Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 mehr heitlich zugestimmt.
Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 mehr heitlich zugestimmt.
Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 5 mehr heitlich zugestimmt.
Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 6 mehr heitlich zugestimmt.
Wer Artikel 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 7 mehr heitlich zugestimmt.
Wer Artikel 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 8 mehr heitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Rückabwicklung des Universitätsmedizin gesetzes (UniMed-Rückabwicklungsgesetz – UniMed-RüG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de mehrheitlich zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes – Drucksache 15/768
Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Sie wissen, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Reform des Per sonenstandsrechts im Jahr 2009 die Zuständigkeit für die Be gründung und die Beurkundung von eingetragenen Lebenspart nerschaften dem Standesamt als Regelzuständigkeit übertra gen hat.
In Baden-Württemberg hat die vorherige Landesregierung, haben Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP/DVP, damals jedoch von einer Sonderregelung im Lebenspartner schaftsgesetz Gebrauch gemacht, nämlich davon, die Zustän digkeit der Landratsämter in den Landkreisen und der Ge meinden in den Stadtkreisen als untere Verwaltungsbehörden beizubehalten.
Es ist zu laut. Ich bitte Sie, dem Herrn Innenminister Gehör zu schenken. Denken Sie bitte auch an den Eindruck gegen über den Zuhörerinnen und Zuhörern; darunter sind auch jun ge Schülerinnen und Schüler. Wir sollten dem Herrn Innen minister zuhören.
Dieser baden-württembergi sche Sonderweg wird nun mit diesem Gesetzentwurf und des sen Verabschiedung in der Zweiten Beratung beendet. Das heißt, wenn Sie es so wollen, kommt die gesellschaftspoliti sche Realität des 21. Jahrhunderts tatsächlich auch in BadenWürttemberg als letztem Bundesland an.
Das heißt, meine Damen und Herren, wir machen Schluss mit der Ungleichbehandlung der Begründung von Lebenspartner schaften einerseits und Eheschließungen andererseits. Denn es sollte doch eigentlich jedem klar sein und auch einleuch ten, dass für Lesben und Schwule das Eingehen einer Le benspartnerschaft ein großer, ein besonderer Tag ist, wie auch für heterosexuelle Paare der Tag der Eheschließung ein gro ßer und ein besonderer Tag ist.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Zuständigkeit für die Begründung und die Beurkundung von Lebenspartner schaften auf die Standesämter übertragen. Nicht nur wir mei nen, dass diese Aufgabe bei den Standesbeamtinnen und Stan desbeamten tatsächlich in besten Händen ist, weil z. B., um einen technischen Vorgang zu benennen, die Vorprüfung zur Eintragung von Lebenspartnerschaften mit der Prüfung der Ehefähigkeit nahezu identisch ist.
Natürlich ist es auch so, dass von den Standesbeamtinnen und Standesbeamten vor Ort in den Städten und Gemeinden die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht nur als techno kratischer Verwaltungsakt verstanden wird, sondern sie sol che Beurkundungen auch in entsprechend feierlicher Form durchführen werden. Deshalb ist der Fachverband der Stan desbeamtinnen und Standesbeamten mit uns einig und befür wortet wie auch der Landkreis- und der Städtetag diese Zu ständigkeitsübertragung.
Wir belasten die Gemeinden mit dieser Aufgabenübertragung nicht zusätzlich, denn der Aufwand für diese Tätigkeit wird dann natürlich auch durch entsprechende Gebühren gedeckt.
Darüber hinaus regeln wir mit dem Gesetzentwurf natürlich auch Modalitäten der Abgabe – das ist nun wieder Verwal tungsarbeit, aber eine erforderliche – der bei den bisher zu ständigen Stellen angefallenen Vorgänge.