Meine Damen und Her ren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Ersten Beratung keine Aussprache geführt wird.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1872 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Sozial ordnung, Familie, Frauen und Senioren zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Zweiten Abkommen zur Änderung des Ab kommens über die Zentralstelle der Länder für Gesund heitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Drucksache 15/1957
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seitens der Lan desregierung bringe ich den Entwurf des Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimit teln und Medizinprodukten ein.
Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arz neimitteln und Medizinprodukten, ZLG, ist eine von allen Bundesländern getragene Einrichtung. Die ZLG hat das Ziel, den in Deutschland erreichten Stand hinsichtlich Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten zu halten und zu verbes sern. Sie hat im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf Ein fluss zu nehmen, dass auch unter den europäischen Wettbe werbsbedingungen sichere Produkte auf den Markt gelangen. Wer sich an die Skandale mit den Brustimplantaten erinnert, der kann sich vielleicht vorstellen, worum es sich dabei han delt. Gesetzliche Grundlagen sind die EG-Richtlinien über ak tive Implantate, über Medizinprodukte und über die In-vitroDiagnostika sowie das Medizinproduktegesetz.
In Deutschland ist die Umsetzung des Medizinproduktegeset zes nach dem Grundgesetz eine Aufgabe der Länder. Die ZLG vollzieht dabei die Aufgaben der Länder hinsichtlich der An erkennung und der Benennung. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Anerkennung und Überwachung von Prüflabo ratorien und Zertifizierungsstellen in den Bereichen Medizin produkte und In-vitro-Diagnostika. Um das hierfür erforder liche besondere fachliche Know-how nicht in jedem Bundes land neu aufbauen zu müssen und um auch auf europäischer Ebene geschlossen agieren zu können, wurde die ZLG einge richtet.
Aufgrund der umfangreichen Neuregelungen bzw. Änderun gen von bundes- und europarechtlichen Vorschriften ist nun eine Neufassung der Aufgaben und der Zuständigkeiten der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimit teln und Medizinprodukten erforderlich.
Damit einhergehend sollen die Zuständigkeiten im Bereich der nicht aktiven und der aktiven Medizinprodukte neu geord net werden und bei einer Behörde, nämlich bei der ZLG, ge bündelt werden. Die ZLG übernimmt damit fortan die bishe rigen Aufgaben der Zentralstelle der Länder für Sicherheits technik nach dem Medizinproduktegesetz. Wir sind der Auf fassung, dass damit zukünftig Synergien optimal genutzt wer den können.
Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger durch das Ge setz zum Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten noch besser geschützt. Das ist mit Sicherheit unser aller Anliegen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Aber Verbraucherschutz ist das nicht!)
Meine Damen und Her ren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Ersten Beratung keine Aussprache geführt wird.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1957 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Sozial ordnung, Familie, Frauen und Senioren zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Aufhebung des Fahrberechtigungsgesetzes – Drucksache 15/1960
Das Wort zur Begründung erteile ich nicht Herrn Minister Un tersteller. Nein. Auch Frau Ministerin Warminski-Leitheußer fühlt sich nicht zuständig für das Thema „Gesetz zur Aufhe bung des Fahrberechtigungsgesetzes“.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Der Sekt umtrunk ist beendet! – Abg. Werner Raab CDU: Ein Verkehrsminister, der zu spät kommt! Den braucht das Land! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Er ist im Verkehr stecken geblieben! – Abg. Matthias Pröf rock CDU: Er hat die Geburtstagskerzen noch aus blasen müssen! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP: Wir hätten gern auch einen Sekt!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann erteile ich das Wort dem heutigen Geburtstagskind, unserem Verkehrsminister Hermann.
(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Dann entschuldigen wir die Verspätung gern!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeord nete! Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie Verständnis haben, dass ein älterer Herr ein bisschen länger braucht, bis er hier ankommt.
(Heiterkeit – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Der Stau! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das ist Fishing for Compliments! – Abg. Thomas Blenke CDU: Das könnte uns auch passieren!)
Wir haben heute ein schönes Thema. Es geht um den soge nannten Feuerwehrführerschein. Wie Sie wissen, hat der Bund die Möglichkeit eröffnet, in einem einfachen, unbürokrati schen Verfahren all den jungen Menschen, die in Hilfsorgani sationen – bei der Feuerwehr, beim Technischen Hilfswerk, aber auch in anderen Organisationen – Freiwilligendienste leisten, die Gelegenheit zu bieten, einen Führerschein für klei ne Lastfahrzeuge zu erwerben. Bisher war ja nur die Möglich keit gegeben, den Führerschein für Fahrzeuge bis 4,75 t zu machen. Jetzt soll dies bis 7,5 t erhöht werden und auch das Führen von Anhängerfahrzeugen einschließen.
Man wundert sich, wenn man von der Sache gar nichts weiß, vielleicht, warum wir ein Aufhebungsgesetz machen, wenn wir etwas ermöglichen wollen. Aber bisher gab es ein Gesetz, das diese Sonderregelung für das Führen von Fahrzeugen bis 4,75 t ermöglicht hat. Diese gesetzliche Hülse brauchen wir jetzt nicht mehr, weil der Bund eine neue Voraussetzung ge schaffen hat. Daher schaffen wir das alte Gesetz ab. Wir he ben es auf.
Wir werden es durch eine Fahrberechtigungsverordnung er setzen. Diese ist bereits zusammen mit dem Aufhebungsge setz in der Anhörung gewesen. Wir haben viele Rückmeldun gen von den Fachverbänden bekommen, die uns im Großen und Ganzen alle zugestimmt haben. Sie haben gesagt: Das ist eine gute Regelung. Da macht ihr etwas, was auch wir schon lange gefordert haben.
Hier gibt es übrigens keinen Dissens, weder auf Bundesebe ne noch auf Landesebene. Alle Fraktionen im Bundestag – das war eines der letzten Gesetze, an denen ich noch im Bundes tag beteiligt war – haben das für richtig erachtet,
Wir können also, glaube ich, hier gemeinsam zur Tat schrei ten. Sie können mir ein Geburtstagsgeschenk machen, indem Sie einem Gesetzentwurf dieser Art einstimmig zustimmen.
Das ist für Sie kostengünstig und für mich eine große Freude. In der Sache ist es, glaube ich, von keiner Seite umstritten.
Was ich gern noch sagen möchte: Die Tatsache, dass wir für die Dienste diese Sonderregelung machen, ist auch ein – wie soll ich sagen? – Vertrauensgeschenk an die Verbände. Denn man hat im Vergleich zu anderen professionellen Erwerbern für einen solchen Führerschein geringere Aufwendungen. Es kostet dann auch nichts, aber es ist eben nur für die Ehrenamt lichen. Ich erwarte und hoffe auch sehr, dass die Verbände mit dieser Sonderregelung sehr verantwortungsvoll umgehen, das heißt, dass sie die Ausbildung ernst nehmen, die Übungen da zu ernst nehmen und die Begleitung ernst nehmen. Denn wir wollen nicht – das kann keiner von uns wollen –, dass dann, weil man das vielleicht zu lässig nimmt, junge Menschen ein größeres Fahrzeug fahren und dabei verunglücken. Deswegen ist es mir wichtig, dass die Ausbildung sorgfältig durchgeführt wird, dass man nicht nur das Minimum einhält, das wir hier vorschreiben, sondern dass man darüber hinaus ein Maximum an sicherer Qualifizierung vornimmt. Damit können wir ins gesamt, glaube ich, im Sinne der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Arbeit der Freiwilligen einen Beitrag leis ten.
meine Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Da men und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Die Re gierung bringt heute das Gesetz zur Aufhebung des Fahrbe rechtigungsgesetzes ein. Das ist der erste Schritt in die richti ge Richtung. Das ist der erste Schritt zur Umsetzung des vom Bund bereits im Sommer 2011 ermöglichten sogenannten Feu erwehrführerscheins, mit dem ehrenamtliche Feuerwehrkräf te, Einsatzkräfte in den Rettungsdiensten, im Katastrophen schutz und bei den Technischen Hilfswerken Fahrzeuge bis 7,5 t steuern dürfen.
Wir hätten uns gewünscht, dass das Gesetz noch vor der Som merpause verabschiedet wird. Somit hätten die Verbände be reits im Sommer die Möglichkeit gehabt, sich mit der Ausbil dung zu beschäftigen oder diese auf den Weg zu bringen. Aber spät ist besser als nie.
Mich freut besonders, dass wir heute hier über ein Gesetz dis kutieren, das im Grunde alle hier im Haus unterstützen. Ge rade in diesem Fall ist es wichtig, dass wir alle an einem Strang ziehen. Nur so senden wir das Signal an die ehrenamt lich Tätigen aus: „Wir stehen hinter euch. Wir wollen alles in unserer Macht Stehende tun, damit ehrenamtliche Helfer ih ren Dienst an den Menschen im Land ungehindert ausüben können.“
Ich darf hier an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass al le gemeinsam hier im Haus dafür eingetreten sind, dass die freiwilligen Einsatzkräfte in Zukunft unkompliziert und fast kostenneutral eine Fahrausbildung für Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 t erhalten können.
So ist die frühere CDU-FDP/DVP-Regierung dafür eingetre ten, das Dilemma, das für die freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste, die technischen Dienste und den Katastro phenschutz durch die Einführung des europäischen Führer scheins entstanden ist, abzufedern. Zunächst konnte erreicht werden, dass Einsatzkräfte von ihren Verbänden zum Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,75 t ausgebildet werden durften. In einem nächsten Schritt ist es uns gelungen, dass die Länder Verordnungen erlassen dürfen – was wir jetzt tun –, auf deren Basis die Ehrenamtlichen von ihren Verbänden zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t ausgebildet werden dürfen.
Darauf kann die grün-rote Landesregierung nun aufbauen. Das tut sie auch, indem sie mit der Gesetzesaufhebung den Weg dafür bereitet. Dafür darf ich mich auch im Namen der CDUFraktion bedanken.