Das Integrationsministerium hat die Pauschalen angepasst. Mehr als das: Wir haben mit den kommunalen Spitzen ver handelt, dass ab sofort – ab 2016 – eine nachträgliche Spitz abrechnung erfolgen soll. Das passiert im Juni 2016. Wenn im Juni 2016 die Landkreise die Kosten nachträglich erstattet be kommen, ist doch klar, dass ich im Dezember 2015 noch kei ne Angaben zu den Zahlen machen kann. Das muss Ihnen doch einleuchten.
Was aber auch sehr erstaunlich ist – deswegen möchte ich das hier noch einmal festhalten –: Der Rechnungshof, der nun nicht dafür bekannt ist, viel Geld ausgeben zu wollen, muss te die ehemalige, CDU-geführte Regierung ermahnen, die Flüchtlingspauschalen anzupassen. Sie mussten auf eine Rü ge des Rechnungshofs hin die Flüchtlingspauschalen anpas sen. Jetzt erzählen Sie hier Dinge, die so nicht stimmen. Das können wir so nicht stehen lassen, sorry.
Auch noch einmal für das Protokoll: Wir reden Bayern nicht nur nicht schlecht, wir arbeiten mit den bayerischen Kollegen auch sehr gut zusammen.
Deswegen können wir sehr stolz sagen, dass die beiden Län der in der Südachse im Bereich der Flüchtlingspolitik recht gut aufgestellt sind, was das Verwaltungshandeln und die Ar beit der Ministerien angeht. Nicht nur das: Wir haben eine Reihe von Maßnahmen, die andere Bundesländer nicht haben. Das ist auch der Grund dafür, warum viel Bundesprominenz nach Baden-Württemberg kommt. Denn nicht nur Sie, Herr Rülke, gehen in eine Erstaufnahmeeinrichtung. Am Freitag kommt auch der Leiter des BAMF nach Baden-Württemberg und wird zusammen mit Ministerpräsident Kretschmann die Heidelberger Einrichtung besuchen. Wir hatten aber auch schon Besuch aus anderen Bundesländern. Baden-Württem berg kann sich sehen lassen.
Frau Ministerin, gestat ten Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Lasotta? – Herr Dr. Lasotta, bitte schön.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Bayern macht das aber ohne Integrationsministerium! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Und besser!)
Liebe Frau Öney, wir ha ben Sie in unserem Antrag gefragt, zu welchen Ergebnissen die Lenkungsgruppe hinsichtlich der Zahlengrundlagen und Standards gekommen ist, welche Kosten gegenüber dem Land geltend gemacht werden können. Sie werden ja letzten Endes
Sie schreiben uns, dass das in dieser Arbeitsgruppe selbst für 2014 noch nicht geklärt ist. Wie sollen dann die Kommunen wissen, in welchen Bereichen sie investieren können? Kön nen Sie uns zumindest Anhaltspunkte geben, in welchem Be reich diese Kosten geltend gemacht werden können?
... dass wir die Kommunen in verschiedenen Bereichen – von der Wohnungs förderung bis zu den Integrationsangeboten, die in den Kom munen gemacht werden – mit den Mitteln, die uns zur Verfü gung stehen, unterstützen.
(Abg. Peter Hauk CDU: Was heißt das? Gibt es dann eine finanzielle Obergrenze oder Windhundprinzip? – Abg. Volker Schebesta CDU: Gibt es jetzt eine Spitzabrechnung oder nur die Mittel, die Sie zur Ver fügung haben?)
Frau Ministerin, geben Sie einfach die Antwort auf die Frage von Herrn Dr. Lasotta, die Sie geben wollen. Die Zwischenrufe müssen Sie nicht be antworten.
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes – Druck sache 15/7612
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat festge legt, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird.
Wir kommen in der Zweiten Beratung gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7612. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des In nenausschusses. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetz entwurf anzunehmen.
Es liegt ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, den ich bei Artikel 1 zur Abstimmung stellen werde.
Kolleginnen und Kollegen, vielleicht können Sie die Ge spräche einfach nach außerhalb des Plenarsaals verlegen.
Zu Nummer 1 Buchstabe b liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/7871, vor, der durch eine Änderung in § 2 Absatz 3 die Im plementierung von anerkannten Qualitätsmanagementsyste men fordert. Wer diesem Änderungsantrag der Regierungs fraktionen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig so beschlos sen.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Abstimmung über Artikel 1 mit den Abstimmungen über die Artikel 2 – Neube kanntmachung – und Artikel 3 – Inkrafttreten – zusammen fasse? – Das ist der Fall.