Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

Zu guter Letzt möchte ich die Landesregierung noch davor warnen, nicht einmal mehr das Kind mit dem Bade auszu schütten. Der Expertenrat empfiehlt aus unserer Sicht zu Recht

die Abschaffung der Sonderschulpflicht. Dies sollten Sie je doch nicht mit einer Aufforderung zur Abschaffung der Son derschulen verwechseln.

Unsere Fraktion hat im Zuge der Inklusionsdebatte ein Schrei ben von Elternvertretungen von 33 Schulen für Sprachbehin derte – das entspricht drei Viertel aller Schulen dieser Schul art – erreicht. Unterschrieben wurde es von insgesamt 5 262 Eltern. Dieses Schreiben bestärkt uns Liberale in unserer Hal tung, dass die Sonderschulen vor dem Hintergrund zusätzli cher Bemühungen um mehr Angebote zum gemeinsamen Un terricht von Kindern mit und ohne Behinderungen nicht ab geschafft werden dürfen.

Durch die Erfahrung bei der Förderung von Kindern und Ju gendlichen mit Behinderungen haben sich die Sonderschulen mit den dort unterrichtenden Lehrkräften zu sonderpädagogi schen Kompetenzzentren entwickelt. Also müssen die Son derschulen nach unserer Auffassung nicht nur erhalten blei ben, sondern auch zu sonderpädagogischen Kompetenz-, Bil dungs- und Beratungszentren ausgebaut werden.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Auch an dieser Stelle täte ein klares Bekenntnis der Landes regierung zum Erhalt der Sonderschulen not. Immerhin haben seinerzeit die Grünen die Forderung erhoben, die Sonderschu len weitgehend aufzulösen und einfach in die allgemeinen Schulen zu integrieren.

Ich komme zum Schluss: Die Landesregierung vermittelt den Eindruck, mit der Gemeinschaftsschule würden sich alle Pro bleme der Inklusion von selbst lösen. Vor solch einer nachläs sigen und letztlich vernachlässigenden Haltung kann ich nur warnen. Eine Abschaffung der Sonderschulen würde die Chan ce erheblich mindern, für jedes Kind mit Behinderungen den Ort der bestmöglichen sonderpädagogischen Förderung zu fin den.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr gut!)

Wahlmöglichkeiten schaffen Chancen. Lassen Sie diese Frei heit zu; denn es geht darum, nicht nur mehr Teilhabe für Kin der mit Behinderungen in der Bildung zu schaffen, sondern vor allem auch mehr Teilhabe durch Bildung zu schaffen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Mentrup das Wort.

Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen! Die die Landesregierung tragenden Fraktionen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Arti kel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent umgesetzt werden soll. Die Lan desregierung beabsichtigt deshalb, mit einer Schulgesetzän derung Rechtsklarheit für die betroffenen Eltern, aber auch für alle Einrichtungen zu schaffen.

Wichtig ist es mir an dieser Stelle, noch einmal zu unterstrei chen, dass sich diese UN-Konvention auf alle Bildungsein richtungen bezieht und damit ein gesamtgesellschaftlicher

Auftrag ist. Wir sollten uns daher hüten, dies immer nur für den Bereich der Schule ausgiebig zu diskutieren und manchen anderen Bereichen das Gefühl zu geben, sie hätten mit dieser Umsetzung nichts zu tun.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Das Ziel inklusiver Beschulung ist insgesamt unbestritten. Es geht um die volle und wirksame Teilhabe sowie um das glei che Recht auf Bildung von Menschen mit Behinderung. Ich möchte ergänzen, dass es auch um die Erfahrung der vollen Teilhabe und Chancengleichheit für Menschen ohne Behin derung geht. Es ist ein gesellschaftlicher Prozess, den beide Seiten gemeinsam erfahren und erleben sollen. Es geht nicht nur darum, den „Menschen mit Behinderung“ eine Teilhabe am Leben der „Menschen ohne Behinderung“ zu ermöglichen. Die anderen Menschen haben in gewisser Weise genauso ei ne „Behinderung“, da sie nicht am Leben der „Behinderten“ teilnehmen. Auch das sollte an dieser Stelle noch einmal aus drücklich unterstrichen werden.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

In den verschiedenen deutschen Bundesländern sind unter schiedliche Wege eingeschlagen worden. Es wäre eine abend füllende Diskussion, die einzelnen Vor- und Nachteile sowie Erfahrungen aufzuzeigen. Ich denke, wir sollten uns an ande ren Bundesländern orientieren, wir sollten aber auch unseren eigenen, den baden-württembergischen Weg finden.

Dieser sieht vor, dass aus der Praxis heraus und gemeinsam mit den Beteiligten eine neue Struktur für die Beschulung be hinderter Kinder entwickelt und eine entsprechende Schulge setzänderung realisiert wird. Derzeit erprobt das Land BadenWürttemberg schwerpunktmäßig in fünf sogenannten Erpro bungsregionen, wie behinderte Kinder optimal gefördert wer den können. Aber auch außerhalb dieser Regionen gibt es sehr viele tolle Projekte. Auch dort setzen natürlich Eltern ihre Wahlfreiheit um und versuchen, mit Bildungswegekonferen zen Möglichkeiten der Inklusion vor Ort zu erproben und zu entwickeln.

Das Kultusministerium hat den Akteuren in den Schwerpunkt regionen zugesagt, dass die Erprobungsphase auf der Grund lage der bisherigen Vorgaben weitergeführt wird, die Erkennt nisse und Erfahrungen differenziert ausgewertet werden und die Ergebnisse dieser Analysen in die Schulgesetzänderung einfließen sollen.

Bereits heute ist festzustellen, dass die Fortsetzung dieses Pro gramms der Schwerpunktregionen zusätzliche Ressourcen und eine erste Auswertung der möglichen Instrumente gruppen bezogener Inklusion erfordert. Das sollten wir im ersten Halb jahr des nächsten Kalenderjahrs angehen, damit diese Punk te bereits zum Beginn des nächsten Schuljahrs greifen kön nen. Hinsichtlich des Personals ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die Regierungsfraktionen zusätzliche sonderpä dagogische Deputate planen werden.

Das Motto „Ressource folgt Kind“ sollte nicht darüber hin wegtäuschen, dass eine Einzelinklusion nicht allein bedeuten darf, dass man ein einzelnes Kind in einer Regelschule inte griert und die hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel nicht mehr der Sonderschule, sondern der Regelschule zuweist. In

klusion bedeutet vielmehr ein verstärktes Zusammenarbeiten der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort, ein Zusammenar beiten der Pädagoginnen und Pädagogen der allgemeinen Schule mit den Pädagoginnen und Pädagogen der Sonderschu le. Nur, wenn das gelingt und zu einer Veränderung der Men talität und der Pädagogik vor Ort führt, ist Inklusion wirklich gelungen.

Deshalb reicht der Grundsatz „Ressource folgt Kind“ nicht, um damit die Struktur vorzugeben. So ist es nicht. Vielmehr brauchen wir eine differenziertere Ausarbeitung möglicher In klusionsinstrumente, die aus unserer Sicht – so steht es auch als Vorgabe im Koalitionsvertrag – zu gruppenbezogenen An geboten und einer gemeinsamen Aufgabe für Sonderpädago gik und allgemeine Schulpädagogik führen sollte.

Langfristig ist ferner angestrebt, dass es in Baden-Württem berg keine Einrichtung mehr geben soll, in der ausschließlich junge Menschen mit Behinderung unterrichtet werden. Viel mehr bedeutet Inklusion auch, dass sich die sonderpädagogi schen Einrichtungen öffnen.

(Vereinzelt Beifall)

Auch hierfür sollen und müssen die Voraussetzungen geschaf fen werden. Für Eltern, die sich für sonderpädagogische Ein richtungen entscheiden – Eltern sollen sich auch weiterhin hierfür entscheiden können –, muss sichergestellt werden, dass ihren Kindern volle Chancengerechtigkeit und die Erfahrung von Inklusion mit nicht behinderten Kindern zuteil wird.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Insofern sei an dieser Stelle eindeutig klargestellt, dass an kei ner Stelle, weder im Koalitionsvertrag noch in den Reihen des Kultusministeriums, derzeit darüber nachgedacht wird, ein zelne Sonderschultypen oder Sonderschulstandorte zu schließen. Es geht vielmehr ausschließlich darum, die Wahlfreiheit der Eltern sicherzustellen, die Gestaltung möglich zu machen, aber auch die sonderpädagogischen Einrichtungen aufzufor dern, sich ihrerseits in einem pädagogisch sinnvollen Rahmen für nicht behinderte Kinder zu öffnen.

Meine Damen und Herren, bis Mitte 2012 sollen die endgül tigen Berichte über die Schulversuche zu inklusiven Bildungs angeboten vorliegen und ausgewertet werden. Ich möchte Ihr offenes, konstruktives Angebot, Frau Dr. Stolz, und auch Ihr Angebot, Herr Dr. Kern, ausdrücklich aufnehmen. Daher möch te ich Ihnen anbieten, dass wir uns schon im März mit den bil dungspolitischen Sprechern der vier Fraktionen zusammen setzen und uns gemeinsam erste Ergebnisse aus den Schwer punktregionen anschauen, um gegebenenfalls kurzfristig über erste Entscheidungen zu sprechen, in welcher Richtung es im Hinblick auf das kommende Schuljahr, aber auch im Hinblick auf die Schulgesetzänderung weitergeht. Ich wünsche mir, dass die sehr gute Atmosphäre und die Angebote zur konst ruktiven Zusammenarbeit aufrechterhalten bleiben und wir ei nen gemeinsamen Weg zugunsten der betroffenen Familien, aber auch der Gesellschaft insgesamt gehen können.

Ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Schulgesetzes soll im Schuljahr 2012/2013 eingebracht werden, und zwar so rechtzeitig, dass das Gesetz mit entsprechender Vorbereitungs zeit zum Schuljahr 2013/2014 in Kraft treten und auch sofort und vom ersten Tag an umgesetzt werden kann. Deshalb ist es nicht nur erforderlich, dass wir uns hier im Haus als Bil

dungspolitiker – aber auch über die Reihen der Bildungspoli tiker hinaus – einig werden, sondern in diesem Zusammen hang stehen auch ausgiebige Verhandlungen mit den kommu nalen Landesverbänden und allen anderen Beteiligten vor Ort an.

Am Ende geht es nämlich auch darum, dass wir die Schnitt stellen zur Eingliederungshilfe, die Schnittstellen zur Jugend hilfe sowie die Überschneidungsbereiche in Bezug auf unse ren Bildungsauftrag gemeinsam so sauber definieren, dass wir am Ende davon überzeugt sein können, dass es nicht wieder für jedes einzelne Kind eine Einzelfallbetrachtung und eine Einzelberechnung geben muss. Wir müssen eine vernünftige Schnittmenge zwischen den grundsätzlichen Leitplanken her stellen. Auch weiterhin müssen wir die Möglichkeit haben, uns über den gesonderten Bedarf eines einzelnen Kindes ge sondert unterhalten zu können.

Das Ganze muss in einen Verwaltungsablauf integriert wer den, der vor allem sicherstellt, dass die Umsetzung der Inklu sion am Ende nicht vom Ergebnis der Verhandlungen der ver schiedenen betroffenen Sozialträger und Stellen abhängt, son dern dass diese Dinge geklärt sind, damit das Kind ganz schnell und unmittelbar zu seinem Anspruch kommen kann.

Wir sind daher insgesamt aufgefordert, über das Thema In klusion und die Entwicklung inklusiver Bildungsangebote ge meinsam zu diskutieren, diese inklusiven Bildungsangebote zu verwirklichen und – sofern sie gewollt sind – auch gemein sam zu tragen und leistbar zu machen. Wir stellen fest, dass es überall noch großer Schritte der Bewusstseinsbildung und der Willensbildung bei allen Beteiligten bedarf. In der Folge ist auch ein geändertes Verwaltungshandeln erforderlich.

Diesen Dreiklang müssen wir weiter gemeinsam umsetzen. Dann werden wir hoffentlich in einem großen Konsens die ses gesellschaftspolitisch und parteiübergreifend richtige und wichtige Thema zu einer guten Lösung führen, die in allen Einrichtungen für Klarheit sorgt und möglichst in allen Berei chen des Bildungssystems Inklusion verwirklicht.

Das ist, wie ich allen Beiträgen entnommen habe, unser ge meinsames Ziel, und dabei wird das Kultusministerium alle Fraktionen im Landtag intensiv unterstützen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen dem zu.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Mi nisteriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – FSC-Zertifizierung von ForstBW umsetzen – Drucksa che 15/530

Hierzu haben wir heute Morgen beschlossen, den Antrag der Fraktion GRÜNE – FSC-Zertifizierung von ForstBW umset

zen –, Drucksache 15/530, ohne Aussprache an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Danke schön.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Mi nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Ba chelor-Studiengang Pflegewissenschaften an der Uni Frei burg und Bachelor-Studiengang Pflege (Verschränkungs modell) an der Katholischen Hochschule Freiburg – Drucksache 15/531

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Be gründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung erteile ich für die Fraktion GRÜ NE Frau Abg. Mielich.