Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen! Der Ministerrat hat am 27. Septem ber 2011 beschlossen, dem weiteren Einsatz der Pädagogi schen Assistentinnen und Assistenten an Haupt- und Werkre alschulen zuzustimmen.
Die Finanzierung der dafür notwendigen Stellen erfolgt in ei nem ersten Schritt, nämlich ab dem 1. Februar 2012, durch die Schaffung von insgesamt 290 zusätzlichen Stellen nach E 8 TV-L. Ab dem Schuljahr 2012/2013, haushaltswirksam ab dem 1. September 2012, sollen diese Stellen „unter Be rücksichtigung des Schülerrückgangs und des wegfallenden doppelten Abiturjahrgangs, das heißt ohne Zusatzbelastung des Gesamthaushalts“ – das war ein Zitat der Formulierung aus dem Kabinettsbeschluss – finanziert werden. Die Gegen finanzierung im Einzelplan 04 kann deshalb nicht durch den Wegfall gleichwertiger Beamtenstellen der Besoldungsgrup pe A 9 erfolgen, sondern muss finanziell gesehen denselben Betrag ergeben. Unter diesem Gesichtspunkt müssen zur Kompensation der 290 E-8-Stellen sowie von Fortbildungs kosten von 33 000 € insgesamt 292 A-12-Stellen in Anspruch genommen werden. Ab dem Haushaltsjahr 2013 geht es dann um einen jährlichen Finanzbedarf in Höhe von ca. 14,5 Mil lionen €.
Die Folge hiervon ist, dass für die Weiterbeschäftigung der Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten ab dem Schul jahr 2012/2013 die entsprechende Zahl von A-12-Stellen nicht mehr mit Lehrkräften besetzt werden kann. Es kann aber kei ne Rede davon sein, dass Lehrerstellen gestrichen werden.
Aus dem in der Anfrage genannten Schreiben des Kultusmi nisteriums an die Schulleitungen der öffentlichen Haupt- und
Werkrealschulen gehen die Bedingungen für die Schulen beim weiteren Einsatz der Pädagogischen Assistentinnen und As sistenten völlig klar und transparent hervor. Hierbei ist zwi schen Weiterbeschäftigung und Wiederbesetzung zu unter scheiden.
Die Weiterbeschäftigung der bereits im System befindlichen Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten erfolgt aus dem Gesamtstellenbestand; das habe ich eben dargestellt. Eine Weiterbeschäftigung hat also gerade keine direkten Auswir kungen auf die jeweilige Schule der Pädagogischen Assisten tin bzw. des Pädagogischen Assistenten, sondern reduziert bei der Lehrereinstellung den Einstellungskorridor des Landes insgesamt. Im Falle der unbefristeten Weiterbeschäftigung der an den Haupt- und Werkrealschulen derzeit beschäftigten Pä dagogischen Assistentinnen und Assistenten muss die einzel ne Schule selbst also auf keine Lehrerstelle verzichten. Dies gilt auch für den Zeitraum ab dem Schuljahr 2012/2013.
Nur wenn eine Schule nach dem Ausscheiden eines Pädago gischen Assistenten oder einer Pädagogischen Assistentin er neut einen Pädagogischen Assistenten oder eine Pädagogische Assistentin einstellen will, sind die zur Gegenfinanzierung notwendigen Stellenanteile ab dem Schuljahr 2012/2013 von der konkreten Schule zu erbringen. Die entsprechende Schu le soll dann, bezogen auf den Einzelfall, ihre Bedarfslage be urteilen und selbst entscheiden können, ob die Finanzierung für eine Nachbesetzung erbracht wird oder nicht.
Ich möchte hier noch ergänzen, dass hierbei vorausgesetzt ist, dass die Landesregierung plant, Schulen mit separaten Bud gets zu versorgen, wodurch dann über Maßnahmen der indi viduellen Förderung entschieden werden kann. Auch von die ser Einführung ergänzender und selbst verantworteter Bud gets wird es abhängen, ob die zweite von mir angesprochene Regelung für den Fall einer Wiederbesetzung einer Stelle überhaupt realistisch umgesetzt werden kann oder nicht. Denn den Schulen steht natürlich eine grundsätzliche Mindestaus stattung an Lehrerinnen und Lehrern zu, die aus unserer Sicht nicht direkt mit den Pädagogischen Assistentinnen und Assis tenten verrechnet werden kann.
Zur Frage nach den Pädagogischen Assistentinnen und Assis tenten an Grundschulen: Die entsprechenden Verträge laufen am 31. Januar 2013 aus. Daher kann über diese Frage erst im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans für den Doppelhaus halt 2013/2014 entschieden werden.
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gilt Folgendes: Wenn keine Päd agogischen Assistenten weiterbeschäftigt werden, stehen im Gesamtstellenbestand 290 A-12-Stellen für Lehrer zur Verfü gung. Wenn 290 Stellen mit Pädagogischen Assistenten be setzt bleiben, werden im Gesamtstellenbestand 290 Stellen gestrichen.
Wie können Sie dann davon sprechen, dass es keine Auswir kung auf den Gesamtstellenbestand im Schuljahr 2012/2013 hat, ob Pädagogische Assistenten unter den Regularien, die Sie genannt haben, weiterbeschäftigt werden?
Mich würde auch interessieren, von welcher Zahl Pädagogi scher Assistenten Sie bei der Wiederbesetzung der Stellen aus gehen, wenn den Schulen im Verhältnis 1 : 1 Lehrerstellen ge strichen werden, wenn sie Stellen mit Pädagogischen Assis tenten wiederbesetzen.
Die Interpretation mei ner Aussage in der von Ihnen dargestellten Weise möchte ich infrage stellen, weil wir nicht davon ausgehen, dass wir dann, wenn wir keine eigenständigen ergänzenden Budgets an den Schulen für die individuelle Förderung haben, sozusagen ver langen, dass die Schule auf einen Lehrer verzichten muss, um einen Pädagogischen Assistenten zu erhalten.
Ich habe gesagt, dass es sich dabei um die Planung handelt; das setzt bestimmte Aspekte voraus. Ich kann Ihnen jetzt noch nicht sagen, ob das klappt oder nicht. Deswegen habe ich an dieser Stelle die Aussage „Es wird bei einer Wiederbesetzung auf jeden Fall so kommen“ relativiert. Denn das Verfahren, das in dem genannten Brief angesprochen wurde, setzt eigent lich voraus, dass diese Budgets vorher geschaffen worden sind. Dazu kann ich hier im Moment noch keine verbindliche Aussage treffen.
Dass sich die Gesamtstellenzahl dann insgesamt um 292 Stel len reduziert, wenn wir die Pädagogischen Assistenten weiter durch die Inanspruchnahme dieser Stellen finanzieren, ist rich tig. Das führt aber nicht zu einer Verschlechterung der Unter richtsversorgung
nein –, weil die 292 Stellen dem Anteil der Stellen für Leh rerinnen und Lehrer entnommen werden, die mit sicherer Pro gnose im nächsten Jahr zur Sicherstellung des Pflichtunter richts und des eigentlich verpflichtenden Zusatzunterrichts nicht nötig sind, da wir zurückgehende Schülerzahlen haben. Insofern wäre die Alternative, Herr Schebesta – das ist das selbe Verfahren, das Sie aus den letzten Jahren kennen –,
dass die 290 Stellen entweder wegfallen würden oder zur Fi nanzierung anderer Bildungsprojekte im Schulbereich
oder über den Schulbereich hinaus infrage kommen könnten. Wir im Ministerium sind alle sehr froh – ich denke, auch die betreffenden Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten sind froh –, dass man sich hier entschieden hat, diesem von Ihnen seit drei Jahren durchgeführten unwürdigen Spiel mit laufenden Kettenverträgen und einer absoluten Unterbezah lung – wobei Lebensbedingungen akzeptiert wurden, die ei gentlich nicht realistisch sind, wenn man auf ein Einkommen angewiesen ist – endlich ein Ende zu setzen und hier für eine vernünftige Ausstattung mit Stellen zu sorgen.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Volker Schebesta CDU: Was ist mit der Lehrergewerkschaft?)
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gehen Sie aufgrund des Ressourcen gewinns von einem zurückgehenden Bedarf an Lehrerstellen in dieser Legislaturperiode aus. Deswegen sprechen Sie nicht davon, dass diese Stellen für die Unterrichtsversorgung not wendig sind. Kann ich aber davon ausgehen, dass die 292 Stel len aus dem gesamten Kuchen – der Anzahl der Lehrerstellen – entnommen werden und diese dann beispielsweise nicht mehr im Ergänzungsbereich zur Verfügung stehen?
Ich sage es noch ein mal. Sie alle kennen die Standardberechnung des Bedarfs der einzelnen Schulen. In dieser sind auch Stunden für den Ergän zungsbereich vorgesehen. An dieser Grundberechnung und der Grundausstattung wird nicht gedeutelt. Insofern würde der Verbleib dieser 290 Stellen nicht zu einer Stärkung des Ergän zungsbereichs führen, sondern die Stellen würden entweder in die Haushaltskonsolidierung fließen oder für andere Pro jekte eingesetzt werden müssen. Welche anderen Projekte hierfür infrage kommen könnten, ist Kaffeesatzleserei. Die Regierung legt in Abstimmung mit den Regierungsfraktionen ihre Schwerpunkte fest und sorgt für eine entsprechende Fi nanzierung. Das Ergebnis werden Sie dann im Haushaltsplan finden.
Ich möchte auf den Einwand hinsichtlich der Lehrergewerk schaften zu sprechen kommen. Die Lehrergewerkschaften ha ben uns ausdrücklich aufgefordert, endlich realistische Ar beitsbedingungen für die Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten zu schaffen und eine Finanzierung der entspre chenden Stellen sicherzustellen. Das haben wir jetzt erfolg reich umgesetzt. Daher sehe ich überhaupt keine Diskrepanz zwischen dem, was die Lehrerverbände fordern, und dem, was wir jetzt gemacht haben.
Wichtig ist, dass die Pädagogischen Assistentinnen und As sistenten weiter der Verbesserung der individuellen Förderung jedes einzelnen Schülers zugutekommen. Das kann mit dem Ergänzungsbereich in anderer Form auch passieren. Daher fände ich es auch fachlich gar nicht angemessen, diese beiden Aspekte gegeneinander aufzurechnen. Das ist bei diesen 290 Stellen aber auch nicht der Fall.
Sie haben gesagt, die Lehrer gewerkschaften hätten Sie dazu aufgefordert, die Weiterbe schäftigung sicherzustellen. Sie werden mir aber sicher recht geben, wenn ich Ihnen sage, dass die Lehrergewerkschaften kritisiert haben, dass dies durch eine Streichung von Lehrer stellen erfolgt.
Ich möchte verdeutlichen, was Sie gesagt haben. Entweder den Schulen stehen in dem Umfang, in dem Pädagogische As sistenten weiterbeschäftigt werden, Lehrerstellen für Maßnah men zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung im Ergän zungsbereich oder für andere Bereiche zur Verfügung, oder die Stellen werden gestrichen, weil die Pädagogischen Assis tenten weiterbeschäftigt werden. Ist das so richtig?
Sie sagen damit indirekt, dass die einzige Alternative wäre, damit die Unterrichtsversorgung anonym zu verbessern. Das ist aber nicht der Fall, weil wir nachweisen müssen, dass wir mit frei werdendem Personal zusätzliche Aufgaben erledigen.
Wir haben uns für eine Lösung entschieden, die es 290 Leu ten, die seit drei Jahren nach E 6 vergütet werden und zum Teil aufgrund ihrer Vertragsgestaltung nicht in der Lage sind, über diese Teilzeitstelle hinaus einer weiteren regelmäßigen Arbeit nachzugehen, ermöglicht, jetzt endlich unbefristet zu einem anständigen Gehalt für dieses Land arbeiten zu können. Ich finde, das ist eher ein Grund zum Jubeln und kein Grund, uns ausgerechnet von Ihnen hineinkritteln zu lassen.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Peter Hauk CDU: „Ausgerechnet von Ihnen“! Von wem denn sonst?)
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 15/688
Meine Damen und Herren, die Regierung verzichtet auf eine Begründung. Die Fraktionen sind übereingekommen, bei der Ersten Beratung keine Aussprache zu führen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/688 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist das so be schlossen und Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Drucksache 15/689
Meine Damen und Herren, auch bei diesem Tagesordnungs punkt verzichtet die Regierung auf eine Begründung.
(Abg. Peter Hauk CDU: Aber das Parlament nicht! – Gegenruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Doch, doch!)
Die Fraktionen sind übereingekommen, bei der Ersten Bera tung keine Aussprache zu führen. Ich schlage vor, den Gesetz entwurf Drucksache 15/689 zur weiteren Beratung – –