Der schwarz-gelbe Weg war eine Sackgasse. Das bestätigen auch die durchgehend sehr positiven Stellungnahmen, die nun im Anhörungsverfahren zum Rückabwicklungsgesetz abge geben wurden. Im Gegensatz dazu hat die schwarz-gelbe Re gierung die Einwände der Betroffenen zu ihrem Gesetzent wurf nicht ernst genommen.
Die Universitätsklinika etwa befürchteten, „dass die Wettbe werbsfähigkeit der Universitätsmedizin in Baden-Württem berg erheblich verschlechtert werde; das vorgeschlagene Mo dell sei nicht zukunftsfähig“.
Der Hauptpersonalrat und die Personalräte sahen nicht nur in Detailregelungen Verbesserungsbedarf, sondern wollten auch grundsätzlich nicht zustimmen.
Die Ärzteschaft, vertreten im Marburger Bund, kritisierte die Engführung und die verstärkte Reglementierung. Der Marbur ger Bund äußerte „im Hinblick auf lange und schwerfällige Entscheidungswege Bedenken, ob die in dem Gesetzentwurf gewählten Mittel geeignet sind“. „Insgesamt werde“ – auch der Beamtenbund Baden-Württemberg kritisierte dies – „wei tere Bürokratie aufgebaut“.
Wenn ich meinen Vorredner eben gehört habe, so muss ich sa gen: Es ist interessant, dass all diese Einwände negiert und nicht wahrgenommen worden sind und dass sie auch jetzt noch immer nicht wahrgenommen werden.
Selbst die dem Gesetzentwurf grundsätzlich eher positiv ge genüberstehende Landesrektorenkonferenz kritisierte in der damaligen Anhörung zahlreiche Detailregelungen.
Kurzum: Die Rückabwicklung ist unausweichlich. Der nun vorliegende Gesetzentwurf behält einige Neuregelungen des vorherigen Entwurfs bei. Ansonsten macht die Landesregie rung den Weg frei für eine offene und intensive Diskussion. Gemeinsam mit Kliniken, Universitäten, Sozialverbänden und Gewerkschaften werden wir zukunftsfähige Strukturen für die Universitätsmedizin in Baden-Württemberg entwickeln. Die se Debatte brauchen wir. Daher stimmen wir dem Rückab wicklungsgesetz zu.
Frau Präsidentin, meine Kollegin nen und Kollegen! Ein Gesetz, das erst vor sechs Monaten be schlossen worden ist, rückabzuwickeln ist sicherlich ein im parlamentarischen Betrieb nicht alltäglicher Vorgang. Aber, meine Damen und Herren, dieser Vorgang ist dringend not wendig. Ich kann mich noch gut an die Beratungen zum vor herigen Gesetzentwurf erinnern. Ich kann mich noch gut er innern, wie wir hier bei der Anhörung saßen. Alle waren hier
die Universitätsrektoren, die Chefs der Klinika, die verschie denen Verbände –, und alle – von der Regierung saß damals noch Herr Frankenberg da – haben im Detail kritisiert. Ich kann mich erinnern: Der Geschäftsführer der Rhön-Kliniken war hier und hat gesagt: „Eigentlich muss ich euch raten, die ses Gesetz zu machen, weil dann endlich die Wettbewerbsfä higkeit der baden-württembergischen Universitätsklinika ge schwächt wird und wir dann nach vorn kommen.“ Das war das Niveau, die Kritik, mit der hier diskutiert wurde.
Was war das Resultat dieser Anhörung, dieser massiven Be denken, die hier vorgetragen worden sind? Nichts. Dieses Ge setz ist ein typisches Beispiel für eine Politik des Nicht-Zu hörens und des Nicht-Dialogs.
Es gab im ganzen Land Protestveranstaltungen, z. B. in Frei burg. An der in Ulm habe ich selbst teilgenommen. Die ge samte Führung des Universitätsklinikums, der Universität, der Personalrat, alle waren dort. Mutig haben sie gesagt: Dieses Gesetz darf so nicht kommen.
Niemand hat gehört. Es gab eine große Zeitungsanzeige, bei der praktisch die gesamte Elite der Universitäten, der Klinika unterschrieben hat und in der sie die damalige Regierung da vor gewarnt haben, diesen Gesetzentwurf durchzudrücken. Aber dieses Gesetz wurde in einer Art Rambo-Mentalität, die man dem sonst so smarten Herrn Frankenberg eigentlich gar nicht zugetraut hat, durchgedrückt. Vielleicht war dann auch irgendwo das Resultat am Wahlabend des 27. März abzuse hen, weil all diejenigen, die vielleicht sonst inhaltlich eher der damaligen Koalition näher standen, gesagt haben: So lassen wir nicht mit uns umgehen.
Meine Damen und Herren, was an diesem Gesetz schlecht ist, wurde von der Ministerin schon deutlich gesagt; die Punkte wurden aufgeführt. Ich will einfach noch einmal drei Anmer kungen machen. Zum einen: Durch das Gesetz wurde ein un nötiger Bürokratieaufbau verursacht. Die Entscheidungspro zesse sind sehr lang geworden, und die Führung eines Klini kums ist völlig unflexibel geworden. Deswegen gab es auch die Proteste gegen dieses Gesetz.
Wir haben schon im Wahlkampf angekündigt, dass wir in dem Fall, dass wir an die Regierung kommen, dieses Gesetz zu rücknehmen werden. Dieses Wahlversprechen wird heute um gesetzt. Wir leiten das ein, wir nehmen das Gesetz zurück, und dann werden wir, wie auch schon von der Frau Ministerin an gekündigt, in diesem heute schon mehrfach zitierten Politik stil des Zuhörens, des Dialogs ein neues Gesetz machen.
Es ist völlig klar, dass sich dort etwas ändern muss. Es geht um viel Geld, viel Geld des Landes, auch viele Bürgschaften. Wir brauchen da eine stärkere parlamentarische Kontrolle. Das muss gemacht werden. Das ist völlig richtig. Dazu wer den wir auch Vorschläge machen. Wir werden versuchen – das wird uns auch gelingen –, einen Ausgleich zwischen dem be rechtigten Interesse des Landes an parlamentarischer Kont rolle und den berechtigten Interessen der Klinika, schnell und flexibel entscheiden zu können, zu finden.
Meine Damen und Herren, mit diesem neuen Gesetz, das wir erarbeiten wollen, werden wir dem Klinikstandort BadenWürttemberg neue Impulse geben. Wir haben hier hervorra
gend aufgestellte Klinika. Baden-Württemberg ist ein wichti ger Medizinstandort in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Universitätsklinika sind der Motor. Wir müssen dafür sor gen, dass dieser Motor wieder richtig gut laufen kann. In die sem Sinn werden auch wir dem Rückabwicklungsgesetz zu stimmen.
Frau Präsidentin, sehr ver ehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist noch gar nicht so lange her, meine Damen und Herren auf den Regierungsbänken, dass Sie lautstark aus der Opposition heraus gescholten haben, das Land komme sei ner Aufsichtspflicht für die Universitätskliniken nicht nach.
Damals ging es hauptsächlich um einen Unfallchirurgen aus Freiburg sowie um die Dopingvorfälle in der Freiburger Sport medizin. Sogar den Rücktritt des damaligen Wissenschafts ministers Professor Dr. Frankenberg haben Sie seinerzeit, im Jahr 2009, hier im Plenum des Landtags beantragt. Im We sentlichen lautete die Begründung, das Wissenschaftsminis terium sei seiner Aufsichtspflicht in diesen Fällen nicht ge recht geworden.
Nun kann man das als den damals offenbar üblichen Opposi tionsstil abtun, schnell eine Ministerentlassung zu fordern, egal, ob man damit das Kind mit dem Bade ausschüttet oder nicht.
Tatsächlich hat das alles Herrn Professor Dr. Frankenberg, der Ihnen ein wohl bestelltes Wissenschaftsland hinterlassen hat, nicht geschadet.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es! Ja wohl! Darauf lässt sich aufbauen! – Abg. Claus Schmie del SPD: Was?)
Zugleich aber hat die damalige Landesregierung die aufge worfene Frage der Verantwortung des Landes als Träger der Universitätskliniken ernst genommen. Denn was bei jedem öffentlichen Träger oder jedem privaten Unternehmen eigent lich selbstverständlich ist, dass nämlich der entsprechende Träger, also hier das Land, die Kontrolle über die Entschei dungen besitzt, für deren Konsequenzen er schließlich haftet, war hier nicht gegeben.
Für uns Liberale gilt: Wer die Verantwortung für die Univer sitätskliniken trägt, muss auch die Entscheidungsbefugnis ha
ben. Darüber, ob eine Gewährträgerversammlung oder die Stärkung des Einflusses des Landes in den vier örtlichen Auf sichtsräten für die Wahrnehmung der Verantwortung des Lan des die geeignete Form ist, haben wir in der FDP/DVP seiner zeit kontrovers diskutiert. Wir hätten uns auch eine dezentra le Lösung vorstellen können.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung macht es sich in dieser Frage allerdings allzu einfach.
Er schafft die Gewährträgerversammlung einfach ab, ohne zu sagen, wie das Land seiner Aufsichtspflicht genügen soll. Ver antwortliches Handeln, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, sieht jedenfalls anders aus.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr richtig!)
Womit Sie jedoch definitiv das Kind mit dem Bade ausschüt ten, ist die Rücknahme des Zusammenschlusses der Univer sitätskliniken mit der jeweiligen Medizinischen Fakultät. Die se Integration von medizinischer Forschung, Lehre und Kran kenversorgung hätte die Universitätskliniken zu noch schlag kräftigeren Einheiten verbunden und sie für die weitere Ent wicklung ihrer Existenz in allen drei Bereichen fit gemacht.
Schließlich gilt es den besonderen Vorteil der Universitätskli niken auszuschöpfen, der darin besteht, in eine Universität eingebettet zu sein. Verstörend finde ich auch hierbei, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf keinerlei Alternative zur In tegration von Universitätskliniken und Medizinischen Fakul täten vorschlägt.
An dieser Stelle nur auf einen geplanten Dialog mit den Be teiligten hinzuweisen – das hört sich natürlich gut an –, ist in Wahrheit nur verschleierte Konzeptionslosigkeit.
Schließlich wird die Debatte über die Reform der Universi tätsmedizin bereits seit mindestens einer Legislaturperiode hier im Landtag geführt. Sie haben also ausreichend Zeit und Gelegenheit gehabt, eigene Überlegungen anzustellen. Statt dessen haben Sie im Wahlkampf aber nur versprochen, Frau Ministerin Bauer, das Universitätsmedizingesetz rückgängig machen zu wollen. Nun setzen Sie in der Regierung diesen Kurs der einfallslosen Symbolpolitik fort.
Meine Fraktion und ich können in Ihrem Gesetzentwurf kei nen Punkt, auch keinen einzelnen Paragraphen oder Absatz erkennen, der Zustimmung verdiente. Das finde ich bedauer lich, denn natürlich gilt auch hier: Nichts ist so gut, als dass man es nicht noch besser machen könnte.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zum Thema „Zu sammenarbeit der Universitätskliniken mit Privaten“ sagen. Bevor die seinerzeitige Landesregierung den Universitätsme dizingesetzentwurf vorgelegt hat, wurde zur Frage einer mög lichen Privatisierung ein Gutachten der Unternehmensbera tung Roland Berger eingeholt. Dieses empfahl, keine vollstän
dige Privatisierung z. B. eines Universitätsklinikums vorzu nehmen, durchaus aber in einzelnen Teilbereichen die Mög lichkeit einer Kooperation mit Privaten zu schaffen.