Protokoll der Sitzung vom 08.02.2012

Die Pläne der EU sind deshalb von so großer Bedeutung für das Land, weil man erstmals ohne weitere Ausführungspro zesse in Deutschland eine Verordnung erlassen will, also un mittelbar geltendes Recht setzen will.

Die Europäische Kommission verfolgt das durchaus nachvoll ziehbare Ziel, die Kreditwirtschaft auf ein stabiles Fundament zu stellen, um so die Krisenwahrscheinlichkeit wie auch die Krisenanfälligkeit der einzelnen Kreditinstitute zu reduzieren.

Wir haben keinerlei Subsidiaritätsbedenken, was die Regelun gen hinsichtlich der ermittelten systemrelevanten Finanzins titute angeht. Aus unserer Sicht geht aber die Einbeziehung der kleinen und mittleren Banken viel zu weit. Denn die ak tuell diskutierten Neuregelungen drohen die Rahmenbedin gungen für die Kreditvergabe an den deutschen Mittelstand negativ zu beeinflussen, und dies in einer Phase, in der wir dringend Investitionen und Wachstum brauchen.

Darüber hinaus sind Probleme bei der Kreditvergabe an die Kommunen zu befürchten. Wir legen Wert darauf, dass der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde nur diejenigen Aufga ben zugewiesen werden, die parlamentarisch legitimiert sind. Kompetenzen des europäischen Gesetzgebers dürfen nicht an eine untergeordnete Institution abgegeben werden. Wenn die EBA im Rahmen der Umsetzung von Basel III beispielswei se beauftragt wird, Standards dafür zu entwickeln, nach wel chen Kriterien die nationale Aufsicht zu entscheiden hat, ob ein Institut als Genossenschaft, Sparkasse oder ähnliches In stitut gilt, dann greift sie damit in unzulässiger Weise in die Struktur des deutschen Bankenmarkts ein.

In der EBA-Verordnung ist aber auch ausdrücklich vorgese hen, dass seitens der EBA keine Sachverhalte geregelt wer den dürfen, die strategische oder politische Entscheidungen implizieren. In der vergangenen Woche haben wir anlässlich des Informationsbesuchs des Europaausschusses unsere Ge sprächspartner in Brüssel auf die Besonderheiten deutscher Probleme hingewiesen und zumindest auf Arbeitsebene Ver ständnis für unsere Sondersituation in Europa gefunden.

In Deutschland ist die Meinungsbildung über die Parteigren zen hinweg einheitlich: Wir brauchen eine Ausnahmeregelung für die kleinen Finanzinstitute.

Wir alle in diesem Haus sind uns, glaube ich, einig, dass eine wirksame Beaufsichtigung von Ratingagenturen in der EU die Qualität und Transparenz der Ratingaktivitäten verbessern wird. Dies kommt den Anlegern zugute und dient der Finanz stabilität.

Was die Vorschläge zur Regulierung von Ratingagenturen an geht, bedaure ich, dass die Überlegungen zur Einrichtung ei ner europäischen Ratingagentur nur noch sehr eingeschränkt verfolgt werden. Auch wenn eine europäische Agentur Grie chenland nicht anders beurteilen würde, als die bereits beste henden Institute Griechenland beurteilen, so wäre doch eine gewisse Vielfalt und Kenntnis der europäischen Wirtschafts kultur wünschenswert.

Außerdem muss berücksichtigt werden, dass der Aufbau ei ner solchen Agentur einen gewissen Zeitraum erfordert und sich das Institut erst einen Namen erarbeiten muss. Aber wir sollten in Europa die Abhängigkeit vom privaten Finanzsek tor und von internationalen Ratingagenturen entscheidend re duzieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Basel III unverändert umgesetzt wird, erweist die EU Deutschland und vor allem dem Mittelstand einen Bärendienst.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Wir alle wissen doch, dass die Wirtschaftskraft Deutschlands gerade jetzt in der Eurokrise unserem Mittelstand zu verdan ken ist, einem Mittelstand, um den uns unsere europäischen Nachbarn beneiden, einem Mittelstand, um den uns manch anderes Land beneidet.

Der Mittelstand, wie ihn beispielsweise die Deutsche Bank definiert, beginnt bei Unternehmen mit einem Umsatz von 50 Millionen €. Diese Firmen sind aber bei Weitem nicht so

abhängig von unseren kleinen und mittleren Regionalbanken und Sparkassen.

Basel III ist der Tod für die regionale Bankenlandschaft, wie wir sie kennen und brauchen. Basel III legt die Axt an die vie len kleinen Betriebe, die unser Land zu dem gemacht haben, was es jetzt ist. Die Umsetzung von Basel III, liebe Kollegin nen und Kollegen, ist daher nichts anderes als ein Frontalan griff auf die Quelle unserer Wirtschaftskraft.

Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie diesen Angriff abwehrt und ihre Möglichkeiten – beispielsweise auf Bundes ratsebene – im Sinne unseres Landes voll ausgeschöpft hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lasse zuerst über die Beschlussempfehlung Drucksache – –

(Abg. Volker Schebesta CDU: Die Regierung will noch sprechen!)

Die Regierung möchte auch etwas sagen?

(Heiterkeit)

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem es bereits in der ersten Lesung und auch in den Ausschussberatungen eine große Einigkeit gab, möchte ich dem Parlament namens der Regierung für diese vorbildliche Debatte danken. Es wurde treffend analysiert, es wurde qualitätsvoll argumentiert, und die Regierung wurde gelobt – also alles, was eine gute Debatte im Landtag aus macht.

(Heiterkeit – Vereinzelt Beifall)

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen einen schönen Abend. „Mit dem Zweiten sieht man besser“, und möge der VfB gewinnen!

Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Jetzt liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor.

Ich lasse deshalb über die Beschlussempfehlung Drucksache 15/1148 abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen und Wirtschaft zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig so beschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/1149, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist einstimmig zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 4 ist erledigt.

Erklärung zu Protokoll

Eine pauschale Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen durch Basel III um fast ein Drit tel – von bisher 8 % auf künftig 10,5 % – bei gleichzeitiger Verdreifachung des dafür notwendigen harten Kernkapitals von bisher 2 % auf künftig 7 % wäre für das Kreditgeschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen mehr als abträglich. Eine solche Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen hätte erhebliche Auswirkungen auf die Vergabe von Mittelstands krediten. Nach Berechnungen des Sparkassen- und Genossen schaftsverbands würden sich die Kreditkonditionen für Mit telstandskredite um ca. 40 Basispunkte erhöhen.

Hinzu kommt, dass sich die Vergabevolumina um rund ein Viertel verringern würden. Mit 1 Million € Eigenkapital könn ten künftig nur noch 9,5 anstatt 12,5 Millionen € an Krediten vergeben werden.

Im Rahmen von Basel III sollen die Risikogewichte für Mit telstandskredite erhöht werden. Dies hätte im Vergleich zu Ba sel II eine höhere Eigenkapitalunterlegung für Mittelstands kredite zur Folge und würde ebenfalls die Zinskosten erhöhen bzw. zu Restriktionen führen.

Die dritte Säule des Eigenkapitals bildet das sogenannte Er gänzungskapital. Wie das Kernkapital dient es der Deckung von Verlusten. Basel III sieht hier erhebliche Änderungen vor. Hierzu zählen z. B. langfristige Nachrangverbindlichkeiten, Genussrechtskapital und bestimmte Vorzugsaktien.

Bisher zählen zum Ergänzungskapital auch Vorsorgereserven nach § 340 f HGB. Das sind stille Reserven aus versteuerten Gewinnen, die bei nicht kapitalmarktorientierten Instituten nach den gültigen Bilanzierungsregeln – in Übereinstimmung mit EU-Recht – gebildet werden können.

Die Basel-III-Verordnung erkennt stille Vorsorgereserven da gegen nicht mehr als Ergänzungskapital an, da diese nicht of fengelegt sind. Das ist sehr umstritten, weil Vorsorgereserven als frei verfügbare Risikopuffer, betriebswirtschaftlich be trachtet, die höchste Eigenkapitalqualität aufweisen. Diese Reserven haben bisher gerade bei kleinen und mittleren Ban ken sehr zur Stabilität beigetragen.

Es ist deshalb von erheblicher Bedeutung für die regionalen Banken in Baden-Württemberg, dass die Landesregierung in Brüssel und im Bundesrat darauf hinwirkt, dass die Vorsorge reserven weiterhin als Ergänzungskapital angerechnet wer den. Der Vorschlag, diese stillen Reserven im Anhang der Bi lanz auszuweisen, könnte hier ein gangbarer Weg sein.

Ein weiteres Merkmal von Basel III sind die Liquiditätsreser ven, auch Liquiditätspuffer genannt. Beim kurzfristigen Li quiditätspuffer LCR (Liquidity Coverage Ratio) sollen die Banken über hochliquide Mittel verfügen, um auch „unter Stress“ die innerhalb von 30 Tagen zu erwartenden Zahlungs verpflichtungen erfüllen zu können.

Das Anlagespektrum für die Liquiditätsreserven ist sehr eng definiert: Es besteht zu einem überwiegenden Teil aus Staats anleihen und Zentralbankguthaben. Diese einseitige Bevor zugung ist allerdings nicht sachgerecht. Dagegen werden die gedeckten Schuldverschreibungen (Pfandbriefe und Unter

nehmensschuldverschreibungen) nur unzureichend berück sichtigt. Anleihen von Banken sollen generell nicht als liqui de anerkannt werden.

Vor allem die bestehenden Liquiditätsverbünde der Sparkas sen und Genossenschaftsbanken würden durch die Nichtanerkennung von Geldanlagen innerhalb des Verbunds ge schwächt werden. Diese Liquiditätsverbünde haben gerade in der Finanzkrise ihre Funktionsfähigkeit bewiesen. Insgesamt besteht hier ein erheblicher Nachbesserungsbedarf.

Langfristiger Liquiditätspuffer: Die sogenannte Net Stable Funding Ratio (NSFR) definiert das Liquiditätsprofil langfris tig mit dem Zeithorizont eines ganzen Jahres und fordert für den „unter Stress“ in diesem Zeitraum möglichen Kapitalab fluss eine stabile Refinanzierung. Banken müssen für den in nerhalb eines kompletten Jahres möglichen Abfluss eine lang fristige Refinanzierung mit bestimmten Quoten vorhalten.

Die Regeln sollen zwar erst ab 2018 eingeführt werden, und erst dann wird entschieden, welche Messzahlen gelten wer den. Wegen der gravierenden Bedeutung einer solchen festen Messzahl für den Kapitalmarkt muss man diese Option aber sehr ernst nehmen.

Die geplanten Regelungen lassen nach Auffassung der Ver bände der Sparkassen und Genossenschaftsbanken und füh render Wissenschaftler (z. B. Professor Dr. Burghof, Uni Ho henheim) befürchten, dass die Fristentransformation infrage gestellt wird. Damit wird der Nutzen der Banken für die Volks wirtschaft, nämlich die Umwandlung kurzfristiger Anlagen (z. B. Sparbuch) in langfristige Kredite (z. B. Hypothekendar lehen), gemindert.

Gerade bei den in Deutschland üblichen und für kleine und mittlere Unternehmen ebenso wie für Häuslebauer wichtigen langfristigen Krediten sind wie bei Basel II Vorwirkungen zu erwarten, die sich schon bald negativ auf die Konjunktur aus wirken könnten. Eine Bank müsste z. B. bei einem heute ab zuschließenden Hypothekendarlehen oder Firmenkredit mit zehnjähriger Laufzeit (bis Ende 2021) bereits jetzt die Vorsor ge für eine Deckung durch langfristige Einlagen zumindest andenken. Mit einer Einschränkung und Verteuerung der lang fristigen Kreditvergaben ist zu rechnen.

Eine Kreditklemme ist nicht vollständig auszuschließen. Ge rade Kreditgenossenschaften und Sparkassen finanzieren in den Regionen viele Objekte der Kunden mittels langfristiger Zinsbindung. Die mittel- bzw. langfristige Zinsbindung bie tet Kunden Planungssicherheit. Die Abwälzung des Zinsän derungsrisikos auf den Kunden wirkt sich nicht stabilisierend auf das Finanzsystem aus. Der langfristige Liquiditätspuffer (NSFR-Kennziffer) ist deshalb dringend anzupassen bzw. ganz zu streichen.

Eine weitere Regelung in Basel III ist die Verschuldungsober grenze. Hierbei handelt es sich um eine feste Grenze für das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Geschäftsvolumen. Die gesamten Geschäfte einer Bank sollen das Vielfache des Kern kapitals nicht überschreiten. Die Verschuldungsobergrenze soll erst ab 2016 eingeführt werden.

Bleibt es beim Entwurfsvorschlag von 3 % und bezieht man Kernkapitalquote und Kapitalerhaltungsquote mit ein, liegt die Verschuldungsquote beim 23,53-Fachen des gesamten