Der Ausschuss muss bei Auskunftsersuchen die oberste Lan desbehörde informieren, der Beauftragte nicht. Der Ausschuss kann Akten anfordern, der Beauftragte nicht. Der Ausschuss hat ein Zutrittsrecht zu Einrichtungen, der Beauftragte nicht. Kann der Beauftragte Sachverständige hinzuziehen? Werden die Kosten erstattet? Keine Aussage dazu im Entwurf. War um sollte man sich bei dieser Sachlage eigentlich an den Bür gerbeauftragten wenden? Da geht man doch besser gleich zum Petitionsausschuss.
Was passiert in den Fällen, in denen der Beauftragte die Bür germeinung teilt, allerdings bei der Behörde nicht erfolgreich ist? Keine Regelung. Dem Bürger bleibt dann der Gang zum Petitionsausschuss. Ob dies das Vertrauen in staatliche Vor gänge stärkt, ist zu bezweifeln.
Sie treffen keinerlei Entscheidung darüber, wer nach Straf- und Verwaltungsrecht die Vorlage von Urkunden, Akten und Auskünften verweigern kann, wenn die Auskünfte dem Wohl des Landes Nachteile bereiten würden oder wenn die Vorgän ge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehal ten werden müssen.
Warum wählt der Landtag den Beauftragten auf Vorschlag der Regierung? Warum machen Sie sich von der Regierung ab hängig? Fällt Ihnen kein eigener geeigneter Kandidat ein, oder brauchen Sie das Plazet des Innenministers wegen der Poli zei? Wir halten es auch für ausreichend, wenn eine einmalige Wiederwahl vorgesehen wird.
Auch in Bezug auf das Personal haben Sie nicht ordentlich gearbeitet. Der Präsident des Landtags ernennt und entlässt zwar auf Vorschlag des Beauftragten die Beamten. Bei den Abordnungen bzw. den Versetzungen wird der Beauftragte aber nicht gefragt.
Wie hoch wird die monatliche Aufwandsentschädigung sein? Wo regeln Sie das transparent? Jedenfalls nicht in diesem Ent wurf.
Das Benachteiligungsverbot wegen Eingaben gilt nur für die Polizei, nicht für die übrigen Beamten des Landes. Wollen Sie ernsthaft Beamte zweierlei Klassen?
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Was haben Sie denn für ein Grundmisstrauen gegen alle und jeden? Sie miss trauen der gesamten Verwaltung! Unglaublich!)
Über besondere Vorgänge des Polizeiteils soll der Innenaus schuss unterrichtet werden. Was sind „besondere Vorgänge“? Wer wird über normale Vorgänge informiert? Der Innenaus schuss, der Petitionsausschuss? Das Gesetz gibt hierzu keine Auskunft.
Sie, die selbst ernannte Bürgerregierung, nehmen alle mit, die Ihnen nach dem Mund reden. Dann ist aber auch schon Schluss. Haben Sie den Gesetzentwurf denn schon mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses erörtert, dessen Rechte berührt sind?
Ich unterstütze ausdrücklich, noch vor der abschließenden Be ratung eine Anhörung im zuständigen Ausschuss durchzufüh ren.
Sie sehen, meine Damen und Herren, das Gesetz ist nicht nur schlecht, es ist auch – zurückhaltend formuliert – schlecht ge macht. Wir sehen keinen Bedarf dafür. In der vorliegenden Form können wir dem Gesetzentwurf sicherlich nicht zustim men.
Der Beauftragte soll das Vertrauen der Bevölkerung in staat liche Abläufe stärken. Offenbar hat das Vertrauen unter GrünRot erheblich gelitten. Das bedauern wir. Aber ab März 2016 können Bürgerinnen und Bürger Mut fassen und Vertrauen in staatliche Abläufe zurückerhalten.
(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Zuruf von der FDP/DVP: Bravo! – Zuruf der Abg. Beate Böh len GRÜNE – Weitere Zurufe)
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Kritik der CDU am Bürgerbeauf tragten, der international üblich ist
Meine Damen und Herren, die Gewerkschaft der Polizei un terstützt ausdrücklich, dass der Bürgerbeauftragte zugleich für die Landespolizei zuständig sein wird.
Diese Unterstützung ist wichtig. Wir haben aus RheinlandPfalz den Jahresbericht des dortigen Beauftragten für die Lan despolizei vorliegen. Ich werde Ihnen einige Rückmeldungen vorlesen:
Ich möchte mich in aller Form bei Ihnen bedanken. Ich verbleibe in der Gewissheit, dass Ihre Funktion eine wich tige Einrichtung für den Bürger in unserem Land ist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich persönlich werde die Einrichtung eines Beauftragten für die Polizei in Rheinland-Pfalz ewig in sehr guter Erinnerung behalten.
Ich möchte mich bei Ihnen für das Zuhören noch einmal herzlich bedanken. Vielleicht brauchen die Polizisten doch einen Ansprechpartner außerhalb ihres Korps.
Meine Damen und Herren, es geht also auf der einen Seite um einen Ansprechpartner für die Bürgerschaft in Sachen Polizei. Es geht aber auch um einen Ansprechpartner für die Beschäf tigten, für die Beamtinnen und Beamten der Polizei, die sich an diesen Landesbeauftragten für die Landespolizei wenden können.
Die Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz geben uns recht, dass dies Transparenz und Vertrauen stärkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ihre reflexhafte Ablehnung ist völlig unbegründet.
Ich möchte Ihnen die Wertschätzung, die diese Regierung für die Polizei hat, noch einmal deutlich machen – der Kollege Schmiedel hat es schon angedeutet –: Wir haben Stellen auf gebaut. Sie haben Stellen abgebaut.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Aber wie! Investitions stau hinterlassen! – Zuruf des Abg. Peter Hauk CDU)
Das lässt sich auch an den Zahlen im Haushalt belegen. Die jährlichen Ausgaben für die Polizei betrugen unter SchwarzGelb 1,2 Milliarden €,
unter Grün-Rot liegen sie bei 1,4 Milliarden €. Dann können Sie doch nicht in Abrede stellen, dass wir die Polizei gestärkt haben, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Sie gehen in die Geschichte ein!)
Der Landtag wählt auf Vorschlag der Landesregierung einen unabhängigen Bürgerbeauftragten mit Zuständigkeit für die Polizei. Das ist genauso beim Datenschutzbeauftragten. Denn wir haben uns an den Regelungen für den Datenschutzbeauf tragten orientiert. Auch da ist es so: Der Datenschutzbeauf tragte ist beim Landtag angesiedelt, und der Landtag wählt ihn auf Vorschlag der Landesregierung.
Wie Sie zu der Einschätzung kommen, dass es ein Problem der Abgrenzung gegenüber dem Petitionsausschuss gäbe, ist mir schleierhaft. Lesen Sie ein fach den Gesetzentwurf gründlich durch. Während des Peti tionsverfahrens in derselben Angelegenheit ruht das Eingabe recht. Nach Abschluss eines Petitionsverfahrens ist keine Ein gabe mehr möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist klar geregelt. Das muss auch so sein. Denn das Petitionsrecht ist ein Grundrecht.