Das Ganze sehr kurz. – Herr Prä sident, meine Damen und Herren! In der zweiten Lesung än dert sich ein Teil des Gesetzentwurfs
dadurch, dass wir die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Jugendfischereischeins herausgenommen haben.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Sagen Sie das ein mal den jungen Leuten, die jetzt ihre Prüfung ge macht haben!)
Der zweite Punkt betrifft die Aufnahme der Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes in das Gesetz. Hier geht es um die Zuständigkeit. Dies haben wir ebenfalls beraten. Das ist also nicht neu. Hier wird gegenüber der ers ten Lesung nichts geändert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum fachlichen Teil wurde, glaube ich, alles Richtige vom Kollegen der CDU gesagt, sodass ich mich hier kurzfasse.
Eines ist auch klar: Man muss unseren jungen Menschen mög lichst früh die Möglichkeit geben, sich mit der Natur ausein anderzusetzen. Das gibt es in vielfältiger Art.
Ich darf Ihnen sagen: Ganz entscheidend ist, welche Auf sichtsperson, welcher Erwachsene bei den Kindern und Ju gendlichen, die ans Gewässer gehen, dabei ist. In 44 Jahren – so lange ist es her, dass ich meinen Angelschein, meine Ang lerprüfung gemacht habe – habe ich die Erfahrung gemacht: Es ist nicht entscheidend, ob der Jugendliche oder das Kind sieben, zehn oder 14 Jahre alt ist, sondern entscheidend ist, wer am Wasser dabei ist und was diese Person den Kindern dabei auch beibringen kann,
beispielsweise bezüglich tierschutzrechtlicher, naturschutz rechtlicher Vorschriften, wie man sich verhält und wie man Natur erlebt.
Meine Damen und Herren, ich habe in den 24 Jahren, in de nen ich hier in der Landeshauptstadt politisch unterwegs bin, schon viel erlebt. Aber ein solches Verfahren – das darf ich Ihnen sagen – ist mir bisher noch nicht untergekommen. Das ist einmalig.
Meine Damen und Herren, obwohl der Fasching eigentlich vorbei ist und der 1. April erst noch bevorsteht, haben wir es hier mit einem Gesetzgebungsverfahren zu tun, bei dem deut lich wird, dass man handwerklich nicht schlechter arbeiten kann. Wir haben vor geraumer Zeit die erste Lesung durchge führt. Der Gesetzentwurf hatte zunächst zwei Teile umfasst: Der erste Teil betrifft die Umsetzung von EU-Recht – es ist klar, dem ist nachzukommen – und der zweite Teil die Herab setzung der Altersgrenze für den Erwerb des Jugendfische reischeins. Das zu beschließen wäre aus den genannten Grün den richtig und wünschenswert gewesen.
Meine Damen und Herren, das ursprüngliche Vorhaben wur de in der ersten Lesung entsprechend begründet. Es wäre mei nes Erachtens richtig gewesen, das so beizubehalten und es nicht irgendwann beschließen zu wollen, wenn man einmal, wie Sie, Herr Kollege Pix, das angekündigt haben, eine ande re Reform durchführen will. Es wäre eigentlich richtig gewe sen, das Vorhaben im Zuge der Verabschiedung dieses Gesetz entwurfs umzusetzen. Bei den Ausschussberatungen konnte ich kaum meinen Augen trauen, als ich festgestellt habe, dass man mit der völligen Streichung genau dieses Ansatzes eine Rolle rückwärts gemacht hat.
Meine Damen und Herren, heute steht – das will ich klar und deutlich sagen – der Herr Minister mit abgesägten Hosen vor Ihnen. Denn die eigenen Regierungsfraktionen haben Ihren Gesetzentwurf, Herr Minister, zur Nullnummer erklärt, wo durch sich die Rede, die Sie vor wenigen Wochen hier im Landtag vorgetragen haben, eigentlich als sinnlos erwiesen hat.
Gern – das sage ich auch – hätten wir dieses Anliegen, das fachlich richtig ist, unterstützt. Sie wurden zurückgepfiffen, und zwar von der grünen Fraktion.
Es ist kein angemessener Umgang mit diesem Haus, wenn man erst einen Referentenentwurf macht, diesen im Kabinett beschließt und hier dann als Gesetzentwurf der Regierung ein bringt, aber dann nach der ersten Lesung hurzla, purzla etwas anderes daraus macht, indem man das Wichtigste heraus streicht. Meine Damen und Herren, so kann man mit dem Par lament eigentlich nicht umgehen.
Noch eines, Herr Schmiedel: Noch vor der Wahl hat Ihr Lan desvorsitzender, Herr Dr. Schmid, einen Ehrenpreis für die Bemühungen der SPD-Landtagsfraktion bekommen, das res triktive Fischereigesetz des Landes Baden-Württemberg zu modernisieren und den Anglern den Zugang zum Angeln zu erleichtern. Das hier ist der Ehrenpreis. Ich habe die Urkun de einmal mitgebracht.
Meine Damen und Herren von der SPD, jetzt haben Sie sich als kleinerer Koalitionspartner von den Grünen zurückpfeifen lassen. Sie sollten diese Urkunde daraufhin eigentlich zurück geben.
Meine Damen und Herren, während wir hier vor allem von den Anglern sprechen, ist zwischenzeitlich im sogenannten Omnibusverfahren noch ein weiteres Thema in diesen Gesetz entwurf aufgenommen worden. Dabei ist es ein völlig sach fremder Ansatz, die in Rede stehende Materie auch noch im Wege der Verordnung zu regeln.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Warum haben Sie das während Ihrer langen Regierungszeit nicht geändert? Warum haben Sie dies versäumt?)
Was Sie jetzt lernen müssen, ist die Umsetzung. Da haben Sie recht, Herr Kollege. Ihre eigene Fraktion hat Sie dabei lei der verlassen.
Dieses zusammengeschrumpfte Restgesetz soll jetzt dadurch mit neuem Leben erfüllt werden, dass noch die Regelung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Umbruchverbot mit aufgenommen werden soll. Al lein schon dieses Umbruchverbot ist ein gravierender Fehler. Nach wie vor ist das ein Eingriff ins Eigentum, ein Eingriff in unternehmerische Tätigkeit, und das, was hier gemacht wur de, ist grottenfalsch. Nun soll auch noch die Umsetzungsre gelung mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz mit abge vespert werden.
Wir können diesem Gesetzentwurf in beiden Bereichen, also in Artikel 1 und in Artikel 2, nicht zustimmen und werden ihn also ablehnen. Ich empfehle den Koalitionspartnern, in den Osterferien einmal einen Grundkurs über die Grundregeln des Handwerks parlamentarischer Verfahren zu absolvieren. Sie können hier noch viel dazulernen und können dabei auch ler nen, wie man es nicht macht.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will, bevor ich gleich auf den „Sturm im Wasserglas“ eingehe, kurz sagen, worum sich der Gesetzentwurf in seiner Substanz dreht.
Seit einigen Jahren überprüfen Biologen im Auftrag des Lan des Fischbestände an repräsentativen Gewässerstrecken in Ba den-Württemberg. Damit kommt das Land Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union nach. Bei diesen Unter suchungen werden Fische kurz gefangen, begutachtet und da nach wieder ins Wasser zurückgesetzt. Die dabei ermittelten Daten dienen vor allem der Bewertung der Gewässer nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie dem Monitoring nach der FFH-Richtlinie.
Die Praxis hat gezeigt, dass nicht alle Fischereiberechtigten kooperationsbereit sind. Mit dem Gesetzentwurf sollen nun die notwendigen Anordnungsbefugnisse für die Fischereibe hörden und Duldungspflichten der Fischereiberechtigten ge schaffen werden, sodass wir unseren europäischen Verpflich tungen nachkommen können.
Es ist richtig: Der Gesetzentwurf der Landesregierung hatte eine weitere Regelung vorgesehen. Ich wundere mich, dass in dieser Hinsicht Kritik geübt wird. Es entspricht dem norma len Ablauf im Parlamentarismus, dass eine Landesregierung Gesetzentwürfe einbringt, die Sie als Landtag dann beraten und mit denen Sie umgehen. Genau das ist hier geschehen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, das Mindest alter für das Erlangen des Jugendfischereischeins von zehn Jahren auf sieben Jahre herabzusetzen, um so auch jüngeren Kindern die Möglichkeit zu geben, sich – wenn auch mit er heblichen Einschränkungen bezüglich dessen, was gemacht werden darf – aktiv beim Angeln einzubringen.
Nun ist an dieser Stelle etwas passiert, was im Einklang mit dem steht, was die Gepflogenheiten des Parlamentarismus und die Landesverfassung vorsehen: Das Parlament hat in Anse hung der Vorschläge der Regierung an einem Punkt gesagt, dass dort ein weiterer Diskussionsbedarf besteht.