Protokoll der Sitzung vom 07.12.2011

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg hat auf die Bedeutung der Schulsozialarbeit für die Teilhabe chancen von Kindern und Jugendlichen hingewiesen. Sie for dert eine aktive Rolle des Landes und hat sich bereit erklärt,

neue Angebote zu entwickeln und die Umsetzung zu beglei ten. Dies gilt es aufzugreifen.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Anpassungen der Aufsichts- und Prüfungsregelungen, auf die ich hier nicht wei ter eingehe.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist für das Land Baden-Würt temberg kostenneutral. Für die Stadt- und Landkreise ergeben sich erhebliche finanzielle Entlastungen. Die Stellungnahme der Verbände trägt daher eine überaus wohlmeinende Hand schrift, die auch die FDP/DVP-Landtagsfraktion teilt. Unse re Fraktion wird dem Gesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Für die Regierung spricht Frau Mi nisterin Altpeter.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, hat der Bund das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 durch ei ne Neubemessung der Regelleistungen im SGB II und im SGB XII umgesetzt. Für Kinder und Jugendliche, die im SGBLeistungsbezug stehen, wurden Leistungen zu Bildung und Teilhabe eingeführt. Diese Leistungen wurden im Vermitt lungsverfahren auch auf Familien mit geringem Einkommen, nämlich auf Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld, aus gedehnt. Rechtliche Grundlage hierfür bildet das Bundeskin dergeldgesetz.

Ebenfalls im Vermittlungsverfahren ging die Zuständigkeit für die Ausführung des Bildungs- und Teilhabepakets im SGB-II-Bereich von der Bundesagentur für Arbeit auf die Kommunen über. Die Kommunen haben sich diese Aufgaben übertragung ausdrücklich gewünscht. Ich denke, das war ei ne gute und richtige Entscheidung. Denn die Kommunen ken nen die Strukturen vor Ort am besten. Sie wissen, welche Schule ein warmes Mittagessen anbietet und welcher Verein sich besonders in der Jugendarbeit engagiert.

Die Bestimmung der zuständigen Stellen für die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Familien mit geringem Einkom men ist dagegen Angelegenheit der Länder. Unser Gesetzent wurf, über den wir heute abstimmen, überträgt diese Aufga ben auf die Kommunen. Damit stellen wir sicher, dass die Zu ständigkeit für die Leistungen für alle Anspruchsberechtigten, also SGB-II-Berechtigte und Kinderzuschlags- und Wohn geldberechtigte, jeweils bei den Kreisen liegt. Ich denke, das ist im Interesse einer bürgerfreundlichen Umsetzung auch ge boten.

Mit diesem Gesetzentwurf ermöglichen wir den Kreisen au ßerdem, die Aufgaben, z. B. die Wohngeldstellen, auf kreis angehörige Gemeinden zu delegieren. Auch das trägt zu einer bürgernahen Verwaltung bei.

Dankenswerterweise führen die Gemeinden die Aufgabe be reits im Vorgriff auf die landesrechtliche Regelung durch. Im Anhörungsverfahren haben die kommunalen Landesverbän

de die Zuständigkeitsübertragung und die Delegationsmög lichkeit ausdrücklich begrüßt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die Leistun gen des Bildungs- und Teilhabepakets – lange genug hat es gedauert, bis sich die Bundesregierung dazu entschieden hat – werden die Kommunen entlastet. Wir alle wissen, dass die Kommunen in den letzten Jahren erhebliche Freiwilligkeits leistungen eingesetzt haben, z. B. um auch Schülerinnen und Schülern aus Familien mit geringem Einkommen ein gemein sames Schulessen zu ermöglichen. Deshalb ist es gut, dass der Bund nun endlich – erst seit Anfang 2011 – zu seiner Finan zierungsverantwortung seht.

Die zusätzlichen Bundesmittel geben wir in voller Höhe an die Kommunen weiter. Ab dem Jahr 2013 wird die Bundes beteiligung auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen des Vorjahres überprüft. Auch für diese Überprüfung ändern wir das Landesrecht. Die Kommunen werden verpflichtet, ihre monatlichen Nettoist ausgaben dem Sozialministerium zu melden, damit eine Re vision auf gesicherter Datenbasis erfolgen kann. Der Bund hat aber einen Kostenausgleich geschaffen, der eine angemesse ne Finanzausstattung der Kommunen sicherstellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf sagen, dass die baden-württembergischen Kommunen in den kommenden Jahren – bereits ab dem nächsten Jahr – mit über 100 Millio nen € aus Bundesmitteln entlastet werden bzw. zusätzliche Mittel erhalten werden. Die landesrechtlichen Regelungen zur Verteilung und Weiterleitung der Bundesmittel an die Kom munen passen wir mit diesem Gesetz dem geänderten Bun desrecht an.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Er bietet ärmeren Familien eine Möglichkeit, Leistungen für Kin der ohne allzu großen bürokratischen Aufwand in Anspruch zu nehmen.

Natürlich könnte man manches an mancher Stelle noch bes ser regeln, aber das ist nicht in unserer Hoheit, sondern in der Hoheit des Bundes. Daher bitte ich Sie, dem Votum des Sozi alausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf zuzustim men.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Meine Damen und Herren, mir lie gen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/689. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/881. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren empfiehlt Ih nen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten

Buches Sozialgesetzbuch

Wer Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölf

ten Buches Sozialgesetzbuch

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 7. Dezember 2011 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen damit zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Mittagspause ein treten, darf ich Sie noch auf die Ausstellung „by heart – Dein Herz entscheidet“ des Sozialministeriums aufmerksam ma chen.

Die Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frau en und Senioren und ich werden diese Ausstellung im An schluss hier im Haus eröffnen und damit für Organspenden sensibilisieren sowie zur Organspende aufrufen. Ich lade Sie ganz herzlich zu dieser Ausstellungseröffnung und dem an schließenden Empfang ein.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Sie dauert bis 13:30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:35 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:30 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung des Landtags von Ba den-Württemberg wird fortgesetzt. Ich freue mich, dass die Kolleginnen und Kollegen so zahlreich erschienen sind, und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Regierungsbefragung

Von den zentralen Themen der letzten Kabinettssitzung wird Frau Ministerin Altpeter eine einleitende Erklärung für die Landesregierung zu dem Thema „Faire und sichere Arbeits bedingungen durch einen flächendeckenden gesetzlichen Min destlohn (Bundesratsinitiative)“ abgeben.