Ist Ihnen bekannt, dass insbesondere von der Rechtsprechung her an die Qualität einer planerischen Steuerung der Wind kraftnutzung erheblich gesteigerte Anforderungen erhoben werden und dass diese z. B. durch Gutachten und anderes un terlegt werden müssen? Halten Sie vor diesem Hintergrund diese Aussage ernsthaft aufrecht?
Sie müssen mir doch auch zugestehen, dass Sie bei allen Planungsebenen, die es gibt, qualifizierte Aussagen treffen müssen, auch Gutachter einschalten müssen. In jedem Regionalparlament wird auch im Haushaltsplan diese gutachterliche Tätigkeit aufgenom men. Natürlich ist es wichtig, unsererseits auch die Leute zu unterstützen. Sie werden sehen, dass sich die Energieversor ger und andere Gruppen letztendlich auch an der Gutachter tätigkeit beteiligen, wenn es darum geht, diese Möglichkeiten an Stellen zu finden, wegen denen wir die Diskussion letzt endlich weiterführen.
Lassen Sie mich diesen Gedankengang erst noch zu Ende führen. Vielleicht können wir hinterher noch zu Ihrer Frage kommen.
Um noch einmal auf das Landesplanungsgesetz zu kommen: Es ist wichtig, dass wir diese Änderungen vornehmen. Der Prozess im Vorfeld der be absichtigten Änderung des Landesplanungsgesetzes hat mich sehr gefreut. Was die Anhörung betrifft, so habe ich dabei ei nen ganz anderen Eindruck gewonnen als Sie. Die Umwelt verbände haben den Gesetzentwurf der Landesregierung sehr wohlwollend aufgenommen, und auch der NABU hat sich sehr wohlwollend ausgesprochen.
Sie haben gesagt – Sie müssten das eigentlich deutlich mitbe kommen haben –, in Bezug auf weitere Rahmenbedingungen im Kontext des Landesplanungsgesetzes würden Sie der be absichtigten Änderung wohlwollend zustimmen.
Sie haben sicherlich auch gemerkt, dass auch aus RheinlandPfalz eine sehr positive Resonanz zu diesem Gesetzentwurf kam.
Ich bin daher über die ablehnende Haltung sehr erstaunt. Da bei freut es mich natürlich, dass Sie selbst die Initiative ergrif fen haben, eigene Gesetzentwürfe einzubringen. Denn das zeigt mir, dass Sie an der Energiewende interessiert sind. Es wäre aber doch sehr schön, wenn Sie sich unserem Entwurf nun anschließen könnten. Denn das ist der Entwurf, der in die
richtige Richtung geht und der – das möchte ich hier noch ein mal ganz deutlich machen – die Städte, die Kommunen ins gesamt mit ins Boot nimmt. Der Städtetag und auch Vertreter anderer Institutionen haben hier sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, wie wichtig es ist, dass die Städte, die Kommunen insgesamt beteiligt werden.
Wenn Sie sich im Land umschauen würden, würden Sie zu dem merken, dass es ins Bewusstsein rückt, dass die Men schen stärker beteiligt werden sollen. Ich denke, die Bürger beteiligung ist ganz wesentlich. Bezogen auf den vorliegen den Gesetzentwurf heißt das, dass eine Transparenz entsteht, wie wir sie uns wünschen und wie wir sie tatsächlich auch re alisieren möchten.
Da wäre es schön, wenn Sie sich mit uns gemeinsam auf den Weg machen würden. Es wäre andererseits nämlich sehr schlecht, wenn nach außen das Signal für eine Energiewende gegeben würde, Sie jedoch gleich beim ersten Baustein – bei der Novelle des Landesplanungsgesetzes – schon wieder als Bedenkenträger gegen den Ausbau der Windenergie auftreten würden. Das wäre tatsächlich sehr schlecht.
Die Bevölkerung ist bereit, die Energiewende mitzumachen. Wir, das Parlament, sollten uns daher gemeinsam darauf ver ständigen, die Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen. Ich bitte Sie, der Landesregierung das Vertrauen entgegenzu bringen und diesen Weg mitzugehen. Denn das würde für die Bürgerinnen und Bürger im Land das Zeichen setzen: Wir wollen die Energiewende. Die Energiewende ist wichtig. Wir alle wissen, dass der Ausstieg aus der Atomenergie notwen dig ist. Wir brauchen daher andere Formen der Energieerzeu gung. Auch insofern ist es wichtig, hier nun Flagge zu zeigen.
Meine Bitte an Sie lautet: Kommen Sie mit, auch wenn es um den Windenergieerlass der Landesregierung geht,
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein bedeutsamer Tag für die Energiewende in Baden-Württemberg. Nach jah relanger Blockadepolitik durch die ehemalige, schwarz-gelbe Landesregierung geben wir dafür heute den Startschuss,
zugegebenermaßen – auch das gehört zur Ehrlichkeit – mit ei ner eingebauten Verzögerung. Der Grund liegt darin, dass wir die Regionalpläne, die bislang den Ausbau der Windkraft in unserem Land verhindert haben, erst zum 31. Dezember die ses Jahres aufheben werden. Wir halten das für gerechtfertigt, da sowohl die Regionalverbände als auch die Kommunen, die seit September letzten Jahres über den geplanten Weg infor
miert sind, genügend Zeit brauchen, um ihre Planungen vor anzutreiben. Wir meinen, dass die nun gesetzte Frist angemes sen ist.
Für völlig falsch halten wir aber, dass Sie von der Opposition den Ausbau der Windkraft weiterhin verschleppen wollen, an statt ihm mehr Dynamik zu geben. Ich will daher für unsere Fraktion klar sagen: Wir haben kein Verständnis dafür, dass in Ihrem Gesetzentwurf, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die Windkraftbremse, die Sie selbst in diesem Land mit voller Kraft angezogen haben, nicht vor dem Jahreswechsel 2013/2014 gelöst werden soll – ganz ab gesehen von den anderen Problemen, die Ihr Gesetzentwurf noch hat. Ich erkenne darin eigentlich nur die Fortsetzung Ih rer bisherigen innovationsfeindlichen Anti-Windkraft-Politik, für die man Ihnen allenfalls hinsichtlich Ihrer Beharrlichkeit Respekt zollen kann.
Wer solche Gesetzentwürfe einbringt, redet nur von der Ener giewende, um sich auch ein wenig ein Ökoimage zu geben, will sie aber nicht wirklich.
Ich will auch sagen, dass es schon von einem hohen Maß an Doppelmoral zeugt, wenn von Ihrer Seite – ich erinnere mich an Äußerungen von Herrn Hauk – immer wieder kritisiert wird, dass das Landesplanungsgesetz nicht in die Gänge kom me, und wir dann gleichzeitig in Ihren Gesetzentwürfen von solchen Fristen lesen dürfen. Zuerst das Gaspedal bedienen zu wollen und jetzt wieder auf die Bremse zu treten – ich kann Ihnen nur sagen: Das geht nicht gut, da kommt man dann ins Schleudern. Das ist bekanntermaßen auch der Zustand, in dem sich die Energiepolitik der CDU-Landtagsfraktion auch ein Jahr nach Fukushima noch immer bewegt.
(Abg. Andreas Deuschle CDU: Applaus! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Wer hat ein Konzept? Wir haben ein Konzept!)
Ich möchte noch auf vier Punkte eingehen, die Herr Kollege Groh angesprochen hat. Ich muss ehrlich sagen, dass ich schon ziemlich erstaunt war, was da so genannt wurde.
Das eine waren die Untersuchungen der LUBW wegen natur schutzrechtlicher Fragen. Sie sind ja vorzunehmen. Aber wer hat sie denn letzten Endes nicht vorgenommen? Waren wir das, oder waren Sie das?
Ich spreche noch einen anderen Punkt an, das Thema Wind energieerlass. Es würde mich einmal interessieren, wie Sie re agieren würden, wenn dieses Ministerium bzw. die drei betei ligten Ministerien diesen Erlass schon verordnet hätten, be vor wir hier im Landtag über dieses Gesetz reden und ab schließend entscheiden. Dann würden Sie zu Recht aufstehen und sagen, die Regierung missachte dieses Gesetz.
Deswegen ist das, was die Landesregierung gemacht hat, völ lig richtig, nämlich eine breite Anhörung, viele Diskussionen.
Auch bei unserer Anhörung hat dieses Thema eine große Rol le gespielt. Wenn wir heute dieses Gesetz verabschiedet ha ben werden, wird sicherlich sehr zeitnah auch der Windener gieerlass kommen. Wir werden sicherlich auch von Herrn Un tersteller oder von Frau Dr. Splett etwas dazu hören. Deswe gen ist das an dieser Stelle der richtige Weg.
Am meisten amüsiert, Herr Groh, war ich über Ihre Äußerun gen bezüglich einer erhöhten Fehlerquelle. Ich gestehe Ihnen zu, dass bei Ihnen die Fehlerzahl nahezu null war. Dem, der keine Windräder baut, können auch keine Fehler passieren. Nur: Nichts zu tun ist nicht die Alternative für dieses Land Baden-Württemberg.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, die grün-rote Ko alition hat ihre Sache beim Ausbau der Windkraft gut ge macht. Denn wir nehmen nicht nur die Regionalverbände, son dern auch die Kommunen in die Verantwortung.
Zudem gibt es nach wie vor Bereiche, in denen Windkraftan lagen nicht möglich sind. Diese ergeben sich zum einen aus einer Reihe rechtlicher Gründe, z. B. dem Naturschutz- oder Immissionsschutzrecht, die die zuständigen Ministerien gera de in einem neuen Windenergieerlass bündeln. Das habe ich angesprochen. Zum anderen ergibt sich das auch aus den Pla nungsmöglichkeiten der Kommunen – das haben Sie selbst angesprochen, Herr Kollege Groh. Denn wenn eine Kommu ne oder ihr Planungsverband ein Vorranggebiet für Windkraft ausweist, hat das für alle anderen Gebiete bekanntlich auto matisch Ausschlusswirkung. Sie muss halt nur ausweisen.
Von einer Verspargelung unserer Landschaft kann daher kei ne Rede sein, auch wenn Sie solche Ängste immer wieder be wusst schüren. Natürlich werden Windkraftanlagen künftig ein Teil unseres Landschaftsbilds sein. Sie werden es aber si cher nicht dominieren. Stattdessen stehen sie beispielhaft für unseren Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und sind Be leg dafür, dass Baden-Württemberg auch nach dem Atomaus stieg weiterhin ein Industrieland bleibt und wir in der Lage sind, mit hochmodernen Anlagen unseren Strom selbst zu pro duzieren.
Dass die Bevölkerung in unserem Land die Energiewende will, steht für uns außer Zweifel. Dies zeigen die vielen Pla nungen für Windparks in unserem Land, die derzeit laufen. Bürgergenossenschaften, aber auch eine Reihe mittlerer und größerer Unternehmen, nicht zuletzt auch die EnBW, deren Erfolg wir alle in diesem Haus wollen, sind derzeit dabei, ent sprechende Projekte zu entwickeln.
Dass auch Baden-Württemberg ein Windland ist – nicht in demselben Maß wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein, aber in etwa in dem Maß wie unser Nachbarland RheinlandPfalz, in dem bereits heute rund 10 % des Stroms Windstrom sind –, zeigt nicht zuletzt auch der – dankenswerterweise noch von der vorherigen Landesregierung in Auftrag gegebene – Windatlas.
Aber eines gilt eben auch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ein schöner neuer Atlas hilft nicht, wenn der Wille fehlt, die notwendigen politischen Konsequenzen zu ziehen. Umso wich tiger ist es daher, dass nach jahrelanger schwarz-gelber Stag
nation Grün-Rot nun auch wirklich handelt und es künftig auch in Baden-Württemberg vernünftige Rahmenbedingun gen für die Windkraft gibt.
Richtig ist aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich ist nicht alles, um die Energiewende zum Erfolg zu führen. Auch die Themenbereiche Energieeffizienz, Versorgungssicherheit – ich erinnere an den Vorstoß zum Thema Kapazitätsmärkte, den der Herr Umweltminister und der Ministerpräsident auf Bundesebene unternommen haben –, die Schaffung kurzfris tiger, aber auch langfristiger Stromspeicher sowie der Ausbau der Netze, Verteilnetze, Übertragungsnetze,
sowohl physisch als auch von der Logik und von der Intelli genz her, sind ebenso zentrale und unverzichtbare Elemente einer erfolgreichen Energiewende.
Genauso klar ist aber auch: Die Stromproduktion aus regene rativen Quellen ist der Eckpfeiler dieser Energiewende. Das gilt umso mehr, als wir in Zukunft auch im Bereich Mobilität einen Umstieg von fossilen Kraftstoffen auf Strom haben wer den, egal, welche Technologie sich letzten Endes durchsetzt, ob Batterietechnologie, Brennstoffzelle oder auch Power to Gas. Das wird so sein, und deswegen ist die Stromprodukti on aus regenerativen Quellen so zentral. Ohne sie wird es die Energiewende nicht geben.
Deswegen ist es völlig richtig, dass wir das ganz aktiv ange hen. Dass es möglich ist, hat nicht zuletzt eine Studie gezeigt, die die Landesregierung beim ZSW, beim Zentrum für Son nenenergie- und Wasserstoffforschung, in Auftrag gegeben hat. Die Studie hat klar gezeigt, dass wir bis zum Jahr 2020 38 % unseres Stroms, davon 10 % Windstrom, aus erneuer baren Energien produzieren können.