Ich darf anmerken, dass unsere Fraktion den Beschlussemp fehlungen des Wahlprüfungsausschusses folgen wird.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu nächst einmal dem Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschus ses, Herrn Kollegen Filius, herzlich Dank sagen. Für einen Abgeordneten der Grünen, der frisch ins Parlament gewählt wurde, hat er seine Arbeit bemerkenswert ordentlich geleis tet.
Ich glaube, dass wir unsere Arbeit im Wahlprüfungsausschuss gemeinsam in einem guten, bewährten demokratischen Geist geleistet haben und die richtigen Entscheidungen treffen konn ten.
Die Landtagswahl ist korrekt abgelaufen – Sie, Herr Kollege Filius, haben das ausführlich dargelegt –, und die Wahlvor schriften sind beachtet worden. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es hier vonseiten der CDU-Fraktion nichts zu kritisieren gibt.
Ihren Dankesworten möchte ich mich anschließen, nämlich dem Dank an die Landeswahlleiterin, Frau Friedrich, und ih re Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenministerium. Es ist aber auch richtig – auch das wurde von Ihnen vorwegge nommen –, darauf hinzuweisen, dass zahlreiche ehrenamtli che Helferinnen und Helfer draußen in den Städten und Ge meinden in den Landkreisen mit dafür gesorgt haben, dass die se Landtagswahl zügig und ordnungsgemäß durchgeführt wer den konnte. Auch das zeigt die Stärke unserer Demokratie. Es war erfreulich, dass wir im Vergleich zur Landtagswahl 2006 eine erheblich höhere Wahlbeteiligung hatten. Auch das ist ein erfreuliches demokratisches Signal der vergangenen Land tagswahl.
Meine Damen und Herren, wenn man die Einsprüche betrach tet, sieht man: Es gibt wie bereits bei den früheren Wahlein sprüchen zu vergangenen Wahlen immer wieder auch skurri le Einsprüche. Das sind zum Teil Einsprüche von Extremis
ten, die diese Plattform nutzen wollen, um an die Öffentlich keit zu gelangen. Es gibt aber auch Einsprüche von sensiblen, demokratisch eingestellten Menschen in unserem Land, die Vorgänge beschreiben und kritisieren und Fragen aufwerfen, die von uns als Landesparlament durchaus ernst genommen werden müssen, die wir beachten müssen und denen wir auch nachgehen.
Deswegen bin ich dem Kollegen Klaus Herrmann dankbar, dass er in einem Fall, bei einem Einspruch angeregt hat – wir haben das in den heute vorliegenden Beschlussvorschlag auf genommen, weil wir es für richtig halten –, die Landesregie rung um Prüfung zu bitten, ob durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Wahlvorschriften bei der Stimmabgabe von Politikern und Politikerinnen mit Medienpräsenz im Wahl raum besser sichergestellt werden könnte. Ich glaube, da ha ben wir in der Tat Handlungsbedarf. Man kann das sicherlich recht unbürokratisch regeln, aber wir müssen mit den Wahl gängen in der Tat sensibel umgehen. Da darf sich nichts ein schleichen, was möglicherweise zu einer Wahlbeeinflussung negativer Art führen kann.
Auf der anderen Seite muss man aufpassen, dass man mit den Vorschriften nicht zu pingelig umgeht. Es wurde auch kriti siert, dass Wahlplakate der Grünen und der Piratenpartei zu nahe am Wahllokal aufgehängt waren. Ich denke, dass bei künftigen Wahlgängen alle demokratisch Verantwortlichen in unserem Land selbst, in eigener Verantwortung, darauf ach ten müssen, dass die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden.
Darüber hinaus möchte ich die Gelegenheit nutzen, die grünrote Landesregierung, die die Regelungen zum Landtagswahl recht überarbeiten möchte, noch einmal daran zu erinnern, die stärkste Fraktion, die mit 60 von 70 Direktmandaten in unse rem Land und mit 39 % der Wählerstimmen das größte Ver trauen der Menschen in Baden-Württemberg hat, wie auch al le anderen Fraktionen dieses Landtags eben auch bei diesen Wahlrechtsänderungen rechtzeitig mit einzubinden. Ich den ke, da gibt es in der Tat manches, was man beachten kann. Wir hoffen, dass Sie nicht nur Lippenbekenntnisse abgegeben ha ben, sondern es hier auch entsprechend handhaben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst möchte ich mich dem geäußerten Dank anschließen, zunächst dem Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in unserem Land, die wieder einmal gewährleistet haben, dass diese Landtagswahl ord nungsgemäß durchgeführt wurde. Ich danke namens der SPDFraktion außerdem der Landeswahlleiterin, Frau Friedrich, die dem Wahlprüfungsausschuss seine Aufgabe relativ ein fach gemacht hat, indem nämlich eine sehr gute Aufarbeitung auch der rechtlichen Fragen bezogen auf die einzelnen Ein sprüche stattfand. Frau Friedrich, herzlichen Dank.
Es ist aus unserer Sicht ein Markenzeichen unserer Demokra tie, dass es eine Überprüfung des Wahlvorgangs gibt. Ich glau be, wir können uns auf die Tradition, in der wir in unserer frei heitlichen Demokratie stehen, einiges einbilden und uns da bei auch zugutehalten, dass wir, falls bei der Durchführung der Wahl, aber auch im Verhalten Einzelner im Zusammen hang mit der Wahl Fehler passiert sind, in der Lage sind, dies offen einzugestehen.
Deswegen, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, halte ich es im Hinblick auf die große Zahl von Wahlberechtigten und die in diesem Fall vergleichsweise große Zahl derjenigen, die von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben, für eine Aus zeichnung, dass es dennoch nur eine relativ geringe Zahl von Einsprüchen bezüglich dieser Landtagswahl gab. Ich denke, das ist auch ein Nachweis der Reife einer Demokratie, dass die Wählerinnen und Wähler, aber auch die Wahlvorstände und die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer al les dafür tun, dass die Regelungen, die wir uns selbst gesetzt haben, eingehalten werden.
Am Ende der Arbeit des Wahlprüfungsausschusses stand – Kollege Filius hat es bereits dargestellt – insbesondere ein Fall, in dem mehrere Fehler, was das Wahlrecht angeht, auf gefallen sind. Bemerkenswert fand ich die Aussage des Kol legen Pauli, der, bezogen auf diesen Fall, jetzt von Wahlbe einflussung negativer Art sprach. In der Tat –
es ging um ein Interview, das in einem Wahlraum geführt wur de – bestand das Problem, dass durch diese Wahlwerbung im Wahlraum auch für andere Personen, nämlich Wahlberechtig te, eine Wahlbeeinflussung negativer Art bemerkbar war. Des wegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es, glaube ich, wichtig, dass wir Fehler, die passiert sind, eingestehen. In Zu kunft werden wir in Bezug auf die Einhaltung der wahlrecht lichen Vorschriften immer auch darauf achten müssen, dass die Mediendemokratie nicht der Hebel sein darf bzw. keinen Grund dafür liefern darf, wahlrechtliche Grundsätze abzu schaffen bzw. infrage zu stellen.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, glaube ich, dass es als Ergebnis der Arbeit des Wahlprüfungsausschusses und der Wahlleiterin gut ist, dass wir die Wahlvorstände hinsicht lich dessen, was die Vertreter der Medien in Wahllokalen und um Wahllokale herum dürfen, noch einmal darin bestärken und ihnen ganz deutlich sagen: Das Wahllokal muss ein Raum bleiben, in dem die Wähler und Wählerinnen vor einer Wahl werbung oder Beeinflussung geschützt sind.
Ich denke, in der Summe dessen, was wir im Wahlprüfungs ausschuss festgestellt haben, sagen zu können, dass die Arbeit der Landeswahlleiterin für unseren Landtag hier eine Aus zeichnung ist. Wenn wir das beachten, was ich gerade ausge führt habe, dann können wir auch zukünftig davon ausgehen, dass die Wählerinnen und Wähler in diesem Land Entschei dungen treffen, die am Ende zur Konstituierung eines hand lungsfähigen Parlaments führen.
Abschließend, lieber Kollege Pauli: Jeder kämpft vor jeder Wahl um Stimmen und um Mandate, aber eine Sorge darf ich
Ihnen ganz sicher nehmen: Es wird zu keiner Wahlrechtsre form kommen, die dazu führt, dass der Wille der Bevölkerung in Baden-Württemberg verfälscht wird.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Wahl zum baden-württember gischen Landtag am 27. März 2011 ist nach Auffassung des Wahlprüfungsausschusses korrekt durchgeführt worden. Die Wahlvorschriften sind im Grundsatz beachtet worden. Die ge gen die Landtagswahl erhobenen Einsprüche entbehren jegli cher für das Wahlprüfungsverfahren relevanten Grundlage. Das zeigen ausnahmslos die Beschlussempfehlungen, die al le mit der Feststellung enden, dass die Wahl, soweit angefoch ten, gültig ist.
In einem Fall haben wir die Landesregierung gebeten, zu prü fen, wie die Einhaltung der Vorschriften bei der Stimmabga be von Politikern mit Medienpräsenz im Wahlraum noch bes ser sichergestellt werden kann. Aber auch in dem Fall, der dem Wahleinspruch zugrunde lag, hat die Stimmabgabe keinerlei Auswirkungen auf die Wahl gehabt.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass es aus unserer Sicht insoweit nichts zu kritisieren gibt. Auch gab es – ich erinnere an die Debatten der vergangenen Legislaturpe rioden – dieses Mal keine Einsprüche gegen die Größe der Wahlkreise und das Landtagswahlrecht bzw. das Auszählungs verfahren an sich. Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Land tagswahlrechts standen erfreulicherweise nicht zur Überprü fung. Das neue Wahlrecht hat also erkennbar zu einer Befrie dung der Situation beigetragen.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch einen Hinweis auf Re gelungen, die aus unserer Sicht noch umgesetzt werden müs sen. Ich zitiere:
... das Bevorzugen der stärksten Partei durch das d’hondtsche Höchstzahlverfahren ist nun einmal ein Är gernis, nicht nur für die anderen Fraktionen, und es ist zudem undemokratisch. Nach unserer Überzeugung ist es auch nicht mehr verfassungsgemäß und gehört daher auf den Müllhaufen der Geschichte...
Leider ist Herr Sckerl jetzt nicht anwesend. Aber wir erwar ten von Ihnen und von Ihrem Koalitionspartner bald die ent sprechenden Änderungen, nicht nur bezogen auf die kommu nale Ebene, sondern auch in der Geschäftsordnung des Land tags sowie in den entsprechenden Landesgesetzen und Ver ordnungen.
(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Das ist doch ge ändert! DʼHondt gilt nicht mehr! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: In der Geschäfts ordnung!)
Zum guten Schluss möchte ich auch namens der FDP/DVPLandtagsfraktion meinen Dank aussprechen, und zwar der Landeswahlleiterin Frau Friedrich und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den Wahllokalen in den Städten und Gemeinden beteiligt und zur zügigen Durchführung dieser Landtagswahl beigetragen haben. Den Kolleginnen und Kollegen des Wahl prüfungsausschusses danke ich für die zügigen und sachlichen Beratungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über die Beschlussempfeh lungen des Wahlprüfungsausschusses, Drucksachen 15/641 bis 15/652.
Bei manchen Beschlussempfehlungen muss ich darauf hin weisen, dass die betroffenen Wahlkreisabgeordneten entwe der nicht anwesend sind oder nicht abstimmen dürfen. Ich werde jeweils beide Möglichkeiten bei der Abstimmung äu ßern, weil ich jetzt nicht überprüfen kann, was jeweils zutrifft. Klar ist, dass die Personen, die davon betroffen sind – das ist nicht bei jedem Wahlkreis so –, nicht an der Abstimmung teil nehmen dürfen. Bei diesen Abstimmungen muss man einfach ein bisschen mitdenken.
(Heiterkeit – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Wie bei so vielem, Herr Präsident! – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Unruhe)