Herr Kollege Kößler, was den Anknüpfungspunkt betrifft, bleibe ich bei dem, was ich beim letzten Mal gesagt habe. Die Entscheidung, den 1. September 2006 als Bezugspunkt zu wählen, ist eine aus verfassungsrechtlicher Sicht kluge Ent scheidung, weil erst ab diesem Zeitpunkt das Land überhaupt die Möglichkeit hatte, auf derartige Regelungen Einfluss zu nehmen und sie in diesem Sinn zu ändern. Deswegen halte ich diesen Anknüpfungspunkt für vertretbar und richtig vor dem Hintergrund, dass wir ein deutliches Signal gegen Diskrimi nierung setzen.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs wie auch im Finanz- und Wirtschafts ausschuss das Wesentliche aus der Sicht der FDP/DVP-Frak tion gesagt, und zwar sowohl was die Historie dieser Thema tik betrifft als auch was die Frage der Rückwirkung angeht, als auch was die Tatsache betrifft, dass wir der Überzeugung sind, dass es eine noch bessere Lösung gegeben hätte, sodass wir am heutigen Tag über die zweitbeste Lösung abstimmen.
Wie in den vorangegangenen Debatten bereits angeführt, hin dert uns das aber nicht daran, dem Gesetzentwurf in der heu te vorliegenden Fassung zuzustimmen. Es ist höchste Zeit, dass dieses Thema auf diese Art und Weise geregelt wird und dass wir diese Form der Diskriminierung beenden. Deshalb wird die Fraktion der FDP/DVP dem vorliegenden Gesetzent wurf zustimmen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der Grünen und der SPD – Abg. Karl Zimmermann CDU: In al len Punkten?)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir uns in der zweiten Lesung befinden, im Ausschuss ebenfalls schon über den Gesetzentwurf diskutiert wurde und im Haus offensichtlich eine große Einigkeit be steht, kann ich mich kurzfassen: Ich darf sagen, dass wir mit dem heutigen Tag das umsetzen, was uns höchstrichterlich aufgetragen wurde.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1719. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/2013. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustim men.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 826), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Juli 2012 (GBl. S. 457, 464), wird wie folgt geändert:
Wer Artikel 2 mit dieser Ergänzung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich so zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 6 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 7 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 8 mehrheitlich zugestimmt.