Jürgen Filius

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Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die schrecklichen Anschläge des NSU haben die Menschen in der ganzen Bundesrepublik erschüttert. Das Vertrauen in staatliche Behörden ist nachhaltig stark beschädigt worden. Deshalb sind Untersuchungsausschüsse im Bund und in den Ländern Fragen zum NSU und seinen Verstrickungen nach gegangen. Eine Aufklärung dieser Fragen sind wir den Op fern und deren Angehörigen schuldig.
Es ist mir und meiner Fraktion besonders wichtig, die Opfer der schändlichen und menschenverachtenden Anschläge des NSU zu würdigen. Gleich am Anfang des Abschlussberichts sprechen wir deshalb allen Angehörigen unser Mitgefühl aus. Wir können ihren tiefen Schmerz nur erahnen.
Durch den Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter und dem versuchten Mord an ihrem Kollegen Martin A. auf der Heilbronner Theresienwiese ist Baden-Württemberg un mittelbar betroffen. Der baden-württembergische Landtag hat deshalb hingeschaut und einen Untersuchungsausschuss ein gerichtet, um Licht in die Zusammenhänge zu bringen.
Eine der Fragen drehte sich für den Ausschuss um den Grup penführer der beiden Polizeibeamten am Tattag. Besonders schockiert hat uns, dass dieser Polizeibeamte sowie ein wei
terer Polizeibeamter Mitglied beim rassistischen und antise mitischen Ku-Klux-Klan waren. Dass die Disziplinarverfah ren gegen diese Beamten nur schleppend eingeleitet wurden, ist für den Ausschuss in keiner Weise nachvollziehbar gewe sen. Ebenso wenig ist nachvollziehbar, dass nur sehr geringe Disziplinarmaßnahmen verhängt wurden, weil teilweise schon Verjährung eingetreten war.
Es hat sich in dieser Situation für mich immer der Eindruck verstärkt, dass hier ein falsch verstandener Korpsgeist vorge legen hat. Niemand wollte sich damit befassen, weil der Um gang mit der Situation unangenehm war. Das darf sich nicht wiederholen.
Der Ausschuss hat sich eingehend mit diesen Themen beschäf tigt, auch mit der Rolle des Begründers des Ku-Klux-Klans, dem der Gruppenführer von Kiesewetter und A. angehörte. Aus Zeitgründen konnten wir die Bezüge der Ku-Klux-KlanStrukturen in Baden-Württemberg und in anderen Bundeslän dern nicht mehr untersuchen. Dieser Bereich ist für uns offen geblieben und muss vom nächsten Landtag ebenfalls behan delt werden.
Als etwas Besonderes habe ich es empfunden, dass wir mit allen Fraktionen über Parteigrenzen hinweg an einem Strang gezogen haben. Das ist außergewöhnlich für einen Untersu chungsausschuss und einmalig im Landtag von Baden-Würt temberg. Der Austausch zwischen allen Beteiligten hat frak tionsübergreifend stattgefunden. Alle Beweisbeschlüsse wur den einstimmig beschlossen. Abgeordnete sowie Beraterin nen und Berater aller Fraktionen haben gemeinsam die Sit zungen vorbereitet.
Die Aufklärung der furchtbaren Anschläge des NSU und Feh ler der staatlichen Behörden in der Aufklärungsarbeit sind ein Thema, das die ganze Gesellschaft angeht. Deshalb ist es rich tig und wichtig gewesen, gemeinsam an einem Strang zu zie hen. Auch wenn die Fraktionen nicht immer gleicher Meinung waren – das wurde vorhin bereits betont –, hat man politische Streitigkeiten hintangestellt. Das hätte ich mir gerade auch in Ihrem Bericht, Herr Abg. Pröfrock, gewünscht – trotz des nä herrückenden Wahlkampfs. Ganz wichtig war mir, dass bei einem solch sensiblen Thema keine parteipolitischen persön lichen Profilierungen erfolgen.
Der Münchner Prozess wurde mitverfolgt. Der Strafprozess ist für uns alle von großer Bedeutung.
Der Untersuchungsausschuss hat sich auch mit Ermittlungs fehlern beschäftigt, die im Zusammenhang mit dem Tod von Florian H. vorgelegen haben. Er hatte gesagt, dass er wisse, wer Michèle Kiesewetter ermordet habe. Am Tag seiner ge planten Polizeivernehmung verbrannte er in seinem Auto. Der Untersuchungsausschuss hat aufgedeckt, dass die Polizei Ge genstände im Autowrack liegengelassen und nicht sicherge stellt hat. Das ist eine grob mangelhafte Ermittlungsarbeit und offenbart, dass in diesem Fall – bei den Zuständigkeiten – in Schubladen gedacht wurde. Ich begrüße es deshalb außeror dentlich, dass hier das Innenministerium über eine interne Re vision schnell reagiert hat und diesen Fehlern auch entspre chend nachgegangen ist.
Wir, der Untersuchungsausschuss, haben ganz konkrete Hand lungsempfehlungen vorgeschlagen, um die Polizeiarbeit künf tig in diesen Bereichen zu verbessern. Fehler dürfen nicht un ter den Teppich gekehrt werden; ansonsten würde ein Gene ralverdacht auf allen Polizeibeamten lasten. Zu einer selbst bewussten Polizei, wie wir sie in Baden-Württemberg haben, gehört es, Fehler auch zuzugeben.
Als Reaktion auf die Anschläge des NSU hat Baden-Würt temberg das Parlamentarische Kontrollgremium eingerichtet. Das stärkt die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Landtag. Das Parlamentarische Kontrollgremium kann Ein sicht in Akten des Verfassungsschutzes nehmen und Mitarbei terinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes befragen. Wir, der Untersuchungsausschuss, halten es für wichtig, dass diese Befugnisse durch das Parlament auch ausgeschöpft wer den. Ich bin mir sicher, dass wir damit ein wichtiges Instru ment geschaffen haben, um den Verfassungsschutz besser zu kontrollieren.
Als weitere unmittelbare Konsequenz auf die Anschläge des NSU hat Baden-Württemberg den Einsatz von V-Leuten ge setzlich geregelt. Wir haben festgelegt, dass Personen nicht angeworben werden dürfen, die allein mit den Geld- und Sachzuwendungen, die sie als V-Leute bekommen, ihren Le bensunterhalt verdienen würden. Auch Minderjährige oder Personen, die an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, dür fen nicht als V-Leute angeworben oder eingesetzt werden. Wir sind auf eine gute und verlässliche Arbeit des Verfassungs schutzes für den Schutz der Gesellschaft angewiesen. Hier ist aber die Kontrolle durch das Parlament besonders wichtig.
Die gesetzliche Regelung sorgt für einen Ausgleich der unter schiedlichen Interessen. Den Landtag bzw., genauer gesagt, den Untersuchungsausschuss hat auch der Sachverständige Jerzy Montag als „Staubsauger für Informationen“ bezeich net. Der Verfassungsschutz demgegenüber will naturgemäß auf die Geheimhaltung seiner sensiblen Informationen und Daten achten. Deswegen ist die parlamentarische Kontrollin stanz von ganz großer Bedeutung.
Bei unserer Arbeit im Untersuchungsausschuss gewannen wir bei manchen Polizeibeamtinnen und -beamten den Eindruck, dass rechtsextremistisches Verhalten als nicht besonders tra gisch angesehen wird. Manche Beamte waren auf dem rech ten Auge blind. Das Innenministerium hat auch darauf reagiert und ein starkes Augenmerk auf die Sensibilisierung gegen Rechtsextremismus gerade auch in der polizeilichen Ausbil dung gelegt. Wichtig finde ich deshalb, dass der Untersu chungsausschuss in seinen Handlungsempfehlungen klar sagt, dass der Verharmlosung extremistischer Bestrebungen inner halb der Polizei entschieden entgegengetreten werden muss. Wir kennen viele Beamtinnen und Beamte, die alles andere als auf dem rechten Auge blind sind, die vielmehr sehr sensi bel sind und sich engagiert auch gegen rechte Verhaltenswei sen einsetzen. Auch solche Polizeibeamtinnen und -beamte haben wir im Untersuchungsausschuss vernehmen können.
In unseren Handlungsempfehlungen sagen wir auch, dass der professionelle Umgang mit Fehlern innerhalb der Polizei und der Justiz gestärkt werden muss. Die Polizei soll ein Spiegel bild unserer Gesellschaft sein. Deshalb setzen wir uns auch
dafür ein, dass der Anteil von Menschen mit Migrationshin tergrund zu erhöhen ist. Das kann dazu beitragen, dass Poli zeibeamte für rechte Äußerungen und Verhaltensweisen ge genüber Menschen mit Migrationshintergrund oder Migran ten sensibilisiert werden. Rechte Verhaltensweisen als solche zu erkennen ist der erste wichtige Schritt, um ihnen entgegen treten zu können.
Deshalb freue ich mich ganz besonders, dass gestern auch das Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftrag ten verabschiedet wurde. Die oder der Bürgerbeauftragte ist ausdrücklich auch für die Belange von Polizeibeamten zustän dig. Sie oder er ist beim Landtag angesiedelt und unabhängig von den Polizeibehörden und dem Innenministerium. Polizei beamte können sich vertraulich an sie oder ihn wenden, bei spielsweise wenn sie bei sich oder Kollegen eine rechte Ge sinnung wahrgenommen haben. Rechtes Gedankengut darf nicht verharmlost werden, nur weil es der eigene Kollege oder die eigene Kollegin ist.
Im Laufe der Arbeit des Untersuchungsausschusses konnten wir immer wieder feststellen, dass bei Polizei und Justiz oft in Schubladen gedacht wurde. Einzelne Beamtinnen und Be amte haben nur kleinteilig in ihrem Zuständigkeitsbereich ge dacht. Es wurde nicht über den eigenen Tellerrand geschaut.
Ebenso darf aber auch ein Parlament nicht in Schubladen den ken. Wir Grünen haben uns deshalb bundesweit mit anderen NSU-Untersuchungsausschüssen vernetzt. Dazu sind wir be reits zwei Mal bundesweit – in Stuttgart und in Halle – zu sammengekommen, um uns auszutauschen. Die Vernetzung trägt dazu bei, die Aufklärung der NSU-Anschläge gründli cher und effektiver voranzutreiben. So sind Erkenntnisse der einzelnen Untersuchungsausschüsse gegenseitig von Interes se. Es liegt uns am Herzen, dass Fragen nicht doppelt durch die Untersuchungsausschüsse untersucht werden, sondern gründlich.
Nach zahlreichen Zeugenvernehmungen haben wir Stand heu te – so meine Einschätzung – keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Wenn man nicht von der Täterschaft ausgeht – es gibt ja auch wei terhin noch Kreise, die sagen, das könne in dieser Situation nicht so sein –, muss man aber tatsächlich Hinweise dafür ha ben; wir haben jedoch keine Hinweise gefunden, die hier bei der Theresienwiese die These der Generalbundesanwaltschaft widerlegen würden.
Weitere Tatbeteiligte an dem Anschlag in Heilbronn kann der Untersuchungsausschuss allerdings nicht ausschließen – hat dies auch nicht ausgeschlossen –, aber entsprechende Bewei se wurden nicht gefunden. Bei anderen Taten des NSU liegt es jedoch aus meiner Sicht nahe, dass es weitere Tatbeteilig te gegeben haben muss.
Auch nach zahlreichen Zeugenvernehmungen sind Fragen of fengeblieben, z. B. zu möglichen Verbindungen von KKKStrukturen zum NSU. Auch Bezüge von Baden-Württemberg nach Thüringen konnte der Untersuchungsausschuss nicht un tersuchen, weil die dafür erforderliche Zeit schlichtweg ge fehlt hat. Für mich ist auch denkbar, dass sich der neue Land tag auch mit der rechten Musikszene und gewalttätigen mili
tanten Strukturen in der rechtsextremistischen Szene insge samt in Baden-Württemberg beschäftigt und auch diese ins Blickfeld nehmen kann.
Der Untersuchungsausschuss hat deshalb beschlossen – das wurde vorhin auch nochmals erwähnt, und das begrüßen wir auch ausdrücklich und haben wir auch schon lange gefordert –, dass die Arbeit nicht in dieser Wahlperiode zum Ende kommt, sondern dass wir in der nächsten Legislaturperiode einen weiteren Aufschlag machen. Das wurde einstimmig be schlossen. Auch hier haben alle Fraktionen an einem Strang gezogen.
Sicherlich werden sich auch weitere Erkenntnisse mit Bezü gen zu Baden-Württemberg gegebenenfalls auch aus dem lau fenden Prozess in München und aus anderen Untersuchungs ausschüssen ergeben. Deshalb sollte man den Dingen hier nicht unter Zeitdruck nochmals weiter auf den Grund gehen.
Insoweit ist der Abschlussbericht auch ein Zwischenbericht, weil er letztendlich nur den aktuellen Sachstand wiedergibt, was in der jetzigen Situation vorliegt.
Zum Abschluss möchte ich mich ganz herzlich bei meiner Kollegin Petra Häffner und meinem Kollegen Alexander Sa lomon von meiner Fraktion, den parlamentarischen Beratern – Herrn Ellinger, Steffen Becker, Jens Braunewell, Andrea Schäfer, Gaby Schuster – und natürlich auch bei den Obleu ten und Kollegen der anderen Fraktionen dafür bedanken, dass wir hier zu einem entsprechenden Ergebnis kommen konnten und man wirklich sagen kann: Man hat sich hier wirklich be müht, immer gemeinsam die Dinge voranzutreiben.
Ein ganz besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden Wolfgang Drexler für die hervorragende Arbeit und sein außergewöhn liches persönliches Engagement auch um die Weihnachtszeit herum. Man muss ja sehen: Es war Weihnachten und Neujahr; das war für alle Obleute eine schwierige Situation, aber ganz besonders natürlich für die parlamentarischen Berater, für das Ausschussbüro und den Ausschussvorsitzenden. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses war wirklich in einem wahn sinnig engen Zeitkorsett gestrickt, damit wir noch die Chan ce hatten, den Bericht rechtzeitig vorzulegen, was wir ja heu te getan haben.
Nicht zuletzt darf ich mich ganz herzlich auch beim Stenogra fischen Dienst bedanken; denn auch dort hat ein immenser Zeitdruck vorgeherrscht, um alle Protokolle erstellen zu kön nen.
Meine Redezeit geht zu Ende,
und dieser Ausschuss hat sein Ende in dieser Konstellation. Aber es geht ja weiter; da sind wir uns sicher.
Ich danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Am 18. Dezember 2013 wurde der Unter suchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ vom Landtag eingesetzt. Gegenstand des Auftrags waren im We sentlichen zwei Themenkomplexe: zum einen die Frage, ob auf den Polizeieinsatz von der damaligen, CDU-geführten Landesregierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus politisch Einfluss genommen worden ist, und zum anderen, ob dem ersten Untersuchungsausschuss zum Po lizeieinsatz im Schlossgarten wesentliche Unterlagen vorent halten worden waren und deshalb die Bewertung durch den Untersuchungsausschuss in der Legislaturperiode zuvor nur auf einer unzureichenden Basis getroffen worden ist.
Dem Untersuchungsausschuss wurden in insgesamt 21 Sit zungen 350 Aktenordner vorgelegt. Mehr als 100 Stunden Vi deomaterial wurden ausgewertet. 48 Beweisanträge wurden gestellt; einige wurden abgelehnt bzw. hatten sich erledigt, so dass nach Zulässigkeitsprüfung 38 Beweisbeschlüsse gefasst wurden. 31 Zeugen und eine Sachverständige wurden gehört. Insgesamt hat der Ausschuss 26 Monate gearbeitet und nun einen rund 600 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorge legt.
Die Frage ist ja immer wieder gestellt worden: War die Ein setzung eines zweiten Untersuchungsausschusses überhaupt notwendig?
Ja, auf jeden Fall. Im Dezember 2013 hatten mehrere Medi en E-Mails veröffentlicht, die eine politische Einflussnahme der damaligen, CDU-geführten Landesregierung auf den Po lizeieinsatz im Schlossgarten am 30. September 2010 nahe legten. Diese E-Mails waren dem ersten Untersuchungsaus
schuss nicht vorgelegt worden. Immer wieder hatte damals die Opposition aus SPD und Grünen eine politische Einfluss nahme auf den Polizeieinsatz gemutmaßt.
Es war daher im Dezember 2013 eine selbstverständliche Pflicht des Landtags, einen zweiten Untersuchungsausschuss zu dieser Thematik einzurichten. Denn wenn in Medien In formationen veröffentlicht werden, die das Ergebnis eines Un tersuchungsausschusses infrage stellen, dann muss ein Parla ment tätig werden. So stand ja der Verdacht im Raum, dass dem Landtag als Instanz zur parlamentarischen Kontrolle der Regierung wesentliche Informationen vorenthalten worden seien und so das Ergebnis verfälscht worden sei. Das kann und darf sich ein Parlament nicht gefallen lassen.
Der Vorsitz des Ausschusses war in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes. Es war zumindest der erste Vorsitz eines Unter suchungsausschusses in der Geschichte des Landtags von Ba den-Württemberg, der von meiner Fraktion, den Grünen, ge stellt worden ist. Die Leitung der Sitzungen war nicht immer einfach. Denn von Anfang an war der Untersuchungsaus schuss konfliktbeladen und nicht konsensorientiert.
Mein persönlicher Eindruck von der Opposition war leider, dass bedauerlicherweise wenig Interesse an einer Aufklärung der Ereignisse rund um den Polizeieinsatz im Schlossgarten und um den ersten Untersuchungsausschuss herrschte, son dern gerade die CDU – da darf ich Sie, Herr Dr. Löffler, per sönlich nennen –
bewusst Sand ins Getriebe der Ausschussarbeit streute.
Erwähnt seien hier beispielsweise nur der Vorwurf der Ver fassungswidrigkeit des Ausschusses, Anträge auf Verweisung von Regierungsvertretern, um sie nicht an den Sitzungen teil nehmen zu lassen, oder Befangenheitsanträge gegenüber Mit gliedern des Gremiums.
Als Ausschussvorsitzender war es für mich eine große Her ausforderung, die zahlreichen Einwendungen gegen die Ar beit des Ausschusses überhaupt juristisch nachzuvollziehen. Da bin ich ganz besonders dem Juristischen Dienst des Land tags, Herrn Dr. Geiger und Herrn Finkenbeiner, zu großem Dank verpflichtet, dass sie den Ausschuss immer auf einen si cheren Pfad gewiesen haben, den wir dann auch beschreiten konnten.
Kein einziger Vorwurf der Opposition bewahrheitete sich im Ergebnis. Mehrere Gerichtsurteile und auch der Landesbeauf tragte für den Datenschutz, der von Anfang an und in allen Ebenen des Untersuchungsausschusses involviert war, bestä tigten die Entscheidungen und den Verfahrensgang. Der Aus schuss hat in bestmöglicher Transparenz und selbstverständ
lich auch im Rahmen der gesetzlichen und rechtlichen Vorga ben gearbeitet.
Besonders grotesk und kaum nachvollziehbar war der immer wieder vorgetragene Vorwurf der CDU, der Untersuchungs ausschuss sei insgesamt ein Aushorchungsausschuss, betref fe den Kernbereich des Regierungshandelns der Vorgängerre gierung und sei deshalb verfassungswidrig. Es dürfte ein ein maliger Vorgang in der Geschichte von Untersuchungsaus schüssen sein, dass der Ausschuss sich selbst auf seine Ver fassungsmäßigkeit untersucht hat. Dies haben wir jedoch ge tan, um jeglicher Legendenbildung vorzubeugen.
Trotz der hiermit verbundenen zeitlichen Verzögerungen und Kosten wurde bei der Staatsrechtlerin Frau Professorin Can cik ein Gutachten in Auftrag gegeben. Mit Erlaubnis des Prä sidenten zitiere ich aus dem Gutachten. Darin heißt es: Der Untersuchungsausschuss ist zulässig, er
hält sich im Rahmen der Zuständigkeit des Landtags,... und verletzt als solches nicht den sog. „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“.
Nicht nachvollziehbar war für mich persönlich die Haltung von Ihnen, Herr Dr. Löffler, zwar an der Auffassung festzu halten, der Ausschuss sei verfassungswidrig – so steht es ja auch faktisch wieder in dem Änderungsantrag der CDU-Frak tion –, aber dann an den Sitzungen teilzunehmen und nicht, wie angekündigt, den Staatsgerichtshof bzw. den Verfassungs gerichtshof anzurufen. Ich wäre mir sicher, auch dieses Urteil hätten wir zu unseren Gunsten – ich sage: im Sinne des Aus schusses – entschieden.
Durch das Aufwerfen von fernliegenden Rechtsfragen kam es phasenweise dazu, dass sich der Ausschuss mehr mit juristi schen Sachverhalten als mit der Aufklärungsarbeit beschäfti gen konnte.
Im letzten Jahr seiner Tätigkeit ging es im Untersuchungsaus schuss vor allem um die Frage der Verwertbarkeit von E-Mails der damaligen Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gön ner und von weiterem Spitzenpersonal der Vorgängerregie rung.
Um Rechtssicherheit zu haben, wurden Gerichtsurteile abge wartet. In sämtlichen Instanzen wurde die Rechtsauffassung des Ausschusses bestätigt, dass die E-Mails rechtskonform eingesehen werden können. Das oberste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg, der VGH in Mannheim, hat in einer ausführlichen Abwägung dem Kontrollrecht des Untersu chungsausschusses Vorrang vor den datenschutzrechtlichen Belangen der Betroffenen eingeräumt.
Dienstliche Dokumente sind dem Untersuchungsausschuss vorzulegen, egal, ob in Papier- oder in elektronischer Form. Ein Verwertungsverbot für den Ausschuss wollte das Gericht auch nicht für den Fall bejahen, dass Daten möglicherweise rechtswidrig gespeichert werden. Dies ist auch konsequent, denn sonst würde eine effektive Kontrolle der Regierung durch das Parlament gar nicht mehr erfolgen können, weil man sich in Zeiten moderner Kommunikationsmittel hier un
ter dem persönlichen Datenschutzrecht gegebenenfalls verste cken könnte.
Die Kontrollfunktion eines Untersuchungsausschusses ist ein hohes Gut der Verfassung. Der Landtag kontrolliert als Ver fassungsorgan das Regierungshandeln. Ein Untersuchungs ausschuss ist das schärfste Mittel, das das Parlament gegen über einer Regierung einsetzen kann – das haben wir heute auch schon einmal gehört –, und dieses Mittel wäre letztend lich stumpf, wenn nicht auch alle Unterlagen vorzulegen wä ren.
Das Verwaltungsgericht ordnete an, dass die Auswahl der dem Untersuchungsausschuss vorzulegenden E-Mails durch einen Amtsrichter zu erfolgen hat. Das ist ein Weg, den auch der Ausschuss bereits selbst vorgeschlagen hatte und dem wir als Ausschuss dann natürlich gefolgt sind. So haben wir sicher gestellt, dass die Privatsphäre sowie die Persönlichkeitsrech te der Betroffenen gewahrt wurden.
Die inhaltliche Bewertung zum Untersuchungsgegenstand möchte ich vornehmlich den Obleuten der Fraktionen über lassen, nachdem eine einheitliche Bewertung im Ausschuss nicht möglich war.
Nur so viel: Wenn ich heute den entsprechenden Änderungs antrag der CDU sehe, in dem es bei Ziffer 6 heißt, im Um weltministerium sei rechtswidrig seit Amtsantritt 2011 die Speicherung von personenbezogenen Nutzerdaten aufrecht erhalten worden, so muss ich sagen: Mich verwundert zum ei nen, dass der Änderungsantrag nicht von Herrn Dr. Löffler, sondern von der gesamten CDU-Fraktion unterschrieben ist. Herrn Wolf sehe ich hier jetzt nicht; Herr Wolf hat es dann auch mitgetragen. Er war ja in den Sitzungen nicht dabei; ich weiß nicht, ob er die Protokolle gelesen hat. Einen Anhalts punkt dafür gab es gar nicht. Es ist ja auch völlig aus der Luft gegriffen,
zu behaupten, dass man quasi bereits zwei Jahre vor der Ein setzung des Untersuchungsausschusses vorausahnend gesagt hat: „Da könnte vielleicht etwas kommen.“ Das hat gewisser maßen das Niveau, das wir jetzt leider auch in den Medien verfolgen können: Wenn Straftaten aufgeklärt werden und ge sagt wird, dass die nicht stattgefunden haben, gibt es dann halt Menschen, die sagen: „Das ist mir wurscht; ich glaube ein fach, dass es so war.“ So sollte man hier nicht agieren; da er weist man dem Parlament einen Bärendienst.
Ausdrücklich danken möchte ich hier den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussbüros, speziell Herrn Dr. Gei ger. Herrn Finkenbeiner habe ich ja schon erwähnt, aber ich danke ihm trotzdem noch einmal sehr gern für die Arbeit, die er geleistet hat. Das alles war nämlich nicht immer einfach zu regeln. Ich danke Frau Hartmann – sie befindet sich jetzt ge rade in Elternzeit –, die im Untersuchungsausschuss ebenfalls sehr hilfreich gewesen ist, und selbstverständlich dem Haus dienst, dem Stenografischen Dienst und allen für den Aus schuss zuständigen Beraterinnen und Beratern aller Fraktio nen; sie haben die Hauptarbeit bei der Durchsicht der 350 Ak
tenordner, der inhaltlichen Vorbereitung der Sitzungen, der Zeugenbefragungen und der Abfassung des Abschlussberichts geleistet.
Die Kosten – das muss man ja auch noch einmal erwähnen – beliefen sich – Stand Januar 2016 – auf 444 826,45 €.
Das Untersuchungsausschussrecht ist ein wesentliches Struk turelement der parlamentarischen Demokratie und ist für das Funktionieren der parlamentarischen Kontrolle unerlässlich. Insoweit war das Geld gut angelegt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Das sagen die anderen Redner.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion be grüßt den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung
zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und des Landeskatast rophenschutzgesetzes außerordentlich.
In vielerlei Hinsicht wird mit den vorgesehenen Änderungen im Feuerwehrgesetz tatsächlich der aktuellen Entwicklung Rechnung getragen – Demografie, Fachkräftemangel, all dem wird entsprochen. Die Landesregierung will mit dem Gesetz entwurf die Gemeinden und die knapp 110 000 Mitglieder, die dem Feuerwehrdienst im Land angehören, bei den Einsatz möglichkeiten unterstützen. Das ist quasi genau die Konse quenz, die sich daraus dann ergibt.
Die Sicherung des Personalstands, die flexiblen universellen und die spezifischen Einsatzmöglichkeiten von ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Fa milie und Beruf erleichtern gerade den Eintritt und die Ein trittsbereitschaft in die Feuerwehr, insbesondere wenn sie aus persönlichen, familiären, gesundheitlichen Gründen nur ein zelne Feuerwehrtätigkeiten ausüben möchten. Auf diese Wei se kann man flexibler reagieren.
Die Regelungen sind deswegen ökonomisch und zeitgemäß klar definiert und verbessern die Situation der Feuerwehr auch hier im Land.
Gleichzeitig werden die Rechte der ehrenamtlich tätigen Feu erwehren gestärkt und an die gegenwärtigen juristischen Ver änderungen angepasst. Durch dieses Gesetz – das kann man wirklich klar sagen – werden entsprechend positive Maßnah men in den Gemeinden bei der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung umgesetzt.
Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle allen Einsatz kräften in den Feuerwehren und im technischen Dienst für ih ren großen Einsatz zu danken.
Jetzt zum zweiten Kapitel, welches hier noch ansteht. Dass beim Gesetz über die Ladenöffnungszeiten in unserem Land eine Gesetzeslücke geschlossen wird, das war notwendig. Auch bei der Bewertung am runden Tisch kam man zu der Po sition, dass der nächtliche Alkoholverkauf auch bei den Be treibern von Automaten und Alkohollieferdiensten zu gelten hat. Bei den Bringdiensten war das schon der Fall. Es kommt immer wieder das Argument, man hätte das jetzt durch diese Regelungen bedingt. Aber wir haben diese Regelung schon gehabt, nur ist der Kauf von Alkohol jetzt quasi in der Breite abends ab 22 Uhr auch bei den Automaten und Alkoholliefer diensten nicht mehr möglich.
Aber – das ist für meine Fraktion von großer Bedeutung – die Prävention gegen Alkoholmissbrauch ist entscheidend. Da ha ben wir entsprechende erste Ergebnisse, die dem runden Tisch gefolgt sind. Die Projekte laufen erfolgreich. Prävention hat einen hohen Stellenwert hier im Land. Es werden deswegen auch erhebliche Mittel im Doppelhaushalt dafür eingesetzt.
Zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes kann ich mich tatsächlich kurzfassen. Es sind Rechtsanpassungen, die sich quasi daraus bedingen, was auf Bundes- und jetzt auch auf Landesebene läuft.
Nochmals: Den Gesetzentwurf insgesamt – primär den Be reich zum Feuerwehr- und zum Landeskatastrophenschutzge setz –, der hier die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stär ken und die ökonomischen Voraussetzungen gerecht mitein ander verbinden kann, begrüßen wir außerordentlich. Präven tion und Bevölkerungsschutz in unserem Land Baden-Würt temberg werden dadurch gestärkt. Meine Fraktion wird den weiteren Prozess positiv begleiten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zum zweiten Mal in dieser Wo che ist Laichingen Thema hier im Landtag.
Ob es der Bahnhalt ist oder ob es die Schulentwicklung ist – ich höre von der Laichinger Alb nur Positives. Die sagen, es sei ihnen noch nie so gut gegangen
wie jetzt, seit diese Regierung dran ist, seit 2011. Das sind richtige Programme für den ländlichen Raum.
Aber jetzt zum „Schulschließungsprogramm“. Man muss klipp und klar sagen: Ich finde es sehr, sehr mutig, Herr Traub, dass Sie diese Debatte führen wollen. Sie haben doch letztendlich über Jahre versagt. Haben Sie gesagt, wie viele sich an diesen Schulen in Heroldstatt, in Bereichen Westerheims noch ange meldet haben? Acht, und die sind dann noch auf verschiede ne Orte verteilt. Diese Schulen können doch keine Überle benschance mehr haben. Sie müssen doch einsehen, dass wir in dieser Situation, um Schulstandorte auch ordnungsgemäß zu halten, einfach eingreifen müssen. Das haben Sie über Jah re versäumt.
Wichtigstes Ziel der regionalen Schulentwicklung ist es, al len Schülerinnen und Schülern – das ist selbstverständlich – in zumutbarer Erreichbarkeit von ihrem Wohnort einen Bil dungsabschluss entsprechend ihren Begabungen und Fähig keiten zu ermöglichen. Das machen wir. Sie können doch jetzt nicht sagen, dass diese Haupt- und Werkrealschulen in dieser Situation nun solche Leuchttürme sind, dass da die Qualität höher und besser als an den anderen Schultypen ist. Nein, al le haben letztendlich vom Niveau her die Möglichkeit, wei terzuarbeiten. Aber es ist ja eine Abstimmung mit Füßen, die hier stattgefunden hat. Die Anmeldungen zeigen dies letztend lich. Es gab in diesem Bereich halt nur acht Anmeldungen. Angesichts dessen muss man doch einfach zur Kenntnis neh men, dass die pädagogischen Konzepte dann wohl nicht mehr so zum Tragen kommen.
Ich möchte auch sagen: Es werden nicht irgendwelche Zwangs maßnahmen umgesetzt. Sie wissen, die Laichinger AnneFrank-Realschule hat sich nicht zu einer Gemeinschaftsschu le umwandeln wollen. Das war vielleicht ein politischer Wil le, dass man sagt: Das wäre ja geschickt. Nun ist die Haupt- und Werkrealschule von Laichingen diesen Weg gegangen. Aber weder die Realschule noch das Gymnasium in Laichin gen werden in ihrem Bestand gefährdet sein.
Das haben wir doch. In dieser Situation ist das doch auch da. Wir haben doch gesagt, dass das jeder immer für sich ent scheiden kann. Das kann jede Gemeinde, jeder Schulträger für sich machen.
Dann gab es das Argument, dass die Gemeinschaftsschulen in diesen Bereichen bei kleineren Kommunen keine Berücksich tigung finden können. Amstetten und Staig haben Gemein schaftsschulen.
Schön, dass Herr Müller jetzt auch da ist. Sie sagen, die Ge meinschaftsschulen seien zu große Monster. So ungefähr ha be ich Ihre Worte einordnen können. Gestern sagte Herr Mül ler: Die Zahlen sind in diesen Bereichen viel geringer. Also was will die CDU eigentlich?
Wo ist sie denn eigentlich jetzt wirklich positioniert bei der Gemeinschaftsschule,
außer dass sie versucht, von allen Seiten irgendwie
dagegen zu sein? – Eine Dagegen-Partei; völlig richtig, wie der Kollege Lucha hier dazwischenruft.
Sie sind gleichbehandelt. Man muss auch sagen: Die Mög lichkeiten des Schulentwicklungsplans werden konsensual umgesetzt. 93 % aller Entscheidungen sind konsensual um gesetzt. Das ist Politik des Gehörtwerdens. Das haben wir ent sprechend umgesetzt. Ich sage hier nochmals: Der ländliche Raum verändert sich, und das Schulentwicklungsprogramm war zwingend notwendig, weil Sie dies über Jahrzehnte, mög licherweise aus Rücksichtnahme auf den einzelnen Bürger meister oder die einzelne Bürgermeisterin –
davon gibt es im Alb-Donau-Kreis nur zwei –, nicht umge setzt haben.
Diese Prozesse sind auf jeden Fall klar und deutlich zu sehen. Wir sind überzeugt, dass nicht nur eine regionale Schulent wicklung geschaffen wird, sondern ein wohnortnahes Bil dungsangebot aufrechterhalten wird. Das ist die einzige rea listische Chance. Von diesem Weg lassen wir uns nicht abbrin gen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, eine Nachfrage: Kann man über den zeitlichen Ablauf – außer dem Hinweis auf den Architektenwettbewerb – schon etwas Näheres mit teilen? Wann könnte die JVA in Rottweil „ans Netz gehen“, wenn man das so ausdrücken kann, und welche Auswirkun gen hat dies auf die kleineren Einrichtungen, die sich in die ser Region befinden? Denn bei den einzelnen Beschäftigten sollte ebenfalls Klarheit herrschen können.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion hält an ihrer Position fest, sodass wir auch in der Zweiten Beratung diesem gelungenen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes po sitiv gegenüberstehen und ihm dann selbstverständlich auch zustimmen werden. Mich freut, dass dies vonseiten der CDU ebenfalls schon signalisiert worden ist.
Dieser Gesetzentwurf ist praxisorientiert. Es ergab sich aus der Diskussion – der Kollege Scheffold hat vorhin darauf hin gewiesen –, dass schon 2013 das entsprechende Bedürfnis aus der Richterschaft heraus signalisiert worden ist. Über 1 000 Richterinnen und Richter haben gesagt: „Ja, wir wollen über unsere eigenen Belange mitbestimmen können“; hier ist also eine Stufenvertretung auf allen Ebenen gefordert worden.
Wichtig ist – dies noch einmal zur Erläuterung –: Die Präsi dialverfassung, die hier in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern ebenfalls ein Unikat darstellt, bleibt unberührt von der nun vorgesehenen Ergänzung.
Aber diese Stufenvertretung – so möchte ich dies einfach ein mal nennen – ist ein weiterer großer Schritt in Richtung Selbst verwaltung der Justiz. Es geht darum, eigene Belange mitent scheiden zu können – sei es jetzt bei der elektronischen Akte oder sei es in anderen Angelegenheiten, etwa bei der Auswahl von Software. Hier können sich die Richterinnen und Richter praxisorientiert einbringen.
Das Freistellungsjahr wird von uns ebenfalls begrüßt. Es ist wichtig, dass dies analog zu der Regelung für die Beamten nun auch bei der Richterschaft eingeführt werden kann.
Der gesamte Prozess ist sehr breit angelegt und mit den Rich terinnen und Richtern diskutiert worden. Man muss festhal ten: Das Gesetz wird dazu beitragen, die Attraktivität des Ar
beitgebers Justiz zu stärken und zu erhöhen. Mehr Mitspra chemöglichkeiten sind eingefordert worden; dies wird mit dem Gesetz nun umgesetzt, und wir können einfach – –
Danke. – Wir können hier einfach festhalten, dass der vor liegende Gesetzentwurf ein gutes Zeichen dafür ist, dass die Justiz dem Landtag von Baden-Württemberg – das gilt für das gesamte Haus – eine Herzensangelegenheit ist und man dabei zu Lösungen kommt, bei denen sich alle Fraktionen wieder finden können. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Auch meine Fraktion begrüßt den Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Landesrich ter- und -staatsanwaltsgesetzes außerordentlich. Durch das ge plante Gesetz beweist die Regierung, dass sie auch hier pra xisorientiert handelt.
Die Forderung nach einer Stufenvertretung kam aus der Mit te der Justiz, und zwar im Zusammenhang mit der ersten No vellierung des Landesrichtergesetzes im Zeitraum 2012/2013. Es war ein Novum, dass sich über 1 000 Richterinnen und Richter in einer Unterschriftenliste dafür ausgesprochen ha ben. Das hat dann auch eine entsprechende Wirkung gezeigt, unabhängig von dem, was im Koalitionsvertrag festgeschrie ben worden ist.
Die Präsidialverfassung – der Herr Minister hat darauf hinge wiesen – ist einmalig im Vergleich mit den anderen Bundes ländern. Daran soll auch nicht gerüttelt werden. Vielmehr geht es um eine Ergänzung dergestalt, dass die Mitbestimmung der Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältin nen in personellen Angelegenheiten entsprechend weiter um gesetzt wird.
Dies ist ein weiterer Schritt hin zu dem, was viele wünschen, nämlich zu einer größeren Unabhängigkeit der Justiz, also auch ein Schritt auf dem Weg hin zu einer möglicherweise an zustrebenden Selbstverwaltung. Auf diesen Ebenen wird die Mitbestimmung immer weiter gestärkt.
In überörtlichen Angelegenheiten hat es bislang keine Vertre tung gegeben. Das wurde auch vom Herrn Minister bereits entsprechend mitgeteilt. Bei der Einführung der Stufenvertre tungen handelt es sich in allen Bereichen um eine klassische Stufenvertretung: Bei den Obergerichten des Landes sowie bei den Generalstaatsanwaltschaften sollen Stufenvertretun gen und auf der Ebene des Justizministeriums ein Landesrich ter- und -staatsanwaltsrat eingerichtet werden.
Der Landesrichterrat erhält Mitbestimmungsmöglichkeiten, die er bislang noch nicht hat, sei es bei der Einführung und Änderung von Sicherheitskonzepten, bei den Grundsätzen des Gesundheitsmanagements, sei es aber auch – darauf wurde ebenfalls schon hingewiesen – bei der Einführung der E-Ak te, beim Erlass und bei Änderungen von Beurteilungsrichtli nien, bei grundsätzlichen Fragen der Fortbildung und bei der Aufstellung eines Chancengleichheitsplans.
Das sind wichtige Themen, die hier behandelt werden kön nen. Das war bislang nicht gegeben. Deswegen begrüßen wir dies ganz besonders. Langfristig wird es auch zu einer effizi enteren Justiz führen. Mitbestimmung folgt aus dem Demo kratie- und Rechtsstaatsprinzip. Mehr Mitbestimmung dient dem Wohl der Justiz.
Die Einbeziehung der Richter und Staatsanwälte im organi satorischen Bereich bringt dann auch einfachere Entschei dungsmöglichkeiten – Auswahl der Software und dergleichen.
Ich möchte einfach noch einmal das Argument von Ihnen, Herr Kollege Scheffold, ansprechen. Sie sagen, die Kosten seien noch nicht genau genug berechnet, und kritisieren es, wenn gesagt wird, man könne dies auch nicht. Nun ist es so: Wenn eine effizientere Mitbestimmung da ist, also Konflikte zügig abgeräumt werden können, kann das auch wieder zu ei ner Effizienzsteigerung führen. In welchem Umfang es zu Freistellungen kommt, muss man dann sehen. Die Abfolge ist noch nicht entsprechend dargestellt worden, weil das einfach eine Zukunftskonstellation ist.
Die Umsetzung war tatsächlich umfangreich. 250 Stellung nahmen gingen ein und wurden mit eingearbeitet. Daran er kennt man das Interesse aus der Richterschaft und bei den Staatsanwaltschaften, dass man hier ein transparentes Verfah ren umsetzen will. Das dauert. Das hat Zeit in Anspruch ge nommen. Es gab ein breites Anhörungsverfahren. Wir sind sehr froh, dass jetzt der Gesetzentwurf vorliegt.
Auch um die Eigenständigkeit der Justiz weiter zu betonen, wurden diese Bereiche im Landesrichtergesetz festgeschrie ben und nicht im Landespersonalvertretungsgesetz. Nur in einzelnen Teilen wird darauf verwiesen. Das hat tatsächlich den Wert, dass die Eigenständigkeit der Justiz hier besonders hervorgehoben wird. Bei dem Beteiligungsverfahren – so kann man sagen – ist die Politik des Gehörtwerdens wieder einmal umgesetzt worden.
Insgesamt ist es ein großer und wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer modernen Justiz und zu mehr Mitbestimmung und Transparenz. Meine Fraktion wird diesen Vorgang, der jetzt in den Ständigen Ausschuss kommen wird, wohlwollend be gleiten. Ich freue mich, dass von der CDU-Fraktion schon ei ne entsprechend positive Grundstimmung zu dem Gesetzent wurf signalisiert worden ist.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen
und Herren! Ich muss – mit Erlaubnis der Präsidentin – gleich ein Zitat bringen:
... wofür sie besonders schwärmt, wenn er wieder aufgewärmt.
Dieser Satz der guten alten Witwe Bolte aus Wilhelm Buschs „Max und Moritz“, liebe CDU – bzw. hier spreche ich wohl eher Sie persönlich an, Herr Dr. Löffler –, trifft heute ganz hervorragend auf Ihren Antrag zu:
Anstatt konstruktive Kritik zu üben, wärmen Sie Dinge auf, die noch nie von Bedeutung waren.
Da Ihnen nichts Konzeptionelles einfällt, greifen Sie lieber auf billiges Grünen-Bashing zurück.
Die Vorgänge sind aus 2011. Zwei Jahre später ist es behan delt worden;
2014 empörte man sich über verschiedene Abgeordnetenbrie fe. Die Vorwürfe wurden alle geprüft, geklärt und in keinem Punkt bestätigt.
Jetzt, über ein Jahr später, wollen Sie erneut ausführlich dis kutierte Vorwürfe aufwärmen. Es ist festzustellen, dass die Suche vergeblich bleibt. Es gibt keinen Skandal. Es gab und gibt keine Einflussnahme der Grünen auf die Justiz in BadenWürttemberg – weder auf die inhaltliche Arbeit noch auf die Stellenbesetzung. Wie soll das eigentlich praktisch auch ab gelaufen sein? Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sich un sere Richter und Richterinnen oder auch die Staatsanwalt schaft von Abgeordnetenbriefen beeinflussen ließen.
Was für ein Bild haben Sie eigentlich von einem Rechtsstaat und von einem Rechtssystem?
Glauben Sie mir: Auch die neuesten Skandalisierungsbemü hungen scheitern. Was ist denn gekommen? Sämtliche Vor würfe der Opposition sind parlamentarisch abgeräumt. Be weise oder belastbare Tatsachen gibt es nicht. Sie verstricken sich weiterhin in Verschwörungstheorien.
Das Justizministerium und das Staatsministerium haben es Ih nen schriftlich ausführlich erläutert. Auch in der Aktuellen
Debatte am 30. April haben wir dies seitens unserer Fraktion entsprechend dargelegt.
Auch die Landtagsverwaltung hat Ihnen ins Stammbuch ge schrieben, dass Abgeordnetenbriefe keine unzulässige Ein flussnahme darstellen, sondern zum Handwerkszeug eines Ab geordneten gehören.
Das Schreiben eines Abgeordnetenbriefs ist ein absolut legi times Mittel eines jeden Abgeordneten. Wie kommen Sie, Herr Dr. Löffler, darauf, dass ein solches Schreiben die Unabhän gigkeit der Justiz infrage stellen könnte?
Jeder kann und soll sich bei offenen Fragen an das Justizmi nisterium wenden. Es ist geradezu Aufgabe eines Abgeordne ten, umstrittene Themen aufzugreifen und politisch zu disku tieren. Das ist ein Zeichen von Demokratie und Rechtsstaat lichkeit
und nicht – darauf komme ich jetzt noch einmal zurück; denn ich empfand das damals als eine Ungeheuerlichkeit Ihrerseits – von Bananenstaaten.
Sie haben damals, in der Debatte am 30. April, diesen Ver gleich gezogen – Gott sei Dank haben Sie ihn heute nicht wie derholt – und gesagt, dass Sie sich bei den Bananenstaaten entschuldigen für das, was hier quasi umgekehrt der – so ha ben Sie es gesagt – „grüne Bananenstaat“ gemacht hat. Es ist unglaublich, dass Sie in diesen Bereichen solche Vergleiche verwenden.
Sie vergleichen die Landesregierung hier mit Staaten, in de nen Korruption und Bestechlichkeit vorherrschen. Ich muss sagen: Das ist eines Parlamentariers unwürdig.
Auch wenn Sie in anderen Bereichen von „Jakobinertum“, „McCarthy-Politik“ oder – jetzt jüngst beim Richterbund – „Siegerjustiz“ reden, dann ist das eines Parlamentariers wirk lich nicht würdig.
Ich glaube nicht, dass Sie annehmen können, dass Oppositi onsarbeit in dieser Weise seriös ist,
wenn Sie sagen, der parlamentarische Geschäftsführer sei der „Zuchtmeister“, wenn Sie den Ministerpräsidenten mit dem
Sonnenkönig vergleichen – so Ihre Wortwahl in der damali gen Aktuellen Debatte.
Ich kann Ihnen nur sagen: Die Bürgerinnen und Bürger wen den sich von diesem Politikstil mit Grausen ab.
Sie verunglimpfen demokratisch legitimierte Institutionen. Sie legen da letztendlich die Axt an den Konsens der Demokra ten an.
Die Staatsanwaltschaft weiß, dass es keine politische Einfluss nahme gab. Langsam sollte dies auch bei Ihnen angekommen sein. Der Prozess läuft ja jetzt schon im vierten Jahr – 2011, 2014; jetzt ist es Sommer 2015.
Sie haben beim vorausgegangenen Tagesordnungspunkt – ich kann es nur noch einmal sagen – gesehen, wie wichtig mei ner Fraktion und auch mir persönlich die Unabhängigkeit der Justiz ist und wie wichtig es uns ist, dass die Justiz gestärkt wird. Wir haben dies gerade bei der Einbringung des Gesetz entwurfs hier im Haus ja letztendlich alle bestätigt. Das ist ein zentrales Anliegen.
Wir haben keinerlei Interesse – ich gehe davon aus, dass dies auch vor 2011 nicht der Fall war –, dass man hier auf die Jus tiz Einfluss nimmt. Ganz im Gegenteil – da sind wir uns hof fentlich einig –: Die Unabhängigkeit der Justiz ist mit Geset zen und Gesetzesvorhaben, wie wir es hier auch gemacht ha ben, zu stärken und weiter umzusetzen.
Im Interesse des Landes Baden-Württemberg sollten Sie mit dieser Situation einfach so umgehen, dass hier nicht weiter Nichtigkeiten aufgeblasen werden und nicht weiter ein sol ches Vokabular benutzt wird.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion GRÜNE begrüßt ausdrücklich den Beschluss der diesjährigen Justizministerkonferenz zur Stär kung der Beistandsmöglichkeiten der Ehegatten und der ein getragenen Lebenspartner – dieser etwas sperrige Begriff wä re vielleicht etwas leichter, wenn man die Ehe für alle tatsäch lich umsetzen würde; dies jedoch nur als kleiner Einschub in diesem Bereich.
Gesundheit und Pflege in einer älter werdenden Gesellschaft sind bedeutende gesellschaftliche Themen, und hier liegt ein besonderes Augenmerk der Politik. Die Medizin macht im mer weitere Fortschritte, und man kommt in Grenzbereiche, die man auch ethisch zu verantworten hat. Welche lebenser haltenden Maßnahmen sind sinnvoll, welche nicht? Wie kann man Leid lindern? Das sind Fragen, die alle beschäftigen, hier im Haus und natürlich auch in der gesamten Gesellschaft.
Stichwort Demenz – von meinem Kollegen Hitzler wurde es auch erwähnt –: In Gesprächen mit Bezirksnotaren wird deut lich: Man muss ja keine notarielle Vollmacht machen, aber häufig kommen Menschen und sagen, dass sie jetzt eine ma chen müssten. Dann bewegt man sich schon in Grenzberei chen bei der Frage, ob überhaupt noch ein klarer Wille erkenn bar ist. Wenn man gesetzlich eine entsprechende positive Fik tion für Lebenspartnerschaften und Ehe hat, dann ist das sicher lich eine große Entlastung, weil man eine Verantwortung nicht mehr in dem Maß zu tragen hat und diese Lücke schließen kann.
Häufig ist es so – das erleben wir immer wieder –, dass Men schen denken: Ich bin verheiratet, ich habe mich verpartnert, jetzt ist quasi alles gleich. Bei Kreditverträgen wird immer wieder angenommen, man hafte für den anderen. Nein, man muss immer doppelt unterschreiben. Es gab einmal Überle gungen, das alles zu ändern. Ich halte es auch weiterhin für richtig, dass man das nicht tut. Aber genau hier müssen wir ansetzen.
Was die Angaben angeht, die jetzt sowohl vom Kollegen Bin der als auch vom Kollegen Hitzler über die Zahl beurkunde ter und niedergelegter Vollmachten gemacht worden sind, so liegt nach meinem Eindruck und meinen Recherchen die An zahl der Vorsorgevollmachten bei mehr als zwei Millionen. Aber es ist in diesem Bereich auf jeden Fall zu wenig. Es gibt hier immer noch große Lücken. Der Trauschein ist keine Vor sorgevollmacht, auch wenn die Menschen dies häufig anneh men.
In Fällen von Einwilligungsunfähigkeit muss bei Fehlen ei ner Vorsorgevollmacht ein gerichtlich bestellter Betreuer han
deln. Da – dieser Punkt wurde von mir schon erwähnt – sind wir in einem Bereich, in dem wir fragen müssen, ob nicht ein Gesetz schon vorher eine Regelung im Sinne der Partnerschaf ten, im Sinne der Eheleute ermöglichen kann – sofern man dies dann auch umsetzt.
Ein Großteil der vom Gericht angeordneten, bestellten Betreu er und Betreuerinnen könnte dann auch vermieden werden. Mit einer entsprechenden Regelung hätten wir den Vorteil, dass Bürokratie abgebaut werden kann. Dann hätten wir näm lich die Konstellation, dass in einer Notsituation nicht immer auch noch das Betreuungsverfahren einzuhalten wäre. Ich bin davon überzeugt, dass es gut ist. Eheleute und Partner, die sich dauerhaft binden wollen, gehen davon aus, dass sie im richti gen Sinn handeln, dass sie das Beste für die Partnerin, den Partner unternehmen wollen, dass es hier keine negativen Aus wirkungen, keine Konflikte gibt. Deswegen auch die Ein schränkung: Natürlich muss die Partnerschaft intakt sein. Wenn man getrennt lebt oder geschieden ist, besteht nicht mehr in dieser Weise eine Bindung.
Ich bin überzeugt, dass diese Lösung besser ist, als wenn frem de Personen, so gut sie die Dinge im Betreuungsbereich auch umsetzen wollen, hier die Entscheidungen treffen. Diese Ver mutungen für eine dauerhafte Bindung sind richtig.
Gerade was die Gesundheitsfürsorge und die damit eng zu sammenhängenden Bereiche betrifft, ist es wichtig – auch das empfand ich als einen wichtigen Punkt –, dass, auch wenn dies schriftlich niedergelegt ist, die Aufgabe natürlich trotzdem bei den jeweiligen Partnern liegt. Man ringt natürlich darum, die richtige Entscheidung zu treffen. Aber die nun vorgeschlage ne Regelung kann eine große Hilfe sein, wenn man – wie ge sagt – keine Vorsorgevollmacht hat.
Wir haben hier eine Win-win-Situation. Wir haben den Vor teil, dass die Bürger von unnötiger Bürokratie entlastet wer den. Wir können Partnerschaften und Ehe stärken, und wir vermeiden unnötige Gerichtsprozesse.
Wir können noch einmal festhalten, dass dieser Prozess – ich halte es für sehr gut, dass er vom Justizministerium BadenWürttemberg bei der Justizministerkonferenz mit initiiert wor den ist – einen Weg beschreitet für einen Regelungsvorschlag, der jetzt in der Breite und über alle Parteigrenzen hinweg dis kutiert werden muss. Dass wir diesen Prozess positiv beglei ten wollen, dessen können Sie versichert sein.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ach, dass ich es noch kürzer mache? Ich versuche es.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der heutige Ta gesordnungspunkt 3, dieses Gesetz zur Anpassung landes rechtlicher Vorschriften, ist wenig strittig. So hört man das jetzt. Die Gesetzesänderung ist unspektakulär, aber effektiv.
Es geht um Anpassungen an das Bundesrecht insgesamt mit dem Ziel, dass auch eine Entschlackung stattfinden kann, dass die Effizienz weiter vorangetrieben werden kann und dass sich die Richterschaft um die Geschäfte kümmern kann und soll, welche sie tatsächlich machen soll, nämlich das Kerngeschäft, die Rechtsprechung. Vom Kollegen Hitzler ist auch schon da rauf hingewiesen worden, dass es sicher richtig ist, eine lee re Verordnung aufzuheben, wenn es eine bundesgesetzliche Regelung gibt.
Insgesamt sind die Vorgaben sehr sinnig und nützlich und die nen dem Bürokratieabbau auch in Baden-Württemberg. Un
nötige Kosten werden reduziert, und die Arbeit der Justiz wird zumindest in den Bereichen, in denen die Änderungen wirk sam werden, etwas erleichtert.
Meine Fraktion wird auch diesen Artikeln und diesen Para grafen zustimmen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Nach diesen beiden Beiträgen muss man einfach doch einmal ins Zentrum stellen, dass wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg für die geleistete Arbeit danken. Ich hoffe, dass wir uns darin ei nig sind.
Die Gewaltkriminalität ist tatsächlich zurückgegangen. Ba den-Württemberg ist sicherer geworden. Daran haben auch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen erheblichen An teil. Dafür noch einmal herzlichen Dank.
Die Arbeit der Bewährungshilfe in unserem Bundesland hat – das wird überhaupt nicht bestritten – erstmalig eine durch gängige signifikante organisatorische Struktur bekommen. Es ist eine Verbesserung eingetreten. Selbstverständlich, Herr Goll, wollen wir nicht zu der vorherigen Struktur zurück. Das sagt kein Mensch aus den beiden Regierungsfraktionen.
Die Sicherheit der Bürger, die Resozialisierung der Menschen, das alles sind unverzichtbare Zielsetzungen, die die Unterstüt zung des ganzen Hauses verdienen und für den Rechtsstaat unverzichtbar sind.
Die zentrale Koordinierung, wie sie vorliegt, mit Geschäfts- und Außenstellen ist ein Quantensprung – keine Frage –, weil es vorher – das wurde bereits angesprochen – Solitäre waren, die beim Landgericht angesiedelt, aber nicht in eine entspre chende Organisationsstruktur mit klaren Zuständigkeiten ein geordnet waren.
Auch die Zahl der Bewährungswiderrufe – das wurde vorhin auch erwähnt – ist rückläufig gewesen. Während es im Bund zu 10 % mehr Bewährungswiderrufen gekommen ist, ist de ren Zahl in Baden-Württemberg zurückgegangen. Das ist si cherlich ein Verdienst der engagierten Arbeit der Mitarbeite
rinnen und Mitarbeiter – ob Beamte oder Angestellte – in der Bewährungshilfe.
Ich und meine Fraktion halten auch ehrenamtliche Bewäh rungshelfer für unverzichtbar. Es ist doch völlig richtig, dass hier eine Rückkopplung stattfindet, dass hier eine enge An bindung an die Gesellschaft erfolgt, dass man sich mit der Thematik eines sozial abweichenden Verhaltens auseinander setzt und dass die ehrenamtlich tätigen Bewährungshelfer und -helferinnen Vorbilder für die Klienten sein können. Ich kann da nur sagen: Das ist ein Bereich, den man durchaus zu hono rieren hat.
Die Betreuungsquoten sind weiter nach unten gegangen. Frü her waren es 95 Klienten, jetzt liegen wir in einem Bereich von 70. Das ist natürlich ein Punkt. Auch Fortbildung und an dere Maßnahmen sind hier sicherlich wichtig. Die geschaffe nen Strukturen wollen wir vom Prinzip her in keiner Weise umgestalten und auf den vorherigen Zustand zurückführen. – Aber jetzt – –
Aber jetzt zur eigentlichen Frage: Der Vertrag zwischen dem Land und NEUSTART läuft Ende 2016 aus. Es muss die Ent scheidung getroffen werden, ob er neu ausgeschrieben wird oder ob es hier zu anderen Bewertungen kommt. Jetzt brau chen die Beschäftigten eine klare und verlässliche Entschei dung im Interesse aller.
Das muss man wirklich definitiv festhalten.
Aber – das wurde jetzt ein bisschen als Petitesse abgetan – da zu gibt es eine Entscheidung, die beim Bundesverwaltungs gericht am 28. November letzten Jahres ergangen ist. Jetzt darf ich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten hieraus zitieren. Was steht da denn drin? Da heißt es:
Beamtete Bewährungs- und Gerichtshelfer in Baden-Würt temberg unterliegen nicht den Weisungen des privaten Trägers, dem derzeit vom Land die Aufgabe der Bewäh rungs- und Gerichtshilfe übertragen ist. Bis längstens En de 2016 ist allerdings die bisherige Praxis im Wesentli chen hinzunehmen, um eine wirksame Erfüllung der Auf gabe sicherzustellen.
Jetzt weiter zum Gesetz. Das, was ich zitiert habe, war nur die Pressemitteilung. Wir haben immer noch nicht die Urteilsbe gründung vorliegen.
Zur Erteilung von Weisungen aus Sicht des freien Trägers heißt es dort weiter:
Dem genügen die Bestimmungen des Landesgesetzes nicht. Sie sind unklar, unvollständig und in sich widersprüch lich; diese Widersprüche sind auch nicht auflösbar: Un
klar ist schon die Person des Weisungsbefugten; das Lan desgesetz nennt insoweit einerseits den „Vorstand“ des freien Trägers, an anderer Stelle den „freien Träger“ als solchen.
Da muss ich sagen: Herr Goll, es ist relativ mutig, dass Sie für heute eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema beantragt ha ben, wenn Sie einen solchen Verriss für Ihr damaliges Gesetz von der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts bekom men haben.
Nochmals: Wir wollen eine klare Linie.
Halt! An dieser Stelle wollen wir erst einmal die Urteils gründe hören.
Die liegen uns noch gar nicht vor.
Was ich aber für meine Fraktion klipp und klar sagen kann, ist: Eine Doppelstruktur werden wir nicht machen. Eine Struk tur nach dem Prinzip „Verbeamtete Mitarbeiter beim Justiz ministerium, und Angestellte sind dann draußen“ macht über haupt keinen Sinn. Das wird es nicht in dieser Wertigkeit ge ben.
Bislang ist aus dem genannten Urteil nicht ersichtlich – die Gründe liegen, wie gesagt, nicht vor –, ob überhaupt eine Aus schreibungsmöglichkeit gegeben ist. Es kann sein, dass das Bundesverwaltungsgericht hierzu sagt, dass das so nicht geht. Wir müssen berücksichtigen, dass Baden-Württemberg das einzige aller 16 Bundesländer ist, das diese Lösung gewählt hat. Das muss man jetzt in Ruhe abwarten.
Eine Ausschreibung im klassischen Sinn bedeutet auch nicht, dass es in dieser Konstellation automatisch so weitergeht, so dass es bei NEUSTART bleibt. Das geht ja nicht; denn das wi derspricht in jedem Fall dem Gedanken einer Ausschreibung.
Für uns steht die Qualität der Bewährungshilfe im Vorder grund. Das wollen wir erreichen. Die Frage der Struktur, ob in staatlicher oder in freier Trägerschaft, muss im Lichte der Entscheidung bewertet werden. Das ist für uns aber auch nicht maßgeblich, sondern es geht um die Qualität. Dass wir daran nicht rütteln wollen, habe ich bereits dargelegt.
Selbstverständlich sind auch die Kosten zu berücksichtigen, die sich in diesem Bereich ergeben, sollte das Gericht eine staatliche Lösung vorgeben. Wir wollen aber – das ist für mich das Wichtigste – keinerlei Unsicherheit für die Beschäftigten. Es soll entsprechend weitergehen.
Wenn Sie dieses Argument bei der Ausschreibung bringen, hätten Sie es halt immer wieder, nämlich alle zehn Jahre wie
der. Das möchte ich jetzt aber gar nicht sagen. Die Menschen leisten vor Ort eine gute Arbeit, und zwar unabhängig von der Struktur, egal, ob es notwendigerweise staatlich erfolgt oder ob es in freier Trägerschaft erfolgt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen, ich fand das natürlich schon interessant: Wir führen unter Punkt 2 eine Aktuelle Debatte. Kollege Löff ler tritt ans Pult und sagt: Rechnungshof; daran muss man sich genau halten. In der Debatte zu Punkt 3 – einer Aktuellen De batte zum Thema NEUSTART – heißt es dann: „Der Rech nungshof ist doch nicht der große Gott“ – wenn ich es so rich tig verstanden habe.
Das zeigt doch einfach, wie zerrissen die Bewertungen von der Opposition, von der CDU, eigentlich immer sind. Das möchte ich an dieser Stelle einmal festgestellt haben.
Aber eines müsste doch hier in diesem Haus wirklich für al le vernehmbar gewesen sein: Darin, dass das, was an Verän derungen gekommen ist, gut war, sind wir uns doch einig und sagen: Da wollen wir auch gar nicht zurück.