Protokoll der Sitzung vom 28.06.2012

auch dieses Instrument müssen wir nach wie vor im Blick ha ben.

Deswegen richte ich einfach den Appell an Sie: Geben Sie der Regierung die Möglichkeit, alle Instrumente einzusetzen, da mit sie einen soliden Haushalt, eine solide Finanzplanung vor legen kann. Danach können wir über die Einzelheiten disku tieren.

Ich bin dafür, den Antrag abzulehnen und hier alle Möglich keiten prüfen zu lassen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Klaus Herrmann CDU: Ihr bekommt keine Lizenz zum Schuldenmachen!)

Mir liegen keine wei teren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte ist damit be endet.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/1794. Zu diesem Antrag liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/1963, vor, mit dem der Antrag Drucksache 15/1794 um einen Ab schnitt II, der ein Handlungsersuchen enthält, ergänzt werden soll.

Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Gegenstimmen waren die Mehrheit. Damit ist der Änderungs antrag mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag Drucksache 15/1794 ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen dem zu.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung abgeschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in eine verkürz te Mittagspause bis 14:00 Uhr eintreten, möchte ich bekannt geben, dass die 9. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Ankauf der EnBW-Anteile der Électricité de France (EdF) durch das Land Baden-Württemberg und seine Folgen (EnBW- Deal)“ 15 Minuten nach Eintritt in die Mittagspause des Ple nums im Friedrich-Ebert-Saal stattfinden wird. Ich gehe da von aus, dass der Beginn pünktlich um 13:15 Uhr sein wird.

Die Sitzung wird um 14:00 Uhr fortgesetzt.

Vielen Dank.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:04 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:02 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 15/1953

Nachdem die neue Geschäftsordnung in Kraft getreten ist, ste hen für die Fragestunde nun wieder 60 Minuten zur Verfü gung.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Daher der Name „Fra gestunde“!)

Ich möchte hinzufügen, dass diese 60 Minuten nicht ganz aus geschöpft werden müssen.

(Zuruf: „Frageteilstunde“!)

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – A u s w i r k u n g e n d e r P o l i z e i r e f o r m a u f d i e H o c h s c h u l e f ü r P o l i z e i

Bitte, Herr Kollege Blenke.

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Warum hat die Landesregierung bei ihrer ursprünglichen

Planung, die vorsah, die Hochschule für Polizei als Abtei lung einem Polizeipräsidium „Bildung und Personalgewin nung“ nachzuordnen, den Grundsatz der akademischen Selbstverwaltung nicht berücksichtigt?

b) Inwieweit plant die Landesregierung, der Hochschule für

Polizei auch künftig noch eine Selbstständigkeit zuzuge stehen?

Für die Landesregierung darf ich Herrn Innenminister Gall ans Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, werte Kol leginnen, werte Kollegen! Im Prinzip könnte ich beide Fra gen, die gestellt wurden, Herr Kollege Blenke, in zwei Sätzen vollumfänglich beantworten. Diese beiden Sätze lauten:

Die Hochschule für Polizei als anwendungsbezogene Bil dungs- und Forschungseinrichtung für den Polizeivollzugs dienst des Landes stand zu keinem Zeitpunkt und steht auch zukünftig nicht zur Disposition.

Das Recht der akademischen Selbstverwaltung der Hochschu le war durch diese Polizeireform auch nie infrage gestellt.

Ich füge trotzdem ein paar ergänzende und erläuternde Erklä rungen hinzu, anhand derer – denke ich jedenfalls – deutlich wird, dass da wieder einmal versucht wird, einen Sturm im Wasserglas zu erzeugen.

Wichtig ist die Bemerkung, dass es bei der Feststellung, die ich gerade in diesen zwei Sätzen gemacht habe, eine vollum fängliche Übereinstimmung des Ministeriums für Wissen schaft, Forschung und Kunst mit unserem Haus gibt.

Um die Selbstverwaltung der Hochschule deutlich zu betonen und richtig sichtbar zu machen, haben wir uns entschieden, die neue Bildungsarchitektur mit dem Namen „Hochschule für Polizei“ zu benennen.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Jetzt!)

Ja, da gibt es auch nichts zu verheimlichen. – Ein Blick, Herr Kollege Blenke, in das im Januar 2012 von der Projektgrup pe vorgestellte Eckpunktepapier macht inhaltlich, wenn man die Texte liest, die dort unterlegt sind, deutlich, dass bei der Neuausrichtung im polizeilichen Bildungsbereich der Erhalt der akademischen Selbstverwaltung unserer Hochschule nie infrage gestellt war, sondern dass wir immer deutlich gemacht haben, dass er gar nicht gefährdet werden darf und dass er zwingend erhalten bleiben muss. Daran gab es überhaupt kei nen Zweifel.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kol legen, Ziel der Polizeireform im Bildungsbereich ist es, die Rolle der Hochschule in der Bildungslandschaft der Polizei zu stärken. Das ist erklärter Wille. Die Hochschule soll zu künftig eine gestaltende, eine steuernde Vorreiterrolle in der polizeilichen Bildung in Baden-Württemberg übernehmen. Gerade auch durch ihren Forschungsauftrag soll unsere Hoch schule verstärkt auch wesentliche Impulse in der, glaube ich, unstrittig immer komplexer werdenden Fortbildungswelt der Sicherheitsbehörde Polizei setzen.

Über die Zusammenführung der bisherigen polizeilichen Bil dungseinrichtungen in ein Ein-Bildungsträger-Modell – wir sind übrigens die Einzigen in Deutschland, die noch ein DreiBildungsträger-Modell haben; es gibt Länder mit zweien, und es gibt welche mit einem, wie wir es jetzt auch anstreben – gab es von Anfang an Konsens – das hatte ich ja schon gesagt – mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Wir diskutieren in der Tat über die Ausgestaltung, wie wir in anderen Bereichen der Projektumsetzung auch vor Ort ent sprechend diskutieren und diese Häuser – so habe ich sie im mer genannt – jetzt in diesem Bereich ausgestalten, seit De zember mit der Hochschule und dem Wissenschaftsministe rium. Wir haben jetzt diese glasklare Festlegung getroffen.

Bei der Polizeireform geht es aber um Inhalte, und ich habe zu verdeutlichen versucht, dass uns diese bildungspolitischen Inhalte gerade auch im Bereich der Hochschule, unserer Hochschule, enorm wichtig sind. Deshalb ist die Diskussion über vermeintliche bisherige Titelsetzungen über dem Gebil de, glaube ich, nicht zielführend und wird der Zielrichtung der Reformmaßnahme letztendlich auch nicht gerecht.

Fakt ist – ich sage es ausdrücklich noch einmal –: Die bishe rigen drei polizeilichen Bildungseinrichtungen an acht Stand

orten, die wir haben, binden zu viel Personal in Administrati on, in Verwaltung, und sie behindern auch moderne Bildungs abläufe innerhalb der Polizei und verbrauchen schlicht und ergreifend viel zu viele Ressourcen, sind unwirtschaftlich und sind den Herausforderungen der polizeilichen Bildung der Zu kunft nicht gewachsen. Das sage ich jetzt ausdrücklich. Wir reden nicht über die Vergangenheit, sondern über die Zukunft. Es geht um die Ausbildung im System der zweigeteilten Lauf bahn und auch darum, den komplexeren Kriminalitätsfeldern die entsprechende fachliche Grundlage zu bieten.

Meine Damen und Herren, Qualität, moderne Bildung, pro fessionelle Nachwuchsgewinnung, Zukunftsfähigkeit, Wirt schaftlichkeit sind wesentliche Merkmale dieser polizeilichen Bildungsreform. Die Anpassung der Bezeichnung, des Na mens des zukünftigen Bildungsträgers stellt sich weder als größere Korrektur noch als Rückzieher – alles haben Sie da irgendwie schon postuliert – dar. Inhaltliche Änderungen der Grundkonzeption – die kann man wirklich nachlesen – sind damit nicht verbunden.

Ich denke, damit sollten die beiden Fragen, Kollege Blenke, beantwortet sein.

Es liegt eine Zusatzfra ge des Herrn Abg. Blenke vor.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben jetzt mit vielen Worten etwas an meiner Frage vorbei geantwortet. Ich stelle nicht in den Raum, dass Sie die Qualität der Hochschule infrage stellen oder in frage stellen wollen. Darum geht es nicht, sondern es geht um das Verfahren. Die Frage geht dahin, ob Sie mit dem ursprüng lich angedachten Verfahren hochschulrechtlich auf der richti gen Seite lagen.

Deswegen konkretisiere ich meine Frage noch einmal und bit te um eine konkrete Antwort: Wann und in welcher Art und Weise hat in der Aufstellungsphase der Polizeireform eine Be teiligung des Wissenschaftsministeriums in einem förmlichen Mitzeichnungsverfahren stattgefunden, und wie hat sich das Wissenschaftsministerium damals im Zuge des Mitzeich nungsverfahrens geäußert?

Sehen Sie, Kollege Blenke, Sie machen, finde ich, gute und vernünftige Entwicklungen oder auch Diskussionen darüber immer an irgendwelchen For malien fest. Ich habe ausdrücklich deutlich gemacht: Ziel soll te sein, dass wir uns über die Inhalte einig sind. Da habe ich zumindest nicht den Eindruck, dass es darüber unterschiedli che Auffassungen gäbe.

Wir haben – das habe ich, meine ich, in meinen Ausführun gen gesagt – im Dezember des ersten Jahres nach dem Regie rungswechsel begonnen, auch auf der Arbeitsebene, auf der Gesprächsebene zusammen mit dem Ministerium für Wissen schaft, Forschung und Kunst entsprechende Gespräche zu füh ren. Wir waren da – ich sage das einmal so – im Geleitzug un terwegs. Wenn an der einen oder anderen Stelle eine Präzisie rung notwendig geworden ist – diese haben wir jetzt mit dem gewählten Begriff „Hochschule für Polizei“ vorgenommen –, dann haben wir das auch auf dieser Strecke jetzt gemeinsam erledigt.