Sie gehen in Ihrem Gesetzentwurf nicht auf die Strukturen vor Ort ein, sondern wollen den Gemeinderäten eine gesetzliche Verpflichtung aufdrücken, ohne den Kommunen hierbei Hand lungsspielraum zu lassen. Baden-Württemberg hat mehr Be teiligungsformen für Jugendliche in der Kommunalpolitik als die von Ihnen abgefragten Städte mit über 20 000 Einwoh nern. Es gibt einige Jugendgemeinderäte und Jugendforen und viele weitere Einrichtungen, welche gerade die kleinen Kom munen im Land erfolgreich umsetzen, übrigens freiwillig um setzen. Deshalb ist das eine Sachlage, die keineswegs nur auf die Gemeindegröße abgestellt werden kann.
Wir jugendpolitischen Sprecher waren selbst z. B. in meinem Wahlkreis Waldshut im Jugendparlament Rheinfelden und konnten uns davon überzeugen, wie es auf freiwilliger Basis funktioniert.
Die damalige Landesregierung hat 2005 den heutigen § 41 a der Gemeindeordnung eingeführt. Heute wollen Sie ihn nun von einer Kannregelung zu einer Mussregelung machen. Die se Verpflichtung führt aus Sicht unserer Fraktion nicht dazu, dass die Jugendlichen in die Kommunalpolitik besser einge bunden werden. Sie sorgt lediglich dafür, dass die kommuna le Selbstverwaltung hier eingeschränkt wird. Das haben auch der Gemeinde- und der Städtetag kritisch angemerkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir, die CDU-Fraktion, ste hen für einen Dialog mit den Kommunen, den Schulen, den Kirchen und den Jugendlichen selbst, wie sie gemeinsam die Jugendbeteiligung in der Kommunalpolitik verbessern kön nen. Ich bin selbst Gemeinderat und Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat und – zugegeben – noch etwas im jugendlichen Alter.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das schadet ja nichts! – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Sie sehen aber schon sehr reif aus!)
Meine Damen und Herren, die Verpflichtung und eine Muss regelung, wie sie jetzt die FDP/DVP-Fraktion vorschlägt, ist für uns, die CDU, nicht der richtige Weg. Sie kann nicht der richtige Weg sein, den wir gemeinsam mit Land und Kommu nen gehen wollen. Es ist eine Maßnahme, um Verständnis bei den Verantwortlichen und in den Kommunen erreichen zu wollen. Es ist übrigens auch kein liberaler Gedanke.
Das möchte ich jetzt auch einmal sagen. Denn was nutzt das beste Gesetz, wenn es vor Ort nicht wirklich akzeptiert wird und nicht zur Umsetzung kommt? Wir werden Jugendliche nicht per Gesetz in den Jugendgemeinderat bekommen, son dern nur, wenn wir ihre Mitwirkung attraktiv gestalten.
Deshalb bieten wir von der CDU-Fraktion als der größten Op positionsfraktion der grün-roten Landesregierung unsere Mit hilfe bei der Erarbeitung eines Konzepts an. Wenn Sie wirk lich wollen, dass wir mehr Beteiligung von Jugendlichen in der Kommunalpolitik bekommen, dann nehmen Sie dieses Angebot bitte an.
(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Du bist auch jung! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Einer unserer Jüngs ten! – Gegenruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das ist sehr traurig, dass das einer eurer Jüngs ten ist!)
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zum Thema kommen, dem Gesetzentwurf der FDP/DVP.
Schaut man sich den Gesetzentwurf der FDP/DVP an, dann wird deutlich: Er geht in die richtige Richtung, aber er geht am Ziel vorbei. Man muss ihn wirklich zwischen den Zeilen gut lesen. Die FDP/DVP möchte lediglich in der Geschäfts ordnung „gegebenenfalls“ die Beteiligung von Jugendvertre tern regeln. „Gegebenenfalls“!
Wir sagen dagegen: Durch die Geschäftsordnung i s t die Beteiligung des Jugendgemeinderats zu regeln. Es sind ein Vorschlagsrecht und ein Anhörungsrecht sowie ein eigenes Budget vorzusehen. Es geht also, Herr Kollege Goll, um ein verbindliches Mitwirkungsrecht für den Jugendgemeinderat.
Wir gehen damit erheblich weiter als der Gesetzentwurf der FDP/DVP, denn wir schaffen konkrete Rechte für die Betei ligung des Jugendgemeinderats. Daher werden wir Ihren Ge setzentwurf ablehnen. Schließlich wollen wir verbindliche Rechte für den Jugendgemeinderat. Der Jugendgemeinderat soll kein Bittsteller sein, sondern er soll auf Augenhöhe mit dem Gemeinderat und dem Bürgermeister seine Belange und seine Anregungen in den Gemeinderat einbringen können. Die Vorschläge und Anregungen der Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäte sollen direkt in die kommunalpolitischen Gremien eingebracht werden können. Daher sind auch ein An wesenheitsrecht, ein Initiativ- und ein Rederecht des Jugend gemeinderats in den Ausschüssen und im Gemeinderat not wendig.
Unser Ziel ist – ich hoffe, Sie stimmen diesem Ziel dann, wenn wir entsprechende Vorschläge hier einbringen werden, auch zu –, dass die Belange der Jugendlichen zentral in den kommunalen Gremien vorgebracht werden können und dass die jungen Rätinnen und Räte nicht auf das Wohlwollen der Bürgermeister oder der Gemeinderäte angewiesen sind.
Offen zeigen wir uns für andere Beteiligungsformen. Wenn sich die Jugendlichen vor Ort anderweitig einbringen möch ten, sollen sie hierfür auch die Möglichkeit haben. Klar ist da bei: Die Beteiligung von Jugendlichen in der Kommunalpo litik darf keine Spielwiese sein; die Anregungen der jungen Menschen müssen vielmehr in den Gemeinderat kommen, sie müssen im Gemeinderat diskutiert werden können.
Die Senkung des aktiven Wahlalters für die Kommunalwah len auf 16 Jahre ist für uns im Zusammenhang mit einer Stär kung der Rechte des Jugendgemeinderats das richtige Vorge hen. Wir gehen davon aus, dass wir noch in diesem Jahr über einen Gesetzentwurf für die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre beraten werden. Dann hätten alle Jugendlichen die Mög lichkeit, 2014, bei der nächsten Kommunalwahl, wählen zu gehen. Sie können dadurch die Zusammensetzung des Ge meinderats in ihrer Heimatgemeinde, des Kreistags und der Stuttgarter Regionalversammlung unmittelbar beeinflussen.
Beides zusammen – Wählen mit 16 und verbindliche Mitwir kungsrechte für den Jugendgemeinderat – ist unseres Erach tens sehr gut geeignet, das Interesse junger Menschen an der Politik zu wecken und junge Leute für Politik zu begeistern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Tribüne darf ich als Gäste sehr herzlich den Präsidenten des Generalrats des Departements Oberelsass und Sprecher der Trinationalen Metropolregion Oberrhein, Herrn Charles Buttner, mit seiner Delegation begrüßen.
Herr Präsident Buttner hält sich zu Gesprächen mit Herrn Eu ropaminister Friedrich über grenzüberschreitende Fragen in Stuttgart auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, wir freuen uns über Ihren Be such im Landtag von Baden-Württemberg. Wie Sie wissen, ist dem Landtag die enge parlamentarische Zusammenarbeit mit den gewählten Vertretern aus dem Elsass und den Kanto nen in der Nordwestschweiz im Oberrheinrat ein zentrales An liegen.
Ich wünsche Ihnen gute Gespräche in Stuttgart, um unsere Kooperation in der neuen Modell- und Metropolregion Ober rhein weiter zu vertiefen. Herzlich willkommen bei uns!
Für die SPD-Fraktion erteile ich in der Aussprache nun Herrn Abg. Wahl das Wort – auch er ein junger Abgeordneter.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist das Privileg in der Politik, dort länger als jung zu gelten als anderswo.
Es geht hier um eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel, Jugendliche schon in einem frühen Alter besser zu beteiligen, als dies bis jetzt der Fall ist. Da freut es uns natürlich, dass die FDP/DVP in den letzten Jahren dazugelernt hat. Ich erinnere an Debatten mit Hagen Kluck, in denen damals noch alle dies bezüglichen Anträge aus den Reihen der Fraktionen GRÜNE und SPD grundsätzlich abgelehnt worden sind.
Man muss nun sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf geht in eine richtige Richtung. Wir können jedoch feststellen: Was der CDU bereits zu viel ist, ist uns an dieser Stelle noch zu wenig. Wir wollen verbindliche Regelungen mit einem An tragsrecht in den Gemeinderäten. Wir wollen eine verbindli che Beteiligung, die garantiert, dass die Jugendlichen vor Ort gehört werden.
Der nächste Punkt: Wenn es um die Beteiligung Jugendlicher in der Kommunalpolitik geht, dann darf sich dies nicht auf den Gemeinderat allein beschränken. Vielmehr gibt es auch andere Formen. Hierzu wird in Ihrem Gesetzentwurf jedoch nichts ausgesagt. Deshalb ist es etwas enttäuschend, solche Ziele im Titel des Gesetzentwurfs hochtrabend anzukündigen, während dies letztlich doch nur wie ein kleines Feigenblatt er scheint, das offenbar dazu dienen soll, sich anderen Möglich keiten erst gar nicht öffnen zu müssen.
Worum es sich bei diesen anderen Möglichkeiten dreht, ist schon angesprochen worden. Das ist zum einen die Senkung des Wahlalters für Kommunalwahlen auf 16 Jahre, und das sind zum anderen weitere Beteiligungsformen, etwa durch Ju gendforen, die noch institutionalisiert werden müssen. Hier zu ist von Ihnen nichts zu lesen.
Die Rückmeldung, die Ihnen die Jugendverbände im Rahmen der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf gegeben haben, war zu erwarten. Für diejenigen, die diese Initiative auf den Weg gebracht haben, war sie sicherlich gleichwohl eine Enttäu schung. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Stel lungnahme des Landesjugendrings:
Die im Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP vorge nommene Fokussierung auf den Jugendgemeinderat als einzige benannte Form der Beteiligung junger Menschen halten wir... für nicht richtig.
Ein deutlicheres Urteil kann man vonseiten der Vertreter der Jugendverbände nicht bekommen. Deswegen gilt auch an die ser Stelle: Die Initiative ist vielleicht gut gemeint, aber sie ist für uns trotzdem nicht zustimmungsfähig.
Reiferer Jahrgang. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Vorschlag gemacht. Ich glaube, diesen Vorschlag muss ich erst einmal kurz vorstellen. Manches, was die Vorredner gesagt haben, geht eigentlich am Inhalt des Vorschlags ein wenig vor bei. Wie lautet also unser Vorschlag?
Die Gemeinde muss Jugendliche bei Planungen und Vor haben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.
Es werden gar keine anderen Ansätze ausgeschlossen; es wird nichts vorgeschrieben. Es wird nur am Anfang vorgeschrie ben, dass dieser Punkt als solcher – Beteiligung von Jugend lichen – berücksichtigt werden muss.
Dann folgt der Absatz 2. Dieser ist so zu verstehen: Wenn ein Jugendgemeinderat eingerichtet ist – deshalb „gegebenen falls“ –, muss das in der Geschäftsordnung geregelt werden. So ist das zu verstehen. – Das war zur Klarstellung.