Frank Mentrup

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Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fünf Bemerkungen und ein Resümee aus meiner Sicht zu dieser Diskussion.
Erstens: „Bad Saulgau ist überall.“ Nein, Bad Saulgau ist nicht überall. Bad Saulgau ist einmalig im Land. In Baden-Würt temberg gibt es 1 100 Städte und Gemeinden; alle sind anders, und alle heißen anders.
Wenn wir über Mannheim, Karlsruhe, Ulm oder Tübingen re den und wenn wir auch die kleineren Kommunen und Örtchen anschauen – Bergatreute, Külsheim, Oberhausen-Rheinhau sen, Ahorn, Schliengen oder Neuenstein –, dann sind das al les Beispiele für Orte – ich könnte Ihnen noch 155 andere auf zählen –,
in denen es keine Bürgerentscheide gibt, in denen es keine Unterschriftenlisten gibt, in denen es keine Demonstrationen gibt, sondern in denen gemeinschaftlich und mehrheitlich in allen Gremien bis in die Bürgerschaft hinein dieser Schultyp mitgetragen wird.
Insofern ist Bad Saulgau auch an dieser Stelle nicht überall; ich habe 160 Gegenbeispiele. Dort geht es um eine andere Pä dagogik. Es geht um mehr Schülerinnen und Schüler, die man gern am Ort halten möchte, es geht um die Weiterentwicklung von Schulstandorten, es geht um die Attraktivität eines plura listischen Schulsystems, das der Gesellschaft und ihren An
sprüchen entspricht. Das sind die Interessen, um die es geht. Deswegen ist auch da Bad Saulgau nicht überall.
Sie müssen sich die Frage stellen, wie Sie mit diesen Orten ir gendwann einmal wieder umgehen wollen. Wollen Sie den Menschen in diesen Orten erklären, dass sie sich weniger für ihre Kinder engagieren, dass sie falsch gewickelt sind oder dass sie sonst etwas falsch gemacht haben?
Nein, Bad Saulgau ist schon vom Namen her nicht überall, und es ist es auch insofern nicht, als wir keine vergleichbaren Zustände im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsschule ha ben.
„Gemeinschaftsschule ohne Mehrheit – Bad Saulgau ist über all“: Das stimmt also einfach nicht.
Sie können jetzt sagen, das Quorum von 25 % sei undemo kratisch. Bis vor wenigen Wochen haben Sie noch erbittert darum gekämpft. Es ist einfach die rechtliche Grundlage.
Daher muss man einfach feststellen, dass es nicht gelungen ist, eine Mehrheit so gegen die Gemeinschaftsschule zu mo bilisieren, dass man zu diesen 25 % gekommen wäre.
Daher ist der Bürgerentscheid eben gescheitert. Das mag Ih nen nicht passen, aber es ist trotzdem Fakt.
Dann suggeriert der Titel der von Ihnen beantragten Aktuel len Debatte, es gäbe eine Mehrheit im Land gegen die Ge meinschaftsschule. Das suggeriert, wir wären gar nicht legi timiert, die Gemeinschaftsschule einzuführen.
Herr Dr. Kern setzt noch einen drauf und nimmt die Grund schulempfehlung hintendran. Wer hat uns denn legitimiert, Herr Dr. Kern? Wir haben einen Landtagswahlkampf geführt, in dem diese beiden Forderungen – Abschaffung der Verbind lichkeit der Grundschulempfehlung und Einführung der Ge meinschaftsschule für längeres gemeinsames Lernen – expli zit in beiden Wahlprogrammen abgebildet waren. Später wa ren sie auch im Koalitionsvertrag abgebildet. Da haben wir einen Vertrauensvorschuss von der Bevölkerung bekommen,
aber auch die eindeutige Legitimation, dass wir diese beiden Punkte auch umsetzen. Das erwartet man von uns, und dafür sind wir auch gewählt worden.
Wir haben die Gemeinschaftsschule nicht flächendeckend als Zwangsbeglückung eingeführt, sondern wir haben im Schul gesetz für die Schulträger die Möglichkeit geschaffen, eine Gemeinschaftsschule zu beantragen.
Genau das haben sie an diesen 160 Orten gemacht, wobei der Antrag entweder schon genehmigt wurde oder aber noch nicht entschieden wurde, ob er genehmigt oder abgelehnt wird – da rüber unterhalten wir uns in der nächsten Woche. Damit kommt eine zweite Verantwortungsebene hinzu, nämlich die der Gemeinderäte, die der Schulen, die dem auch alle zuge stimmt haben.
Wenn Sie jetzt der Landesregierung vorwerfen, da wäre im Hauruckverfahren eine Gemeinderatsentscheidung oder was auch immer herbeigeführt worden, dann kritisieren Sie an die ser Stelle die kommunale Verantwortung in allen diesen Or ten.
Dieser Verantwortung ist an all diesen Orten sehr gründlich und sehr kompetent nachgekommen worden. Daher, meine Damen und Herren, richtet sich dieser Vorwurf nicht aus schließlich gegen eine Landesregierung, die jetzt Dinge ein führt, die sie vorher versprochen hat, und die die weitere Ver antwortung für die Umsetzung dort belässt, wo sie hingehört. Vielmehr gehen Sie hier in einer, wie ich finde, sehr diffamie renden Art auch mit den Mehrheitsentscheidungen der Ge meinderäte und der Diskussion vor Ort um.
Aber jetzt schauen wir uns doch einmal an, was das bedeutet. Es wird eine Schulform angeboten. Dann hat der Gemeinde rat die Möglichkeit, zu entscheiden, ob er das Angebot schafft oder nicht. Er muss vorher mit den Eltern ein Konzept entwi ckeln und beraten, ob das eine angemessene Schulform ist, die bei ihnen auf Akzeptanz stößt. Er kann sich doch nicht zum Ziel setzen, dass sich erst einmal mehr als 50 % aller Menschen, die dort in dem Ort leben, positiv dazu äußern müssen, bevor er einen entsprechenden Beschluss fasst. Das macht man übrigens auch nicht bei anderen neuen Schulfor men oder Profilen, die eingeführt werden.
Vielmehr klärt man vorher ab, ob es ausreichend viele Eltern, ob es eine Schule, ein Lehrerkollegium, einen Elternbeirat gibt, die bereit sind, sich diesem Weg zu öffnen. Wenn ja, wür de ein Gemeinderat doch geradezu fahrlässig verfahren, wenn er dieses Angebot in seiner Kommune nicht schafft. Was wol len Sie an dieser Stelle überhaupt?
Herr Dr. Kern, Herr Wacker, wie würden Sie beispielsweise mit folgender Situation in Karlsruhe umgehen? Dort ist im vergangenen Jahr eine Gemeinschaftsschule eingerichtet wor den, die statt zweizügig jetzt dreizügig ist. Es gab große Pro bleme, das überhaupt zu organisieren.
Auf ka-news.de – das ist ein Nachrichtenportal im Internet, auf dem man auch abstimmen kann, wobei das Ergebnis nicht
besonders repräsentativ ist – wurde neulich die Frage gestellt: Würden Sie Ihr Kind auf die Gemeinschaftsschule schicken? Zwei Drittel der Leute haben gesagt, dass sie sich das nicht vorstellen können und es deswegen lieber nicht tun. Ein Drit tel hat gesagt: Jawohl, das finden wir richtig.
Gleichzeitig geht die Gemeinschaftsschule Grötzingen in die zweite Runde. 100 Eltern haben sich zum Informationsabend angemeldet. 170 sind gekommen. Soll ich diesen 170 jetzt sa gen, dass sie die Gemeinschaftsschule aber nicht bekommen – obwohl sie sich proaktiv dazu äußern und auch die Informa tionsabende besuchen –, weil vielleicht in irgendeinem ande ren Verfahren festgestellt wurde, dass die Mehrheit der Be völkerung, die an einer solchen Umfrage teilnimmt, sich noch nicht davon hat überzeugen lassen? Ist es nicht unsere Aufga be, in der Umsetzung des Wahlergebnisses im Rahmen der normalen Schulentwicklung Gemeinschaftsschule möglich zu machen? Müssen wir es dann nicht den normalen Abläufen vor Ort überlassen, ob dort eine Gemeinschaftsschule einge richtet wird?
Mit Rücksicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kul tusministerium, mit Rücksicht auf die Eltern, die sich vor Ort dafür interessieren, mit Rücksicht auf die Schulen, die mit gro ßer Mehrheit beschlossen haben, Gemeinschaftsschule zu wer den, und mit Rücksicht auf die Gemeinderäte, die das ebenfalls beschlossen haben, kann ich Sie nur auffordern: Lassen Sie die sen Schulkampf bleiben! Es geht um eine Repräsentation der Vielfalt. Das ist kein ideologisches Überstülpen. Deswegen ge hen Ihre Vorwürfe an dieser Stelle völlig ins Leere.
Außerdem haben Sie Lauda-Königshofen erwähnt. Ich habe gerade mit Herrn Zeller gesprochen. Es ist schon interessant, dass ein CDU-Bürgermeister den Leiter der Stabsstelle im Kultusministerium anfordert mit der Bitte, dieser möge doch einmal im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Ge meinderätinnen und Gemeinderäten sowie der interessierten Bevölkerung erklären, was die Gemeinschaftsschule ist. Dann wird ins Rathaus eingeladen. Die Junge Union und der CDUOrtsverband organisieren gleichzeitig eine Demonstration vor den Türen dieser Veranstaltung.
Dann werden mit Bussen Leute herbeigefahren. Dann de monstrieren 50 Leute gegen die Gemeinschaftsschule und ge hen anschließend – dafür bin ich diesen Leuten sehr dankbar – zur selben Informationsveranstaltung, die mit 400 Leuten aus allen Nähten platzt. Am Ende sind alle so klein mit Hut, weil sie sich letztlich auf die Diskussion eingelassen haben.
Wie absurd ist denn das? Lassen Sie doch zunächst einmal ei ne Diskussion vor Ort zu, und zwar ohne voreilige Demons trationen, Aufrufe und Unterschriftenlisten. Das können Sie anschließend immer noch machen, wenn Sie es für richtig hal ten.
In der zeitlichen Abfolge sehe ich aber den Versuch, eine ge fühlte und zum Teil auch reale Unsicherheit auf der Seite der Kommunalpolitiker und der Eltern zu instrumentalisieren, um eine Ideologie gegen die Gemeinschaftsschule aufzubauen.
Lassen Sie bitte den Menschen die Chance, sich zunächst ein mal zu informieren.
Sie müssen noch etwas erklären. Herr Hauk, Sie haben doch in einer Gemeinschaftsschule gesagt, Sie seien völlig begeis tert von der Begeisterung. Was wollen Sie denn mit dieser Be geisterung machen, wenn Sie irgendwann einmal die Gemein schaftsschule wieder abschaffen wollen? Wie wollen Sie rechtfertigen, dass Sie in Bad Saulgau dazu aufrufen, mit Be geisterung gegen die Gemeinschaftsschule zu stimmen, den Menschen andernorts aber für ihre Begeisterung für die Ge meinschaftsschule danken und sie ausdrücklich ermutigen, so weiterzumachen? Das müssen Sie irgendwann einmal mit sich selbst klären. Ich kann Sie nur auffordern, das zu tun, weil das der Diskussion insgesamt und dem Klima zuträglich wäre.
Herr Dr. Kern, Sie haben von einer Seifenblase gesprochen. Schauen Sie sich einmal international die Schulen an, schau en Sie sich die Konzepte an, schauen Sie sich die Konzepte der 42 Schulen an, die bereits am Start sind und die schon sehr erfolgreich arbeiten.
Diese Schulen sagen alle: „Wir wissen manchmal nicht, wie wir das schaffen sollen, weil das für uns etwas Neues ist und außerdem anstrengend ist. Wir sind aber mit Begeisterung da bei.“ Gleichzeitig sprechen Sie davon, dass die Schulen sehr üppig ausgestattet seien und in Saus und Braus leben könn ten. So oder so ähnlich war die Formulierung. In Bad Saulgau haben Sie übrigens andersherum argumentiert. Da hat man ge sagt, das sei ein Sparmodell, und deswegen sei es fachlich nicht gut.
Auch an dieser Stelle müssen Sie sich irgendwann einmal ei nigen.
Wenn es aber so ist, dass wir die normalen Abläufe im Rah men der Schulentwicklung durch die Schulträger aufrechter halten und daneben die Gemeinschaftsschule als zusätzliches und von den Eltern auszuwählendes, vorab aber bereits ge wünschtes Modell einer Schule in das Schulgesetz hineinneh men, dann ist doch klar, dass wir definieren, auf welcher Grundlage man solche Anträge stellen kann und auf welcher Grundlage diese dann genehmigt oder aber abgelehnt werden. Vor diesem Hintergrund ist es eine Aufforderung zum Rechts bruch, wenn Sie heute von uns verlangen, dieses Verfahren einfach anzuhalten mit der Begründung, dass Sie sich – nach Ihrer Wahrnehmung – in Bad Saulgau mit Ihren Forderungen durchgesetzt hätten.
Akzeptieren Sie endlich einmal: Es gibt andere Mehrheiten; es gibt eine andere Bildungspolitik mit anderen Angeboten; und es gibt auch weiterhin gesetzlich geregelte und von nie mandem infrage gestellte Abläufe.
Mit dieser neuen Entwicklung müssen Sie sich inhaltlich und fachlich auseinandersetzen. Dies kann aber nicht durch Auf forderung zum Rechtsbruch und durch die Ideologisierung ei ner Debatte geschehen, indem Sie mit der Unsicherheit und der Unerfahrenheit vieler Menschen spielen. Ich fordere Sie daher abschließend noch einmal auf, dies einzustellen. Dies täte der Bildungspolitik insgesamt sehr gut.
Herr Dr. Kern, eines geht nicht, und das sind solche Vergleiche.
Ich will mich sonst gar nicht mehr dazu äußern. Das ist nicht nur inhaltlich völlig daneben – das müsste man jetzt tiefer ge hend besprechen –, sondern es diffamiert auch all diejenigen, die sich vor Ort im Moment wirklich die Hacken abrennen, um mit einer neuen Pädagogik zu besseren Ergebnissen zu kommen. Es ignoriert internationale Ergebnisse, und es igno riert die Erfahrung im eigenen Land.
Ich lade Sie gern einmal nach Külsheim ein. In Külsheim gibt es seit drei oder vier Jahren eine Werkrealschule, die schon wie eine Gemeinschaftsschule arbeitet und die dann auch zu den Starterschulen gehört hat. Tun Sie bitte nicht so, als wä ren wir hier im Experimentierstadium. Das ist einfach nicht fair, und es deckt sich nicht mit den Tatsachen.
Es ist Rechtsbruch. Wenn ein Schulträger eine Schulform beantragt, die im Schulgesetz steht, und die Voraussetzungen für die Genehmigung dieser Schulform auch erfüllt sind, dann können wir nicht einfach, weil wir etwa der Meinung sind, das würde uns zu viel, oder wir da eine andere politische Li nie haben, solche Anträge nicht genehmigen, und wir können sie auch nicht auf die lange Bank schieben.
Ich kann Ihnen nur sagen: Ich bin im Moment sehr zuversicht lich im Hinblick auf das, was wir nächste Woche bekannt ge ben. Mir liegen Schreiben von Nachbargemeinden vor, in de nen es heißt: „Wenn ihr einen Standort in der Nachbargemein de genehmigt, dann haben wir damit ein Problem.“
Und es liegen genauso viele Schreiben vor, in denen für die eigene Gemeinde ein Schulstandort beantragt wurde. Da sind es übrigens oft die CDU-Ortsverbände, die mir schreiben: „Bitte, bitte die Gemeinschaftsschule genehmigen. Bei uns wird sie zwar nicht zweizügig, aber uns ist der Standort sehr wichtig.“ Bitte nehmen Sie auch das zur Kenntnis.
All denen ist auch nicht zuzumuten, dass wir diese Genehmi gungen vor uns herschieben.
Nein, ich führe jetzt meinen Teil zu Ende.
Ich wollte mich auch gar nicht mehr groß auf die Debatte einlassen, sondern nur noch drei, vier Dinge klären.
Herr Kößler, Sie haben die Frage nach den gut ausgestatteten Schulstandorten, bei denen die Schulen irgendwann mögli cherweise leer stehen, gestellt. Was wäre denn die Alternati ve gewesen? Uns liegen Gutachten vor, bei denen berechnet wurde, dass von den damals etwa 1 100 Werkrealschulstand orten – heute sind es noch etwa 900 – mindestens zwei Drit tel gefährdet wären, wenn man an der Werkrealschulkonzep tion nichts weiter unternimmt, weil dort nie auf Dauer eine stabile Ein- oder Zweizügigkeit erreicht werden kann.
Wenn man in ein integratives Schulsystem einsteigt, dann kön nen größenordnungsmäßig zwei Drittel von diesen 900 Stand orten gehalten werden; das ist in etwa die Marge. Wenn man in ein komplett integratives Schulsystem einsteigen würde, könnten wahrscheinlich sogar alle Standorte gehalten werden. Aber darüber reden wir jetzt gar nicht.
Insofern ist der Vorwurf einfach falsch, die Einführung der Gemeinschaftsschule führe zu leeren Schulgebäuden,
sondern das Gegenteil ist richtig. Nur durch die Alternative der Gemeinschaftsschule werden die Werkrealschulstandor te, die sich attraktiv genug entwickeln, überhaupt die Chance bekommen, ein Schulstandort zu bleiben.
Das war vor der Abschaffung der Verbindlichkeit der Grund schulempfehlung – mit einer etwas stärkeren Zeitverzögerung – nicht anders, als dies heute der Fall ist. Nehmen Sie das bit te zur Kenntnis.
Was ist denn daran ehrenrührig, dass ein Kommunalpolitiker für seinen Schulstandort kämpft und das als Motivation be greift, sich zunächst einmal mit der Alternative Gemein schaftsschule auseinanderzusetzen? Der gute Mann tut nur seinen Job. Unsere Aufgabe ist dann, zu überprüfen, ob die Qualität des Konzepts eine realistische Umsetzung der neuen Pädagogik ermöglicht. Das ist dann unser Job. Wir werden nur Anträge genehmigen, bei denen am Ende beide Jobs gut gemacht worden sind.
Insofern ist es diffamierend, wenn Sie vielen Bürgermeistern, die später eine Gemeinschaftsschule in ihrer Gemeinde ge nehmigt bekommen, im Grunde unterstellen, sie hätten sich nie mit dem Konzept beschäftigt, ihnen sei auch völlig egal, was da inhaltlich läuft, ihnen gehe es nur um die Sicherung des Schulstandorts.
Das ist doch das, was Sie suggerieren, und das ist auch diffa mierend.
Jetzt noch zwei Klarstellungen, weil ich die betreffenden Aus sagen gegenüber den Beteiligten sehr unfair finde. Das Erste ist: Die Pädagoginnen und Pädagogen an der Gemeinschafts schule leisten Schwerarbeit. Wir müssen und werden sicher stellen, dass auch in allen Fächern, die später, vor allem im gymnasialen Bereich, immer tiefer und tiefer gehen, die Fach lichkeit an den Gemeinschaftsschulen vor Ort gegeben ist. Das ist ein Grund, weshalb wir sagen: Sie müssen mindestens gut zweizügig sein, weil wir das sonst gar nicht darstellen kön nen. Insofern tun Sie bitte nicht so, als wären dort keine aus gebildeten Pädagoginnen und Pädagogen unterwegs und als wäre das Fachniveau von vornherein in Zweifel zu ziehen.
Das Zweite ist: Wir haben sie auch in ihren Prozessen nicht alleingelassen.
Nein, wir haben sie nicht alleingelassen. Ich könnte Ihnen jetzt am Beispiel Bad Saulgau vorrechnen, wer da alles vor Ort war und für Information gesorgt hat.
Das Dritte, was mir ganz wichtig ist: Wir lassen im Moment keine Verbundschulen dort zu, wo nicht die einzelnen Schul arten, die in einen Verbund gehen wollen, für sich allein über lebensfähig sind. Das sind dieselben Regeln, mit denen Sie jahrzehntelang ebenfalls Verbundschulen in dieser Konstella tion abgelehnt haben. Das ist pädagogisch auch nachvollzieh bar. Wenn ich am Ende eine dreizügige Realschule und nur noch eine einzügige Werkrealschule habe, die ich angesichts rückläufiger Schülerzahlen zu einer Verbundschule zusam menpacke, dann ist diese einzügige Werkrealschule irgend wann gar nicht mehr einzügig, sondern ich muss die Schüler mit den Realschülern zusammen unterrichten, weil ich sonst gar keinen Zug mehr voll bekomme. Dann kann ich das nicht mehr weiter mit der bestehenden Zweigliedrigkeit, den aus einanderdividierten Bildungsplänen und, und, und tun. Dann werde ich der Heterogenität an dieser Stelle genauso wenig gerecht wie bei den Realschulen; dort haben Sie auf ein sol ches Problem hingewiesen.
Insofern ist es sinnvoll, dass man dann, wenn man verschie dene Schularten in einen Verbund nimmt, die im Sportunter richt und bei manch anderem Unterricht ganz eng zusammen arbeiten müssen, stabile Züge braucht, die die unterschiedli chen Bildungspläne repräsentieren. Das ist damals der Grund gewesen, und das ist auch bei uns der Grund. Insofern haben wir hier nichts verschärft. Wir verbieten auch nichts, was bis her erlaubt war, sondern wir halten uns weiter an das Schul gesetz, an das Sie sich auch gehalten haben.
Die meisten Verbünde, die uns gegenüber gewünscht werden, haben aber genau diese Konstellation. Diese ist auf Dauer ge nauso wenig tragfähig wie eine Konstellation, die vorsieht,
dass eine einzelne Werkrealschule allein für sich laufen gelas sen würde. Insofern müssen die sich einfach in einen anderen Diskussionsprozess und in eine andere Pädagogik begeben.
Herzlichen Dank.
Die Landesregierung wird nach derzeitigem Stand nur die Unterrichtsverpflichtung für die Realschullehreranwärter und für die Sonderschulleh reranwärter verändern, natürlich auch für die Anwärterinnen. Diese haben innerhalb des zweiten Ausbildungsabschnitts, al so in der Phase, in der sie selbstständig Unterricht erteilen dür fen, bislang elf bzw. fünf Stunden pro Unterrichtswoche un terrichtet.
In einer Verordnung hat das Kultusministerium nun geregelt, dass ab dem 1. Februar dieses Jahres für die dann im Vorbe reitungsdienst befindlichen Anwärterinnen und Anwärter die regelmäßige Unterrichtsverpflichtung 13 bzw. sechs Stunden pro Unterrichtswoche beträgt, für den Realschulbereich also plus zwei Stunden, für den Sonderschulbereich plus eine Stun de.
Diese Veränderung führt dazu, dass die Realschullehreranwär terinnen und -anwärter zukünftig dieselbe Unterrichtsver pflichtung haben werden wie deren Kolleginnen und Kolle gen im Bereich der Grund-, Haupt- und Werkrealschulen.
Im Bereich der Sonderschulen bleibt es bei der grundsätzli chen Regelung, dass die Anwärterinnen und Anwärter pro Un terrichtswoche 14 Stunden an der Ausbildungsschule anwe send sein müssen. Dies trägt den besonderen Arbeitsformen der Sonderschule Rechnung.
Das Kultusministerium sieht nicht, dass das um zwei Stunden bzw. eine Stunde erhöhte Deputat zu unzumutbaren Mehrbe lastungen für die Nachwuchslehrkräfte führen würde. Diese befinden sich dann bereits im zweiten Ausbildungsabschnitt und sind durch die erste Phase wie auch durch die praktischen Ausbildungszeiten ihres Studiums auf diese Aufgabe vorbe reitet. Eine Vernachlässigung der Fürsorgepflicht ist nicht ge geben. Dennoch werden wir natürlich sorgfältig die Erfahrun gen auswerten, die mit den veränderten Regelungen gemacht werden.
Die Erhöhung der Deputate für die Anwärterinnen und An wärter haben wir zum einen aus Gründen der Gerechtigkeit vorgenommen. So haben wir für eine Angleichung der Ver pflichtungen der Realschullehreranwärterinnen und -anwär ter an die der Anwärterinnen und Anwärter an den Grund-, Haupt- und Werkrealschulen gesorgt.
Zum anderen ermöglichen wir mit den zusätzlichen Ressour cen die Finanzierung der sogenannten Ausbildungsberater und -beraterinnen während der Schulpraxisphasen in der Ausbil dung des gehobenen Dienstes. Einen entsprechenden Be schluss hat das Kabinett am 25. September 2012 getroffen.
Wie ich ausgeführt ha be, gleichen wir hier die entsprechenden Verpflichtungen der Realschullehreranwärterinnen und -anwärter an die der An wärterinnen und Anwärter an den Grund-, Haupt- und Werk realschulen an. Das entspricht auch der Tatsache, dass wir auch die Unterrichtsdeputate der Lehrerinnen und Lehrer in den letzten Jahren angepasst haben.
Die genaue Ressourcensumme müsste ich Ihnen nachliefern.
Eingesetzt werden diese Ressourcen dafür, dass wir durch mehr Schulpraxisphasen in allen Lehrerausbildungen einen erhöhten Betreuungsbedarf durch sogenannte Ausbildungs lehrerinnen und Ausbildungslehrer an den jeweiligen Schulen haben und ihnen diese Betreuungstätigkeiten dann durch Frei stellungen vom Unterricht sozusagen „vergütet“ werden.
Ich könnte Ihnen jetzt genau sagen, wie viele halbe Stunden das mit Sockel usw. sind. Das würde ich Ihnen aber gern schriftlich nachreichen, wenn Sie das interessiert.
Nach meiner Kenntnis ist ein normales Anhörungsverfahren durchgeführt worden. Aus dem Sonderschulbereich gab es hierzu keine kritischen Anmerkungen, sehr wohl aber aus dem Realschullehrerbe reich. Das wurde aber nicht grundsätzlich kritisiert. Vielmehr ist der Eindruck entstanden, man würde durch eine Mehrbe lastung etwas für die Erreichung anderer Ziele tun, was im Wesentlichen aber nicht der eigenen Klientel zugutekommt. Das war die kritische Anmerkung, die in diesem Zusammen hang vorgebracht worden ist.
Ob das darüber hinaus in Gesprächen mit Lehrerverbänden thematisiert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Das kön nen wir aber gern nachfragen.
Diese Erweiterung der Unterrichtsverpflichtung dient ausschließlich der Gegenfinan zierung der zusätzlichen Stundendeputate, die wir den Aus bildungslehrkräften zur Verfügung stellen müssen, und ist da her kein Beitrag zur Gesamteinsparung.
Darüber hinaus haben Sie nach Anrechnungsstunden gefragt, die nach der Erhöhung der Deputate in der Diskussion stan den. Derzeit finden noch die letzten Abstimmungen darüber statt, wie man die 1 000 im Haushalt wegfallenden Lehrer stellen ab Herbst erbringen kann. Das wird dann in den Orga nisationserlass, in die Dienstzeitverordnung usw. einfließen.
An eine Erhöhung des Unterrichtsdeputats für Lehrerinnen und Lehrer wird im Moment nicht gedacht. Derzeit wird aber
noch darüber diskutiert, wie ein gewisser Prozentsatz der An rechnungsstunden eingeholt werden kann.
Die zweite Frage kann ich Ihnen vielleicht in zwei Wochen beantworten. Derzeit fin den die endgültigen Abstimmungen statt. Jetzt etwas dazu zu sagen, wäre Spekulation. Im Moment gilt der beschlossene Haushalt, in dem steht, dass 1 000 Lehrerstellen wegfallen sollen.
Nun zu Ihrer ersten Frage: Es geht nicht um eine andere bzw. intensivere Begleitung während des Referendariats, sondern während der Praxisphasen, die bereits im Studium stattfinden sollen. Die Studiengänge sind dahin gehend verändert wor den, dass derartige Praxisphasen häufiger und in intensiverer Form bereits während des Studiums stattfinden sollen. Dar aus ergibt sich ein erhöhter Betreuungsbedarf im Rahmen die ser Praxisphasen.
Da ab dem 1. März je der wird sagen können: „Der Mentrup hat da etwas behaup tet, was sich überlebt hat“, stelle ich aus meiner Erinnerung fest, dass wir in den nächsten beiden Haushaltsjahren trotz der vorgesehenen Umsetzungen bei den k.w.-Stellen immer noch auf einen Einstellungskorridor von 4 000 plus/minus mehre re Hundert – die genaue Zahl habe ich nicht im Kopf; diese Größenordnung wird jedoch in etwa erreicht werden – kom men werden. Wir können also auch weiterhin Einstellungen in dieser Größenordnung vornehmen. Daher sehen wir jetzt keinen massiven Einbruch bei der Einstellungsquote.
Bezogen auf die unterschiedlichen Schularten kann ich Ihnen jetzt keine Aussagen machen.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen fest, dass die Landesregierung – das ist eben noch einmal be stätigt worden – in der Kontinuität der Vorgängerregierung und auch in der Kontinuität der gemeinsamen Beschlüsse des Sonderausschusses die Handlungsempfehlungen umsetzt. Es besteht hier – dafür bin ich außerordentlich dankbar – ein brei ter Konsens darüber, dass wir das weitestgehend im Konsens erfüllen und auch weiter erfüllen werden.
Allein im Kalenderjahr 2013 stehen für diese Präventionsmaß nahmen 7,3 Millionen € zur Verfügung. Für das Jahr 2014 sind 9,28 Millionen € vorgesehen. Rechnet man die Ausgaben für die Stellen der Schulpsychologinnen und -psychologen hin zu, sind es am Ende 12 bis 14 Millionen €. Vergleicht man das mit den Vorjahren – im Jahr 2009 ist man mit 9 Millionen € für diese ganzen Bereiche gestartet –, sieht man: Es gibt eine erhebliche langfristige und auch nachhaltige Verbesserung der finanziellen Ausstattung, und zwar nicht einmalig, sondern auf Dauer angelegt.
Sehr dankbar bin ich auch für die sehr ausgewogene Darstel lung der verschiedenen Maßnahmen und deren Bedeutung für das Gesamtergebnis. Es geht hier nicht um eine Maßnahme, es geht auch nicht um die Aussage, man könne eine solche Tat von vornherein überall verhindern oder man könne eine ver antwortliche Berufsgruppe finden, die man mit dieser Aufga be betraut. Vielmehr sind das – das ist auch hier in der Dis kussion sehr deutlich geworden – verschiedene Stellschrau ben eines Systems, die im Grunde an drei Stellen wirken sol len.
Zunächst soll an einer Schule eine Atmosphäre hergestellt werden, die eine weitestgehende Achtsamkeit und auch Für sorge füreinander entwickelt, und das – das möchte ich aus drücklich unterstreichen – nicht nur, weil es der Prävention von School Shooting oder, wie wir sagen, „Amokläufen“ dient, sondern weil das generell für das Zusammenleben von Menschen in einem solchen System wie Schule eine ganz wichtige Voraussetzung ist.
Das Zweite ist: Ich brauche Spezialistinnen und Spezialisten vor Ort, die ich ansprechen kann, wenn mir etwas auffällt, und die auch als fach- und sachkundige Beobachterinnen und Be obachter am Schulgeschehen vor Ort tätig sind und darauf re agieren können.
Das Dritte ist: Ich brauche auch außerhalb einer Schule An sprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die mir dann, wenn etwas an der Schule selbst nicht mehr zu regeln ist oder auch für einzelne Schülerinnen und Schüler nicht mehr zu regeln ist, in der Schule mit Sachverstand von außen zur Verfügung stehen.
Der Sonderausschuss hat für alle dieser drei Bereiche Forde rungen aufgestellt. Ich will noch einmal kurz resümieren, wo wir da im Einzelnen stehen.
Beim Thema Schulkultur hat uns der Sonderausschuss ange raten, die Präventionsstrategie von Dan Olweus landesweit umzusetzen. Wir haben auf der anderen Seite festzustellen, dass es schon Hunderte von Schulen im Land gibt, die mit an deren Präventionsprogrammen, mit Streitschlichtungspro grammen, mit anderen Programmen zur Stärkung der Ichstär ke und des Selbstbewusstseins, aber auch des Wirgefühls an den Schulen arbeiten.
Deswegen ist hier das Kultusministerium – das war auch schon vor dem Regierungswechsel so – einen etwas anderen Weg gegangen und hat erst einmal unter dem Gesamtkonzept „stark.stärker.WIR.“ versucht, die verschiedenen Programme, die es im gesamten Land schon gibt, unter ein gemeinsames Dach zu stellen und dann aber auch die Voraussetzungen und die Anreize zu schaffen, das an allen Schulen nachzuholen, wenn es solche Programme dort noch nicht gibt.
Da wird von uns das Programm nach Dan Olweus sehr präfe riert. Es ist jedoch, Frau Kurtz, nicht das Programm, das wir den Schulen jetzt als einzige Möglichkeit vorschreiben. Ich denke, hier muss man jeder Schule die Möglichkeit geben, sich im Rahmen der verschiedenen Angebote zurechtzufin den.
Das Ganze haben wir in dieser Handreichung zusammenge fasst. Ich war selbst bei einzelnen Veranstaltungen, bei denen z. B. dieses Logo oder der Slogan für einen Schülerinnen- und
Schülerwettbewerb letztlich gefunden wurden. Das hat an vie len Stellen vor Ort, aber auch landesweit zu einem völlig an deren Gefühl geführt. Es entsteht ein Bewusstsein dafür, dass Menschen in der Schule nicht nur dann gut miteinander leben, wenn sie bis zum Ende des Schultags keinen Streit miteinan der hatten. Hier geht es um ein Mehr an Achtsamkeit und ei ner gemeinsamen Verantwortung bis dahin. Das hat auch da mit zu tun, dass man über ein klares Regelwerk erst einmal ächtet, wenn es Mobbing gibt, wenn Menschen ausgegrenzt werden, man sich aber gleichzeitig um solche Situationen kümmert.
Wir haben jetzt die ersten 150 Präventionsbeauftragten aus gebildet, und sie stehen den 500 Schulen, die sich angemel det haben, jetzt schon einmal zur Verfügung. Die ersten Rück meldungen sind außerordentlich gut. Es macht doch Sinn, wenn einmal jemand von außen kommt und diese Prozesse begleitet und moderiert. Ziel soll es natürlich sein, dass die Schulen selbst in die Lage versetzt werden, vor Ort dieses Prä ventionskonzept und dann dieses Wirgefühl nachhaltig ge meinsam umzusetzen.
Das Zweite ist der Ausbau der Zahl der Beratungslehrkräfte. Von ihnen haben wir etwa 1 500 im Land. Im letzten Schul jahr wurden 100 zusätzliche Lehrkräfte ausgebildet, im Jahr 2011 waren es 40, und im kommenden Schuljahr werden es 150 sein. Wir steigern hier die Zahl.
Für den Ausbau waren ursprünglich einmal andere Kontin gente vorgesehen. Wir erleben aber allein schon bei der Or ganisation der Fortbildung durchaus eine Limitierung. Wir ha ben festgestellt, dass die schulpsychologischen Beratungsstel len sehr stark in die Fortbildung der Beratungslehrer integriert sind und dass es auch zunehmend schwierig gewesen wäre, Kohorten von 400 zusätzlichen Beratungslehrerinnen und -lehrern durch die schulpsychologischen Beratungsstellen fortbilden zu lassen. Das hätte uns dort wiederum Kapazitä ten gekostet, die den Schulen vor Ort entzogen worden wä ren. Insofern haben wir einen Ausbauweg gefunden, der rela tiv zügig die Zahl erhöht, das Ganze aber insgesamt organi sierbar macht.
Ja, gern.
Wir würden bei einer entsprechenden Anfrage im Rahmen der Empfehlungen des Sonderausschusses das Programm nach Dan Olweus empfeh len. Wir sehen aber auch, dass es traditionell vor Ort mitunter andere Träger gibt, die zum Teil schon über Einzelfälle Kon takt zu den Schulen hatten, die dort zur Verfügung stehen. Wir würden im Moment nicht so weit gehen, den einzelnen Schu len zu sagen, dass sie diese Konzepte nicht umsetzen dürfen – zumal sie es selbst tun dürften – und das Programm unbe dingt nach Dan Olweus sein muss.
Wir haben dem Sonderausschuss jedoch zugesagt, dass wir eine Evaluation machen. Derzeit läuft gerade die Ausschrei bung. Wir werden die Evaluation von „stark.stärker.WIR.“ durchführen und verschiedenartige Programme in die Evalu ation aufnehmen, sodass wir anschließend noch besser in der Lage sind zu beraten, welche dieser Programme wirklich ein gutes Evaluationsergebnis gebracht haben und welche nicht. Das Programm nach Dan Olweus ist damals vom Sonderaus schuss ausgewählt worden, weil schon weltweit entsprechend positive Evaluationsergebnisse vorgehalten wurden. Ich den ke, wenn bei der Evaluation herauskommt, dass sich bestimm te Programme überhaupt nicht eignen, werden wir das auch offen kommunizieren. Aber wir sind – das ist bei diesem Prä ventionsthema immer so; das geht auch gar nicht anders – sehr stark darauf angewiesen, dass in den Schulen selbst die Be reitschaft besteht und auch die Verantwortung übernommen wird, hier diesen Weg zu gehen.
Wir erwarten tatsächlich, dass diese Bereitschaft dann auch besteht. Aber ich denke, wir sollten im Moment die Wege noch etwas offener halten. Im Rahmen einer Evaluation soll ten wir dann in einem zweiten Schritt aber doch die Angebo te kritisch bewerten und entsprechend beraten.
Ein Letztes zu den Beratungslehrkräften: Ziel sollte natürlich sein, dass am Ende an jeder Schule eine solche Lehrkraft zur Verfügung steht. Ich möchte aber auch den Gedanken der Schulsozialarbeit aufgreifen: Dadurch, dass wir auch diese Ebene parallel stark ausbauen konnten und die Schulsozialar beiter ebenfalls im Bereich der Gewaltprävention und der Suchtprävention Kompetenzen mitbringen, haben wir hier jetzt noch eine stellenmäßig stärker ausgebaute zweite Berufs gruppe, die an den einzelnen Schulen für solche Fragestellun gen zur Verfügung steht.
Ich komme zur nächsten übergeordneten Ebene, nämlich zu den Staatlichen Schulämtern und den damit verwaltungstech nisch verbundenen schulpsychologischen Beratungsstellen. Auch hier wurden seit 2010 zunächst 80 zusätzliche Stellen geschaffen. Die Freigabe der letzten Tranche von 20 Stellen steht jetzt kurz bevor. Damit wäre es dann immerhin gelun gen, wie versprochen, die Zahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu verdoppeln.
Sie haben, Frau Kurtz, richtigerweise darauf hingewiesen, dass das Kompetenzzentrum Schulpsychologie an der Uni versität Tübingen mittlerweile in Betrieb genommen wurde. Hier werden 2,5 Stellen vom Land finanziert. Die W-3-Pro fessur für Schulpsychologie wurde jetzt mit Frau Dr. Gaw rilow besetzt. Dadurch können wir auch hier versuchen, For schungsergebnisse, Evaluationsarbeiten usw. noch stärker in den gesamten Prozess mit hineinzunehmen. Dabei ist die Eva luation unseres Programms „stark.stärker.WIR.“ derzeit noch nicht einer bestimmten wissenschaftlichen Institution zuge dacht worden. Dies wird ausgeschrieben, und darauf können sich dann verschiedene Institutionen bewerben.
Abschließen möchte ich die Auflistung der umgesetzten Emp fehlungen mit dem Verweis auf die technische Prävention. Die Pager sind bereits genannt worden. Selbstverständlich stellen wir diese Pager auch den freien Schulen zur Verfügung, auch wenn wir sie ihnen nicht finanzieren werden. Auf diesem Weg haben aber auch die freien Schulen Zugang zu diesem Instru ment.
Die Amokgefahr in Memmingen, auf die gerade hingewiesen wurde, hat dazu geführt, dass wir über die Pager auch in dem angrenzenden baden-württembergischen Raum die Schulen informiert haben. Das hat hervorragend funktioniert. Man sieht an diesem Beispiel: Das hat geklappt. In anderen Fällen sehen wir aber durchaus, dass manche Probealarmierungen noch nicht den gewünschten Erfolg zeitigen konnten. Da müs sen wir im Moment an verschiedenen Stellen noch nachbes sern.
Zum Thema „Mentorenprogramme und Wettbewerbe“: Sie, Frau Kollegin Kurtz, hatten die Schützen genannt. Es gibt auch noch die Biathleten, die hier tätig sind. Die entsprechen den Wettbewerbe werden, wie geplant, im Jahr 2013 stattfin den; dies wird also durchgeführt.
Zu Ihrem Vorwurf, Herr Dr. Kern, wir hätten an dieser Stelle Schüler erster oder zweiter Klasse – durch Schulsozialarbeit an staatlichen Schulen versus freie Schulen –, möchte ich nur darauf hinweisen, dass auch die vorherige Landesregierung immer Wert darauf gelegt hat, dass die Schulsozialarbeit ein Teil der Jugendsozialarbeit und damit der Jugendhilfe nach dem SGB VIII ist. Daher steht den Privatschulen im Rahmen des SGB VIII natürlich ein ähnlicher Anspruch zu wie den öf fentlichen Schulen. Sie müssen dies dann aber über das vor Ort zuständige Jugendamt als dem dortigen SGB-VIII-Ver antwortlichen umsetzen und ihren Anspruch auf diese Weise durchsetzen.
Insofern ist das an dieser Stelle nicht vergleichbar, weil die rechtliche Grundlage einfach eine völlig andere ist. Ich bitte Sie, diese Tatsache endlich einmal zur Kenntnis zu nehmen. Von Ihnen kommt immer wieder dieser Vorwurf, und auch die freien Schulen versuchen es an dieser Stelle immer wieder. Man muss aber einfach auf diese Tatsache verweisen; auch die Städte und Gemeinden haben Wert darauf gelegt, dass die Schulsozialarbeit nicht in die Verantwortung des Schulträgers übergeht. Wir hatten dies als Opposition früher anders gese hen. Aber wenn die Jugendhilfeträger sagen, sie wollten es in ihrer Obhut behalten – sie wollen sich auch weiterhin finan ziell daran beteiligen; sie übernehmen aber natürlich gern die Drittelfinanzierung durch das Land –, dann haben die freien
Schulen hier andere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpart ner, mit denen sie diese Frage klären müssen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist durchaus sinnvoll, sich hier wieder einmal über dieses Thema zu unter halten, denn die Welt dreht sich weiter. Es gibt mittlerweile dazu einen Bundestagsbeschluss, und es gibt auch Parteien, die hier auf Landesebene nach der Moderne suchen und sich neue oder schon bisher vorhandene Bevölkerungsgruppen wieder als Wählerinnen erschließen wollen. Ich denke, in die sem Kontext ist es sinnvoll, hier noch einmal darüber zu dis kutieren,
ob die jetzige Lösung des Betreuungsgelds den ursprünglich einmal gemeinsam angepeilten Zielen entspricht und welche Folgen wir damit eigentlich auslösen.
Ich will zu Beginn noch einmal darauf hinweisen, dass es sich bei dem Betreuungsgeld und auch bei dem Ausbauprogramm für die U-3-Betreuung nicht um ein singuläres Thema handelt, das aus Jux und Tollerei irgendwann einmal vor fünf Jahren auf die Agenda kam. Vielmehr ist es das Ergebnis des Krip pengipfels vom 2. April 2007 und der nachfolgenden Einigun gen.
Das Ganze hat auch viel damit zu tun, dass man ursprünglich einmal das dreijährige Erziehungsgeld auf das Elterngeld um gestellt hat und daher unter Zugzwang kam, damit die Eltern, wenn das Elterngeld nach zwölf oder 14 Monaten ausläuft, anschließend überhaupt die Chance haben, wieder in das Be rufsleben zurückzukehren. Daher gibt es eine logische Kon sequenz: Wer sagt, dass das Elterngeld seine Berechtigung ha be, muss dann in der Konsequenz aber auch sicherstellen, dass für jedes Kind ab der Vollendung des ersten Lebensjahrs ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Das war das wesentliche Ziel der damaligen Vereinbarung. In der Tat hat die SPD damals – das ist ja bekannt – dieser auch zustimmen müssen. Denn sonst wäre nicht einmal dieser ers te Schritt erfolgreich gewesen, und wir hätten uns weiter bei den Eltern daran versündigt, dass wir auf der einen Seite die Unterstützungsleistungen nach zwölf oder 14 Monaten ein stellen und auf der anderen Seite aber bis zum dritten Lebens jahr des Kindes, wenn dann der vorherige Rechtsanspruch gilt, keine Chance besteht, überhaupt das Recht in Anspruch zu nehmen, wieder in den Beruf zurückzukehren. Das war der Hintergrund der damaligen Einigung. Aber nachdem Sie sich nun aus der sozialistischen Umklammerung im Bund befreit haben, könnten Sie ja über diese Dinge noch einmal neu nach denken.
Im Jahr 2012, also vier bis fünf Jahre später, können wir fest stellen, dass der damals vorgesehene Ausbau in Baden-Würt temberg zunächst einmal zu langsam vonstattengegangen ist. Das hat ursächlich etwas damit zu tun, dass man die Kommu nen beim Betrieb der Kindertagesstätten zunächst völlig al leingelassen hat.
Deshalb ist es kein Zufall, dass der Ausbau in Baden-Würt temberg erst dann richtig in Gang gekommen ist, als es die neue Landesregierung den Kommunen durch die Verdreifa chung der Betriebskostenzuschüsse überhaupt erst ermöglicht hat, nicht nur zu investieren, sondern anschließend auch mit dem Betrieb zurechtzukommen.
Daher kann man jetzt darüber mäkeln, dass wir hier relativ weit hinterherhängen. Aber nur durch den Regierungswech sel wird es überhaupt erst möglich, die Quote annähernd zu erfüllen.
Nun zur zweiten Feststellung, die sich nach vier bzw. fünf Jah ren zeigt, wobei das aber eigentlich keine neue Erkenntnis ist. Die ursprünglich bundesweit zugrunde gelegte Quote von 35 % basierte schon immer auf einer fiktiven Annahme, die mehr etwas mit der Höhe des Bundeszuschusses von 4 Milli arden € und dessen Umrechnung auf Tagesplätze zu tun hat te, aber weniger mit einer echten Bedarfserhebung.
Wer jetzt von 35 % redet, dem muss klar sein, dass von An fang an jeder gewusst hat, dass das eine durchschnittliche Quote ist und dass es die Aufgabe jedes Umsetzenden vor Ort war, eine individuelle Bedarfserhebung zu erbringen und da raufhin den entsprechenden Ausbau zu gestalten.
Insofern ist jetzt nicht nur deutlich geworden, was ohnehin schon alle wussten, dass es nämlich mit dieser Quote von bun desweit 35 % womöglich nicht getan ist, sondern es ist auch deutlich geworden, dass die ursprünglich zugrunde gelegten Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 4 Milliarden € nicht ausreichen.
Ich kann anfügen: Es ist daher schon peinlich, dass es die Län der nur durch eine Verknüpfung mit dem Fiskalpakt geschafft haben, fast 600 Millionen € zusätzlich zu bekommen. Bei der Bundesregierung hätte eigentlich von allein die Erkenntnis gegeben sein sollen, dass man das automatisch machen muss, damit man die Vorgaben des Gesetzes aus dem Jahr 2008 über haupt erfüllen kann.
Auch diese zusätzlichen fast 600 Millionen € reichen nicht aus. Das können wir jetzt schon feststellen. Daher sollten wir uns überlegen, wie wir noch mehr Mittel vom Bund akquirie ren können, anstatt uns gegenseitig vorzuwerfen, wir würden die Situation falsch einschätzen.
Nun zum dritten Punkt. Damals ist unterstellt worden, dass die Tagespflege einen großen Beitrag zur Erfüllung der Be treuungsquote leisten würde. Wir stellen fest, dass dies noch nicht der Fall ist. Erst durch die neuen Mittel der Landesre gierung, die eine Erhöhung der Tagessätze für Tagesmütter und -väter ermöglichen, und durch die Empfehlung, dass die Kosten für einen Tagespflegeplatz nicht größer als die Kosten für einen Krippenplatz sein sollten, ist zum ersten Mal wie der Bewegung in den Laden gekommen. Nun verzeichnen wir ein stärkeres Interesse von Eltern an der Tagespflege und ein größeres Interesse von Frauen und Männern, in die Tagespfle ge einzusteigen. Auch das ist ein Versäumnis, das erst seit Kurzem ausgeräumt wird.
In manchen Landkreisen werden für einen Tagespflegeplatz immer noch bis zu 900 € erhoben. Man kann sich sehr genau anschauen, welche Landkreise dies sind. Insofern stelle ich fest, dass die Tagespflege immer noch keine gleichwertige Chance hat. Diese zu erreichen ist auch deshalb notwendig, weil wir den Betreuungsanspruch sonst überhaupt nicht erfül len können. Auch hierbei zeigt sich Nachbesserungsbedarf, auf den Sie sehr positiv einwirken könnten.
Im Jahr 2012 zeigten sich aber noch weitere Erkenntnisse. Es gibt beispielsweise eine Untersuchung des in Bonn ansässi gen Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit, die bereits im Frühjahr vorgestellt wurde. Dabei wurden die Auswirkungen der Einführung des Betreuungsgelds in Thüringen untersucht.
Im Rahmen dieser Untersuchung ist festgestellt worden, dass es nicht eine individuelle Wahlfreiheit ist, die Mütter und Vä ter motiviert, das Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. Vielmehr sind es überwiegend Alleinerziehende, Geringqua lifizierte sowie niedrig bezahlte Arbeitnehmerinnen und Ar
beitnehmer, die das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, und zwar aus rein finanziellen Gründen, was nachvollziehbar ist. Diese profitieren von der Einführung des Betreuungsgelds oft auch noch dadurch zusätzlich, dass sie dann ihre Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren wieder von der Kinder tagesstätte abmelden, um eine weitere Ersparnis zu erzielen. Das kann aber doch nicht der Anreiz sein, der mit der Einfüh rung eines Betreuungsgelds unter der Überschrift der Wahl freiheit gesetzt werden sollte.
Zudem ist nachgewiesen, dass vor allem Geringqualifizierte größere Schwierigkeiten haben, in das Erwerbsleben zurück zukehren, je länger sie sich selbst dem Erwerbsleben entzo gen haben.
Dies sind zwei ganz wichtige Befunde, die uns das Betreu ungsgeld sehr kritisch hinterfragen lassen müssten.
Zudem haben wir auch die wissenschaftliche Erkenntnis, dass sich eine frühe, qualifizierte, außerfamiliäre Kinderbetreuung positiv auf die Entwicklung und auch auf die Bildung aller Kinder auswirkt, nicht nur auf die Kinder aus bildungsfernen Schichten, sondern auch auf Kinder, die aus Elternhäusern kommen, die in der Lage sind, ihre Kinder optimal zu fördern. Selbst diese Kinder profitieren von einem Krippenbesuch, und zwar mit einem Vorsprung von bis zu einem Jahr, was sozia le Kompetenzen, was Sprachfähigkeit und anderes betrifft. Umso mehr gilt das für die Kinder, die dieses Umfeld zu Hau se nicht vorfinden.
Wenn ich das mit dem Ergebnis aus Thüringen verknüpfe, dass vor allem genau aus diesen Familien die Kinder dann nicht nur nicht zugeführt, sondern auch noch abgemeldet wer den, dann muss ich mir schon die Frage stellen, ob das Be treuungsgeld überhaupt mit dem Anspruch des Artikels 11 der Landesverfassung in Übereinstimmung zu bringen ist, der das Land verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kinder entspre chend ihren Fähigkeiten und Talenten ausreichend gebildet und gefördert werden. Auch das müssen wir an dieser Stelle berücksichtigen.
Nun will ich hier gar nicht mit Ihnen darüber in Streit gera ten, ob es richtig ist, eine Wahlfreiheit einzuräumen oder nicht. Ich halte das grundsätzlich für einen berechtigten Anspruch. Aber wenn Sie Wahlfreiheit ernst nehmen und wenn Sie sa gen: „Jemand sollte die Möglichkeit haben, sich auch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes frei dafür zu entscheiden, zu Hause zu bleiben“, dann müssten wir über die Erweiterung des Elterngelds bis zum vollendeten dritten Le bensjahr des Kindes diskutieren. Denn nur das sichert die wirt schaftliche Existenz der jeweiligen Person, weil es einkom mensabhängig ist und dann ein entsprechender Ausgleich ge geben ist.
Wenn Sie diese Wahlfreiheit aber an das Betreuungsgeld knüpfen und das Betreuungsgeld 100 oder 150 € beträgt,
dann ist es nur eine Wahlfreiheit für die Eltern, die ansonsten zu wenig verdienen, gar nichts verdienen, oder für die Allein erziehenden, die nicht die Chance haben, überhaupt etwas zu
verdienen. Das ist nicht die Wahlfreiheit für alle, die Sie da mit eigentlich versprechen.
Was noch schlimmer ist: Sie verknüpfen die Wahlfreiheit, beim Kind zu Hause zu bleiben und dafür dann das Betreuungsgeld zu bekommen, damit, dass man auf eine außerfamiliäre Kin derbetreuung verzichtet. Sie verknüpfen damit die Wahlfreiheit mit einem Verzicht auf eine anerkannt positive zusätzliche Bil dungsinstitution, auf ein anerkannt positives zusätzliches Bil dungsangebot für die Kinder. Das ist ja nun überhaupt nicht zu verantworten. Wenn Sie Wahlfreiheit wollen, dann sollten Sie die Erweiterung des Elterngelds verlangen, aber dieses nicht zulasten von Bildung und entsprechenden zusätzlichen Ent wicklungsmöglichkeiten für die Kinder ansetzen.
Daher, meine Damen und Herren, komme ich zu dem Schluss:
Das Betreuungsgeld setzt die falschen Anreize, es verknüpft das Thema des Besuchs einer außerfamiliären Bildungs- und Betreuungseinrichtung mit einer scheinbaren Wahlfreiheit. Wenn Sie Wahlfreiheit ohne Nachteile für die Kinder ernst nehmen wollten, dann müssten Sie auch die Eltern zur Teil nahme ihres Kindes an diesem Bildungsangebot motivieren, die sich für eine Erziehung zu Hause entscheiden.
Das Geld fehlt zudem zuvorderst woanders: Wir brauchten diese 1,1 Milliarden € dringend für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung. Denn Wahlfreiheit setzt auch voraus, dass es überhaupt erst einmal genug Plätze gibt, um diese Wahl freiheit zu ermöglichen.
Daher setzen Sie, setzen wir mit dem Betreuungsgeld die fal schen Prioritäten. Deshalb wäre es angemessener gewesen, kritisch zu reflektieren, welches die Grundlagen für die Ent scheidung im Jahr 2007 bzw. 2008 waren, und jetzt festzustel len, dass wir hier die falschen Anreize setzen, dass wir mit un serem Ausbau der Betreuungsangebote nicht das erfüllen kön nen, was eigentlich gemeinsam vereinbart war, dass wir dann auch noch Geld an der falschen Stelle einsetzen.
Das Ganze verschleiert auch noch, dass wir eigentlich über et was ganz anderes sprechen müssten, nämlich: Wie wollen wir zusammen mit den Kommunen den Rechtsanspruch eigentlich erfüllen? Mit welchen Mechanismen wollen wir sicherstellen, dass wir das, was wir den Eltern versprochen haben, im nächs ten Sommer überhaupt umsetzen können? Wie wollen wir da mit umgehen, dass die Kosten beispielsweise für die Tagespfle ge zum Teil noch so hoch sind, dass die Inanspruchnahme die ser Angebote für die Eltern immer noch nicht attraktiv und in teressant wird? Wie wollen wir uns dann am Ende überhaupt auch dem Thema nähern, wie es bei der Erhöhung der Gebur tenrate und der Erwerbstätigenquote weitergeht? Denn das sind ursprünglich auch einmal die Ansätze gewesen, die uns in die se Diskussion geführt haben. Sie scheinen mir im Moment et was leichtfertig in Vergessenheit zu geraten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, Kolleginnen und Kollegen! Ich werde auf die beiden Fragen gemeinsam eingehen.
Zunächst ist zu den Pädagogischen Assistentinnen und Assis tenten an den Haupt- und Werkrealschulen zu sagen, dass mit Auslaufen der bis zum 31. Januar 2012 befristeten Verträge – seinerzeit 540 Personen, das entspricht 290 Vollzeitäquivalen ten – unbefristete Arbeitsverhältnisse geschaffen wurden. Seit dem Schuljahr 2012/2013, also dem laufenden Schuljahr, wer den für die Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten an den Haupt- und Werkrealschulen Stellen für Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen der Besoldungsgruppe A 12 verwendet, die sich aus der demografischen Rendite er geben. Die Folge hiervon ist, dass für die Weiterbeschäftigung der Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten an Haupt- und Werkrealschulen seit dem Schuljahr 2012/2013 die zur Deckung des Finanzbedarfs erforderliche Zahl von A-12-Stel len eben nicht mit Lehrkräften besetzt werden konnte.
Auf das Thema Nachbesetzung komme ich gleich noch beim nächsten Punkt zu sprechen.
Zu den Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten an den Grundschulen ist mitzuteilen, dass die derartigen Arbeitsver träge der ca. 470 Pädagogischen Assistentinnen und Assisten
ten – das entspricht in diesem Fall 210 Vollzeitäquivalenten – zum 31. Januar 2013 auslaufen würden.
Trotz der schwierigen Haushaltslage werden die bisher befris teten Arbeitsverträge der Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten, die sich bewährt haben, auf Antrag in unbefris tete Verträge umgewandelt. Für ihre Weiterbeschäftigung wer den zum 1. Februar 2013 keine zusätzlichen Stellen geschaf fen, sondern es ist vorgesehen, dass für die Verstetigung der bereits beschäftigten Pädagogischen Assistentinnen und As sistenten Lehrerstellen der Besoldungsgruppe A 12 verwen det werden sollen – wieder im Rahmen der demografischen Rendite. Die Umsetzung erfolgt durch einen entsprechenden Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Staatshaus haltsplan 2013/2014.
Die administrativ notwendigen Umsetzungsmaßnahmen sind veranlasst. Bei eventuellen Nachbesetzungen – das betrifft beide Gruppen – soll die Schulleitung entscheiden, ob die Schule die frei werdende Stelle mit einem Pädagogischen As sistenten oder einer Pädagogischen Assistentin statt einer Lehrkraft weiterhin besetzen will. Die entsprechenden Stel lenanteile gehen bei einer Nachbesetzung mit einem Pädago gischen Assistenten oder einer Pädagogischen Assistentin zu lasten der für die konkrete Schule insgesamt vorgesehenen Lehrerstellen der Besoldungsgruppe A 12.
Um die zweite Frage noch einmal zu konkretisieren: An ei nen Ausbau der Zahl der Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten über die dargestellten Kontingente hinaus ist der zeit nicht gedacht.
Der Durchschnitt der derzeit geschaffenen Stellen bzw. Stellenanteile – an den Grundschulen gibt es 470 Pädagogische Assistentinnen und Assistenten, also 210 Vollzeitäquivalente – liegt bei weniger als einer halben Stelle pro Schule. Die derzeit dafür zur Ver fügung gestellten Stellen gibt es zusätzlich zu den Stellen für die Pflichtbereiche der jeweiligen Schulen. Das muss auf Dau er so bleiben. Sie können den Pflichtbereich nicht über Stun den für Pädagogische Assistenten abdecken, weil die Pädago gischen Assistentinnen und Assistenten nicht befugt sind, ei genständig zu unterrichten. Dennoch wird es bei einer even tuellen Neubesetzung dazu kommen können, dass sich gege
benenfalls der Ergänzungsbereich um einen bestimmten An teil reduziert.
Wir sehen, dass die Diskussion langfristig dahin geht, dass über die Personalbudgets von Schulen nachgedacht wird. Da zu hat es schon unter der Vorgängerregierung entsprechende Vorbereitungen gegeben.
Es ist denkbar, dass vor allem im Rahmen von Ganztagschu le und der stärkeren Verantwortung der Schule für die Zusam mensetzung ihres Ganztagsschulteams eine Pädagogische As sistentin oder ein Pädagogischer Assistent dann ein Angebot sein kann. Aber da hier, wie bekannt ist, die entsprechenden Rahmenvereinbarungen mit den kommunalen Landesverbän den noch nicht abgeschlossen sind, kann man das noch nicht als konkretes Angebot formulieren.
Das hat damit zu tun, dass wir die Pädagogischen Assistenten zunächst über zusätz liche Mittel weiter beschäftigen müssen, weil wir die Stellen zum Zeitpunkt 1. Februar noch nicht gegenrechnen können. Wenn sich aus der demografischen Rendite dann frei werden de Stellen ergeben, die wir dem sozusagen gegenüberstellen können, können wir auch weiter sicherstellen, dass die An zahl, die ich Ihnen vorgelesen habe, auch im Haushaltsplan abgesichert ist.
Ich würde sie dahin ge hend korrigieren, dass ich nicht denke, dass es realistisch ist, aus dem Staatshaushaltsplan ablesen zu wollen, inwieweit wir schon jetzt wissen, wie die demografische Rendite im Einzel fall darin zu verankern ist.
Unser Ziel ist, aus der demografischen Rendite zunächst die Stellen zur Verfügung zu stellen, die wir zur Weiterführung der Pädagogischen Assistenten brauchen, und es später in das Belieben der einzelnen Schulen zu stellen, ob sie, falls diese Stelle aus irgendwelchen Gründen wiederbesetzt werden kann, sie weiter für einen Pädagogischen Assistenten nutzen oder ob sie sagen: Wir wollen lieber anteilig diese A-12-Stelle ha ben, um dafür entsprechende Lehrerstunden zu bekommen.
Ich habe Ihnen ja zugestanden, dass das im Einzelfall durch aus dazu führen kann, dass sich im Ergänzungsbereich eine gewisse Einschränkung ergibt. Das darf aber aus meiner Sicht nicht zulasten des Pflichtunterrichts gehen. Denn das wäre systemunlogisch.
Herr Kollege, ich weiß, dass es eine geringe zweistellige Zahl ist. Aber ich kann die Frage nicht konkret beantworten, ob daraus Pädagogische As sistenten wiedergewonnen wurden oder ob das anderweitig verwendet wurde. Insofern müsste ich Ihnen das nachliefern.
Wir gehen im Moment vom Angebot des Pädagogischen Assistenten nur bei den Schulen aus, die schon einen haben. Wenn Sie die bisherige
Verteilung, die wir nicht zu verantworten haben, als willkür lich betrachten, dann mag das so sein.
Wir schaffen mit dieser veränderten Form der Anstellung, die ja überhaupt zum ersten Mal sicherstellt, dass es unbefristete Verträge und auch ein der Tätigkeit entsprechendes Gehalt gibt, die Möglichkeit, den Pädagogischen Assistenten an die ser Schule weiter zu erhalten.
Wir sind aber aus Gründen des Gesamthaushalts gezwungen, es ein Stück weit in das Belieben der Schulen zu stellen, ob sie das zugunsten der Fortsetzung des Pädagogischen Assis tenten oder einer entsprechenden Teilzeitlehrkraft weiterfüh ren möchten für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis des Päd agogischen Assistenten aus welchem Grund auch immer ge löst wird.
Derzeit wird eine breite Diskussion darüber geführt, wie man die Grundschulen insgesamt stabiler und besser ausstattet, so dass ich davon ausgehe, dass es den einzelnen Grundschulen durchaus möglich ist, sich für einen Pädagogischen Assisten ten oder aber für eine Lehrkraft zu entscheiden, um einen Er gänzungsbereich zu stärken. Es ist also nicht nur der Not ei ner Situation geschuldet, dass man sich nur für das eine oder für das andere entscheiden kann.
Das sind zwei Entwicklungen, die sich zunächst einmal ein Stück weit parallelisieren müssen. Daher mag es bislang auch andere Gründe geben, dass sich eine Schule so oder so ent scheidet. Das mag ich nicht generell ausschließen.
Ich bitte aber zu berücksichtigen, dass man über Jahre hinweg die Situation hatte, dass es immer wieder befristete Stellen mit einer völlig unzureichenden Entlohnung gab. Hinzu kam, dass Kräfte meist in unterhälftiger Teilzeit beschäftigt wurden und auch noch deshalb schlechter bezahlt wurden, weil die Som merferien auf die Jahresarbeitszeit umgerechnet wurden.
Insofern ist das, was die Landesregierung jetzt anbietet, für diese Damen und Herren ein großer Segen; denn sie werden nach drei Jahren befristeter Beschäftigung in unwürdigen Ver hältnissen zumindest mit dem Angebot belohnt, eine unbefris tete Beschäftigung mit einer deutlich höheren Gehaltsgruppe zu erlangen.
Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen! Die Schulen in freier Trägerschaft sind durch das Grundgesetz geschützt, und es besteht der An spruch, dass das Existenzminimum der freien Schulen durch staatliche Zuschüsse gewährleistet wird. Verbunden mit die ser Aussage ist das sogenannte Sonderungsverbot, wonach am Ende eben kein zu hohes Schulgeld erhoben werden sollte,
um allen Schülerinnen und Schülern theoretisch den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft zu ermöglichen.
Schauen Sie sich doch einmal an, wie in anderen Bundeslän dern damit umgegangen wird. Das Beispiel Brandenburg ist
erwähnt worden. Zum Teil haben auch massive Streichungen stattgefunden. Interessanterweise hat das nicht sofort zu Ver fassungsbeschwerden und anderen Reaktionen geführt. Das heißt, der Begriff „Existenzminimum“ ist durchaus ausle gungsfähig.
Das Land Baden-Württemberg hat sich schon zu früheren Zei ten für einen anderen Weg entschieden. Wir feilschen nicht herum, wie das Existenzminimum zu definieren sei, sondern hier hat sich damals fraktionsübergreifend das Bruttokosten modell als Bezugsgröße durchgesetzt.
Nach einer Zusammenstellung – auch als Ergebnis einer ge meinsamen Arbeitsgruppe, an der damals allerdings die Op position nicht teilnehmen durfte –
hat man festgestellt, was in diesem Bruttokostenmodell drin ist und wie damit verfahren wird.
Hier, lieber Herr Wald und lieber Herr Dr. Kern, ist es eben so, dass bei der damaligen Personalkostenbemessung im Rah men dieses Bruttokostenmodells auch 30 % der Personalaus gaben für einen möglichen Lehrer oder eine mögliche Lehre rin als vorgesehener Versorgungszuschlag mit in die Gesamt kostenbetrachtung aufgenommen wurden. Am Ende wird das dann auf die Schüler heruntergerechnet. Wir haben ein Brut tokostenmodell, das sich an einzelnen Schülern orientiert. Da rin sind dann 18 % Vorsorgeaufwendungen abgebildet.
Damals gab es einen Ministerratsbeschluss – Frau Aras hat es erwähnt – zum Thema „Einführung des Bruttokostenmodells“, und darin ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es durch das Bruttokostenmodell am Ende aber nicht zu einer Doppelbezuschussung kommen darf.
Deshalb ist es selbstverständlich, dass wir zu dem Zeitpunkt, zu dem wir unsere politische Zusage, einen Kostendeckungs grad von 80 % nach dem Bruttokostenmodell endlich zu er reichen, eingelöst haben – um damit endlich auch dem Vor wurf entgehen zu können, wir hätten etwas zugesagt, es aber schließlich nicht umgesetzt –, dann auch noch einmal gemein sam darüber diskutieren müssen, wie hier eine Doppelbezu schussung vermieden werden kann.
Ich kann natürlich den Spieß auch umdrehen und sagen: Die jenigen, die jetzt durch die angekündigten Veränderungen in Not geraten, haben offensichtlich aus den Vorsorgeabgaben, die sie von uns bekommen haben und mit bezuschusst haben, die sie aber gar nicht gebraucht haben – denn die Lehrerinnen und Lehrer wurden ja am Ende in ihrem Ruhestand komplett vom Staat übernommen –,
eine Querfinanzierung bekommen, um dann möglicherweise das Schulgeld weitgehend zu reduzieren oder irgendwelche anderen Investitionen zu tätigen oder auch andere Dinge zu tun, die alle sicher in Ordnung sind. Aber diese Mittel brauch ten sie eben nicht für eine Vorsorgeaufwendung.
Ich lasse die Zwischen frage gleich zu; ich möchte erst den Satz zu Ende bringen.
Aus dieser Betrachtung heraus uns negativ vorzuwerfen, dass wir eine Doppelbezuschussung vermeiden wollen – auch auf der Grundlage des damaligen Ministerratsbeschlusses –, und hier strittig darüber zu diskutieren, dass wir uns die Gelder, die wir bei den beurlaubten Lehrerinnen und Lehrern sozusa gen doppelfinanzieren, wieder zurückholen, das ist aus unse rer Sicht nicht angemessen.
Jetzt können wir gern die Zwischenfrage zulassen.
Ich gehöre der Landes regierung an. Die entsprechenden Ministerratsbeschlüsse und die Grundlagen, die dazu geführt haben, habe ich umzuset zen. Ich lese Ihnen jetzt einmal die Kostenpositionen vor, die ins Bruttokostenmodell eingeflossen sind: Personalausgaben
für Lehrkräfte – verbeamtete und angestellte –, Versorgungs zuschlag für verbeamtete Lehrkräfte in Höhe von 30 % der Personalausgaben für verbeamtete Lehrkräfte, Beihilfe für verbeamtete Lehrer, Kosten für Schulverwaltung, Religions unterricht, Kostenanteil für das LBV, für verbeamtete und an gestellte Lehrkräfte, zentrale und regionale Weiterbildung, Landesmedienzentrum, Fürsorgemaßnahmen, außerunterricht liche Veranstaltungen, Jubiläumsgaben, Schul- und Bildungs planreform und, und, und. Die Liste ist noch einmal doppelt so lang.
Nicht eingerechnet worden sind Positionen, die auch immer wieder gefordert werden, wie ein Ganztagsschulbetrieb – da sind wir uns aber einig, dass das erst die Aufnahme ins Schul gesetz voraussetzen würde.
Genau. – Es geht um Lese-/Rechtschreibkurse, Förderange bote für nicht schulreife Kinder, Lehrer außerhalb von öffent lichen Schulen und Grundschulförderklassen
sowie – jetzt muss ich nachschauen – Sanierungskosten für Schulgebäude – wobei wir uns darauf verständigt haben, dass es hierfür ein eigenes Investitionsprogramm gibt – und Schul sozialarbeiter. Sie haben immer großen Wert darauf gelegt, dass dies keine Bediensteten der Schule, sondern Bedienste te der Jugendhilfe sind. Daher macht das in diesem Zusam menhang auch keinen Sinn.
Wenn ich das gegenüberstelle, komme ich nicht zu dem Er gebnis,
dass wir wegen der Dinge, die wir alle nicht eingerechnet ha ben und die zum Teil auch erst durch schulgesetzliche Rege lungen einrechenbar sind, zu einem echten Kompromiss ge kommen sind, sodass ich im Gegenzug diese Doppelfinanzie rung akzeptieren könnte.
Im Übrigen haben wir jetzt nichts festgelegt, sondern wir ha ben gesagt: Wir müssen uns im Rahmen eines neuen Kom promisses darüber unterhalten, diese Doppelfinanzierung für den Fall ausschließen, dass wir endlich die 80 % erreichen. Das halte ich für ein faires Angebot. Das werden wir gemein sam erörtern.
An dieser Stelle ist überhaupt nicht vorgesehen, irgendwelche freien Schulen in ihrer Existenz zu gefährden. Über ihren po sitiven Wert ist hier schon vieles gesagt worden. Sicherlich ist auch nicht vorgesehen, jetzt Tausende von beurlaubten Lehr kräften wieder zurück in den Staatsdienst zu holen. Wir müs sen einen fairen Kompromiss finden.
Das ist dann ein neuer Kompromiss – das gestehe ich Ihnen zu –, um den alten Kompromiss abzulösen. Aber ich sage Ih nen eines: Auch Sie wären, wenn Sie auf die 80 % gekommen
wären, im Rahmen der damaligen Beschlusslage genauso ge fordert gewesen, diese Doppelfinanzierung neu aufzurollen und darüber zu diskutieren. Insofern tun wir nichts anderes als das, was auch Sie hätten tun müssen. Wir können es nur tun, weil wir nämlich endlich die 80 % sicherstellen. Das ha ben Sie in den vergangenen fünf Jahren überhaupt nicht er reicht.
Jetzt formulieren Sie den Vorwurf, wir hätten mit den freien Schulen vorher über dieses Stufenmodell verhandeln müssen. Wir haben einen anderen Weg gewählt und haben erst einmal die ersten Stufen gemeinsam festgelegt, ohne hier in eine Ver handlung zu gehen. Was hätte die Verhandlung denn gebracht? Wir hatten im Rahmen der Haushaltsberatung keinen größe ren Spielraum. Wir hätten nicht erwarten können, dass man sich dann gemeinsam darauf verständigt, den Spielraum nicht zu nutzen.
Insofern haben wir zum Haushaltsjahr 2012 – auch entspre chend der Beschlusslage, die zitiert worden ist – weitere 7,5 Millionen € draufgelegt und kommen damit auf eine Abde ckung von 71,5 %. Wir werden ab dem Schuljahr 2013/2014 noch einmal 13 Millionen € drauflegen und kommen auf 75,4 %. Alles Weitere wird dann ein Stück weit davon abhän gen, wie man dann mit diesen Verhandlungen weitermacht.
In der Finanzplanung ist aber vorgesehen, dass zum Schuljahr 2015/2016 die aus unserer Sicht im Moment auszurechnen den 80 % wirklich erreicht werden. Das ist verbunden mit der Diskussion über die Doppelbezuschussung bei der Altersvor sorge, das ist verbunden mit einer gemeinsamen Vereinbarung zum Thema „Bezahlung der Lehrkräfte“, mit Transparenz in Bezug auf Qualität und vor allem mit einer konkreteren Be schreibung, was das Einhalten des Sonderungsverbots im Hin blick auf die Höhe des Schulgelds eigentlich bedeutet.