Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Ich freue mich über die signalisierte Zustimmung zum Heilberufe-Kammergesetz und zu der Umsetzung des Bundesgesetzes.

Beim Heilberufe-Kammergesetz war in den letzten Jahren ei niges an Reformbedarf angefallen, was wir nun umsetzen. Das kommt den Kammern bei den verschiedensten Themen doch sehr entgegen. Es handelt sich auch um eine europäische Richtlinie, die wir bis Januar 2016 umzusetzen gehalten sind. Deshalb möglicherweise auch die Eile.

Das Bundesgesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Ver sorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendli cher wird bei uns in Baden-Württemberg praxisorientiert um gesetzt, weil wir gehalten sind, etwas für die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu tun, die Flüchtlingskinder, und des halb eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht haben. Wir folgen dem Bundesgesetz zur Verbesserung der Unter bringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher; denn damit soll die rechtliche Grundlage für eine bundes- und landesweite Verteilung von unbegleite ten ausländischen Kindern und Jugendlichen unter der Ver antwortung der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen werden. Ich denke, dass es auch richtig ist, dass die Kinder- und Ju gendhilfe hier die Verantwortung hat; denn das Kindeswohl muss immer Vorrang haben und muss immer im Blick blei ben.

Ich bin sehr dankbar, dass das Gesetzesvorhaben nun durch einen auch von der Opposition unterstützten Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD zum Entwurf des Heilberufe-Kammergesetzes erheblich beschleunigt wer den kann. Denn das Gesetz soll ja zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Ich denke, es ist wichtig, dass wir den Kommunen hier die nötige Sicherheit geben und mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Landesverteilstelle durch den KVJS auch die fachliche Kompetenz sicherstellen können. Dies ist tatsäch lich das Wichtigste.

Deshalb unterstützen wir die Jugendämter in Bezug auf die sen besonders schutzbedürftigen Personenkreis auch, und zwar durch die Erstattung der Fallkosten. Im Jahr 2015 wur den ca. 77 Millionen € aufgewendet. Angesichts der Zahlen gehen wir davon aus, dass dieser Betrag noch steigen wird. Aber jedes Kind hat es verdient, in ordentlichen Verhältnis sen aufzuwachsen.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine Wortmeldun gen mehr vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7678. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und

Senioren, Drucksache 15/7794. Der Ausschuss empfiehlt Ih nen, dem Gesetzentwurf mit verschiedenen Änderungen zu zustimmen.

Zu dem Gesetzentwurf liegt der Änderungsantrag der Frakti on GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/7882, vor, den ich an der entsprechenden Stelle zur Abstimmung stellen werde.

In Abschnitt I der Beschlussempfehlung schlägt Ihnen der So zialausschuss vor, die Überschrift des Gesetzentwurfs neu zu fassen. Wer der neuen Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der neuen Überschrift einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes

mit den Nummern 1 bis 43 in der Fassung von Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer Arti kel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf den neuen

Artikel 2

Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für

Baden-Württemberg

Zu Artikel 2 liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/7882, vor, der eine Neufassung von § 19 a Absatz 5 Satz 1 begehrt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Ände rungsantrag einstimmig zugestimmt.

Wer dem neuen Artikel 2 mit dieser Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltun gen? – Damit ist dem neuen Artikel 2 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf den neuen

Artikel 3

Änderung der Verordnung des Integrationsministeri ums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnah

megesetzes

Wer dem neuen Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem neuen Artikel 3 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf den neuen

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer dem neuen Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem neuen Artikel 4 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 16. Dezember 2015 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergeset zes, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württem berg und der Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.

Punkt 12 der Tagesordnung ist erledigt.

(Vereinzelt Beifall)

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkom mens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheits technik – Drucksache 15/7753

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Drucksache 15/7832

Berichterstatter: Abg. Ulrich Lusche

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. von Eyb.

Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen, geehrte Kollegen! „Gesetz zu dem Abkom men zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik“ – das ist schon einmal ein Zun genbrecher. In der ersten Lesung haben wir auf die Ausspra che verzichtet.

Worum geht es eigentlich konkret? Bisher sind die Länder für die Anerkennung und Überwachung nach § 6 der Rohrfern leitungsverordnung zuständig. Das soll jetzt auf die Zentral stelle der Länder für Sicherheitstechnik übertragen werden.

Warum ist das vernünftig? Weil die ZLS die fachliche Kom petenz hat und auf diese Art und Weise am ehesten effizient dafür gesorgt werden kann, dass wir bundeseinheitliche Re gelungen haben.

Die finanziellen Auswirkungen für das Land Baden-Württem berg sind überschaubar. Zunächst sind wir mit 16 000 € in der Pflicht. Das Ministerium kann diesen Betrag aus Haushalts mitteln gut aufbringen, und wir können damit rechnen, dass wir über die Gebühren den Geldbetrag anteilsmäßig auch zu

rückbekommen. Insofern ist das vollkommen unproblema tisch.