Aber das ist schon das zentrale Problem, das wir haben – da beißt die Maus keinen Faden ab –: Auch dort gab es eigent lich keinerlei Recht und, wie wir wissen, auch keine Mehrheit dafür, sich der Polizei offen entgegenzustellen.
Wir wollen nicht, dass dieses Beispiel Schule macht. Darum ist für mich die eigentliche Gretchenfrage, die über alle Frak tionen hinweg hier im Raum steht: Wie halten wir es mit dem Gewaltmonopol der Polizei, die seit Jahren und zunehmend – wir wissen es alle – auch über individuelle Angriffe klagt? Deswegen haben wir uns über den Paragrafen im Strafgesetz buch betreffend den Widerstand gegen die Staatsgewalt un terhalten. Er wurde deswegen verändert, weil wir diese sich häufenden Anzeichen von Gewalt gegen die Polizei haben – individuell oder in solcher geballten Form.
Deswegen kann diese Aktuelle Debatte, die wichtig ist, in die ser Situation für mich nur den einen Sinn haben, dass wir quer durch alle Fraktionen deutlich machen: Die Polizei braucht unsere Unterstützung nicht nur, sondern sie hat sie auch, sie hat die Unterstützung von allen, und zwar nicht nur materiell, sondern auch mental und moralisch.
Denn, meine Damen und Herren, wenn das nicht ausreichend klargestellt wird, dann hat irgendwann einmal niemand mehr Lust, diese Tätigkeit wahrzunehmen.
Ich will jetzt hier, Herr Präsident, nicht zuspitzen. Aber dann hat irgendwann einmal niemand mehr Lust, sich in gewisser
Weise für den Rechtsstaat zum Deppen und zur Zielscheibe zu machen. So weit darf es auf keinen Fall kommen. Das soll ten wir mit vereinten Kräften jederzeit sicherstellen. Dazu sollten wir das Notwendige tun, auch in diesem Landtag.
Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Zugegebenermaßen war auch ich ein bisschen überrascht, dass die CDU dieses aktuelle Thema für die heutige Sitzung des Landtags gewählt hat. Ich denke, im Bereich der inneren Sicherheit hätte es auch andere Themen gegeben.
Ich war deshalb überrascht, weil ich davon ausging, dass un sere Darlegungen der Vorkommnisse in Mannheim eigentlich ausreichend gewesen sind. Ich hatte ja die Zusage gemacht – meine Vorredner von den Regierungsfraktionen haben darauf hingewiesen –, dass die Polizei, wie sie es im Übrigen nach Einsätzen – in dieser Größenordnung jedenfalls – immer macht, noch einen entsprechenden Abschlussbericht vorlegen wird, mit dem die noch offenen Fragen dann wahrscheinlich auch hätten beantwortet werden können.
Es ist, glaube ich, schon wichtig, an dieser Stelle noch einmal den Gesamtablauf und die Vorentwicklungen zu diesem Tag zu verdeutlichen.
Sie wissen, es hat im Vorfeld dieser Kulturveranstaltung am 8. September dieses Jahres den europaweiten „Langen Marsch der kurdischen Jugend“ – den zweiten übrigens – gegeben. Dieser begann in Straßburg und führte dann über Offenburg und verschiedene weitere Stationen bis nach Mannheim. Die ser Marsch war als Veranstaltung gemeldet. Die zuständige Veranstaltungsbehörde war die Stadt Kehl. Unsere Polizei hat diesen Zug – er umfasste übrigens keine 200 Personen; die Zahl der Personen, die dort unterwegs waren, lag bei 100 bis 150 Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen – mit einem An fangsaufkommen von genau 76 Kräften begleitet. Dieses Auf kommen war in den ersten Tagen auch ausreichend. Aber die geschilderten Vorkommnisse haben die Polizei dann veran lasst, im Laufe dieses Marsches die Kräfte aufzustocken. An dem besagten Tag, als der Marsch in Bruchsal war, waren es 152 Kräfte, die diesen Marsch begleitet haben.
Am 6. September hat die Polizei die Versammlungsbehörde in Kehl gebeten, zu überprüfen, ob der weitere Marsch nicht verboten werden kann, weil es zu Gewaltausschreitungen ge kommen ist und weil bei Durchsuchungen von begleitenden Fahrzeugen auch Waffen – das heißt Steine, Wurfgeschosse, aber auch Stichwaffen –, verbotenes Material usw. festgestellt wurden. Die Versammlungsbehörde in Kehl war der Auffas sung, dass aufgrund mangelnder tragfähiger Gründe die Ver sammlung nicht aufgelöst wird. Damit hatten wir uns auch entsprechend abzufinden.
Am Tag darauf allerdings hat der zuständige Polizeiführer des Polizeipräsidiums Mannheim diese Versammlung dann auf
gelöst und dies auch der Versammlungsbehörde mitgeteilt. Die Gründe waren Landfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung – eine Fülle von Vorkomm nissen mit übrigens neun Festnahmen an diesem Tag.
Das war schon ein entscheidendes Moment, das in der Tat zu einer emotionalen Entwicklung geführt hat. Über diese Fest nahmen wurden nämlich mit den heute zur Verfügung stehen den Möglichkeiten des Internets – Facebook, Twitter – schlicht und ergreifend Unwahrheiten in die Welt gesetzt und verbrei tet, was angebliche Misshandlungen von Festgenommen usw. anbelangt, was natürlich nicht den Tatsachen entsprochen hat.
Am 8. September fand dann das Kurdenfestival, ein Kultur festival, statt. Es handelt sich dabei übrigens nicht um eine Versammlung, sondern um eine Veranstaltung. Sie unterlag damit nicht dem Versammlungsrecht. Übrigens mussten bei dieser Veranstaltung Eintrittsgelder bezahlt werden. Insoweit war diese Veranstaltung eigentlich mit anderen kulturellen Veranstaltungen vergleichbar.
Gestützt auf das Polizeigesetz Baden-Württemberg wurden natürlich für diese Veranstaltung wie im Übrigen auch für an dere Veranstaltungen eine Reihe von Auflagen erlassen; das hatte ich im Innenausschuss entsprechend ausgeführt. Die Auflagen beinhalteten, wie viele eigene Ordner, wie viele fremde Ordner – –
Deshalb erkläre ich es einfach noch einmal, weil nicht alle Anwesenden an der Sitzung des Innenausschusses teilgenom men haben. Ich gehe einmal davon aus, dass nicht in allen Fraktionen so umfangreich über die Ergebnisse der Sitzung des Innenausschusses berichtet worden ist.
Ich will es noch einmal sagen: Summa summarum waren 300 Ordner des Veranstalters auf dem Gelände bzw. vor dem Ge lände, was das Thema Einlasskontrollen und Ähnliches anbe langt.
Wichtig ist auch: Zur Vorbereitung dieser Veranstaltung und zur Begründung der Auflagen, die erlassen werden – – Im Zweifel müssen diese gerichtfest sein. Ich erlebe häufig, dass die öffentliche Hand, die Polizeibehörde, die Polizei versucht, im Vorfeld von Veranstaltungen Auflagen zu erlassen; dies ge schieht etwa – um solche Beispiele zu nennen – beim Turn fest in Heilbronn,
bei Fußballspielen, nämlich Risikospielen wie etwa dem Spiel zwischen den Stuttgarter Kickers und dem Karlsruher SC. Ob Sie es mir glauben oder nicht: In kaum einem Fall werden die se Auflagen von Anfang an akzeptiert. Es wird immer ver sucht, gegen diese Auflagen zu argumentieren, weil man sie in der Regel für zu aufwendig und zu kostenintensiv hält. Das sollten wir, glaube ich, bei solchen Diskussionen auch nicht vergessen.
Es hat insgesamt vier Vorbereitungsgespräche in großer Run de gegeben, also Gespräche zwischen der Stadt Mannheim als zuständiger Behörde vor Ort, dem Veranstalter und der Poli zei. Das Ergebnis dieser Gespräche war – ich nenne gleich noch einmal einzelne Beispiele –, dass von einem friedlichen Verlauf ausgegangen wurde.
So ist es auch eingetreten. Über Stunden hinweg waren die Vorkontrollen, die stattgefunden haben – Beschlagnahmung von mitgeführten verbotenen Symbolen, auch von Wurfge schossen und Ähnlichem –, erfolgreich. Über Stunden hinweg gab es einen friedlichen Verlauf. Dies hat den Polizeiführer dann dazu veranlasst – wegen der großen Belastung unserer eigenen Kräfte; zum Teil waren sie über zwölf Stunden bei wirklich hohen Temperaturen im Einsatz –, rund 500 eigene Kräfte aus dem Einsatz herauszulösen, und zwar von ursprüng lich 800 Kräften bis auf einen Stand von etwa 300 Kräften, weil zu keinem Zeitpunkt davon auszugehen war, dass sich der friedliche Tenor der Veranstaltung verändern würde.
Dann kam es zu dem auslösenden Moment – wir sind natür lich noch dabei, intensiv zu untersuchen, ob dies eine geziel te Aktion gewesen ist oder ob es eine Zufallsentwicklung war –, als einem 14-jährigen Jugendlichen – ich glaube, da könn te man fast noch „Kind“ sagen – der Zugang zum Maimarkt gelände verwehrt wurde, weil dieser 14-jährige Jugendliche eine PKK-Fahne, eine verbotene Symbolik, mitgeführt hat. Die eigenen Ordnerkräfte vor Ort, die diesen Zugang verwehrt haben – es war nicht die Polizei, sondern es waren die Kräf te des Veranstalters –, wurden dieser Situation aber nicht Herr und haben dann die Polizei zur Unterstützung gerufen.
Die Polizei ist zu Hilfe geeilt. Die meisten Polizisten waren ohne Schutzkleidung, weil man nicht damit gerechnet hat, dass eine eskalierende Situation eintritt. Sie wurden dann so fort von 150 gewaltbereiten Besuchern des Festivals atta ckiert. Da kam es dann auch zu den ersten Verletzungen, bis hin zu der schweren Verletzung eines Polizeibeamten, der mit einer Eisenstange attackiert wurde, was dann zu einem Rip penbruch geführt hat. Die Sonderwache der Polizei, die sich direkt an der Grenze des Zugangs befand, wurde gestürmt.
Der Veranstalter hat dann zu diesem Zeitpunkt erklärt, dass er die Lage, die Situation, die Veranstaltung insgesamt nicht mehr im Griff habe. Den Einsatzkräften standen zu diesem Zeitpunkt rund 2 500 gewaltbereite Besucher gegenüber. Dies ist zweifelsohne eine große Zahl, aber auch hier einfach noch einmal der Hinweis: Das war ein Sechzehntel der gesamten Besucherzahl des Festivals. Ich gebe diesen Hinweis deshalb, weil ich das schon als wichtig erachte und weil deutlich ge macht werden muss, dass die absolut überwiegende Anzahl der Besucherinnen und Besucher dieser Veranstaltung fried lich bei uns in Deutschland leben und sich auch friedlich auf dieser Veranstaltung benommen haben. Deshalb habe ich mit dem Begriff „Kurdenkrawalle“ – jetzt ausdrücklich in der Ver bindung mit dem Ausdruck „Polizei als Freiwild?“ im Titel der Aktuellen Debatte – meine Probleme, weil solche Formu lierungen bestimmten Kreisen – das muss ich jetzt, glaube ich, nicht näher ausführen – natürlich auch immer wieder Anhalts punkte dazu geben, gegen Menschen mit ausländischen Wur zeln, die friedliebend bei uns leben, zu agieren.
Deshalb will ich an dieser Stelle auch ausdrücklich den kur dischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Dank sagen, die bei
uns leben und sich klar von diesen Gewalttätigkeiten distan ziert haben. Ich bin auch insbesondere den türkischen Ge meinschaften in Mannheim und Baden-Württemberg insge samt dankbar dafür, dass sie außerordentlich besonnen auf diese Vorkommnisse reagiert haben, alles Provozierende un terlassen haben und sogar eine ursprünglich schon geplante Demonstration abgesagt haben, um kein weiteres Öl ins Feu er zu gießen. Auch dies sollten wir an dieser Stelle nicht un erwähnt lassen.
Jetzt, Herr Kollege Blenke, nochmals – zumindest soweit ich es heute beantworten kann – zu den gestellten Fragen.
Zur polizeilichen Planung: Eigentlich wundert mich Ihre Fra ge. Gerade als Fachmann in diesem Bereich sollten Sie doch wissen, dass das üblicherweise immer gemacht wird und bei einer solch großen Menschenansammlung in aller Genauig keit geschieht.
Bei der polizeilichen Planung wurden im Vorfeld, was Gefähr dungsbewertungen anbelangt, Erkenntnisse, die unsere Be hörden hatten, Erkenntnisse des Bundeskriminalamts, unse res Landeskriminalamts, des Bundesamts für Verfassungs schutz und unseres Landesamts für Verfassungsschutz mit ein bezogen. Natürlich haben sich die Behörden auch Berichter stattungen kurdischer Medien im Vorfeld angeschaut, und na türlich wurde auch die Lage außerhalb unseres Landes – ich spreche jetzt den Syrienkonflikt an – in diese Gefährdungsbe urteilung mit einbezogen.
Trotzdem kamen alle – ich habe sie aufgezählt – unisono zu der Auffassung, dass nicht mit Gewalttätigkeiten gerechnet werden kann.
Natürlich hat man auch die vorhergehenden Festivals im Rhein-Energie-Stadion in Köln 2010 und auf der Trabrenn bahn in Gelsenkirchen 2011 mit einbezogen. Auch die Vor kommnisse, die es am Rande gab, haben im Prinzip nicht da zu geführt, davon auszugehen, dass dieses Festival einen sol chen Verlauf nehmen könnte, wie es dann tatsächlich gesche hen ist.
Deshalb halte ich die Festlegung von 800 Kräften, die in ers ter Linie natürlich dazu gedient haben, die Friedlichkeit die ses Festivals, den Schutz der Besucherinnen und Besucher si cherzustellen, für ausreichend, weil diese Eskalation von nie mandem derer, die daran beteiligt waren, vorhersehbar gewe sen ist. Daher hat sich die Polizeiführung in Abstimmung – ich hatte es gesagt – mit der Polizeibehörde, mit der Ord nungsbehörde vor Ort, mit der Staatsanwaltschaft – diese war dann auch mit einbezogen – darauf festgelegt, den Schwer punkt der Einsatztätigkeit an diesem 8. September auf die Be weissicherung bzw. auf den Zugriff bei günstiger Gelegenheit – das ist die polizeiliche Formulierung – zu legen.
Dann haben Sie, Kollege Blenke, zum Stichwort Einsatzmit tel gefragt. Warum fragen Sie nicht ganz direkt, was Sie wis sen wollen? Sie wollten doch eigentlich wissen, ob Wasser
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ob Sie es untersagt haben! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD: Sag mal! Dümmer geht es ja nimmer!)
Herr Kollege Zimmermann, es tut mir wirklich leid. Auf die se Zwischenrufe reagiere ich nicht mehr. Denn Sie wissen ganz genau, dass ein Innenminister dies einfach nicht machen würde. Ich habe im Nachgang zu den Auseinandersetzungen um Stuttgart 21 auf alle Fragen dergestalt, ob ich in Zukunft als Innenminister des Landes Baden-Württemberg ausschlie ßen würde, dass bei Einsätzen Wasserwerfer zum Einsatz kommen, immer gesagt: Nein, das kann ich nicht ausschlie ßen, weil ich die Lagen, die Situationen, die entstehen, gleich an welcher Stelle dieses Landes, gleich aus welchem Grund, schlicht und ergreifend nicht vorhersehen kann.
Natürlich habe ich das auch in diesem Bereich nicht gemacht. Der Einsatzführer vor Ort hat aufgrund des erwarteten fried lichen Verlaufs auf die Vorhaltung dieses Einsatzmittels ver zichtet. Im Übrigen sei dann immer noch die große Frage ge stellt, ob es im Zweifel sinnvoll gewesen wäre – denn nie mand in diesem Raum kennt die Lage vor Ort –, dieses Mit tel einzusetzen. Ob dies vernünftig gewesen wäre oder nicht, sei dann immer noch dahingestellt. Wer das Maimarktgelän de kennt, der weiß, wie schwierig sich dort die Einsatzlage und die Einsatzsituation für die Polizei darstellen.
Meines Erachtens war es, wie gesagt, richtig – auch die Poli zei hat dies für richtig gehalten –, zu formulieren, den Schwer punkt der Einsatztätigkeit auf Beweissicherung und Zugriff bei günstiger Gelegenheit zu legen, was die Polizei im Übri gen auch gemacht hat. Denn auch während des friedlichen Verlaufs wurden ja Beschlagnahmungen von mitgeführtem verbotenem Material und Ähnliches durchgeführt.