Deshalb wollen Sie auch keine Möglichkeit der Klage vor dem Staatsgerichtshof. Das ist Ihr Problem. Sie haben Angst da vor, dass vor Gericht festgestellt wird, was für eine Haushalts politik Sie machen. Es sollen neue Schulden gemacht werden, Sie wollen die Landeshaushaltsordnung aushebeln, haben bei Hertie, im Kaufhaus, einen billigen Jakob bestellt,
ein Gefälligkeitsgutachten, mit dessen Ergebnis Sie dann an schließend wieder erklären: Da können wir jetzt die Landes haushaltsordnung aushebeln. Wenn das nicht gelingt, dann werden Sie – das sage ich Ihnen schon jetzt voraus – diese Landeshaushaltsordnung eben ändern, um Ihren Schuldenkurs fortsetzen zu können. Meine Damen und Herren, das ist doch der Punkt.
Das, was Sie da planen, ist auch in keiner Weise seriös. Sie haben Einnahmen aus Steuererhöhungen, die noch kein Mensch beschlossen hat, die sich nirgendwo am Horizont abzeichnen, schon in Ihre Berechnungen eingestellt.
(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Das Orakel von Del phi war sehr zuverlässig! – Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE: Es war total informiert!)
Wir möchten wissen, ob Sie die Landeshaushaltsordnung än dern wollen. Oder wollen Sie sie nur so flexibel interpretie ren, dass eben alles möglich ist, und uns deshalb den Weg vor den Staatsgerichtshof versperren? Sie wollen – das ist das Pro blem – eben die Möglichkeit haben, unbegrenzt neue Schul den aufzunehmen. Es zeichnet sich eben ab, dass Sie von die sen Möglichkeiten in den nächsten Jahren auch Gebrauch ma chen wollen.
Wenn die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf einbringt, dann ist diese Möglichkeit, vor den Staatsgerichtshof zu ziehen, ein
Akt der Notwehr, der Notwehr gegen eine Regierungspolitik der Herren Kretschmann und Schmid, die sozusagen vorha ben, gemeinsam im Schuldensirtaki der Staatspleite entgegen zustolpern. Das ist das, was Sie vorhaben.
Die CDU-Fraktion will lediglich ein Notwehrrecht dagegen schaffen, meine Damen und Herren. Das ist nicht nur ein Akt der Notwehr für das Parlament. Vielmehr ist es auch ein Akt der Nothilfe für die Bevölkerung, ein Akt der Nothilfe auch für die kommenden Generationen, um eben zu verhindern, dass das umgesetzt wird, was Sie vorhaben.
Wenn Sie hier immer von Konsens reden und Beispiele auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung nennen, dann dürften Sie keine Angst davor haben,
dass sich der Staatsgerichtshof mit Ihren Haushalten ausein andersetzt, meine Damen und Herren. Deshalb fordere ich Sie dazu auf, nicht immer nur vom Konsens zu reden, nicht die Oppositionsfraktionen immer nur hinzuhalten mit Ankündi gungen:
„Es kommt ein Gutachten, und irgendwann setzen wir uns zu sammen, und irgendwann schreiben wir irgendetwas in die Verfassung.“ Aber da, wo es konkret wird, kneifen Sie, mei ne Damen und Herren. Das ist das Problem.
Ich kann mir schon jetzt vorstellen, wie das aussieht, was Sie uns dann vorschlagen, in die Verfassung hineinzuschreiben.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: In die Verfassung kommt nur, was wir gemeinsam machen! – Zuruf der Abg. Muhterem Aras GRÜNE)
Da wird dann der Vorschlag kommen, irgendetwas hineinzu schreiben, was völlig unwirksam ist und was Sie bei Ihrem Schuldenkurs in keiner Weise behindert. Das wird Ihr Vor schlag sein. Das zeichnet sich doch schon jetzt ab, weil Sie in Ihren Ankündigungen für den Haushalt 2013/2014 längst schon das Ziel aufgegeben haben, den Haushalt des Landes BadenWürttemberg jemals zu konsolidieren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ziel sind wir uns alle einig: Baden-Württemberg muss raus aus der Verschuldung. Deshalb hat die Landesregierung im Jahr 2011, im Jahr 2012 keine neuen Schulden gemacht.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Fried linde Gurr-Hirsch CDU: Ist das eine Leistung! – Zu ruf von der CDU: Durch Mehreinnahmen!)
Alle Schulden des Landes sind nicht dieser Landesregierung anzuschreiben, sondern früheren Landesregierungen.
Übrigens: Im Jahr 2011 und im Jahr 2012 macht die von CDU/ CSU und FDP geführte Bundesregierung weiter Schulden, ob wohl ja alles so goldig läuft. Da müssen Sie sich schon ein mal an die eigene Nase fassen.
Wir werden die grundgesetzliche Schuldenbremse in BadenWürttemberg einhalten. Wir werden über einen Finanzplan 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt aufbauen. Wir haben die ersten Schritte dazu getan. Wir haben eine Kom mission für Haushalt und Verwaltungsstruktur eingerichtet, wir haben ein Haushaltscontrolling eingeführt, und wir prü fen gerade die Voraussetzungen für eine rechtliche Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Landesrecht. Das ist ein Paket, um den Landeshaushalt nachhaltig zu konsoli dieren, damit auch noch zukünftige Generationen genügend Geld haben, um in Bildung, Infrastruktur, Forschung, innere Sicherheit und die unabhängige Justiz zu investieren.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Klaus Herrmann CDU: Aber erst einmal habt ihr draufgesattelt! – Glocke des Präsidenten)
Herr Minister, vielleicht waren Sie noch zu jung. Aber können Sie sich erinnern, dass damals in der Föderalismuskommission dieser Zeitpunkt 2020 auf Drän gen der Länder hineingekommen ist, die Verzögerung deshalb gekommen ist, weil Länder wie Bremen, Berlin, RheinlandPfalz und andere einen längeren Zeitraum in Anspruch neh men wollten, um überhaupt das Ziel der Nullnettoneuver schuldung zu erreichen?
Andere Länder wie Baden-Württemberg, Bayern und Sach sen wiederum haben damals darauf gedrängt, die Schulden bremse zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt einzuführen. Das heißt, 2020 führt uns ans Ende der Republik und nicht mehr an die Spitze der Republik.
Am Ende der Republik liegt die Bundesregierung, die keine Nullverschuldung hinbekommen hat, während Baden-Würt
temberg zu den wenigen Bundesländern gehört, die unter grün-roter Ägide zweimal in Folge die Nullneuverschuldung hinbekommen haben.
Wir sind bereit, den Landeshaushalt strukturell auszugleichen, und haben zur Kenntnis nehmen dürfen, dass wir von Ihnen Lasten in Milliardenhöhe geerbt haben und deshalb erst ein mal alles in Ordnung bringen müssen.
Deshalb: Wenn Sie von Ihrer Art von Haushalt schon so über zeugt sind, dann frage ich mich, weshalb Sie sich mit einer vergleichsweise läppischen Änderung der LHO begnügen wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU.
Jetzt wollen Sie eine Klagemöglichkeit einführen. Ich frage mich: Wollen Sie gegen sich selbst klagen? Wie wollen Sie denn 2,5 Milliarden € von einem auf das andere Jahr einspa ren? Wo sind die konkreten Vorschläge?