Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist klar geregelt. Das muss auch so sein. Denn das Petitionsrecht ist ein Grundrecht.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Gilt jetzt gleiches Recht für alle, Frau Präsidentin? Wie ist es mit der Redezeit?)
Das können und wollen wir selbstverständlich nicht einschrän ken, Herr Kollege Rülke, und das sollten wir auch nicht tun.
Zu guter Letzt sollte derjenige, der hier von der CDU gegen Beauftragte zu Felde zieht, einmal das eigene Wahlprogramm nachlesen. Da fordern Sie einen Demografiebeauftragten,
und einen Beauftragten für die Schweiz. Da sollten Sie lieber selbst überlegen, wie Sie mit Steuergeldern umgehen.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Wir wollen einen Beauftrag ten und keinen Schnüffler! – Unruhe)
Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7862 vor beratend an den Innenausschuss und federführend an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Damit ist dies so beschlossen und Punkt 4 der Ta gesordnung beendet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hauk, ich durfte Ihre Unkenntnis über das Petitionswesen schon oftmals erstaunt zur Kenntnis nehmen. Ich wollte aber nur einmal da zu sagen – –
(Abg. Werner Raab CDU: Ihre Qualität steht auch nicht infrage! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Werner Raab CDU: Das geht zu weit! – Zurufe von der CDU: Unglaublich! Was bildet sich diese Frau ein! Das ist unverschämt! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)
(Abg. Thomas Blenke und Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sie redet als Ausschussvorsitzende! – Unruhe bei der CDU – Glocke der Präsidentin)
Damit ist es wieder Zeit für den Petitionsausschuss, Bilanz zu ziehen (Anlage). Bis zum 30. No vember 2015 haben den Ausschuss über 5 700 Eingaben er reicht.
Hochgerechnet auf die verbleibenden fünf Monate der 15. Wahlperiode rechne ich mit insgesamt 6 200 Eingaben an den Petitionsausschuss. Das bedeutet einen Anstieg um 11 % in der jetzigen Wahlperiode.
Es waren in überwiegender Anzahl wieder Einzelanliegen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsaus schuss gewandt haben – sei es die versagte eigene Baugeneh migung oder das Bauvorhaben des Nachbarn, Schwierigkei ten mit den Sozialbehörden, nicht anerkannte Aufwendungen im Steuerbescheid oder ein Gnadengesuch mit der Bitte um vorzeitige Haftentlassung.
Auch im Ausländerrecht – das wieder an Position 3 der Sta tistik rangiert – sind es in der Regel Einzelschicksale, die an den Ausschuss herangetragen wurden. Ich erinnere an das Schicksal einer jungen Syrerin, das uns alle gemeinsam be rührt hat und das den Ausschuss dazu bewogen hat, die Peti tion der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Wenn ich gerade an diesen Fall denke – das ist eine persönli che Einlassung von mir –, finde ich die Einlassung zum The ma Familiennachzug mehr als fragwürdig. Das ist, als wenn man Josef in den Stall hereinbitten würde und die hochschwan gere Maria auf die Balkanroute schicken würde.
Viele Petitionen im Ausländerrecht resultieren auch aus den Unzulänglichkeiten in den sogenannten Dublin-Verfahren. Dass hier Bedarf zur Nachjustierung besteht, zeigen die Ein zelfälle, die den Ausschuss erreicht haben.
Aber auch die Informationen, die wir in diesem Zusammen hang auf unserer Ausschussreise im Winter 2014 nach Sizili