Kollege Ulrich Müller hat dies deutlich und richtig ausgeführt und auch auf den Strukturwandel im Bodenseeraum hinge wiesen, wo die Kuhhaltung und die Milchwirtschaft aufgege ben werden – das geschieht nicht aus Lust und Tollerei, son dern weil es notwendig ist und die Bewirtschaftung auf den Obstbau umgestellt werden soll – und dies dann nicht mehr umgesetzt werden kann. Das müssen wir uns in der Praxis auch einmal genau anschauen.
Ich kenne Gottfried Härle, einen Brauer aus Leutkirch, gut – er ist ein Grüner, ist engagiert –: Woher nimmt er den Hop fen, wenn wir zusätzlichen Tettnanger Hopfen nicht mehr an bieten können?
Holt er den dann aus Übersee, meine Damen und Herren? Ist das eine gute CO2-Bilanz? Das muss ich schon deutlich fra gen.
Das Gleiche können wir dann bei der Braugerste und bei an deren Dingen sagen, bei denen dann keine Flexibilität mehr da ist.
Dieses Gesetz zementiert einen Status quo; es nimmt den Bau ern, vor allem den kleinen Bauern, Flexibilität bei ihrer Wirt schaftsweise und bringt sie – das ist übrigens interessant – in eine zusätzliche Flächenklemme. Das müssen Sie auch ein mal sehen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf eben falls ab.
Im Übrigen: Eingriffe in Grünland geschehen auch – Kollege Rombach hat das ganz richtig gesagt – durch bauliche und an
dere Maßnahmen. Hier müssten wir durch intelligente Öko kontoregelungen – z. B. beim Grünland im Schwarzwald, an den Tauberhängen und anderswo in unserem Land – das Grün land schützen.
Kollege Locherer, Sie haben ge sagt, dass wir z. B. beim Eiweißpflanzenanbau zusätzliche Ackerflächen brauchten. 60 % aller landwirtschaftlichen Flä chen sind Ackerflächen. Von den übrigen 40 % sind 50 % als Wasserschutzgebiete nicht umbrechbar. Die nächsten 26 % sind aufgrund von MEKA-Verträgen nicht umbrechbar. Das heißt, wir haben überhaupt nur noch einen winzigen Rest an Grünland, das umbrechbar ist.
Wir wissen doch, dass wir das nicht umbrechen können. Das brauchen wir doch als Grünland. Wir haben 60 % der land wirtschaftlichen Fläche als Ackerflächen für Energiepflanzen. Wieso sagen Sie, wir brauchten die restliche Grünlandfläche für Energiepflanzen?
Herr Kollege Winkler, Sie haben nicht genau zugehört. Ich habe in diesem Zusammenhang die Fruchtwechselwirtschaft angesprochen. Ich habe auch die Ver besserung – übrigens auch die Verbesserung der Bodenquali tät insgesamt – durch Ackerflächen angesprochen, die man später wieder in Grünlandflächen umwandelt.
Ich habe auch im Ausschuss klipp und klar gesagt: Wir müs sen beim Grünland auch neue Wege gehen, indem man z. B. auch durch entsprechende Futtertrocknungsmöglichkeiten die Eiweißgewinnung aus heimischen Ressourcen ermöglicht. Im porte hingegen wären der völlig falsche Weg.
Deshalb noch einmal: Blick in die Praxis, Blick in die tägli che harte Arbeit der Landwirte. Wir sollten sie dabei beglei ten und sie nicht dabei stören und sie auch nicht aufhalten.
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aus sprache ist damit beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/854 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 15/323 (geänderte Fassung). Es handelt sich um einen reinen Berichtsantrag; dieser Antrag kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder – Drucksache 15/856
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gehört, die Fraktionen sind übereingekommen, in der ersten Lesung auf eine Aussprache zu verzichten. Deswegen werde auch ich mich kurzfassen.
Ich darf heute hier das Ratifizierungsgesetz zum Staatsvertrag über die elektronische Führungsaufsicht einbringen.
(Zuruf: Lauter! – Der Redner fährt das Rednerpult nach oben. – Abg. Volker Schebesta CDU: Eher hin unter!)
(Heiterkeit – Abg. Volker Schebesta CDU: Wie bei Stuttgart 21, immer hinunter! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das ist wie beim Bahnhof! Das kostet Stimmen! – Unruhe)
Jetzt hören Sie mich. Gut. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Strafgerichte können bei ganz gefährlichen Straftätern seit dem 1. Januar eine GPS-gestützte elektroni sche Aufenthaltsüberwachung anordnen. Es handelt sich um ein Bundesgesetz, das die Strafgerichte anwenden und das die Länder umzusetzen haben. Die Länder haben sich für eine ein vernehmliche Verbundlösung entschieden, die auch besonders kostengünstig ist. Es handelt sich um einen Betriebsverbund,
für den wir einen Staatsvertrag geschlossen haben, den ich be reits im August zusammen mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen unterzeichnet habe. Dieser soll mit dem vorliegen den Gesetzentwurf ratifiziert werden.
Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs ist also nicht der Modellversuch zur elektronischen Fußfessel, den wir in Baden-Württemberg noch laufen haben – den kennen Sie; da rüber haben wir hier schon diskutiert – und der sich auf die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen bezieht. Dieser Mo dellversuch wird noch evaluiert, und wir werden im nächsten Jahr hier über das Ergebnis berichten und dann entscheiden, ob das fortgeführt wird.
Im Unterschied hierzu soll mit dem Staatsvertrag eine neue bundesgesetzliche Regelung umgesetzt werden, die vor allem dem Schutz der Bevölkerung vor besonders gefährlichen Straftätern – also gewalttätigen Straftätern und Sexualstraftä tern – dient, wenn diese trotz erheblicher Rückfallgefahr aus der Strafhaft, der Sicherungsverwahrung oder einem psychi atrischen Krankenhaus entlassen werden müssen. Es handelt sich also um Straftäter, die enorme Straftaten begangen haben – auch Tötungsdelikte –, deren Haftzeit oder Sicherungsver wahrung aber abgelaufen ist. Die elektronische Aufenthalts überwachung gibt uns nunmehr die Möglichkeit, den Aufent haltsort dieser gefährlichen Täter festzustellen.
Vielen Dank. – Damit eröffnet sich die Möglichkeit, auf Verstöße, also auf das Ver lassen des erlaubten Aufenthaltsraums oder auf das Eindrin gen in einen gesperrten Raum sofort zu reagieren und Alarm auszulösen. Das ist insbesondere etwa bei Sexualstraftätern wichtig, wenn sie sich einem Kindergarten oder einer ähnli chen Einrichtung nähern. Dann wird unverzüglich Alarm aus gelöst und die zuständige Landespolizei informiert.
Wir haben uns gemeinsam mit anderen Bundesländern dazu entschlossen, in Hessen eine Verbundlösung zur Überwachung zu installieren und zu betreiben. Das ist die Gemeinsame Überwachungsstelle. Weil auch Daten über die Straftäter ab gegeben werden, bedarf es eines entsprechenden Staatsver trags, den alle Länder bis auf Berlin und Brandenburg – die aber signalisiert haben, dass sie sich dem Vorhaben noch an schließen – bereits unterzeichnet haben.
Ich schlage vor, Einzelheiten im Ausschuss zu erörtern, und möchte an dieser Stelle nur noch darauf hinweisen, dass die se Gesetzesinitiative auf eine Initiative von Ihnen, Herr Pro