Das Grundbuch ist ein gutes Beispiel für den Zug der Zeit, dem man sich weder entziehen kann noch entziehen sollte. Die Grundbücher waren früher in Papierform, und weil die Wege schlecht waren, musste das Papier in der Nähe sein, ganz einfach. Das hat sich natürlich durch die moderne Tech nik völlig gewandelt. Es gibt Alternativen zum Papier, die schlicht praktischer sind und bei denen die Distanz eigentlich gar keine Rolle mehr spielt und kein Thema mehr ist.
Deswegen musste man sich da auf den Weg machen und hat dies auch getan. Das Ganze ist Gott sei Dank sehr gut in die Gänge gekommen. Es handelt sich um ein Riesenunterfangen, an dem sehr deutlich wird, wie die neue Technik unseren All tag ein Stück weit umwälzt und dass man mit der Zeit gehen muss.
Damals hat man übrigens auch über das Thema Sicherheit dis kutiert. Dabei ist auch allen bewusst geworden, dass im Drei ßigjährigen Krieg alle Grundbücher vernichtet worden sind. Sie würden vermutlich feststellen, dass in Ihrer Gemeinde zu dieser Zeit nichts vorliegt. Daran sieht man: Papier ist auch nicht sicher. Es gibt kein Medium, das für alle Ewigkeiten si cher ist.
Ein solches Gesetz ist übrigens auch deswegen hilfreich, weil wir unter allen Umständen Medienbrüche vermeiden müssen. Deswegen braucht es eine vereinheitlichende Regelung. Me dienbrüche sind solche Stellen, an denen wieder alles in Pa pierform gebracht wird. Es ist natürlich nicht sehr praktisch, wenn man zwischendurch alles wieder in Papierform bringen muss.
Das Gesetz ist in Ordnung. Vielleicht sind es ein bisschen vie le Gremien, die da eingerichtet werden. Es geht zwar um ei ne technische Revolution. Aber sogar die Französische Revo lution ist bekanntlich mit einem einzigen Ausschuss ausge kommen, dem Wohlfahrtsausschuss.
Ich hoffe, der IT-Rat benimmt sich ein bisschen netter. In fünf Jahren werden wir auswerten können, wie sich das Gesetz in der Praxis ausgewirkt hat.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen und werte Kollegen! Mit dem Gesetz zur Förderung – das ist der Schwerpunkt – der elektronischen Verwaltung und der Digitalisierung unserer Verwaltungen setzt unser Bundes land, wie wir finden, einen verlässlichen und vor allem auch stabilen Rahmen in der Verwaltung und für die Verwaltung, was die elektronische Kommunikation betrifft.
Ich will feststellen – da will ich dem Kollegen aus der Frak tion, der auch ich angehöre, ein bisschen widersprechen –: Wir befinden uns nicht auf dem Weg in die Spitzengruppe, sondern wir sind Teil der Spitzengruppe der Länder, die sich dieses Themas angenommen haben.
(Abg. Georg Nelius SPD: Das weiß doch jeder! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das ist bestimmt eine Erblast von uns! – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)
Zugegebenermaßen gibt es noch zwei andere Länder, die da mit uns, wenn man so will, im Gleichschritt unterwegs sind.
Das Gesetz hat zwei inhaltliche Schwerpunkte. Zum einen sind dies die Vorschriften zum elektronischen Kommunizie ren und Handeln in den, für die und durch die Verwaltungen und die Beschreibung der Kompetenzen und Aufgaben der ITOrganisation in unserem Land. Eines der Stichworte wurde bereits genannt: Chief Information Officer, CIO. Bei uns ist dieser im Innenministerium angesiedelt. Auch in diesem Be reich sind wir vorbildlich und – dies ist unser Selbstverständ nis – besser aufgestellt als andere Länder.
Meine Damen und Herren, durch das Gesetz ist das Land als Fortschrittsmotor und Ideengeber auch und gerade für die Kommunen zu bezeichnen. Für diese haben wir in diesem Ge setz – ich habe es angesprochen, was das Thema Förderung anlangt; Herr Beck, ich habe Sie so verstanden, dass Sie es ebenso sehen – neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet und ihnen wirklich nur sehr wenige unmittelbare Verpflichtungen auferlegt. Die Landesverwaltung hingegen wird beispielswei se umfassend verpflichtet sein, De-Mail, E-Akte, Prozessop timierung oder elektronische Verfahrensabwicklung umzuset zen. Wir selbst nehmen für uns in Anspruch, das tun zu wol len, und die Kommunen erhalten von uns dort, wo sie es denn wünschen, entsprechende Unterstützung und Rahmenbedin gungen.
Das heißt, jede Verwaltung muss zukünftig die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation in Form eines E-MailPostfachs vorhalten. Aber auch da sind die Kommunen, wenn ich das richtig sehe, nicht am Anfang, sondern ebenfalls schon mittendrin. Jedenfalls ermöglicht ein nicht geringer Teil un serer Kommunen dies heute schon.
Bei dem, auf das es im Wesentlichen ankommt, sind wir wirk lich auf dem neuesten Stand, jedenfalls auf der Höhe der Zeit.
Das Dienstleistungsportal des Landes Baden-Württemberg, service-bw, wird für die sichere und datenschutzkonforme Kommunikation mit der Behörde immer auch zentrale Lösun gen zur Verfügung stellen.
In den Behörden des Landes wird darüber hinaus der Einsatz der De-Mail, beispielsweise auch mit der Option der Endezu-Ende-Verschlüsselung, ermöglicht und die Identifizierung mit dem elektronischen Personalausweis flächendeckend ein geführt. Unsere neu gegründete Organisation BITBW wird dazu zentrale Dienste anbieten, die allen Behörden des Lan des zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, im Portal service-bw findet man zukünftig alle Kontaktinformationen für alle Behörden in un serem Bundesland, und dies natürlich immer auf dem neues ten Stand. Die Behörden des Landes werden im Portal ser vice-bw zusätzlich Informationen zu den einzelnen Verwal tungsverfahren zur Verfügung stellen. Wir machen darüber hi naus unseren Kommunen und allen anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts durch Ge setz das Angebot, zentrale Dienste des Dienstleistungsportals service-bw rechtssicher zu nutzen. Das heißt, teure und in nicht wenigen Fällen unsichere Einzellösungen werden so ver mieden. Dies betrifft beispielsweise – ich habe das Stichwort genannt – die elektronische Identifikation mit dem Personal ausweis in Verwaltungsverfahren.
Meine Damen und Herren, das neue service-bw, das im Lau fe des heutigen Tages in Betrieb gehen wird – ich lade Sie da zu ein, einen Blick darauf zu werfen; dann werden Sie bestä tigt bekommen, was ich sage –, bietet auf der neuen Rechts grundlage ab dem kommenden Jahr sukzessive neue Nut zungsmöglichkeiten in unserem Land an.
Die elektronische Akte wird im Gesetz geregelt. Es wird da mit ein Rahmen für die Behörden im Land gesetzt, die die E-Akte einführen und nutzen. Wir werden im Gesetz regeln, dass die E-Akte für die Behörden des Landes verpflichtend eingeführt wird. Es ist noch Zeit bis dahin. Das Datum wur de genannt: 1. Januar 2022. Die Einführung ist aber verpflich tend, die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel vo rausgesetzt – das muss ich schon dazusagen –, denn zum Null tarif wird dies nicht leistbar sein. Dazu brauchen die Behör den – gerade auch unser Haus – die entsprechenden Finanz mittel. Wir erarbeiten im Moment in einer Vorlage ein Grob konzept, welches dann dem Ministerrat in Kürze zugehen wird.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung der E-Akte dient übrigens auch dazu – Herr Professor Goll, das haben Sie an gesprochen –, den Anschluss an die Verwaltung der Justiz nicht zu verlieren. Denn dort wird bis 2021 auf die E-Akte umzustellen sein. Das müssen wir dann auch gewährleisten, denn diese Schnittstelle muss aufrechterhalten bleiben.
Ein Letztes sollten wir in diesem Zusammenhang nicht ver gessen: Das ist das Thema Sicherheit. Die IT-Sicherheit wird mit den Regelungen durch ein Sicherheitskonzept gestärkt. Der IT-Planungsrat – diese Gremien sind ganz einfach erfor derlich – hat dazu ein einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern auf den Weg gebracht, das wir durch unser Gesetz auf eine verlässliche und sichere Grundlage stellen.
Herr Kollege Salomon, Sie haben gesagt, die Zeit werde zei gen, was die Neuorganisation bringen wird. Der CIO ist jetzt etwas mehr als 100 Tage im Amt. Ich muss ehrlicherweise sa gen: Ich hätte selbst nicht vermutet, in welch kurzer Zeit dort tatsächlich schon Effizienzen und Synergien zu erzielen sind, beispielsweise allein durch die Reduzierung der Zahl der E-Mail-Konten, die vielfach vorhanden gewesen sind und die wir jetzt einfach besser gebündelt haben. Ich bin mir ganz si cher: Weitere Schritte im Sinne dessen, was wir uns vorge nommen haben, werden in absehbarer Zeit erfolgreich sein.
Meine Damen und Herren, bis zum 31. Dezember 2018 wird die Landesregierung über das sogenannte Normenscreening berichten. Wir werden in diesem Zusammenhang alle Schrift erfordernisse auf den Prüfstand stellen, was das Landesrecht anlangt. Wir werden also die Schriftformerfordernisse in al len Gesetzen, in den Rechtsverordnungen, in Verwaltungsvor schriften und anderen Regelungen auf den Prüfstand stellen. Wir versprechen uns neben dem IT-Projekt auch ein echtes Entbürokratisierungsprojekt, das damit zwangsläufig – da sind wir sicher – einhergehen wird. Bis zum Jahr 2020 wird eine Evaluation erfolgen, um dann gegebenenfalls nachsteuern zu können.
Ich sage vielen herzlichen Dank für Ihre in Ihren Reden sig nalisierte Unterstützung des Gesetzentwurfs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weite ren Wortmeldungen vor.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7724. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innen ausschusses, Drucksache 15/7817. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich Artikel 1 bis Artikel 8 gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Bevor wir in die Abstimmung eintreten, gebe ich noch folgen den Hinweis: Einige Artikel dieses Gesetzes überschneiden sich mit den Artikeln des vom Landtag am 9. Dezember 2015 beschlossenen Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und an derer Gesetze, das noch nicht im Gesetzblatt veröffentlicht wurde.
Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass das Ausferti gungs- und Verkündungsorgan ermächtigt wird, bei den Arti keln 2, 3 und 4 die Fundstellenangaben vor der Verkündung des Gesetzes zu aktualisieren. – Sie sind damit einverstanden.
Wer den Artikeln 1 bis 8 mit dieser Maßgabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Somit ist diesen Artikeln einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Da mit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Mittags pause eintreten, darf ich Ihnen noch folgende Hinweise ge ben:
Wie in den Vorjahren werden auch heute wieder Pfadfinderin nen und Pfadfinder dem Landtag von Baden-Württemberg ein Friedenslicht überreichen. Auf der ganzen Welt hoffen Pfad finderinnen und Pfadfinder auf Gewaltlosigkeit. Daher brin gen sie in der Adventszeit das Friedenslicht aus Bethlehem in die Welt und so auch zu uns in den Landtag von Baden-Würt temberg.
Im Übrigen darf ich zwei Vertreterinnen und einen Vertreter der Pfadfinderschaft unter den Zuschauern begrüßen. Herz lich willkommen im Landtag!