Protokoll der Sitzung vom 27.06.2012

Ich rufe auf

Artikel 11

Neubekanntmachung

Wer Artikel 11 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Artikel 11 ist mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 12

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

Wer Artikel 12 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Artikel 12 ist mehr heitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 27. Juni 2012 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierenden schaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung (Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz – VerfStudG) “. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf von den Grünen: Jawohl! – Unruhe – Zuruf: Pst!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle nun die Entschlie ßungsanträge der Fraktion der CDU, Drucksachen 15/1956-3, 15/1956-1 Ziffer 2 und 15/1956-4, sowie den Entschließungs antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/1956-5, zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Entschließungsantrag der Frakti on der CDU, Drucksache 15/1956-3, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen probe! – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag Drucksa che 15/1956-3 ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nun über die Entschließung unter Ziffer 2 des An trags der Fraktion der CDU, Drucksache 15/1956-1, abstim men. Wer dieser Ziffer zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Entschließung unter Ziffer 2 des Antrags Drucksache 15/1956-1 wurde mehr heitlich abgelehnt.

(Abg. Peter Hauk CDU: So ist das mit der Freiheit!)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/1956-4. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Entschlie ßungsantrag Drucksache 15/1956-4 wurde mehrheitlich ab gelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungs antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/1956-5. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Ent schließungsantrag Drucksache 15/1956-5 wurde mehrheitlich abgelehnt.

Wir haben noch über Abschnitt III der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 15/1850, abzustimmen. Wer Abschnitt III zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt da gegen? –

(Abg. Johannes Stober SPD: Keine Informationen! – Gegenruf des Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Das brau chen wir doch gar nicht! Es sind doch alle gehört worden! So Ihre Worte!)

Enthaltungen? – Abschnitt III der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1850 ist mehrheitlich angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist Punkt 4 der Tages ordnung erledigt.

Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass die Sit zung des Gremiums nach Artikel 10 GG zu Beginn der Mit tagspause im Josef-Schofer-Saal stattfindet.

Wir treten nun in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14:30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:04 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:30 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Regierungsbefragung

Die Landesregierung hat folgende zentrale Themen der letz ten Kabinettssitzungen mitgeteilt:

1. Bundesweiter Feldversuch mit Lang-Lkws – Abstraktes Nor

menkontrollverfahren gegen die Verordnung über Ausnah men von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahr zeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)

2. Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und des Gesetzes

zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Nach unserem alten Rhythmus fängt die Regierung an. Zum erstgenannten Thema spricht daher für die Landesregierung Herr Verkehrsminister Hermann.

B u n d e s w e i t e r F e l d v e r s u c h m i t L a n g L k w s – A b s t r a k t e s N o r m e n k o n t r o l l v e r f a h r e n g e g e n d i e V e r o r d n u n g ü b e r A u s n a h m e n v o n s t r a ß e n v e r k e h r s r e c h t l i c h e n V o r s c h r i f t e n f ü r F a h r z e u g k o m b i n a t i o n e n m i t Ü b e r l ä n g e ( L K W Ü b e r l S t V A u s n V )

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat in dieser Wo che beschlossen, ein Normenkontrollverfahren gegen die Ver ordnung der Bundesregierung über Ausnahmen von straßen verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeugkombinationen mit Überlänge einzuleiten.

In einfachen Worten: Es geht um die superlangen Lkws oder Gigaliner und den Feldversuch, der von der Bundesregierung beschlossen wurde, und zwar auf fünf Jahre, beginnend mit diesem Jahr. Wir legen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, und zwar aus fachlichen Gründen, weil wir glauben, dass eine weitere Verbilligung des Straßengüterverkehrs nur dazu führt, dass noch mehr Güter auf die Straße verlagert werden. Aus ökologischen, aus Klimaschutz- und aus verkehrlichen Gründen sind wir der Meinung, dass es wichtiger ist, den Schienengüterverkehr weiterzuentwickeln und zu stärken.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Wir wissen, dass die Verlängerung und Vergrößerung der Lkws in den letzten Jahrzehnten ein wesentlicher Beitrag da zu war, dass es zur Verlagerung von der Schiene auf die Stra ße gekommen ist. Deswegen wollen wir diesen Weg nicht wei ter beschreiten.

Insbesondere bei den langen Strecken, bei den langen Güter transporten glauben wir, dass die Schiene von Vorteil ist. Das ist genau das Segment, auf das diese superlangen Lkws zie len; sie würden also als Billigkonkurrenz zur Bahn auftreten können.

Es gibt einen weiteren Grund. Wir glauben, dass die öffentli che Verkehrsinfrastruktur nicht auf diese überlangen Lkws ausgerichtet ist. Wir glauben auch, dass für die Pkw-Fahrer neue Risiken entstehen. Es ist schwierig, diese Langfahrzeu ge zu überholen. Es ist schwierig, mit diesen Langfahrzeugen auf Brücken, in Kreisverkehren usw. zu verkehren.

Das alles sind Gründe der Verkehrssicherheit, Infrastrukturar gumente, die übrigens von vielen Verbänden weitgehend ge tragen werden – außer von den wenigen Lobbygruppen, die in genau diesem Geschäftsfeld tätig sind. Auch der ADAC un terstützt uns in dieser Hinsicht.

Es gibt natürlich auch rechtliche Gründe. So hätte die Bun desregierung für diesen Beschluss eigentlich eine Zustimmung des Bundesrats benötigt. Die hat die Bundesregierung nicht eingeholt, vermutlich aus der Sorge heraus, dass sie dort kei ne Mehrheit bekommt. Deswegen ist der erste wichtige Rechts grund schon schlecht für diese Verordnung, weil sie nicht dem Bundesrat vorgelegt wurde und die Bundesregierung dort kei ne Zustimmung eingeholt hat. Im Übrigen ist die Verordnung nach unserer Einschätzung auch materiell rechtswidrig, weil sie nicht von der zitierten sogenannten Verordnungsermäch tigung abgedeckt ist. Es gibt zudem ein sogenanntes Zitierge bot in Artikel 80 Absatz 3 des Grundgesetzes, das auch ver letzt ist. Das heißt, es sind eine Reihe von formalen rechtli chen und inhaltlichen Gründen, die uns dazu bringen, diese Normenkontrollklage anzustreben.

Wir haben in gewisser Weise auch ein Mandat von Kollegen der Verkehrsministerkonferenz. Eine Reihe von Verkehrsmi nistern hat gesagt, sie würden sich unserem Antrag gegebe nenfalls anschließen. Im Moment läuft das Verfahren, dass die anderen Bundesländer über unsere Klage und die Klageschrift informiert werden, sodass sie die Möglichkeit haben, unserer Klage beizutreten.

Ich möchte noch darüber informieren, dass die Bundestags fraktionen von SPD und Grünen mit einem anderen Juristen schon ein gleichgerichtetes Klageverfahren angestrebt haben. Die Begründung ist eine etwas andere, aber in zentralen Punk ten ist es die gleiche wie unsere. Die Verordnung ist rechts widrig und aus diesem Grund auch nicht berechtigt.

Vielen Dank.