Ein Quorum – das hat die Diskussion erwiesen – ist von den Studierenden von keiner Seite erwünscht gewesen, und des wegen haben wir die Idee nicht weiterverfolgt.
(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Gut so! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Alle Professoren haben es gesagt! – Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ NE)
Zum dritten Punkt: Kosten. Ich kann auch da die Befürchtun gen, die von einzelnen Hochschulen formuliert wurden, dass die VS zusätzliche Kosten verursache, nicht nachvollziehen. Im jetzigen Zustand ohne VS und ohne eigene studentische Beiträge für ihre Vertretung zahlen unsere Hochschulen – al le zusammengenommen – jährlich ungefähr 1,3 Millionen € für die verschiedenen gewachsenen Strukturen und Modelle, die es gibt. Ich glaube, das wird in Zukunft nicht teurer. Das wird sich allenfalls in diesem Rahmen bewegen. Vielleicht wird es auch zu der einen oder anderen Verschiebung kom men, wenn die Studierenden ihre eigenen Beiträge erheben.
Für die Hochschulen bedeutet dies auch keinen zusätzlichen Aufwand, höchstens in der Anfangsphase eine intensive Be gleitung. Danach haben sie aber nur noch die Rechtsaufsicht und eben keine Fachaufsicht mehr. Die Hochschulleitungen haben eben nicht darüber zu entscheiden, ob jeder Bleistift, der angeschafft wurde, korrekt angeschafft worden ist, son dern sie haben lediglich noch die Rechtsaufsicht auszuführen.
Das ist weniger Aufwand als bislang. Sie erhalten hierdurch eine recht große Verlässlichkeit, dass im Bereich der Finan zen verantwortlich agiert wird.
Frau Ministerin, wenn Ihre Ar gumentation zutrifft, wären Sie dann für den Fall, dass es doch zu Mehrkosten kommt, die von der Hochschule getragen wer den müssten, bereit, die Kosten im Rahmen des nächsten oder des übernächsten Haushalts seitens des Landes zu überneh men?
Herr Abg. Birk, Sie sind bei der Produktion zu sätzlicher finanzieller Aufwendungen für das Land im Hoch schulbereich irgendwie immer freudig. Wenn wir das so ma chen würden, wäre das ja geradezu eine Einladung für die Hochschulen, zusammen mit den Studierenden kreativ zusätz liche Kosten zu – –
Wenn man mit so einer Aufforderung auf intelligente Men schen in den Hochschulen trifft, muss man sich als Hochschul leitung und als Studentenvertretung doch geradezu zusam mentun und ein paar neue Kosten produzieren. Das Land wür de sie dann ja übernehmen.
Wir lassen uns berichten, wie sich die finanzielle Belastung entwickelt, und wir werden darüber erneut beraten. Von die sem Bericht muss, glaube ich, niemand etwas befürchten. Wir freuen uns über Transparenz, warten den Erfahrungsbericht der Hochschulen in ein paar Jahren ab und schauen dann wei ter.
Herr Dr. Birk, lassen Sie uns heute erst einmal das Gesetz verabschieden. Dann lassen Sie die Studierenden und die Hochschulleitungen vor Ort
nein, ich erläutere Ihnen das Verfahren – die Verfassten Stu dierendenschaften aufsetzen. Dann werden sie Erfahrungen damit sammeln.
Lassen Sie mich zum nächsten Punkt kommen, zu weiteren Änderungsvorschlägen zum Thema Beteiligungsverfahren. Ich meine, es gibt kein vergleichbares Gesetzesvorhaben die ser Landesregierung und schon gar nicht der früheren Landes regierung, bei dem zu einem sehr frühen Zeitpunkt in einem solchen Ausmaß die Betroffenen und Beteiligten in die Ent stehung eines Gesetzes einbezogen wurden.
Erstmals haben wir einen Gesetzentwurf erarbeitet, bei dem schon zu Beginn alle Beteiligten mit angehört wurden. Wir haben in einem Onlineverfahren eben nicht nur den „üblichen Verdächtigen“, sondern allen Betroffenen die Möglichkeit ge geben, sich zu beteiligen und eine Rückmeldung zu geben. Wir haben mehr Beteiligung und Rücksprache ermöglicht, als das sonst der Fall war, und nicht weniger.
Aber wenn man ein solches Verfahren so offen gestaltet, wie wir es getan haben, bedeutet das natürlich auch, dass man nicht allen Anliegen und Änderungswünschen Rechnung tra gen kann.
Anhören heißt eben nicht, dass man allem nachgibt, sondern dass man am Ende umso deutlicher und klarer abwägen, be urteilen und zu einer Entscheidung kommen muss.
Nichts anderes haben wir getan. Wir haben im Laufe des Dis kussionsprozesses von Beginn an viele Ideen aufgegriffen. Wir haben andere Ideen, die wir bedacht haben, nicht weiter verfolgt.
Wir haben nach dem offiziellem Anhörungsverfahren und dem Internetbeteiligungsverfahren 20 Änderungen in den Einbrin gungsentwurf eingearbeitet, und wir haben sowohl in der ers ten Lesung als auch heute weitere Änderungen, die aufgenom men werden.
Sie können einmal schauen, wie das bei Ihnen früher war. Da haben doch 99 % der Gesetze das Verfahren so, wie sie hin eingegangen sind, wieder verlassen –
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Dr. Diet rich Birk CDU: Sie sind doch mit einem ganz neuen Maßstab eingestiegen! – Gegenruf des Abg. Johan nes Stober SPD: Ich sage nur: Hochschulmedizinge setz!)
Schauen Sie einfach, wie oft Sie früher etwas verändert ha ben. Sobald Sie früher einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, war Ende der Debatte, und es hat sich nichts mehr getan.