wie er im Lichte der grundgesetzlichen Schuldenbremse wirkt. Da kann man zu unterschiedlichen Auffassungen kommen. Darüber werden wir diskutieren. Das Parlament ist schon auch ein Ort des Austauschs von Konzepten und von Gedanken und ein Ort, an dem man auch Gedanken entwickeln kann.
Deshalb lade ich Sie alle herzlich ein, diesen Dialog zu den Schlussfolgerungen aus dem Gutachten fortzuführen. Ich wer de, sobald das Gutachten vorliegt, unter Einbeziehung der As pekte des Fiskalpakts, wie versprochen, auf den Landtag, auf alle Fraktionen zugehen. Dann werden wir gemeinsam darü ber reden können, wie wir mit den Erkenntnissen umgehen.
Ich würde mir wünschen, dass wir zu einer gemeinsamen Kraftanstrengung kommen, um die Vorgaben der grundgesetz
lichen Schuldenbremse, angepasst an die Verhältnisse des Landes – da kann man auch ehrgeiziger sein, warum nicht? –, umzusetzen. Das wäre eine Kraftanstrengung. Dann kann man noch überlegen, wie man mit Klagemöglichkeiten umgeht. Das ist dann die letzte Frage. Insofern wird man dann sehen – wenn es eine Verfassungsänderung gibt, gibt es ja automa tisch auch die Klagemöglichkeiten –, wie man damit umgeht.
Meine herzliche Bitte ist einfach: Schauen Sie sich die Sachen an. Denunzieren Sie nicht den Gutachter, lieber Herr Dr. Rül ke, denn die Hertie School of Governance ist in kurzer Zeit eine renommierte Einrichtung geworden, übrigens – das müss te der FDP gefallen – auch mit privatem Kapital, also eine Wissenschaftseinrichtung, die gerade auch durch privates En gagement und Unternehmensengagement vorangetrieben wor den ist.
Schauen Sie sich das in Ruhe an. Dann können wir Schluss folgerungen ziehen – möglichst gemeinsam. Wenn nicht, gibt es den legitimen Streit, den wir dann im Parlament zu diesem Thema austragen.
Aber eines ist klar: Diese Landesregierung wird den Haushalt strukturell ausgleichen. Lassen Sie sich da nicht irgendwie aufs Glatteis führen, von wem auch immer oder von sich selbst.
Nein, nein! Haben Sie einfach etwas Geduld. Wir machen eines nach dem anderen. Der Weg ist vorgezeichnet, und wir werden dieses Land weiter gut regieren.
Zum einen weise ich darauf hin, dass diese Regierung am 12. Mai des letzten Jahres ins Amt gekommen ist. Das heißt, über ein Jahr hatten Sie Zeit. Manchmal frage ich mich: Was haben Sie eigentlich in dem Jahr gemacht,
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Zuruf der Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE)
Zweitens: Ich kann Ihnen sagen, dass Sie bereits in den De batten des Jahres 2007, aus denen ich zitiert habe, und in den Debatten des Jahres 2010 immer wieder darauf hingewiesen haben, dass unsere Haushaltsstrukturkommission keine Vor schläge unterbreite. Sie haben es dann aber immerhin ge schafft, Ihre Haushaltsstrukturkommission am 20. März die ses Jahres überhaupt einmal einzusetzen, geschweige denn,
Drittens: Sie, Herr Minister, haben in der Sitzung des Finanz ausschusses vom 25. Juli 2011 gesagt – bezogen auf § 18 LHO –, insofern bleibe der Auftrag an den Landesgesetzgeber be stehen, hier eine Harmonisierung vorzunehmen. Am 25. Juli 2011! Wer, wenn nicht die Regierungsfraktionen, ist Landes gesetzgeber, um Vorschläge zu machen? Sagen Sie mir, war um zehn Monate später nichts vorliegt.
Jetzt sagen Sie, Sie haben ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Interessante ist, dass Sie erst am 10. April dieses Jahres die Fraktionen darüber informiert haben, dass Sie ein solches Gutachten in Auftrag gegeben haben. Erklären Sie mir: Was haben Sie vom 25. Juli letzten Jahres bis zum 10. April die ses Jahres in dieser anscheinend so wichtigen Frage gemacht? Mein Eindruck ist: nichts.
Vierter Punkt: Wissen Sie, ich bin mit Leib und Seele Juris tin. Aber ich gebe zu: Ihre juristischen Seminare an diesem Ort hier sind in Teilen abenteuerlich, insbesondere weil im Übrigen der Vizepräsident des Rechnungshofs Ihnen Ihre ha nebüchene Argumentation, die Sie mit Artikel 109 des Grund gesetzes und § 18 LHO gerade wieder gebracht haben, schon damals aus der Hand geschlagen hat, indem er gesagt hat: § 18 LHO entspricht der Verfassung; er entspricht dem Geist von Artikel 109 des Grundgesetzes. Er hat klare Regelungen, und Sie halten sich nicht an diese Regelungen.
Dass Sie sich nicht daran halten wollen, ist offensichtlich. Sie nehmen für sich in Anspruch, dass Sie zweimal die Nullnet toneuverschuldung erreicht haben – klar, bei den höchsten Steuereinnahmen, die dieses Land je gehabt hat. Das fällt je dem ziemlich leicht. Was Sie aber mit Ihrem ersten Haushalt gemacht haben, ist: Sie haben für das Land dauerhaft struktu relle Mehrausgaben von über 400 Millionen € geschaffen.
Ich habe Ihnen im Übrigen schon vorhin dargelegt: Sie haben im Verhältnis zur alten mittelfristigen Finanzplanung 3,5 Mil liarden € mehr an Steuereinnahmen, haben aber die Deckungs lücke lediglich um 300 Millionen € zurückgeführt. Das zeigt, dass Sie keinerlei Sparanstrengungen unternehmen. Das muss auch immer wieder gesagt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in dieser Debatte jetzt schon mehrfach vom Geist von Schweden ge hört.
Das führte dazu, dass wir eine solche Debatte selten in dieser ungewöhnlichen Ruhe gehalten haben. Ich fand, das war aus gesprochen angenehm. Trotzdem stellt sich schon die Frage: Schweden hat in der Krise Anfang der Neunzigerjahre – 1990/1991 – sehr schnell gesagt: Wir müssen es jetzt machen. Schweden hat nicht acht Jahre gewartet. Genau das beabsich tigen Sie zu tun.
Die Frage ist also: Versuchen wir, vorher einen Konsens zu erzielen, oder sagen wir nur: „Wir wissen, wie es geht, aber Sie haben es ja bisher nicht gemacht“?
Eine neue politische Kultur des Dialogs und der Offen heit für Vorschläge, unabhängig davon, wer sie macht, wird mit uns in Baden-Württemberg Einzug halten.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir als Opposition dies bisher bei den Vorschlägen, die in konkrete Gesetze eingehen, nicht fest stellen. Wir stellen es insbesondere auch bei der heutigen De batte nicht fest.
Jetzt komme ich zu dem, Herr Maier, was Sie vorhin hinsicht lich der Aufgabe des Staatsgerichtshofs gesagt haben. Ich fin de es bemerkenswert – diese Aussage sei mir schon erlaubt –, dass Sie sagen: „Wir wollen für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit einer Verfassungsklage beim Staatsgerichts hof einführen,
aber wir sind nicht gewillt, die Rechte des Parlaments zu stär ken.“ Das finde ich in diesem Parlament ein starkes Stück.
Sie diskutieren auch darüber, dass der Staatsgerichtshof dann zu viel Arbeit hätte. Es lohnt sich, sich etwas auszukennen. Das Bundesverfassungsgericht urteilt im Übrigen nicht nur über die Verfassung, sondern es urteilt auch darüber, ob Ge setze der Verfassung entsprechen. Um nichts anderes geht es auch bei einer gesetzlichen Regelung. Wer, wenn nicht der Staatsgerichtshof, soll über die Wirksamkeit von Gesetzen entscheiden? Das ist nun einmal im Aufbau seine Aufgabe. Deswegen ist das der richtige Ort, um das anzubringen.
Wenn wir als Parlament sagen: „Das Haushaltsrecht ist unser oberstes Recht“, wenn wir uns als Parlament selbst wichtig nehmen, auch in unserer Aufgabe – mit allem, was dazuge hört, mit all den Schwierigkeiten zwischen Parlament und Re gierung; ich weiß durchaus, wovon ich spreche –, dann geht es doch darum, dass wir uns für diese Kontrolle auch Instru mente geben. Was, wenn nicht dieses Klagerecht – es wird im Übrigen auch gern als ein Minderheitenrecht im Parlament
Deswegen finde ich es schon bemerkenswert, dass Sie das rundherum ablehnen, dass Sie selbst keine Vorschläge machen und sagen: „Wir warten dieses Gutachten ab.“ Zugleich wer den allerdings auch schon die Hinweise gegeben: Wir müssen die Schuldenbremse aufheben – immer noch vor dem Hinter grund deutlich steigender Steuereinnahmen. Das halte ich wirklich für hoch problematisch, weil das zeigt, dass Sie zum Schluss eben nicht sparen wollen.
Jetzt sage ich nur noch eines. Ich zitiere wieder den Minister präsidenten. Gestern Abend hat er bei einer Einladung gegen über dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss gesagt, er sei im mer noch dafür, dass die Schuldenbremse in die Verfassung des Landes komme. Wir freuen uns darauf, wenn wir darüber endlich ins Gespräch kommen. Es wäre aber nett, wenn das nicht am Ende der Legislaturperiode geschehen würde.
Zum Zweiten sagte er – wiederum in der Debatte am 13. Juli 2010 – zwei Sätze, die wichtig sind. Ich zitiere: