(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das macht man vorher, bevor es ins Kabinett geht! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD: 15 Jahre lang hatten Sie Zeit, um das zu ändern!)
Die Koalitionsfraktionen haben daraufhin beschlossen, die sem Teil des Gesetzentwurfs nicht zuzustimmen, sondern das Anliegen weiter zu diskutieren. Ich bin nun kein Abgeordne ter mehr, aber es entspricht meinem Verständnis von einem selbstbewussten Parlament, dass es zu solchen Verfahren kommt.
Sie sehen mich hier also nicht mit abgesägten Hosen stehen, sondern ich verstehe mich als Teil eines Diskurses, den wir im Verlauf der weiteren Novellierung des Fischereigesetzes fortsetzen können. Wenn wir irgendwann für die Position, die ich ursprünglich eingebracht hatte, eine Mehrheit haben, ist es gut, und wenn die Mehrheit zu einer anderen Position ge langt, dann steht auch das im Einklang mit der Funktionswei se des Parlamentarismus.
Herr Abg. Bullinger, ich bedanke mich für die zugesagte Un terstützung, weiß dies allerdings von der Größenordnung her richtig einzuschätzen. Es wird nicht reichen, Herr Dr. Bullin ger, dass wir beide hierbei einer Meinung sind.
Wir sprechen heute beim Thema Fischereigesetz über eine kleine Veränderung, die aber notwendig ist, damit wir unse ren europäischen Verpflichtungen nachkommen können. Klar ist auch – damit wird ein weiterer Punkt auf die angekündig te Novelle des Fischereigesetzes vertagt –: Schon im Koaliti onsvertrag steht, dass wir das Fischereigesetz ändern wollen und darin auch stärker auf wildökologische Anforderungen eingehen wollen. Wir werden demnächst gemeinsam darüber diskutieren können. Ich lade alle Fraktionen des Landtags da zu ein. Wir werden auch die betroffenen Verbände anschrei ben, um eine breite Möglichkeit zu geben, Ideen einzuspei sen, Vorschläge zu machen, auch Vorschläge zur Umsetzung der wesentlichen Linien des Koalitionsvertrags zu machen.
Insofern haben wir eine gute Gelegenheit, auf eine ganze Rei he von Fragen einzugehen, die auch Herr Kollege Schmid – das wurde gerade angesprochen – im Landtagswahlkampf the matisiert hat. Es gibt eine Reihe von Fragen, die es noch ab zuwägen gilt. Wir haben die Möglichkeit, gemeinsam ausführ lich zu diskutieren und zum Schluss zu entscheiden.
Jetzt ist das Omnibusgesetz angesprochen worden. Der Ge setzentwurf, der dem Landtag heute vorliegt, soll auch noch eine Regelung im Zusammenhang mit dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz treffen, und zwar eine Detailregelung zur Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammen hang mit dem Grünlandumbruchverbot.
Nach der aktuellen Rechtslage, also nach dem einschlägigen Gesetz, das Sie als Landtag von Baden-Württemberg verab schiedet haben, sind die unteren Landwirtschaftsbehörden für die Kontrolle der Einhaltung des Dauergrünlandumbruchver bots zuständig, und die Zuständigkeit für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten läge – wie bei vielen im einschlägigen Gesetz geregelten Tatbeständen – bei den Gemeinden.
Jetzt haben wir aus der Praxis einen sehr sachdienlichen Hin weis bekommen, wie man das Verfahren unbürokratischer ge stalten kann, wie man verhindern kann, dass zusätzlicher Ver waltungsaufwand, zusätzliche Verwaltungskosten entstehen. Zu Recht wurde der Hinweis gegeben, dass es sachgerecht wäre, die fachliche Zuständigkeit und die Zuständigkeit für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in eine Hand zu le gen.
Deshalb beinhaltet der heutige Gesetzentwurf an dieser Stel le eine Veränderung und den Vorschlag, die Ahndung bei den unteren Landwirtschaftsbehörden zusammenzufassen und da mit eine Verwaltungsvereinfachung und eine Entbürokratisie rung des Verfahrens vorzunehmen.
Wir wollten diese Veränderungen schnell herbeiführen. Es gibt bis jetzt natürlich noch keine Ordnungswidrigkeiten in die sem Zusammenhang, sodass es noch gar keine Rechtspraxis gibt. Deshalb wollten wir diese Veränderung durchführen, be vor sich vor Ort eine Rechtspraxis ergibt und sich dadurch tat sächliche Umstellungen in der Praxis oder Unsicherheiten bei den Beteiligten ergeben würden.
Mit den kommunalen Landesverbänden haben wir gespro chen. Sie akzeptieren diese Veränderungen. Es ist übrigens auch interessant, dass bei den Gemeinden noch gar nicht wahr genommen wurde, dass sie nach der Gesetzesänderung für die Ordnungswidrigkeiten zuständig wären. Man ist dort davon
ausgegangen, dass dies bei der unteren Landwirtschaftsbehör de durchgeführt würde. Insofern nehmen wir hier nicht jeman dem etwas weg, der sich bewusst war, etwas bekommen zu haben. Die Gespräche mit den kommunalen Landesverbän den haben, wie gesagt, gezeigt, dass sie diese Veränderung ak zeptieren.
Auch im gesamten Verfahren zum Grünlandumbruchverbot, bei dem die kommunalen Landesverbände mit ihren Rück meldungen beteiligt waren, hat die Frage der Ansiedlung des Ordnungswidrigkeitenrechts keine Rolle gespielt. Weder in den Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände noch von anderen wurde dies angesprochen, sodass wir glauben, dass es sachgerecht ist, diese entbürokratisierte Lösung heu te einzuführen.
Bei allen Differenzen, die wir zum Thema Grünlandumbruch verbot haben, glaube ich, dass es auch die Opposition für rich tig halten muss, dass wir hier rasch einen Vorschlag aus der Praxis umsetzen, um ein Gesetz unbürokratischer und für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler besser hinzubekommen. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung zu diesen Punkten.
In der Frage der weiteren Vorstellungen zum Fischereigesetz werden wir ausgiebig Gelegenheit haben, weiter zu diskutie ren.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ich möchte einfach noch ein paar Dinge klarstellen, lieber Kollege Dr. Bullinger.
Aus dem Nichtherabsetzen des Mindestalters für den Erwerb des Jugendfischereischeins auf sieben Jahre eine Regierungs krise zu konstruieren ist schon anstrengend.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Karl Zimmermann CDU: Aber im Ausschuss hätten Sie das ablehnen können! – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)
Ich sage es einmal so: Wenn das elementar wäre, dann hät ten Sie es schon in den letzten 20 Jahren machen können. Aber Sie kamen gar nicht auf diese Idee.
Zu Ihrem zweiten Punkt, dass wir mit der Gesetzesänderung noch einen anderen Punkt abhandeln, muss ich sagen: Das ist übliches Handeln. Das ist auch bestätigt worden.
Wenn Sie dagegen sind, dann sind Sie generell gegen die vor genommene Änderung des Landwirtschafts- und Landeskul turgesetzes. Das ist Ihr Recht.
Aber suggerieren Sie nicht, dass unsere Art der Änderung das Problem darstelle und Sie deshalb dagegen seien.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/855. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Druck sache 15/1388.
Ich rufe zunächst die Überschrift des Gesetzentwurfs der Lan desregierung auf. Dazu sieht Ziffer 1 der Beschlussempfeh lung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucher schutz, Drucksache 15/1388, eine Änderung vor.
Wer der Gesetzesüberschrift in der Fassung der Beschluss empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Änderung der Geset zesüberschrift ist mehrheitlich beschlossen.
und dazu Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Drucksache 15/1388. Wer Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfeh lung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen stimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist in der Fassung der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Drucksache 15/1388, sieht in Ziffer 3 eine Änderung des Landwirtschafts- und Landeskul turgesetzes vor. Wer dem neu hinzugekommenen Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Artikel 2 ist damit mehrheitlich zugestimmt.