und zwar nicht erst dann, wenn im Grunde schon alles ent schieden ist. Wir werden ihre Anliegen ernst nehmen und sorg fältig gegen die Interessen der Allgemeinheit abwägen, und wir werden dann in einem transparenten, gleichberechtigten und fairen Verfahren entscheiden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen schon heute Raum für eine intensivere Mitwirkung der Öffentlichkeit. Diesen Raum wollen wir nutzen.
Wir werden in einem ersten Schritt einen Leitfaden für eine neue Planungs- und Beteiligungskultur erarbeiten. Dieser soll Methoden benennen, die dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Information und Mitgestaltung gerecht werden.
Voraussetzungen für Bürgerbeteiligung sind Transparenz und frei zugängliche Information. Die digitalen Netze bieten da zu große Chancen. Sie eröffnen die Möglichkeit, dass sich Bürger und Staat auf Augenhöhe begegnen.
In einem umfassenden Informationsfreiheitsgesetz werden wir deshalb gesetzliche Regelungen treffen, damit Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich freien Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung erhalten.
Bei den bestehenden Elementen der direkten Demokratie geht es uns darum, Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Ele mente auch praktisch angewendet werden können. Volksbe gehren und Volksentscheid sind schon heute ein verbrieftes Recht in unserer Landesverfassung. Die formalen Hürden sind aber so hoch, dass es real noch nie dazu gekommen ist. Im Nachbarland Bayern fanden schon sieben Volksentscheide statt.
Für Volksbegehren sollen künftig weniger Unterschriften nö tig sein. Die Unterschriften sollen über einen längeren Zeit raum auch auf der Straße und nicht nur in den Amtsstuben ge sammelt werden können.
Bei Volksabstimmungen wäre die Abschaffung des Zustim mungsquorums die richtige Entscheidung. So ist es in Län dern, in denen erfolgreich direkte Demokratie praktiziert wird.
Ich will deswegen an dieser Stelle ein offenes Wort an die Kol leginnen und Kollegen der CDU richten: Wir wissen natür lich, dass dieses Thema durch Stuttgart 21 aufgeladen ist. Aber mein dringender Appell an Sie lautet: Überlegen Sie sich Ih re Haltung wirklich noch einmal in Ruhe. Es geht nämlich nicht darum, uns einen Gefallen zu tun, sondern darum, den Menschen in unserem Land einen Gefallen zu tun.
Wenn man sich nicht gleich an unserem bayerischen Nach barland orientiert und die Quote bei den Volksabstimmungen
nicht gleich ganz abschafft, so wäre schon eine gewisse An passung an die Gepflogenheiten in den meisten anderen Län dern eine erhebliche Verbesserung. In Bayern, Hessen und Sachsen gibt es kein Quorum für einfache Gesetze, in Nord rhein-Westfalen wird ein Quorum von 15 % verlangt, in Nie dersachsen und in Rheinland-Pfalz von 25 %, in Bremen von 20 %.
Die FDP hat erklärt, eine Absenkung auf 20 % mitzutragen. Das begrüßen wir. Wir sind bereit, diese Idee aufzugreifen.
Mein Vorschlag an die Kolleginnen und Kollegen der CDU lautet: Einigen wir uns auf diese Quote. Dann sind wir einer zeitgemäßen Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger an po litischen Entscheidungen ein gutes Stück näher gerückt.
Auf kommunaler Ebene werden wir die direkte Demokratie ebenfalls stärken. In den Städten und Gemeinden werden wir die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide senken und zu mehr Themen Bürgerentscheide ermöglichen.
Außerdem soll dieses Verfahren auf die Landkreisebene aus gedehnt werden. Darüber hinaus führen wir dort die Direkt wahl der Landrätinnen und Landräte ein.
Auch junge Menschen sollen mehr Mitwirkungsrechte erhal ten. Bereits im Alter von 16 Jahren soll bei Kommunalwah len das aktive Wahlrecht gelten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lade alle im Land dazu ein, diese neue Politik mit uns gemeinsam zu gestalten, die zentralen Herausforderungen mit uns gemeinsam zu meistern. Diese Einladung gilt auch Ihnen, den Kolleginnen und Kolle gen aller Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg.
(Abg. Winfried Mack CDU: Das war heute aber auch polarisierend! – Zuruf der Abg. Tanja Gönner CDU – Gegenruf der Abg. Rosa Grünstein SPD: Ach Gott!)
zur konstruktiven Auseinandersetzung zurückkehren. Dafür hat dieses Parlament immer gestanden. Ich habe das immer zu schätzen gewusst. Denn dies ist ein Stil, der gut zu unse rem Land passt. Er hat auch fraktionsübergreifenden Konsens ermöglicht, und er schließt eine harte Auseinandersetzung in der Sache nicht aus. Dies gehört zu einer lebendigen Demo kratie, zu einem lebendigen Parlamentarismus.
Ich will sehr für diese Form der Politik werben. Ich hoffe und freue mich auf konstruktive Auseinandersetzungen, auf gute und gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohl des Landes Ba den-Württemberg und seiner Menschen.
Bestellung des Ständigen Ausschusses und Wahl der Mit glieder und stellvertretenden Mitglieder des Ständigen Ausschusses
Gemäß Artikel 36 der Landesverfassung in Verbindung mit § 18 Abs. 2 der Geschäftsordnung haben wir den Ständigen Ausschuss zu bestellen sowie die Mitglieder und die stellver tretenden Mitglieder des Ständigen Ausschusses zu wählen. Sie finden eine entsprechende Vorschlagsliste auf Ihren Ti schen vor (Anlage).
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, darf ich feststellen, dass das Haus die in der Vorschlagsliste aufgeführten Damen und
Herren zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Ständigen Ausschusses wählt. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt.
Die nächste Sitzung findet morgen, Donnerstag, 26. Mai 2011, um 9:30 Uhr statt. Tagesordnungspunkt 1 der morgigen Sit zung ist die Aussprache über die Regierungserklärung.
Ich darf noch darauf hinweisen, dass sich der Ständige Aus schuss in einer Viertelstunde im Friedrich-Ebert-Saal zu sei ner konstituierenden Sitzung trifft.