Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 2. Sitzung des 15. Landtags von Ba den-Württemberg.
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kol legen, ich begrüße Sie alle sehr herzlich zu unserer heutigen Plenarsitzung.
Mein besonderer Gruß gilt den Mitgliedern des Deutschen Bundestags sowie den ehemaligen Landtagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern mit Herrn Ministerpräsident a. D. Teu fel und seiner Gattin an der Spitze.
Ich begrüße die Vertreter der Kirchen und Religionsgemein schaften, Herrn Landesbischof July und Herrn Landesbischof Fischer, ebenso wie die Vorsitzenden der Israelitischen Reli gionsgemeinschaft Baden und der Israelitischen Religionsge meinschaft Württembergs, Herrn Fuhl und Frau Traub, sowie Herrn Landesrabbiner Wurmser.
Mein Gruß gilt schließlich den Vertretern der kommunalen Landesverbände, der Gewerkschaften, von Institutionen und Behörden sowie den zahlreich anwesenden Vertretern der Me dien.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 46 Abs. 1 der Verfas sung des Landes Baden-Württemberg wird der Ministerprä sident des Landes vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mit glieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Kenntnis von einem – so dies alles zu trifft – unerträglichen Vorgang erhalten: dem Ablichten eines Stimmzettels. Ich werde den Sachverhalt und mögliche Rechts folgen überprüfen und heute in der Präsidiumssitzung anspre chen.
Ich will eindringlich vor solchen Handlungen warnen, weil die Gefahr einer Ungültigkeit der Wahl ins Haus steht. Wir al le sollten wissen, dass der Grundsatz der geheimen Wahl ein
Verfassungsgrundsatz ist. Das Wahlgeheimnis ist kein ver zichtbares Recht des Wählers, sondern ein unabdingbarer Be standteil der verfassungsmäßigen Ordnung.
Der Wähler kann also auf die Geheimheit der Stimmabgabe nicht verzichten. Er ist verpflichtet, bei der Abstimmung die zu deren Schutz bestimmten Wahlrechte und Vorschriften zu beachten. Schutzrichtung des Wahlgrundsatzes ist neben der Gewährleistung der uneingeschränkten Wahlfreiheit nämlich auch, dass andere Wähler durch offene Wahlen Einzelner nicht ebenfalls zu einer Offenlegung ihrer Wahlentscheidung ge drängt werden dürfen. Darauf will ich in aller Ernsthaftigkeit hinweisen und bitte Sie eindringlich um Beachtung.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aus sprache in geheimer Abstimmung gewählt. Wählbar ist, wer zum Abgeordneten gewählt werden kann und das 35. Lebens jahr vollendet hat.
Der 15. Landtag hat 138 Mitglieder, sodass die Mehrheit im Sinne dieser Verfassungsbestimmung in Verbindung mit Ar tikel 92 der Verfassung 70 Stimmen ausmacht.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen der Fraktion GRÜNE und im Namen der Fraktion der SPD schlage ich Herrn Abg. Winfried Kretschmann zur Wahl als Ministerpräsident von Baden-Würt temberg vor.
Wir treten demnach in die Wahlhandlung ein. Als Wahlkom mission berufe ich die Damen und Herren Abg. Dr. Bullinger, Heberer, Lindlohr, Locherer und Lusche.
Wie schon erwähnt, bestimmt die Landesverfassung, dass der Ministerpräsident in geheimer Abstimmung gewählt wird. Ich darf Sie daher bitten, wie bei den gestrigen Wahlgängen die
drei Telefonzellen auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Plenarsaals als Wahlkabinen zu nutzen. Begeben Sie sich bitte nach Aufruf Ihres Namens zu der Wahlkabine. Sie erhal ten dort den amtlichen Stimmzettel und den Wahlumschlag. Auch diesmal gilt wieder die Bitte, den Wahlumschlag nicht zuzukleben.
Füllen Sie bitte den Stimmzettel in einer der Wahlkabinen aus, indem Sie den Namen desjenigen, den Sie zum Ministerprä sidenten wählen wollen, auf den Stimmzettel schreiben.
Sie sind an den Wahlvorschlag, der gemacht wurde, nicht ge bunden. Der Stimmzettel darf allerdings nur e i n e n Na men enthalten. Wenn Sie mit „Enthaltung“ stimmen wollen, schreiben Sie „Enthaltung“, wenn Sie den Vorschlag ableh nen wollen, füllen Sie den Stimmzettel mit „Nein“ aus.
Werfen Sie den ausgefüllten Stimmzettel im Wahlumschlag in die hier am Rednerpult bereitstehende Wahlurne.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte, die Stimmen auszu zählen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der Wahl des Ministerpräsiden ten liegt nunmehr vor.
(Jubelrufe von den Grünen und der SPD – Die Abge ordneten der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD spenden stehend anhaltenden lebhaften Beifall. – Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE nimmt Glückwünsche entgegen. – Glocke des Präsidenten)
Mit Nein haben 65 Abgeordnete gestimmt. Keine Abgeordnete bzw. kein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Auf andere Namen entfiel keine Stimme. Kein Stimmzettel war ungültig.