Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

Nein. Wenn Sie das Protokoll lesen und in meinem Beitrag das Wort „hirnlos“ finden, dann zahle ich Ihnen 100 €. Sind Sie einverstanden?

(Abg. Walter Heiler SPD: 200 €!)

Aber bekomme ich auch 100 €, wenn es nicht drinsteht?

Dritter Punkt – er hängt eigentlich mit dem zweiten Punkt zu sammen –: Ich wundere mich, dass irgendjemandem noch nicht klar geworden ist, was ich will, was wir wollen. Wir sa gen: Wir wollen den konsequenten Vollzug bestehender Ge setze,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

halten diese Gesetze jedoch für ausreichend, weil das Fest schreiben weiterer Maßnahmen in diesen Gesetzen nach un serer Meinung sachlich nicht zielführend und nicht hilfreich ist.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr richtig!)

Mir liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Wahl von Vertretern des Landtags

a) für die Entsendung in den Rundfunkrat des Südwest

rundfunks

b) für die Entsendung in den Verwaltungsrat des Südwest

rundfunks

Nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk entsendet der Landtag von Baden-Württem berg acht Mitglieder des Rundfunkrats des Südwestrundfunks aus dem Land Baden-Württemberg. Die Amtszeit des derzei tigen Rundfunkrats endet mit Ablauf des 18. Januar 2013.

Mit Schreiben vom 27. April 2012 hat der Vorsitzende des Rundfunkrats gebeten, ihm bis spätestens zum 17. September 2012 mitzuteilen, welche Mitglieder der Landtag in den nächs ten Rundfunkrat des Südwestrundfunks entsendet.

Nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers verteilen sich die acht zu wählenden Rundfunkratsmitglieder wie folgt auf die Fraktionen: CDU vier Personen, Grüne zwei Personen, SPD zwei Personen.

Die nach § 17 a der Geschäftsordnung vorschlagsberechtig ten Fraktionen haben einen gemeinsamen Wahlvorschlag ein

gereicht. Dieser liegt Ihnen vervielfältigt vor (Anlage 1). Da nach werden die Damen und Herren Abg. Wilfried Klenk, Sa bine Kurtz, Helmut Rau, Tobias Wald, Beate Böhlen, Alexan der Salomon, Gerhard Kleinböck und Andreas Stoch zur Wahl vorgeschlagen.

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über den Wahl vorschlag offen abgestimmt wird. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Dem Wahlvorschlag ist einstimmig zugestimmt. Damit ist Punkt 3 a der Tagesordnung erledigt.

Wir kommen damit zu Punkt 3 b der Tagesordnung: Wahl von Vertretern des Landtags für die Entsendung in den Verwal tungsrat des Südwestrundfunks.

Nach § 20 Absatz 1 Satz 3 des Staatsvertrags über den Süd westrundfunk entsendet der Landtag von Baden-Württemberg drei Mitglieder des Verwaltungsrats des Südwestrundfunks aus dem Land Baden-Württemberg. Nach Satz 5 dieser Vor schrift ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu bestellen. Die Amtszeit des derzeitigen Verwaltungsrats endet mit Ablauf des 18. Januar 2013.

Mit Schreiben vom 2. Mai 2012 hat der Vorsitzende des Ver waltungsrats gebeten, ihm die vom Landtag in den nächsten Verwaltungsrat des Südwestrundfunks zu entsendenden Mit glieder und deren Vertreter bis zum 15. Oktober 2012 zu be nennen.

Nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers verteilen sich die drei zu wählenden Verwaltungsratsmitglie der auf die Fraktionen wie folgt: CDU eine Person, Grüne ei ne Person, SPD eine Person. Entsprechendes gilt für die stell vertretenden Mitglieder.

Die nach § 17 a der Geschäftsordnung vorschlagsberechtig ten Fraktionen haben einen gemeinsamen Wahlvorschlag ein gereicht, der Ihnen ebenfalls vervielfältigt vorliegt (Anlage 2). Danach werden folgende Personen zur Wahl vorgeschlagen: Abg. Günther-Martin Pauli als ordentliches Mitglied, Abg. Peter Hauk als stellvertretendes Mitglied, Abg. Charlotte Schneidewind-Hartnagel als ordentliches Mitglied, Abg. Wolf gang Raufelder als stellvertretendes Mitglied, Abg. Wolfgang Drexler als ordentliches Mitglied und Abg. Claus Schmiedel als stellvertretendes Mitglied.

Die Fraktionen sind übereingekommen, über den Wahlvor schlag offen abzustimmen. Wer diesem Wahlvorschlag zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Wahlvorschlag einstimmig zugestimmt.

Ich darf den Gewählten herzlich gratulieren.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sofern sie da sind!)

Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Verbesserung der Beteiligung Jugend licher in der Kommunalpolitik – Drucksache 15/1674

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Be gründung fünf Minuten, für die Aussprache zehn Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Abg. Professor Dr. Goll.

(Abg. Walter Heiler SPD: Hier steht: „Aussprache: fünf Minuten je Fraktion“!)

Für die Aussprache gilt eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.

(Abg. Walter Heiler SPD: Herr Präsident, wir passen auf!)

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Jetzt haben wir es einmal mit einem freundlicheren Thema zu tun, obwohl auch dieses Thema ei ne gewaltige Herausforderung beinhaltet. Denn stellen wir uns einmal vor: Wir haben Demokratie, und niemand macht mit. Das ist ja irgendwo die Angst oder das Gespenst an der Wand, das wir im Moment sehen und dem wir auf verschiedene Ar ten begegnen wollen.

Wie erfüllen wir die Demokratie mit Leben? Kürzlich war wieder davon die Rede: Wir wollen die Leute mitnehmen. Ich sage zunächst einmal: Demokratie ist eine Aufforderung an alle, und zwar nicht nur dazu, mitgenommen zu werden, son dern auch von sich selbst aus etwas zu tun.

(Unruhe)

Ich sage das aus der Befürchtung heraus, dass wir dann, wenn die Menschen eines Tages die Demokratie nicht mehr als ih re eigene Sache betrachten würden, für die sie selbst etwas zu bringen hätten, in einer wirklich schlimmen Lage wären. Des wegen reicht es nicht aus, sich mitnehmen zu lassen, sondern man muss selbst etwas für unsere lebendige Demokratie tun.

Aber – jetzt kommt die zweite Erkenntnis –: Von denjenigen, die im Betrieb sind, die die Gesetze und die Spielregeln ge stalten, erwartet man zu Recht auch, dass sie den Betrieb ein ladend gestalten, dass die Verfahren in den Parlamenten, in den Gemeinderäten auch zum Mitmachen einladen. Man er wartet, dass die Schwelle nicht zu hoch ist und dass wir es vor allem schaffen, uns auch an die jungen Leute zu wenden und zu vermeiden, dass sie in früheren Jahren, in denen man ei gentlich schon die Entscheidungen fürs Leben trifft, eine po litikferne Haltung einnehmen,

(Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)

die sie ihr ganzes Leben lang behalten. Vielmehr muss es ge lingen, gerade junge Leute stärker in die Politik hineinzuzie hen.

Dem dient unser Gesetzentwurf. Wir haben im Vorfeld eine Abfrage zum Thema Jugendgemeinderäte gemacht. Der Ju gendgemeinderat ist ein ganz wichtiges, ein gutes Mittel. Der Dachverband der Jugendgemeinderäte hat unseren Gesetzent wurf übrigens auch ausdrücklich begrüßt. Unmittelbar vor die ser Debatte habe ich diese Nachricht bekommen, was mich natürlich gefreut hat.

Die Zahl der Jugendgemeinderäte stagniert, wie wir festge stellt haben. Man muss sich Gedanken machen, wie wir sol che Instrumente wie Jugendgemeinderat und ähnliche Formen weiter fördern können. Kann man sie beispielsweise durch ein Gesetz fördern, und, wenn ja, wie muss dieses Gesetz ausse hen? Darüber mag man jetzt diskutieren. Wenn jemand sagt: „Das ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwal tung, und wir mischen uns vonseiten des Landes gar nicht ein“, dann müssen wir uns mit diesem Standpunkt auseinan dersetzen; das ist eine Abwägungsfrage.

Wir haben für unsere Fraktion die Antwort darin gefunden, zu sagen: Man kann schon etwas im Gesetz regeln, aber die Re gelung muss eben so aussehen, dass man ihr anmerkt, dass die Achtung vor der kommunalen Selbstverwaltung drinsteckt, dass die Rechte der kommunalen Selbstverwaltung dabei nicht verletzt werden und dass man die Kommunen nicht bevor mundet. Aber in das Gesetz hineinschreiben kann man schon etwas.

Auf dieser Linie kam der folgende Ihnen vorliegende Vor schlag zustande, den ich mit Erlaubnis des Präsidenten noch einmal zitieren darf. Es ist eine neue Vorschrift, die lautet:

Die Gemeinde muss Jugendliche bei Planungen und Vor haben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dazu kommt insbesondere die Einrich tung eines Jugendgemeinderats oder einer anderen Ju gendvertretung in Betracht. Die Mitglieder der Jugend vertretung sind ehrenamtlich tätig.

Und in Absatz 2 heißt es: