Herzlichen Dank. – Sehr ge ehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wenn wir uns auf Baden-Württemberg beziehen, soll ten wir ein paar Zahlen geraderücken.
Herr Kollege Wacker, die Investitionen in die U-3-Betreuung haben sich unter Grün-Rot verdreifacht. Das darf man einfach einmal feststellen.
Zweitens: Herr Kollege Dr. Kern, es ist natürlich kein Prob lem, dass Sie einfach eine Rede Ihres Kollegen Haußmann wiederholen. Aber Sie sollten die Zahlen aktualisieren. Die Investitionsmittel des Landes – –
Genau. Vom April. – Der Herr Staatssekretär hat darauf hin gewiesen, dass die Investitionsmittel aus diesem Bundestopf, die abgerufen werden, inzwischen mehr als überbucht sind und dass wir – das ist der wesentliche Unterschied zu Ihrer Argumentation, Herr Wacker – einen absoluten Schub an An trägen haben, seitdem wir diesen Pakt für Familien mit Kin dern geschlossen haben. So viel zum Thema Fakten.
Frau Kollegin Brunnemer, Sie wissen, dass eine Familienfor schung in Baden-Württemberg noch unter Ihrer Ägide einge richtet worden ist. Es lohnt sich, nachzuschauen, welche Er kenntnisse da vorliegen. Wenn Sie nachfragen, werden Sie feststellen, dass es für Armut viele Ursachen gibt. Wir wollen diese Vielfältigkeit gar nicht leugnen. Aber es gibt eine zent rale Ursache und einen zentralen Faktor: Das ist die Beteili gung am Arbeitsmarkt. Das heißt, die Teilhabe am Arbeits markt ist eine zentrale Voraussetzung zur Vermeidung vom Familienarmut.
Hinzu kommt, dass die internationale Erfahrung und auch die Erfahrung aus Thüringen zeigen, dass ein Betreuungsgeld die Teilhabe am Arbeitsmarkt verschlechtert. Dadurch werden Ar mutskarrieren beschleunigt und verfestigt. Wenn das so ist, dann hat es immer Auswirkungen auf die Kinder. Das heißt, wir benachteiligen durch diese Form der Subvention gerade die Kinder, auf die es hier ankommt.
Der letzte Punkt zu diesem Thema: Sie wissen vielleicht, was das Bundesbetreuungsgeld bundesweit kosten soll, nämlich in der ersten Stufe etwa 1,1 bis 1,2 Milliarden € jährlich, in der zweiten Stufe 2 Milliarden €. Wissen Sie auch, wie hoch der Sozialhaushalt des Landes Baden-Württembergs im Jahr ist? Ich sage es Ihnen: 1,38 Milliarden €.
Wenn Sie da die Verhältnismäßigkeit herstellen, merken Sie: Sie geben unglaublich viel Geld aus und verschlechtern mit diesem Geld die Lebenschancen gerade der Kinder, die so wieso schon benachteiligt sind.
Wenn Sie nun sagen: „Pacta sunt servanda“, kann ich mich nur an eine Rede meiner Kollegin Charlotte SchneidewindHartnagel anlehnen: Wenn Sie merken, dass Sie ein totes Pferd reiten, ist es nicht ganz unklug, abzusteigen.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Position der FDP/DVP ist klar, und die Argumente sind im Grunde ausgetauscht. Aber eine Äußerung des Staatssekretärs Dr. Mentrup hat mich veran lasst, noch einmal ans Rednerpult zu gehen.
Herr Dr. Mentrup, Sie haben gesagt, wir sollten im Bund und im Land die Diskussion über das Betreuungsgeld führen. Herr Staatssekretär, mit dieser Aussage streuen Sie der Öffentlich keit natürlich Sand in die Augen. Wie haben sich denn Ihre Parteifreunde Ende letzter Woche in Berlin verhalten?
Wurde da über das Betreuungsgeld diskutiert, oder war es nicht vielmehr so, dass sie sich aus taktischen Gründen der Diskussion in Berlin verweigert haben?
Erstens: Ich habe kein Problem damit, zuzugeben, dass CDU/ CSU und FDP in Berlin einen taktischen Fehler gemacht ha ben.
Aber jetzt beantworten Sie mir einmal folgende Frage: Wie bewerten Sie die Situation, wenn die Glocke des Bundestags präsidenten – –
(Abg. Walter Heiler SPD: Ihr wart doch nicht da! Über 120 haben gefehlt! Waren im Wochenende! – Weitere Zurufe)
Wie bewerten Sie es, wenn die Glocke des Bundestagspräsi denten alle gewählten Abgeordneten aufruft, ins Parlament zu gehen, und grüne und SPD-Bundestagsabgeordnete nicht ins Parlament gehen, obwohl sie sich im Reichstagsgebäude auf halten? Sie verweigern sich der Diskussion. Das ist schäbig. Das ist kein guter politischer Stil.
Sie verweigern sich der Diskussion, wollen jedoch hier, dass über genau dieses Thema diskutiert wird. Das ist heuchlerisch, das ist nicht ehrlich, und das können wir Ihnen nicht durch gehen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Schaffung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg – Drucksache 15/1682
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kol legen Abgeordnete! Die Errichtung der Landesanstalt für Um welt, Messungen und Naturschutz wurde im Oktober 2005 vom hiesigen baden-württembergischen Landtag beschlossen. Sieben Jahre nach der Gründung der Anstalt, die kurz LUBW genannt wird, soll jetzt das sogenannte Errichtungsgesetz erst mals in dieser Geschichte geändert werden.
Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, Ihnen kurz die LUBW und ihre Tätigkeit zu skizzieren. Die in Karlsruhe an sässige Fachbehörde nimmt eine Vielzahl von Aufgaben rund um das Thema „Umwelt und Naturschutz“ wahr. Überwie gend handelt es sich um gesetzliche Aufgaben. Beispielhaft nennen möchte ich den Betrieb der Gewässermessnetze, die Überwachung der Luftqualität, aber auch die Hochwasservor hersagezentrale, die Kartierung der Schutzgebiete gemäß Na tura 2000 und schließlich auch noch das Thema Kernreaktor fernüberwachungssystem.
Die rund 500 bei der LUBW tätigen Spezialistinnen und Spe zialisten bearbeiten Aufgaben der Gegenwart, aber auch der Zukunft, wie beispielsweise das Thema Klimaschutz und das Thema „Anpassungsstrategien an den Klimawandel“, schließ lich aber auch das Themenfeld „Windkraft und Artenschutz“, über das wir hier in den letzten Monaten intensiv diskutiert haben. Das sind für den angestrebten Ausbau der erneuerba ren Energien hier in Baden-Württemberg äußerst wichtige Themen.
Die LUBW ist in Baden-Württemberg die naturwissenschaft liche Fachinstanz des Landes mit Umweltbezug schlechthin. Mit Fachkompetenz hat sie sich in den Jahren, seit sie tätig ist, einen guten, um nicht zu sagen einen sehr guten Namen über die Landesgrenzen hinaus gemacht.
Anlass für die jetzt anstehende Gesetzesänderung ist die vom Landtag beschlossene Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche, die im letzten Jahr nach der Regierungsneubildung erfolgte. Mit der Gründung des Ministeriums für Verkehr und Infra struktur wurden Aufgabenbereiche, in denen die LUBW maß geblich mitwirkt, von meinem Haus, dem Umweltministeri
um, in das MVI verlagert. Konkret handelt es sich um den ge biets- und verkehrsbezogenen Immissionsschutz und das The ma Flächenmanagement.
Lassen Sie mich nun kurz auf die rechtliche Struktur der LUBW eingehen, um zu erläutern, welche Änderungsnotwen digkeiten sich aus dieser Aufgabenzuweisung ergeben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die LUBW ist eine aus schließlich vom Land getragene Einrichtung. Im operativen Alltagsgeschäft agiert sie selbstständig. Der LUBW ist laut Gesetz ein Verwaltungsrat zugeordnet, und sie untersteht der Fachaufsicht.
Der Verwaltungsrat unterstützt die LUBW. Er achtet aber auch darauf, dass die Interessen des Landes angemessen berück sichtigt werden. Im Verwaltungsrat sind zurzeit das Ministe rium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Länd lichen Raum und Verbraucherschutz und mein Haus, das Um weltministerium, vertreten. Ich selbst führe den Vorsitz im Verwaltungsrat.