Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 15/1650. Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2014, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bit te, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 15/1650 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Schaffung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg – Drucksache 15/1682
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Drucksache 15/2083
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen sind über eingekommen, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1682. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksa che 15/2083. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzent wurf zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war die Mehrheit.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Schaffung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Ba den-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in ehebezogene Regelungen des öffentlichen Dienstrechts und zu weiteren Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg, des Landesbeamtenversorgungsge setzes Baden-Württemberg und des Versorgungsrückla gegesetzes – Drucksache 15/1719
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Ge setzentwurf wird die Einbeziehung der Lebenspartnerschaf ten in das öffentliche Dienstrecht vollzogen. Im Kern greifen wir da zurück auf die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, die lautet, die „Ungleichbehandlung von Ehe und eingetrage ner Lebenspartnerschaft ist verfassungsrechtlich nicht gerecht fertigt“. Ich will nicht auf die Einzelheiten eingehen. Das Bun desverfassungsgericht hat klar und zwingend gefordert, dass der Landesgesetzgeber das Dienstrecht ändert. Das tun wir heute.
Im Einzelnen geht es darum, die ehebezogenen Regelungen des öffentlichen Dienstrechts, des Landesbeamtengesetzes und des Besoldungs- und Versorgungsrechts in diese Änderungen mit einzubeziehen.
Ich will kurz darlegen, dass es in der Fraktion der CDU Kol legen gibt, die diesem Gesetz nicht zustimmen werden,
Wir werden auch der langen Rückwirkungszeit dieses Geset zes nicht zustimmen. Es geht darum, dass mehrere Jahre rück wirkend, nämlich bis zum Jahr 2006, die besoldungs- und auch die familienrechtlichen Regelungen angepasst werden sollen. Es geht dabei um 4 Millionen €. Das heißt, der Haus halt wird dadurch natürlich auch belastet.
Wir werden dem Gesetz insgesamt zustimmen – außer den Kollegen, die sich im Grunde gegen dieses Gesetz stellen.
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzminister hat in seiner Rede bei der ersten Lesung ausgeführt, dass die Akzep tanz von Homosexualität, von gleichgeschlechtlichen Le benspartnerschaften im öffentlichen Dienst eine Errungen schaft unserer Zeit ist.