Ziel des Gesetzes ist es, die materiell-rechtlichen Vorschrif ten des E-Government-Gesetzes des Bundes in Landesrecht umzusetzen. Dabei gibt es meiner Meinung nach zwei Schwer punkte: Zum einen ist dies die Verpflichtung für alle Behör den, egal, ob Landesbehörden oder Landkreise bzw. Kommu nen, einen elektronischen Zugang zu gewährleisten, und zum anderen wird zum ersten Mal ein Beauftragter der Landesre gierung für Informationstechnologie, ein sogenannter Chief Information Officer
(Beifall des Abg. Alexander Salomon GRÜNE – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Anlauf genommen, gell?)
Meine Damen und Herren, ohne die Fünfminutenfrist aus schöpfen zu wollen, darf ich sagen, dass die CDU diesem Ge setzentwurf zustimmen wird, aber mit zwei Anmerkungen.
Erstens haben wir im Ausschuss angemerkt, dass dieses Ge setz drei Monate vor Ende der Legislaturperiode sehr spät kommt. Das hätte man auch schon viel früher so haben kön nen.
Zweitens stimmen wir diesem Gesetzentwurf auch deshalb zu, weil finanzielle Auswirkungen auf die Privatwirtschaft und auf die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nicht zu er warten sind.
Als ehemaligem Bürgermeister und Kreisrat werden es mir meine Gemeinden und Landkreise aber hoffentlich verzeihen, wenn ich anmerke, dass beide genannten Ebenen nur durch wenige Verpflichtungen mit diesem Gesetz beeinträchtigt wer den und damit die Kosten überschaubar bleiben.
Zum Schluss können wir es auch akzeptieren, dass bis spätes tens zum 1. Januar 2022 die Behörden des Landes, also nicht die Kommunen bzw. Landkreise, verpflichtet werden, ihre Ak ten elektronisch zu führen. Allen anderen steht es frei, dies zu tun.
Sehr geehrter Herr Prä sident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Förderung der elektroni schen Verwaltung bildet einen durchaus stabilen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung sowie für die elektronische Kommunikation. Neben der Tatsache, dass in einem so digi talen Land auch die Verwaltung möglichst digital funktionie ren sollte, ist dieses Vorhaben vor allem im Interesse der Bür gerinnen und Bürger. Das hat mein Vorredner, Herr Beck, schon erwähnt.
Was meine ich aber speziell damit? Unser Land hat beim The ma E-Government durchaus noch etwas aufzuholen und nach zubessern. Es ist klar, dass es erst eine E-Government-Richt linie oder ein Bundesgesetz geben musste, damit wir dazu auch ein Umsetzungsgesetz machen können. Aber ich darf auch an die Reise des Ständigen Ausschusses nach Estland er innern. Da waren ja einige von Ihnen dabei. Dort haben wir die Entwicklung der Kommunikation zwischen Bürger und Staat leibhaftig erleben können und haben auch gesehen, dass dort die Kommunikation unglaublich weit vorangeschritten ist – wobei einiges unter dem Gesichtspunkt des Persönlich keits- und des Datenschutzes kritisch zu bewerten ist.
Doch stellen Sie sich einmal die Chancen und den möglichen Mehrwert für unsere Gesellschaft vor. Da wir am Anfang die ser Entwicklung stehen, gehen wir noch etwas behutsam mit den Dingen um. Kernpunkt dieses Gesetzes ist daher die Vor gabe, dass zukünftig jede Verwaltung eine Möglichkeit für die elektronische Kommunikation vorhalten muss. Ziel ist darü ber hinaus, eine sichere und vor allem datenschutzkonforme
Kommunikation bereitzustellen, die nach Ansicht meiner Frak tion insbesondere unter dem Gesichtspunkt der offenen Stan dards betrachtet und umgesetzt werden muss.
Darüber hinaus sollen die Behörden des Landes ihre Akten grundsätzlich elektronisch führen – eine große Herausforde rung, auch wenn sie für die Umstellung noch sechs Jahre Zeit haben. Diese Frist hätte man durchaus auch kürzer fassen kön nen.
Ich darf an dieser Stelle an eine der letzten Sitzungen des Un tersuchungsausschusses erinnern, in der wir erfahren haben, dass derzeit der Verfassungsschutz seine Aktenbestände zu di gitalisieren versucht. Leider geschieht dies für eine weiter ge hende Aufklärung im Untersuchungsausschuss zu spät. Nichts destotrotz merkt man daran: Es bewegt sich etwas in diesem Bereich.
Auch hier gilt: Es müssen aus unserer Sicht die offenen Stan dards genutzt werden, sodass die Daten auch in der Zukunft noch nutz- und lesbar sind. Es ist ein großes Problem bei vie len dieser Angelegenheiten, dass wir in 20 Jahren unter Um ständen in ein Loch fallen werden, weil wir die Daten aus der heutigen Zeit dann nicht mehr auslesen können.
Nunmehr wird Herr Krebs – das wurde auch schon erwähnt – auch gesetzlich als Beauftragter der Landesregierung für In formationstechnologie eingesetzt, was uns alle sehr freut, was aber auch große Erwartungen weckt. Wir werden in Zukunft sehen, wie sich das Ganze weiterentwickelt.
Ein weiteres wichtiges Thema, das in der politischen Debat te nicht immer den Rang einnimmt, den es einnehmen sollte, ist das Thema IT-Sicherheit, das mit einem IT-Sicherheitskon zept, das hier auch gesetzlich verankert ist, gestärkt werden soll.
Eine wichtige Änderung stellt aus unserer Sicht auch der ITKooperationsrat Baden-Württemberg dar, in dem das Land und die Gemeinden und Gemeindeverbände beim Thema E-Govern ment zusammenarbeiten sollen. Ich kann nur hoffen, dass alle Beteiligten auch in Zukunft diesen Auftrag ernst nehmen wer den und kein Nebeneinander, sondern ein Miteinander herrscht. Ich glaube, das ist gerade bei diesen Einzellösungen, die bisher stattgefunden haben, dringend notwendig, um Kosten zu spa ren und die Effizienz zu steigern.
Sehr geehrte Damen und Herren, Baden-Württemberg ist auf einem guten Weg hin zu einer noch moderneren Verwaltung. Aus unserer Sicht überwiegen die Chancen und die neuen Möglichkeiten durch E-Government. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Das vorlie gende Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleich tern. Diese Notwendigkeit im Interesse einer modernen und kostengünstigen Verwaltung wird wohl von niemandem be stritten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese elektronische Verwaltung einen weiteren wichtigen Schritt vorangebracht. Das Land befindet sich damit auf dem Weg zu einer Spitzen position unter den Ländern, was elektronische Verwaltung be trifft. Das Gesetz bietet eine sinnvolle Basis für die Digitali sierung der Verwaltung mit dem Ziel, jede Verwaltungsstelle mit den Möglichkeiten elektronischer Kommunikation auszu statten. Das Land schafft dazu mit dem Serviceportal service-bw eine sichere und den Anforderungen des Datenschutzes entspre chende Kommunikation. In diesem Angebot sind die Kontaktin formationen aller Behörden des Landes enthalten. Die Aufgabe der Verwaltung wird es sein, diese Daten immer wieder auf den neuesten Stand zu bringen.
Sehr zum Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger werden durch das vorliegende Gesetz die Voraussetzungen zur flä chendeckenden Verwendung des elektronischen Personalaus weises geschaffen. Weitere Vorteile werden auch für sämtli che Behörden des Landes und für die Kommunen dadurch ent stehen, dass sie über die neue Landesoberbehörde IT BadenWürttemberg zentrale Dienste vor allem rechtssicher in An spruch nehmen können. Dadurch werden die bisher genutz ten, recht unwirtschaftlichen Insellösungen nicht mehr not wendig sein.
Ich freue mich, dass unter den Fraktionen des Landtags Ei nigkeit besteht, dass diese Regelungen sinnvoll sind, und darf für die SPD-Fraktion Zustimmung signalisieren.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich meine Rede schon per E-Mail an den Präsidenten geschickt. Das müsste heute eigentlich reichen.
(Minister Reinhold Gall: Die kam nicht an! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Der hat sie weggelegt! – Zuruf: Der hat sie nicht gelesen! )
Es ist ein sehr technisches Gesetz, klar, aber auf der anderen Seite ist es schon ein unglaublich wichtiges Gesetz, und es ist auch ein gutes Gesetz. Das kann man durchaus so sagen.
Ich selbst hatte das Vergnügen, aus der Nähe den Prozess zu begleiten, wie einer der größten und einer der ersten Daten bestände des Landes angefangen hat, digital zu werden. Ich meine das Grundbuch.
Das Grundbuch ist ein gutes Beispiel für den Zug der Zeit, dem man sich weder entziehen kann noch entziehen sollte. Die Grundbücher waren früher in Papierform, und weil die Wege schlecht waren, musste das Papier in der Nähe sein, ganz einfach. Das hat sich natürlich durch die moderne Tech nik völlig gewandelt. Es gibt Alternativen zum Papier, die schlicht praktischer sind und bei denen die Distanz eigentlich gar keine Rolle mehr spielt und kein Thema mehr ist.