die sich daraus dann ergibt.

Die Sicherung des Personalstands, die flexiblen universellen und die spezifischen Einsatzmöglichkeiten von ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Fa milie und Beruf erleichtern gerade den Eintritt und die Ein trittsbereitschaft in die Feuerwehr, insbesondere wenn sie aus persönlichen, familiären, gesundheitlichen Gründen nur ein zelne Feuerwehrtätigkeiten ausüben möchten. Auf diese Wei se kann man flexibler reagieren.

Die Regelungen sind deswegen ökonomisch und zeitgemäß klar definiert und verbessern die Situation der Feuerwehr auch hier im Land.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Alex ander Salomon GRÜNE: Super!)

Gleichzeitig werden die Rechte der ehrenamtlich tätigen Feu erwehren gestärkt und an die gegenwärtigen juristischen Ver änderungen angepasst. Durch dieses Gesetz – das kann man wirklich klar sagen – werden entsprechend positive Maßnah men in den Gemeinden bei der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung umgesetzt.

Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle allen Einsatz kräften in den Feuerwehren und im technischen Dienst für ih ren großen Einsatz zu danken.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Jetzt zum zweiten Kapitel, welches hier noch ansteht. Dass beim Gesetz über die Ladenöffnungszeiten in unserem Land eine Gesetzeslücke geschlossen wird, das war notwendig. Auch bei der Bewertung am runden Tisch kam man zu der Po sition, dass der nächtliche Alkoholverkauf auch bei den Be treibern von Automaten und Alkohollieferdiensten zu gelten hat. Bei den Bringdiensten war das schon der Fall. Es kommt immer wieder das Argument, man hätte das jetzt durch diese Regelungen bedingt. Aber wir haben diese Regelung schon gehabt, nur ist der Kauf von Alkohol jetzt quasi in der Breite abends ab 22 Uhr auch bei den Automaten und Alkoholliefer diensten nicht mehr möglich.

Aber – das ist für meine Fraktion von großer Bedeutung – die Prävention gegen Alkoholmissbrauch ist entscheidend. Da ha ben wir entsprechende erste Ergebnisse, die dem runden Tisch gefolgt sind. Die Projekte laufen erfolgreich. Prävention hat einen hohen Stellenwert hier im Land. Es werden deswegen auch erhebliche Mittel im Doppelhaushalt dafür eingesetzt.

Zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes kann ich mich tatsächlich kurzfassen. Es sind Rechtsanpassungen, die sich quasi daraus bedingen, was auf Bundes- und jetzt auch auf Landesebene läuft.

Nochmals: Den Gesetzentwurf insgesamt – primär den Be reich zum Feuerwehr- und zum Landeskatastrophenschutzge setz –, der hier die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stär ken und die ökonomischen Voraussetzungen gerecht mitein ander verbinden kann, begrüßen wir außerordentlich. Präven tion und Bevölkerungsschutz in unserem Land Baden-Würt temberg werden dadurch gestärkt. Meine Fraktion wird den weiteren Prozess positiv begleiten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Funk.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Epple, Sie haben sich gewundert, dass wir heute drei Gesetzesänderungen im Verbund bespre chen. Das ist mit Sicherheit der Effizienz geschuldet, einem Markenzeichen dieser Landesregierung, und darf Sie nicht weiter verwundern.

(Lachen bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Volker Schebesta CDU)

Ich will Ihnen aber gern verraten, worüber ich mich gewun dert habe: Ich habe mich über Ihren Redebeitrag gewundert, weil Sie die Intention des vorgelegten Gesetzentwurfs offen sichtlich nicht in seiner Gänze durchdrungen und verstanden haben. Ich würde gern die Frage an Sie zurückgeben, was denn Ihre Vorschläge eigentlich wären, außer alles so zu las sen, wie es ist.

Die Tatsache, dass die Landesregierung mit diesem Ände rungsgesetz hier im Landtag aufschlägt, hat damit zu tun, dass sie auf rechtliche Veränderungen und gerade auf Erfahrungen aus der Praxis eingeht. Weil hier ein Änderungsbedarf besteht, muss entsprechend reagiert werden, damit die Flexibilität der Feuerwehr in der Zukunft erhöht wird. Es geht darum, den Personalbestand und die Tagesverfügbarkeit zu sichern; die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit hat man ins Auge gefasst, und es geht darum, den Erfahrungen aus der Praxis gerecht zu werden.

Der wesentliche Punkt ist, zu erkennen, dass es für einzelne Angehörige der Feuerwehr durchaus Sinn macht, ihr Aufga benfeld auf bestimmte einzelne Tätigkeiten zu beschränken. Hier geht es nicht um eine Spezialisierung und Unterschiede in der Spezialisierung, sondern es geht darum, die Flexibili tät in den Wehren zu erhöhen. Sie haben davon gesprochen, dass die Einsatzbereitschaft in den Feuerwehren hier und da wackelt. Ich kann Ihnen nur sagen, diese Einsatzbereitschaft wackelt vor allem dann, wenn wir niemanden mehr vor Ort haben.

Genau dem soll Rechnung getragen werden, indem Personen, die nicht in vollem Umfang Feuerwehrdienst leisten können oder wollen – beispielsweise wegen ihres Alters, wegen der Gesundheit, aus anderen Gründen –, trotzdem bei der Feuer wehr tätig werden können oder tätig bleiben und eben nur in einzelnen Tätigkeitsfeldern Aufgaben wahrnehmen.

Es sind die Kosten angesprochen worden. Das Gesetz sieht vor, dass Regelungen über die Anforderungen und den Ersatz

der Kosten, vor allem bei der Überlandhilfe, den Bedürfnis sen der Praxis angepasst werden. Weiter ist beim Thema „Er satz von Verdienstausfall und Anspruch auf Schadensersatz“ geregelt, dass ehrenamtlich tätige Angehörige von Organisa tionen des Katastrophenschutzes künftig mit ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gleichgestellt sind.

Wenn Sie die Erfahrungen ansprechen, die Sie offensichtlich bei sich im Wahlkreis machen, dann kann ich nur dagegenset zen: Das Thema „Beschränkung von Dienstleistungen auf ein zelne Feuerwehrtätigkeiten“ wird nicht zuletzt vom Landes feuerwehrverband ausdrücklich begrüßt und mitgetragen. Ich bin auch sehr froh, dass es im Rahmen der Anhörung gelun gen ist, sich dem Thema „Förderung der Feuerwehrangehöri gen“ insoweit zu öffnen, als künftig auch die Ermächtigung für die Gemeinden mit aufgenommen wird, Angehörigen der Gemeindefeuerwehr als Freiwilligkeitsleistung finanzielle Un terstützung zur Erholung, zur Aufrechterhaltung oder Wieder herstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit gewähren zu können.

All das sind deutliche Pluspunkte, die unserer Feuerwehr hel fen.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Ich bin sehr sicher, dass die Feuerwehren im Land diesen Än derungsentwurf begrüßen, und möchte ebenfalls die Gelegen heit nutzen, all denen herzlich zu danken, die in diesem Jahr schwere Einsätze hinter sich gebracht haben, die uns in vie lerlei Hinsicht zur Verfügung standen, auch beim Thema Flüchtlingsunterbringung, und darf für die SPD sagen, dass sie selbstverständlich diesem Entwurf zustimmt und ihn po sitiv begleitet.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Karl Zimmermann CDU: Hätte mich auch ge wundert, wenn es anders wäre!)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich das Wort Herrn Abg. Professor Dr. Goll.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Der ist eine All zweckwaffe!)

Ich bin kein Feuerwehr mann, Herr Präsident, aber ich bin vielleicht die Fraktionsfeu erwehr für alle möglichen Themen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Ge setz, das wir hier vorliegen haben, ist ein sogenanntes Omni busgesetz. Die gibt es – das muss man fairerweise sagen – im mer einmal zum Ende der Legislaturperiode. Der Ärger liegt mehr in der Fülle. Dass man ein Gesetz hat, in dem man alles Mögliche einsammelt, das gibt es immer wieder einmal. Aber deswegen müssen wir halt auch zu den unterschiedlichen Tei len Stellung nehmen.

In dem Gesetzentwurf sind Punkte enthalten, die ohne Weite res auch von uns unterschrieben werden können, z. B. die Klarstellung der Befugnis der Gemeinden, dass man Angehö rigen der Gemeindefeuerwehr auch finanzielle Unterstützung zur Erholung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung ihrer

persönlichen Leistungsfähigkeit geben kann. Wer wollte da dagegen sein? Natürlich wollen wir, dass unsere Feuerwehr leute ihre Gesundheit pflegen und erhalten können, dass die Gemeinden ihnen auch etwas dafür geben. Ich darf mich an dieser Stelle natürlich dem allgemeinen Dank an die dort Tä tigen anschließen.

Schwieriger wird es schon bei anderen Kapiteln, die für uns schwer einzuschätzen sind, z. B. die Möglichkeit, sich nur teil weise einsatzfähig zu melden. Da muss ich ganz offen sagen: Da hat mich das beeindruckt, was gerade eben Herr Kollege Epple gesagt hat, der nun dicht dran ist. Das sagen nämlich auch die Stimmen, die wir hören. Wir sind offen für die Dis kussion, auch im Ausschuss, aber wir hören diese Stimmen auch und werden uns dazu noch eine Meinung bilden. Aber man muss ernst nehmen, wenn dazu gesagt wurde, dass die Feuerwehr an der Basis und die Kommandanten künftig schon Angst um die Einsatzfähigkeit haben.

Die Regeln zum Kostenersatz muss man sich in Ruhe an schauen und prüfen, ob es da tatsächlich besser wird. Da möchte ich auch eine gewisse Offenheit signalisieren.

Aber Sie können sich denken, an welchem Punkt bei uns wie derum der Konsens aufhört, nämlich bei der Ausdehnung des Alkoholverkaufsverbots. Wir sind gegen solche Verbote. Wir halten nichts davon, weil wir sie nicht für erfolgsträchtig hal ten. Ich warne auch davor, zu sagen, hiermit würde nur eine Gesetzeslücke geschlossen. Denn mit dieser Logik müssten Sie eigentlich nachts auch allen Gaststätten den Verkauf von Alkohol verbieten.

(Abg. Wolfgang Reuther CDU: Das ist der nächste Schritt! – Zuruf von der CDU: Das kommt noch!)

Das kommt wahrscheinlich noch als nächster Schritt. Des wegen gehen wir diesen Weg nicht mit. Das hat eigentlich mit freien Menschen relativ wenig zu tun, die sich da nur noch in einem grün-roten Korridor bewegen sollen.