Florian Wahl
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Frau Präsidentin, werte Kollegin nen und Kollegen! In großer Einigkeit mit CDU und Grünen wird auch die SPD dem Gesetz zur Änderung des Landes glücksspielgesetzes, das auf Maßgaben des Staatsgerichtshofs zurückgeht, zustimmen.
Für die SPD will ich noch einmal sagen, dass das Landes glücksspielgesetz ein großer, richtiger Schritt in Richtung Spielerschutz in Baden-Württemberg gewesen ist. Der Kolle ge Schwarz hat es erwähnt: Für uns sind ebenfalls die sozial politischen, die jugendpolitischen Aspekte sehr wichtig. Die se Aspekte werden durch das Gesetz gestärkt.
Vor allem wird auch die Kommunalpolitik gestärkt, und zwar durch die Regelungen zum Mindestabstand zu anderen Spiel hallen, die durch den Staatsgerichtshof bestätigt worden sind. Wir befreien viele Kommunen von den Spielhöllen, unter de nen die Kommunalpolitik und die Menschen leiden. Ich glau be, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt.
All diese wesentlichen Punkte sind vom Staatsgerichtshof be jaht worden. Das gilt ebenfalls für das Verbot der Mehrfach konzession. Lediglich bei Einzelregelungen gab der Staatsge richtshof den Beschwerdeführern recht.
Die Kollegen haben es dargelegt: Mit dem im Entwurf vorlie genden Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes werden nach den Maßgaben des Staatsgerichtshofs Über gangsregelungen und die Antragsfrist angepasst. Ebenso ist eine Anpassung der Regelungen zur Spielersperre vorgese hen. Mit der Beschlussempfehlung reagieren wir auch auf ei ne Anregung, die nach der Anhörungsphase einging.
Wir werden zu einer zentralen Sperrdatei kommen. Das ist un ser Ziel. Am 30. September 2016 soll das entsprechende Kon zept vorgelegt werden. Da haben wir uns nicht verhoben.
Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen und – heute vor allem – liebe Kolleginnen und Kollegen vom Jugendlandtag! Euch, die ihr da hinten sitzt, möchte ich ganz besonders begrüßen. Denn in den letzten bei den Tagen habt ihr zu unserem Haus und zu unserer Arbeit ge hört.
Ich hoffe, die Arbeit bringt euch etwas. Aber sie bringt auch uns etwas. Das haben wir auch in den Workshops gestern Abend festgestellt, wo ihr z. B. angemerkt habt, dass wir so reden sollen, dass es die jungen Leute auch verstehen. Ich glaube, das können wir uns alle hier zu Herzen nehmen
und in Zukunft vielleicht auch danach handeln.
Für mich war es übrigens auch eine neue Erfahrung; das möchte ich an dieser Stelle dazusagen. Denn ich saß hier in einem lebendigen Plenarsaal und bin zum ersten Mal einer der Ältesten gewesen. Jetzt weiß ich nicht, wie man sich hier in ein paar Jahren vielleicht fühlt.
Aber das Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist sehr ernst, und es ist sehr wichtig, dass dieser Jugendlandtag statt findet. Herzlichen Dank, dass ihr euch engagiert. Denn Kin der und Jugendliche sind die Menschen, die voraussichtlich am längsten mit den Entscheidungen, die die Politik, die die Gesellschaft trifft, und deren Folgen leben müssen.
Das gilt nicht nur für die Entscheidungen, die die jetzige Le benslage von euch und den jungen Leuten aktuell betreffen, also für die Fragen: Was passiert in der Schule? Wie sieht es mit einem Ausbildungsplatz aus? Was passiert mit dem Ju gendtreff? Das gilt vielmehr auch für die Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Da geht es auch um tech nische Themen, mit denen ihr euch jetzt vielleicht noch nicht auseinandergesetzt habt, wie z. B. Bebauungspläne, Infra strukturfragen, Energieversorgung, aber auch um die Themen Staatsverschuldung oder Integrationspolitik. Deswegen ist es uns von der SPD-Fraktion wichtig, dass ihr in die Beteili gungsprozesse einbezogen seid – und eben nicht nur Erwach sene.
Vor allem müssen wir versuchen, euch, die jungen Menschen, dort zu erreichen, wo euer Leben stattfindet. Das sind die Schulen, das sind die Vereine, das sind die Jugendorganisati onen, aber eben auch – wir hatten es gestern im Workshop – das Internet und die neuen Medien. Auch müssen wir versu chen, so zu sprechen, dass wir euch erreichen, ohne uns an dererseits irgendwie anzubiedern. Das ist, denke ich, auch ei ne wichtige Aufgabe, vor der wir stehen.
Da sind wir auch auf euren Rat, auf eure kritische Rückmel dung angewiesen. Herzlichen Dank, dass ihr uns dabei helft.
Aber Jugendpolitik und Kinderpolitik hat eben nicht nur eine reine Funktion für die Jugend selbst. Deswegen sind mir auch die aktive Beteiligung und die Partizipation so wichtig. Denn sie schaffen ein Zusammengehörigkeitsgefühl. Sie schaffen ein Gefühl, dass ihr zu Baden-Württemberg, zu eurer Kom mune, zu eurer Stadt gehört und mitgestalten könnt.
Deswegen müssen wir uns gemeinsam dafür einsetzen, Arti kel 12 der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland inzwischen vollständig gilt, auch hier in Baden-Württemberg umzusetzen. Deswegen haben wir in unserem Koalitionsver trag vereinbart, die Beteiligungsrechte von Kindern und Ju gendlichen in der Gemeindeordnung verbindlich zu veran kern. Mir ist es wichtig, dass sie verbindlich verankert sind.
Dies haben wir gemacht. Denn es ist wichtig, euch einzubin den, und zwar dauerhaft und nicht dann, wenn es einem Bür germeister oder einem Gemeinderat schmeckt nach dem Mot to: „Wenn es unangenehm ist, berufen wir ein Forum lieber nicht ein.“ Das muss gewährleistet sein. Deswegen ist es mir persönlich ein wichtiges Anliegen, dass diese Beteiligungs rechte auch beim Thema Kinderrechte mit in der Landesver fassung verankert werden. Ich hoffe, dass wir in diesem Haus noch mehr Leute davon überzeugen können, dass wir dies ge meinsam auf die Reihe bekommen müssen.
Die Kollegen haben dargelegt, was wir alles für euch gemacht haben, von der Änderung der Gemeindeordnung bis hin zum Wählen ab 16 Jahren. Ich glaube, wir sind uns mit den jungen Leuten sehr einig, dass dies wichtige Schritte sind.
Ein bisschen schade finde ich, dass zur jetzigen Debatte die Abschlussresolution noch nicht vorliegt. Denn über sie hätten wir jetzt an dieser Stelle eigentlich auch reden können. Eure Vorschläge hätten es verdient, dass wir dazu noch einmal kon kret eine Aktuelle Debatte führen.
Vielleicht, lieber Kollege Schreiner, können wir uns einigen, dass wir dies später – vielleicht nach der Sommerpause – nachholen.
Dann können wir gemeinsam noch einmal konkret über eure Forderungen sprechen, damit sie nicht untergehen und ihr seht: Wir nehmen nicht nur euch ernst, sondern wir nehmen die Themen auch auf. Denn ihr seid ein Teil von Baden-Würt temberg. Wir brauchen euch genauso dringend, wie ihr wahr scheinlich eine ordentliche Politik braucht. Deswegen sollten wir uns zusammenschließen und gemeinsam etwas Tolles er reichen.
Ich darf den früheren Ministerialdirektor Rolf Lehmann zitie ren. Er sagte immer: „Wer eine Jungschar leiten kann, der kommt auch mit einem Ministerium klar.“
Vielleicht war auch der Jugendlandtag ein erster Bestandteil, dass vielleicht einer von euch einmal hier sitzt. Baden-Würt temberg würde das guttun.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Worüber haben wir heute zu entscheiden? Es geht letztendlich nur um eine Datumsänderung, allerdings bei einem Gesetz, bei dem wichtig war, dass wir es beschlossen haben, bei einem Gesetz, das wichtig war für die Kommunen, die wir von zu vielen Spielstätten an einem Ort befreien, und das wichtig war für den Jugendschutz und die Suchtpräventi on.
Ich denke, da darf man jetzt nicht schwarzmalen, sondern man muss auch einmal berücksichtigen, dass uns der Staatsge richtshof hinsichtlich des Mindestabstands, des Abstands zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie des Verbots der Mehr fachkonzession recht gegeben hat.
Lediglich bei Einzelregelungen gibt es Änderungsbedarf; in dieser Hinsicht ist den Beschwerdeführern recht gegeben wor den. Diesem Änderungsbedarf kommen wir nach. Im vorlie genden Änderungsgesetz wird nun die Antragsfrist des Er laubnisantrags vom 28. Februar 2017 auf den 29. Februar 2016 vorverlegt. Damit schaffen wir zu einem deutlich frühe ren Zeitpunkt Klarheit. Ich denke, das ist für alle Beteiligten gut. Wir haben dieses Gesetz schon ausführlich debattiert, und es ist schön, dass es so viel Zustimmung erhält.
Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD wird dem Änderungsgesetz mit dem neuen Datum natürlich zustimmen.
Um es noch einmal anzusprechen: Es ist ein gutes Gesetz für den Jugendschutz und für den Spielerschutz. Es war dringend notwendig – deswegen gab es den Staatsvertrag, den wir mit dem Gesetz umgesetzt haben –, dass wir das gemeinsam auf die Reihe bekommen. Vor allem ist es ein gutes Gesetz für die Kommunen, die wir durch die Möglichkeit der Abstandsrege lung von den Spielhöllen befreien. Die Kommunalpolitiker wissen doch, welche Probleme in den Innenstädten oft beste hen: Eine Spielhölle nach der anderen siedelt sich dort an, und wir konnten überhaupt nichts dagegen machen. Das haben wir geändert. Ich denke, damit unterstützen wir einen wichtigen Teil der Kommunalpolitik.
Vor allem Vertreter der FDP/DVP-Fraktion, aber auch viele andere haben gesagt, die Abstandsregelung komme quasi ei nem Berufsverbot oder Ähnlichem gleich, das ginge so nicht. Pustekuchen! Der Staatsgerichtshof hat diese Regelung ganz klar bestätigt. Das Einzige, was jetzt geändert werden muss, ist ein Datum. Mit der Änderung wird jetzt ein bisschen mehr Klarheit geschaffen; ansonsten wurde das geltende Gesetz rundherum bestätigt.
Wenn sich Herr Hollenbach bei § 51 als Hellseher empfindet, dann sei ihm das an dieser Stelle gegönnt. Der Rest wurde vom Staatsgerichtshof bestätigt. Damit können wir zufrieden sein, und deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz setzen wir eine EU-Richt linie um – nicht mehr und nicht weniger. Wir schaffen dadurch eine klare Regelung für alle EU-Bürger bezüglich ihrer Pati entenrechte bei einer Behandlung im EU-Ausland. Das be deutet eine Vereinheitlichung von Standards; niemand muss mehr sein Recht einklagen. Aber auch die Gesundheitsdienst leister gewinnen dadurch Rechtssicherheit.
Wir stimmen dem zu.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nicht erst durch den Fall Gustl Mollath ist uns wieder ins Bewusstsein gerufen worden, welche Emotionen, welche Ängste und teilweise auch welche Stigmatisierung auch in der Psychiatrie heute noch herrschen, vor allem wel chen Ängsten wir in der Bevölkerung begegnen.
Deswegen sehe ich das jetzt im Entwurf vorliegende Psy chisch-Kranken-Hilfe-Gesetz als ein Musterbeispiel dafür, wie mit dem Bewusstseinswandel, den wir noch stärker in der Be völkerung implementieren müssen, umgegangen wird.
Das eine ist die inhaltliche Ebene – darauf werde ich noch zu sprechen kommen –, das andere ist die Frage der Bürgerbe teiligung, die Frage der Verbändebeteiligung, überhaupt der
gesamte Prozess, der transparent und offen gestaltet worden ist.
Ich möchte mich auch einmal bei all den Menschen bedan ken, die sich die Zeit genommen haben, sich neben ihrer tag täglichen Tätigkeit im psychiatrischen Bereich konzeptionell einzubringen, nach Stuttgart zu fahren, an Sitzungen teilzu nehmen – und das neben ihrem normalen Geschäft. Ich den ke, da ist an dieser Stelle eine besondere Würdigung notwen dig.
Gerade auch um den Ängsten der Menschen zu begegnen, wo nach alles, was in der Psychiatrie laufe, nicht transparent sei, und um mehr Offenheit herzustellen, war es, denke ich, ein wichtiges Zeichen, dass wir das Gesetzgebungsverfahren auf die Beteiligungsplattform gestellt haben und dadurch auch ei nen Diskussionsprozess gestartet haben. Ich denke, das, was dabei herausgekommen ist, kann sich mehr als sehen lassen.
Bestehende Strukturen wie die Gemeindepsychiatrischen Ver bünde haben wir verpflichtend flächendeckend im Land ver ankert. Ich denke, eine stärkere strukturelle Verankerung im ländlichen Raum als durch dieses Gesetz hat es in diesem Be reich noch nie gegeben.
Der nächste Punkt sind die sozialpsychiatrischen Dienste. Es ist nicht nur so, dass wir gleich nach der Regierungsübernah me erst einmal die Mittel verdoppelt und verstetigt und damit praktisch wieder auf ein anständiges Niveau gebracht haben, sondern wir schaffen einerseits für die Beschäftigten Pla nungssicherheit – wir statten das anständig aus –, und wir sor gen andererseits auch dafür, dass vor Ort für die Menschen die Möglichkeit geschaffen wird, frühzeitig Hilfe zu erhalten. Auch das bedeutet übrigens eine Stärkung in der Fläche und des ländlichen Raums.
Was bei diesem Gesetz zudem ganz wichtig ist: Ich glaube, mehr Offenheit, mehr Transparenz, mehr Patientenrechte hat es in diesem Bereich in Baden-Württemberg und wahrschein lich auch im ganzen Bundesgebiet noch nie gegeben.
Angesprochen worden sind bereits die standardisierten Mel deregister über freiheitsentziehende Maßnahmen, die Infor mations- und Beratungsstellen. Wenn man in so eine Situati on kommt, die immer noch mit einem gewissem Stigma be haftet ist –
nicht nur bei sich, sondern auch im persönlichen Umfeld –, kann man sich an eine Informations-, Beratungs-, aber auch Beschwerdestelle wenden, und zwar vor Ort, im eigenen Landkreis.
Ich denke, das ist eine ganz wichtige Geschichte.
Wir werden auf Landesebene auch eine Ombudsstelle für die sen Bereich haben, die auch dem Landtag gegenüber berichts pflichtig sein wird.
Wir haben Maßnahmen in Bezug auf § 8 des Unterbringungs gesetzes schon vorgezogen, um mehr Rechtssicherheit für die Beschäftigten in der Psychiatrie zu schaffen, aber auch um ganz klar zu sagen: „Ja, es kann freiheitsentziehende Maßnah men geben, es muss Zwangsmaßnahmen geben, aber diese sind nur in ganz, ganz engen Grenzen vertretbar.“ Diese Maß nahmen gehen jetzt auch in das im Entwurf vorliegende Ge setz über.
Ich denke, wir haben einen wichtigen Beitrag geleistet, indem wir in den Bereichen Psychiatrie und Maßregelvollzug, in de nen – Kollege Lucha hat es richtigerweise angesprochen – uns allen in den nächsten Jahren noch ganz, ganz große Anstren gungen bevorstehen, ordentliche Strukturen geschaffen ha ben. Das Gesetz ist mustergültig. Ich möchte mich bei allen Beteiligten bedanken.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen und Kollegen! Das ist kein leichtes Thema jetzt kurz vor der Sommerpause. Es ist jedoch wichtig, dass wir an dieser Stelle darüber reden und zum ersten Mal eine Debatte über die Präimplantationsdiagnostik hier in diesem Haus führen.
Das ist eine schwierige Debatte, und es ist auch für jeden ei ne persönliche Einschätzung, wie man mit diesem Thema um geht. Auch ich persönlich habe mich mit diesem Thema nicht leichtgetan. Das ging ja über alle Fraktionen im Bundestag so.
Über die Grundsatzfrage haben nicht wir zu entscheiden; denn der Rahmen wurde vom Bund gesetzt. Ich denke, deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir auf dem Weg zu einem Staatsvertrag sind, in dem Baden-Württemberg und verschie dene andere Länder gemeinsam regeln, wie wir auf angemes sene Weise mit dem vom Bund gesetzten Rahmen umgehen werden. Gerade die Ethikkommission ist, denke ich, ein ganz bedeutender Punkt. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit ande ren Ländern zusammenarbeiten. Auf diese Weise können Sy nergien genutzt und kann Wissen zusammengeführt werden; wir haben auch die Hoffnung, dass die Zahl der Anträge zu diesem Thema nicht allzu groß sein wird.
Umso mehr freut mich, dass an dieser Stelle die Landesärzte kammer Baden-Württemberg die Verantwortung übernommen hat. Federführend ist diese Kommission also hier im Land an gesiedelt.
Ich denke, wir tragen auch hinsichtlich der Auswahl der Mit glieder dieser Ethikkommission gemeinsam Verantwortung. Denn eines muss klar sein: Wie auch immer man persönlich dazu steht – es gilt der vom Bund vorgegebene gesetzliche Rahmen. Das heißt, wir müssen bei der Benennung der Mit glieder auch darauf achten, dass absolute Befürworter und ab solute Verweigerer nur schwer in ein solches Gremium zu in tegrieren sind. Deshalb ist in der jeweiligen Einzelsituation, die vorliegt, ein ganz behutsamer Umgang zu gewährleisten.
Uns ist ferner wichtig – Kollegin Mielich hat das schon ange sprochen –, dass ein Austausch über die Arbeit der Ethikkom mission stattfindet. In § 5 des Staatsvertragsentwurfs sind die Berichtspflicht und der Informationsaustausch unter den be teiligten Ländern geregelt. Auch uns ist es natürlich wichtig, dass auch die Landtage beteiligt werden. Wir wünschen uns, dass es da auch einen regelmäßigen Austausch gibt, weil wir in diesem Bereich wirklich kein einfaches Neuland betreten und weil gerade da natürlich die parlamentarische Diskussi on zumindest ein ganz wichtiger Punkt ist.
Ich möchte die Debatte jetzt nicht in die Länge ziehen, danke aber noch der Landesregierung an dieser Stelle für die kons truktive Rolle, die sie zusammen mit den Regierungen der an deren beteiligten Bundesländer gespielt hat,
aber natürlich auch der Landesärztekammer, die ebenfalls nicht vor leichten Debatten stand, sich diesen gestellt hat und die besondere Verantwortung in diesem Bereich übernommen hat.
Herzlichen Dank und eine schöne Sommerpause.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen und Kollegen! Wir kennen ja – jedenfalls einige von uns – aus den Achtziger- und Neunzigerjahren die Berichte, wie in den Slums von Brasilien oder in den Slums von Moskau Kinder Klebstoff oder anderes geschnüffelt haben, Stoffe, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind und deren Schnüffeln eine Wirkung hat wie der Konsum illegaler Drogen.
Heutzutage stellt sich immer mehr das Problem, dass wir auch in Deutschland neue synthetische Drogen haben. Es werden Kräutermischungen, Badesalze, Raumlufterfrischer oder Pflanzendünger konsumiert. Das stellt ein relativ großes Pro blem dar, allerdings ist ihr Konsum bis jetzt nicht illegal.
Deswegen möchte ich die Landesregierung fragen: Welche Stoffe fallen unter das Stichwort „Neue synthetische Drogen“? Wie erfolgt bisher die strafrechtliche Behandlung in Bezug auf diese Stoffe? Kann sich gerade nach dem EuGH-Urteil er geben, dass eine neue Strafrechtsnorm notwendig wird? Wie könnte diese aussehen?
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal wundert man sich schon, wozu ei ne Aktuelle Debatte beantragt wird, denn das Wort „aktuell“ fehlt an dieser Stelle ganz. Ich muss echt sagen: Das Schwie rigste an diesem Thema ist letztendlich der Titel, mit dem Sie die Debatte beantragt haben: „Machtspiele“.
Denn wir haben doch nach der Aufdeckung der NSU-Mord serie gesehen, dass wir ein Problem mit den Verfassungs schutzbehörden in ganz Deutschland haben. Deswegen gab es einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin. Da gab es Empfehlungen, die der Innenminister und die Lan desregierung sogar schon umgesetzt haben. Doch alle, auch hier in diesem Haus, haben sich dazu bekannt: Wir brauchen einen Verfassungsschutz. Sicherlich muss auch etwas getan werden. Aber diese Zweifel, die Sie jetzt schüren, sind schlicht und ergreifend gefährlich.
Es sollte doch unsere Aufgabe als Demokraten, die zu einer wehrhaften Demokratie stehen, allesamt sein, dass wir das Vertrauen in diese Institution, das verloren gegangen ist, wie derherstellen
und nicht weitere Zweifel schüren, wie Sie es jetzt zum wie derholten Mal ohne neue Sachlage versuchen.
Ich denke, es ist wichtig – u. a. deswegen hat die SPD-Frak tion ein Papier dazu vorgelegt –, dass wir darüber reden, wie wir die parlamentarische Kontrolle verstärken. Deswegen ist es wichtig, wie wir das Thema Datenschutz, das im jetzigen Gesetz „unterbelichtet“ ist, letztendlich noch stärken.
Deswegen hat man doch vereinbart, dass man eine interfrak tionelle Arbeitsgruppe zur Reform der parlamentarischen Auf sicht über den Verfassungsschutz einrichtet. Wir werden da gemeinsam an die Arbeit gehen. Eigentlich wäre es schön, wenn wir es so machen würden, wie es die Kollegen im Bund gemacht haben, und zwar vereint als Demokraten. Da ist die se Debatte im Vorlauf dieser Arbeit, die wir gemeinsam leis ten wollen, alles andere als dienlich.
Ich denke, man muss sich gerade, wenn man wie Herr Schebes ta – –
Aber dieses Mal hat die CDU-Fraktion ihn ja nicht mehr re den lassen. Das ist das Problem.
Ich denke, wir müssen gerade, wenn wir darauf Wert legen – es wurde am Anfang von Herrn Schebes ta gesagt –, darauf achten, dass das Parlament und die Debat ten in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Hier haben die Fraktionen die Verantwortung, Debatten mit aktueller Re levanz zu beantragen und nicht jeder wieder aufgewärmten dpa-Meldung hinterherzurennen.
Ich glaube, damit würden Sie uns allen einen Dienst tun.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in der Koalition keinen Dissens, es gibt keine Machtspiele.
Das muss man ganz einfach sehen. Was jetzt ansteht, ist, dass wir uns alle in diesem Haus an die Arbeit machen und das schaffen, was der Innenminister angesprochen hat, nämlich die Strukturen teilweise zu verbessern, die Zusammenarbeit zu stärken, auch aus dem parlamentarischen Untersuchungs ausschuss des Bundestags Lehren zu ziehen und die parlamen tarische Kontrolle noch weiter zu verstärken.
An dieser Stelle möchte ich – dass muss man – der Landesre gierung und insbesondere dem Innenminister nochmals dan ken. Ich glaube, kein anderes Bundesland bzw. kein anderes Ministerium im ganzen Bundesgebiet hat so stark mit den Be hörden in Berlin und mit dem dortigen Untersuchungsaus schuss kooperiert. Auch das sollte zur Geltung kommen.
Er ist einer der besten, lieber Kollege Zimmermann. Das se hen auch alle in diesem Haus so.
Ich finde, deswegen sollten wir auch keine Nebelkerzen wer fen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verunsichern, wie Sie das mit der Debatte tun.
Eines muss man auch sagen: Es gehört zu einer demokrati schen Kultur, dass man darüber diskutiert. Zu einem so wich
tigen Thema gehört, dass man abwägt. Dass dann nicht im mer jedes Interview, das irgendwann vor Jahren einmal gege ben wurde,
hilfreich ist – eines mehr, ein anderes weniger –, ist auch klar. Aber wir alle wissen, was Sache ist. Wir sind uns einig: Wir stehen zum Verfassungsschutz. Es gibt keine Machtspiele. Es gibt keine Spardebatte. Deshalb können wir doch alle zufrie den sein.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sucht im Alter und Sucht allgemein sind Ta bus in unserer Gesellschaft. Aufgrund des demografischen Wandels stehen wir natürlich auch hinsichtlich der Fälle, die uns bevorstehen oder die heute schon stattfinden, vor einer ganz anderen Situation. Ich denke, auch in der Öffentlichkeit wird dieses Thema viel zu wenig beleuchtet. Umso besser ist es, dass dieser Antrag gestellt worden ist und wir heute darü ber reden können. Denn normalerweise erlebt man die Schlag zeile „Sucht im Alter“ eigentlich nur, wenn Helmut Schmidt wieder einmal illegalerweise irgendwo auf einer Veranstal tung geraucht hat.
Dann berichtet die „Bild“-Zeitung darüber; aber darum geht es an dieser Stelle nicht.
Das ist eigentlich auch kein Thema, über das man lachen soll te, weil wir gerade dabei mit Menschen zu tun haben, die na türlich nicht mehr so stark in soziale Strukturen eingebunden sind, wie es Menschen sind, die im Erwerbsleben stehen, bei denen eventuell noch die Familie zu Hause ist und die Kinder nicht woanders wohnen, oder Menschen, die nicht verwitwet sind. Bei Menschen, bei denen es bedingt durch den Übergang in die Rentenphase zu großen Umwälzungen kommt, ist das oftmals auch mit einem Verlust von sozialen Kontakten ver bunden.
Das hat natürlich zur Folge, dass die soziale Kontrolle und auch die Solidarität des Umfelds, mit dem man täglich zu tun
hat, einfach abnehmen, wodurch jemand, der in eine Sucht problematik kommt und sich zurückzieht, nicht so schnell auf fällt. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir gerade auf die se Bevölkerungsgruppe einen ganz sensiblen und intensiven Blick haben. Deswegen ist – das wurde von den Vorrednern schon angesprochen – auch das vernetzte Vorgehen in diesem Bereich von ganz großer Bedeutung.
Daher ist es wichtig, dass die Hausärzte sensibilisiert sind. Denn zum Arzt geht man auch, wenn man sich zurückzieht. Gerade ältere Menschen gehen aufgrund ihrer körperlichen Gebrechen regelmäßig zum Arzt. So können gerade die Ärz te, wenn sie so etwas wie Alkoholismus oder Medikamenten missbrauch feststellen, am schnellsten wirken, indem sie die Betroffenen ansprechen und Hilfemöglichkeiten aufzeigen. Auch die Pflegestützpunkte – auch dies ist schon angespro chen worden – haben eine ganz wichtige Aufgabe.
Man muss auch dazusagen: Es sind natürlich auch ganz klar die Kassen zuständig. Auch diese haben an dieser Stelle ihre Aufgabe zu erfüllen und sich auf gesellschaftliche Rahmen bedingungen einzulassen.
Das Sozialministerium und die Landesregierung haben sich durch die eingesetzte Arbeitsgruppe Suchtprävention dieser Thematik ganz aktuell gewidmet, wie man auch aus der Stel lungnahme zum Antrag ersehen kann. Es wurden schon Mo dellprojekte auf den Weg gebracht – auf Landesebene und auch auf Bundesebene –, deren Ergebnisse derzeit evaluiert werden. Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns diesem Thema regelmäßig stellen.
Es geht nicht darum, der 95-jährigen Dame ihr abendliches Glas Rotwein zu verbieten oder da irgendwie präventiv wir ken zu wollen. Vielmehr geht es darum, gesellschaftliche und soziale Isolation zu bekämpfen und auch auf diese Schatten bereiche Licht zu werfen. Das haben wir auch mit der heuti gen Debatte getan. Deswegen bedanke ich mich recht herz lich dafür.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Zimmermann, Ihre Rede muss man sich noch einmal – eher unter karnevalesken Argumen ten – vor Augen führen. Denn ich denke, das Thema ist zu ernst.
Denken wir an die Diskussionen, die wir momentan führen, und daran, warum wir sie führen müssen. Wir müssen noch einmal zurückblicken. Es hat auch etwas mit den Enthüllun gen der letzten Jahre zu tun, warum wir überhaupt diese De batte führen müssen und warum wir überlegen müssen, wie wir den Verfassungsschutz in Zukunft strukturell aufstellen. Dass in den letzten Jahren nicht überall alles gut gelaufen ist, ist ebenfalls klar. Daran wird deutlich, dass das LfV an be stimmten Stellen umgebaut werden muss.
Aber eines muss man natürlich auch sagen – dies ist uns, der SPD-Fraktion, wichtig –: Wir dürfen Sicherheitslagen nicht gegen Haushaltssituationen ausspielen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht vor.
Auch von unserer Seite war von nichts anderem die Rede. Dass manch einer einmal ein Interview gibt, das vielleicht der eine so und der andere so beurteilt, das ist Herrn Hauk diese
Woche auch schon passiert. Das soll es immer wieder einmal geben.
Aber das Wichtige ist doch, dass die Landesregierung sowie der Innenminister als Person darstellen, dass wir von allen Plä nen und Überlegungen zu irgendwelchen Zentralisierungen Abstand nehmen, und dass dies auch gilt.
Eines muss ebenfalls gesagt werden, auch wenn es früher schon einmal diskutiert worden ist: Ich denke, unsere Regie rungszeit unterscheidet sich von Ihrer insofern, als wir disku tieren, nachdenken und bei uns Argument sowie Gegenargu ment gelten.
Dies hat stattgefunden, und die besseren Argumente haben sich durchgesetzt. Deshalb gibt es keine Zentralisierung oder Ähnliches.
Ich denke, wir sollten dort keine falschen Zweifel säen. Auch aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion gerade auch vor dem Hintergrund der Frage „Wie sieht es für den Verfassungs schutz nach den Morden des NSU aus?“ gestern beschlossen, die Einrichtung einer Enquetekommission zu beantragen, um die Themen und Strukturen aufzuarbeiten. Eine Aufarbeitung mit der notwendigen Ernsthaftigkeit würde ich mir auch für das Haus wünschen.
Danke.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg gibt es eine im Durch schnitt gute hausärztliche Versorgung – aber eben nur im Durchschnitt. Gerade im ländlichen Raum haben wir das Pro blem, dass sich oftmals keine Nachfolger für Hausärztinnen und Hausärzte finden, die in Rente gehen oder sich zur Ruhe setzen. In diesen Regionen wird – für eine immer älter wer dende Gesellschaft – die Hürde zur nächsten Arztpraxis im mer höher.
Deswegen arbeiten verschiedene Verantwortliche auf unter schiedlichen Ebenen, wie die Kassenärztliche Vereinigung in Baden-Württemberg mit ihrem Modell der RegioPraxis und die betroffenen Kommunen, mit bestimmten Anreizsystemen, um Ärztinnen und Ärzte in diese Kommunen zu locken. Auch die Bundesregierung und der Bundesgesetzgeber sind tätig geworden und haben verschiedene Rahmenbedingungen ver ändert.
Auch die Landesregierung ist ein wichtiger Akteur in diesem Spiel. Deswegen haben wir auch im Koalitionsvertrag wich tige Punkte festgeschrieben, z. B. die Stärkung der Position der Hausärztinnen und Hausärzte in ärztlichen Gremien und bei der Abzeichnung der erbrachten Leistungen, Modellvor haben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärztlicher Leistungen oder verbesserte Zulassungsmöglichkeiten für me dizinische Versorgungszentren, auch wenn ihre Träger natür lich die Kommunen sind.
Meine Frage an die Landesregierung ist: Wie und warum wur de das Landärzteprogramm in den letzten Jahren weiterentwi ckelt, und welche Zwischenbilanz kann die Landesregierung für dieses Programm ziehen?
Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, wie teilt sich die Förderung auf zwischen Ärztinnen und Ärzten, und welche Schlüsse zieht die Landesregierung hieraus in Bezug auf die Chancengleichheit in der beruflichen Karriere von Ärztinnen und Ärzten?
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, mit der heutigen Zustimmung und der bereits am 28. November 2013 vorgenommenen Vertrags unterzeichnung bekennen wir – Parlament und Landesregie rung – uns ganz klar dazu: Die Sinti und Roma in BadenWürttemberg sind Baden-Württemberg!
Dies wurde auch Zeit. Seit 600 Jahren leben Sinti und Roma in der Region, die nun das Land Baden-Württemberg bildet.
Es verursacht Kummer, dass so viel Zeit vergehen musste und dass die Historie so leidvoll war, bis wir uns auf den Weg ge macht haben, um den Staatsvertrag auszuarbeiten, den wir heute beschließen werden. Aber umso besser ist es, dass dies heute geschieht.
Eines jedoch muss, denke ich, auch klar sein: Dieser Vertrag ist der Anfang, aber nicht der Abschluss des Prozesses. Des wegen ist es wichtig, zu schauen, was mit diesem Vertrag ver ankert wird, um Grundsteine für die Zukunft zu legen. Das ist erstens die Forschungsstelle, zweitens die Verankerung in den Bildungsplänen und drittens, dass auch dieser Bereich nun in die Gedenkstättenarbeit aufgenommen wird, damit das The ma „Verfolgung von Sinti und Roma“ regelmäßig und immer wieder vor Ort ins Bewusstsein gerufen wird.
Ich denke, das ist ganz wichtig, gerade mit Blick auf den An tiziganismus, den wir in letzter Zeit immer wieder erleben, gerade wenn wir von der Armutsmigration aus Osteuropa re den. Auch unter diesen Armutsmigranten gibt es Sinti und Ro ma; plötzlich wird nun aber von einer „Sinti-und-RomaSchwemme“ gesprochen. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht wieder Stereotypen zum Leben erwecken, deren Vorhan densein wir dann nicht mehr unter Kontrolle haben.
Umso wichtiger ist es, dass wir tagtäglich in den Schulen, in den Gedenkstätten durch Förderung, durch Forschung darauf hinwirken, dass wir gesellschaftlich ein anderes Bild gerade auch von dieser Minderheit, von diesem Teil Baden-Württem bergs schaffen. Dazu legen wir mit diesem Staatsvertrag ei nen wichtigen Grundstein. Ich freue mich, dass es hierzu ei nen übergreifenden Konsens gibt; herzlichen Dank dafür.
Herzlichen Dank auch Ihnen, Herr Strauß, für Ihr Engage ment, stellvertretend für alle anderen, die an der Erarbeitung des Staatsvertrags mitgewirkt haben.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr ver ehrten Kolleginnen und Kollegen! Wie schon gesagt: Am 28. November haben der Ministerpräsident und der Vorsitzen de des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma, Daniel Strauß, einen Staatsvertrag unterzeichnet, welcher die Bezie hungen des Landes zu der hier lebenden Minderheit der Sin ti und Roma auf eine rechtlich verpflichtende Grundlage stellt. Dieser Staatsvertrag bedeutet nicht lediglich eine Verpflich tung, er drückt vor allem auch den Willen aus, unser gesell schaftliches Zusammenleben zukünftig aktiver, freundschaft licher und verbindlicher zu gestalten.
Dieser Vertrag ist ein Bekenntnis – ein Bekenntnis, dass die Sinti und Roma in diesem Land, in ihrem eigenen Heimatland willkommen sind, dass sie unsere Mitbürger sind und dieses Land kulturell bereichern und dass dieses Land das Seinige tun wird, um ihre Identität zu wahren und ihre Rechte als Min derheit zu schützen.
Dieser Vertrag ist ebenso sehr ein Bekenntnis zur Anerken nung einer furchtbaren und traurigen Vergangenheit. Die Sin ti und Roma gehören seit mehr als 600 Jahren zur Gesellschaft des heutigen Landes Baden-Württemberg. Sie sind somit seit langer Zeit Bestandteil der hiesigen Kultur und Geschichte. Für den größten Teil dieser Zeit waren sie jedoch ausgegrenzt, benachteiligt, verfolgt und oftmals mit dem Tode bedroht. Der Tiefpunkt jener Vergangenheit war der nationalsozialistische Völkermord, dem auch hier in Baden-Württemberg viele Sin ti und Roma zum Opfer fielen.
Leider müssen wir auch heute noch miterleben, dass gegen Sinti und Roma gehetzt wird, dass ihre Rechte beschnitten werden und ihnen Gewalt entgegenschlägt. Denken wir an die Zustände in Ungarn, wo Repression und Revisionismus zu nehmen. Auch aus Frankreich muss man in den letzten Jah ren erschreckende Nachrichten vernehmen. Dass in beiden
Ländern die Regierungen teilweise mitverantwortlich für die Geschehnisse sind, ist umso bestürzender.
Doch der Blick nach außen soll uns nicht von der Aufmerk samkeit in unserem eigenen Land ablenken. Es ist eine be schämende Tatsache, dass Antiziganismus auch Jahrzehnte nach dem Ende des nationalsozialistischen Unrechtsregimes nach wie vor in Teilen unserer Gesellschaft Bestand hat. Ge rade auch in Zeiten wie diesen, in denen wir von Armutsmi gration aus Osteuropa sprechen und teilweise an manchen Stammtischen, aber auch in öffentlichen Äußerungen von „Sinti- und Roma-Schwemme“ gesprochen wird, müssen wir aufpassen, welche Worte wir wählen und welche Ressenti ments wir damit wiedererwecken.
Auch und gerade deshalb soll der Staatsvertrag ein Zeichen sein, eine klare, eindeutige Positionierung gegen jeglichen Rassismus und jede Diskriminierung, ein Zeichen der vorbe haltlosen Anerkennung der ungeheuren historischen Schuld und des Willens, die unwürdige Vergangenheit gemeinsam zu überwinden, ohne sie zu vergessen.
Wie der Vertrag inhaltlich gestaltet ist, wurde von meinen Vor rednern schon dargelegt. Es ist wichtig, dass wir die Geschich te der Sinti und Roma in unseren Bildungsplänen verankern und somit die Grundlage für die nächsten Generationen schaf fen, sich zu diesem Erbe zu bekennen. Denn eines muss man auch sehen: Die Sinti und Roma sind heute noch strukturell benachteiligt. Deswegen müssen wir gerade die Benachteili gung im Alltagsleben vor Ort, ob in der Kommune, auf dem Wohnungsmarkt oder bei den Bildungschancen, nach und nach gemeinsam abbauen. Auch dazu dient der Vertrag. Er ist nicht der Abschluss eines Prozesses, sondern er ist Auftrag und Anfang eines gesellschaftlichen Wandels, den wir hiermit einleiten.
Deswegen ist auch das gemeinsame Gremium, das paritätisch besetzt wird, ganz wichtig. Wir müssen dies kritisch beglei ten und uns immer wieder hinterfragen. Einerseits ist die Be teiligung der Sinti und Roma, andererseits ist die breite Ein bindung der Landesregierung, des Parlaments, aber auch der Kommunen wichtig. Wir können stolz sein, dass wir den Schritt gewagt haben. Baden-Württemberg nimmt hier eine positive Vorreiterrolle ein. Wichtig ist jetzt, was wir in den nächsten Jahren aus dem Vertrag machen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Ehrenamtlich getragene dezentrale Gedenkstätten sind unersetzlicher Bestandteil einer lebendi gen und aktiven Erinnerungskultur, weil sie letztendlich be gehbare Geschichtsbücher auch für die kommenden Genera tionen sind. Ich denke, es hat die Debatten in den vergange nen Jahren in diesem Haus ausgezeichnet, dass es bei diesem Thema keine Koalition und keine Opposition gab, sondern dass wir Demokraten auch in der Debatte zusammengestan den sind und auf Nickligkeiten und Ränkespiele verzichtet ha ben.
Wir haben als Demokraten in diesem Haus im Jahr 2012 ge meinsam die Mittel für die Gedenkstättenarbeit von 200 000 € auf 300 000 € erhöht.
Die Vorsitzenden aller Fraktionen haben gestern, bevor der Antrag der CDU-Fraktion auslag, als Demokraten gemeinsam entschieden, zusätzliche Haushaltsmittel von 100 000 € zur Verfügung zu stellen.
Ich halte es deshalb für sehr bedauerlich, dass die Besucher – gerade die Schülerinnen und Schüler – auch aufgrund von Re debeiträgen hier den Eindruck bekommen können, wir wür den bei diesem Thema nicht geschlossen zusammenstehen. Ich denke, wir sollten gerade diese Einigkeit bei der folgen den Debatte wieder unter Beweis stellen.
Eines muss man bei der Debatte über das „Hotel Silber“ auch sagen: Es waren im Jahr 2011 auch Vertreter der jetzigen Re gierung – auch Nils Schmid war dabei – sowie Vertreter von anderen Parteien auf anderen Ebenen, die sichergestellt ha ben, dass es die Gedenkstätte „Hotel Silber“ geben wird. Es geht doch darum, einen zusätzlichen Mosaikstein in eine de zentrale Gedenkstättenlandschaft einzubringen. Wir sollten zeigen, dass das ein großer Gewinn für unser Land ist. Es hat in dieser Frage auch eine Bürgerbeteiligung gegeben, wie es sie selten gegeben hat, mit mehreren runden Tischen, an de nen Vertreter aller Fraktionen – auch wieder als Demokraten – zusammen mit Engagierten vor Ort, die eingeladen waren, diskutiert haben.
Natürlich können wir die haushalterischen Zusammenhänge nicht ausblenden und müssen wir auch hart mit den Finanzie rungspartnern verhandeln. Das ist übrigens die gesetzliche Aufgabe aller Vertreter, egal, ob von Kommune oder Land. Aber ich denke, wir haben an dieser Stelle eine Lösung ge funden – oder sind auf dem Weg dazu, das umzusetzen –, auf die wir stolz sein können. Denn die Gedenkstättenlandschaft brauchen wir gerade für die kommenden Generationen.
Es ist gesagt worden: Die Gedenkstättenlandschaft steht vor einer großen Herausforderung; denn die Angehörigen der Ge neration, die die Ereignisse noch selbst erlebt haben, werden immer weniger, und diejenigen, die in den Achtzigerjahren oder später geboren sind – dieser Generation gehöre auch ich an –, kennen das nur noch aus den Geschichtsbüchern und können teilweise nicht einmal mehr Großeltern dazu befra gen. Für diese müssen wir doch die Grundlage legen, sich zu informieren.
Dazu hat die LAGG ein gutes Konzept vorgelegt. Auf dieser Grundlage müssen wir reden. Aber ganz wichtig ist doch, dass wir als Demokraten an dieser Stelle zusammenhalten und uns im Ziel einig sind und die Maßnahmen gemeinsam umsetzen wollen. Wir sollten bei diesem Thema nicht über irgendwel che Schilder und Baustellen reden.
Herzlichen Dank.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Einschätzung, dass wir ohne das Engagement des SPD-Spit zenkandidaten im Wahlkampf 2011 und ohne diese Landes regierung heute nicht über den Erhalt des „Hotels Silber“ re den würden?
Zweitens: Stimmen Sie der Einschätzung zu, dass noch nie so viel Geld wie derzeit unter Grün-Rot in die dezentrale Ge denkstättenarbeit geflossen ist?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Da men und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir
auf die Idee kommen könnten, dass sich diese Debatte zwi schen Oberschwaben und Oberbayern abspielt,
möchte ich an erster Stelle stellvertretend auch für die Jugend auf dem Land dem BDKJ für die 72-Stunden-Aktion danken, in der sich ganz zentral – ob im Ballungsraum oder auf dem Land – Zehntausende junge Menschen engagiert haben. Ich denke, das zeigt, was für einen Schatz wir hier in Baden-Würt temberg haben.
Dieser Schatz wird von dieser Landesregierung im Jugendbe reich so gefördert, wie er noch nie gefördert worden ist. Wir haben im ersten Quartal dieses Jahres den Zukunftsplan Ju gend unterzeichnet, der zusammen mit den Verbänden erstellt worden ist. Es gab eine Beteiligung in einer Breite, die es noch nie zuvor gegeben hat. Da haben sich nicht nur die „Berufs jugendlichen“ an den Spitzen der Verbände engagiert, sondern lokal vor Ort gab es da eine ganz breite Beteiligungskultur, wie es sie noch nicht gegeben hat. Das merkt man auch, wenn man sich an unser Sommerfest von gestern Abend erinnert: Da gab es Gespräche mit den Jugendvertretern vom BDKJ, von der Evangelischen Landjugend, in denen es hieß: So gut, wie es uns mit der jetzigen Mittelausstattung geht, ist es uns noch nie gegangen. Das ist wirklich einmal ein Zeichen.
3 Millionen € haben wir hierzu in den Doppelhaushalt einge stellt. Wir werden die Förderpolitik gemeinsam mit den Ver bänden anpassen, damit nicht so viel in den Dachverbänden hängen bleibt, sondern die Basisarbeit vor Ort unterstützt und gerade die Jugend auf dem Land finanziell gefördert wird. Wir müssen Kleinprojekte und Pilotprojekte an den Start bringen und die Partizipation – Kollege Lucha hat das gerade ange sprochen – nach vorn bringen, indem wir die Jugendgemein deräte und andere Beteiligungsmöglichkeiten fördern. Durch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wird die Identifi kation mit der Kommune gesteigert. All das haben wir gera de in den letzten zwei Jahren auf den Weg gebracht. Letztend lich haben wir gerade für die Jugendarbeit eine gute Struktur politik geleistet.
Wichtig zu erwähnen ist die IREUS-Studie. Es gibt auch das Rauschenbach-Gutachten, das der alten Landesregierung ganz klar ins Stammbuch geschrieben hat, was an dieser Stelle falsch gelaufen ist. Das wissen Sie selbst. Dieses Gutachten haben wir unserer Arbeit zugrunde gelegt. Wir haben sogar Professor Rauschenbach, der das Gutachten erstellt hat, ins Team geholt. Er begleitet den Prozess, der noch weitergehen wird, wissenschaftlich.
Deswegen sind wir auch so dankbar für den Antrag, denn er gibt uns die Möglichkeit, deutlich zu machen, dass wir, von Ihrem Ausgangspunkt aus, sogar noch einen Schritt weiter ge gangen sind, als gefordert worden ist. Darauf können wir stolz sein.
Es wurde auch angesprochen, dass wir für den ländlichen Raum eine sozialwissenschaftliche Studie brauchen. Wir ha ben aber bereits genug Material und Erfahrung, um zu wis sen, wie die Sache aussieht. Jetzt ist der Zeitpunkt, zu handeln und die Umsetzung in Angriff zu nehmen, anstatt noch wei ter zu untersuchen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Da men und Herren! Auch die SPD-Fraktion stimmt mit Freude darüber, dass es jetzt so schnell zu dieser Gesetzesänderung kommt, dem Gesetzentwurf zu. Wir wollen uns an dieser Stel le auch bei der Sozialministerin und beim Sozialministerium bedanken. Denn ich denke, zu dem, was wir jetzt angegangen sind, gehört schon einiges. Das gilt vor allem für die Ge schwindigkeit.
Ich glaube, wir, Baden-Württemberg, sind die Ersten, die das Ganze regeln. Das ist auch gut so, um einerseits Rechtssicher heit zu schaffen für die Ärzte, die Pflegerinnen, die Menschen, die mit der Zwangsmedikation arbeiten. Andererseits sagen wir damit: Zwangsmedikation ist als Ultima Ratio notwendig, aber wir setzen ihr ganz enge Grenzen, indem wir einerseits den Richtervorbehalt haben und andererseits sagen: Wir wol len, dass nach dieser Behandlung wieder ein selbstbestimm tes Leben möglich ist, bzw. Zwangsmedikation setzt voraus, dass bei Nichtbehandlung eine Gefahr für die betroffene Per son oder für andere besteht.
Deswegen freue ich mich auch über die ganz engen Grenzen und über die Einigung, die wir hier im gesamten Haus haben. Das spricht wirklich dafür, dass wir hier an einem Strang zie hen, denn das ist nicht überall in der Gesellschaft so.
Ich möchte an dieser Stelle der Debatte sagen: Mit dem, was wir über das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz auf den Weg bringen, in das das Ganze natürlich auch einfließen wird, stär ken wir die Rechte psychisch Kranker und die Strukturen vor Ort. Wir haben durch die SpDi die Mittel verdoppelt und ver stetigt. Da haben wir unheimlich viel gemacht.
Wenn wir dann von bestimmten Leuten – ich will nicht sagen: von einer schrillen Minderheit – zu hören bekommen: „Psy chiatrie ist Folter, Psychiatrie ist Mord“, und das teilweise sehr massiv, dann weise ich das hier für die SPD-Fraktion und, hof
fe ich, auch für das ganze Haus für die Psychiatrie in BadenWürttemberg nachdrücklich zurück.
Deswegen finde ich es gut, dass wir das Ganze jetzt regeln. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich zunächst bei der Landesregierung bedanken, dass sie so schnell und praktisch als Erste nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2011 jetzt die Neuregelung vorlegt. Ich möchte mich bei den Sozialpoliti kern – auch denen von der Opposition – bedanken, dass wir in diesem Haus bei dieser grundlegenden Frage allgemein Konsens haben.
Denn es ist ja keine einfache Debatte. Sie wird außerhalb des Parlaments von verschiedenen Interessengruppen, die an uns alle herantreten, teilweise auch deutlich polarisierter geführt. Das hat die Debatte nicht leicht gemacht. Sicherlich ist es auch eine Debatte, die wir kontrovers führen müssen. Denn es geht um ganz massive Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen.
Mit der vorliegenden guten Novellierung schaffen wir die rechtliche Grundlage und für die behandelnden Mediziner, das Pflegepersonal, die Menschen, die in der Psychiatrie tätig sind, eine Rechtssicherheit, die notwendig ist, damit sie ihren Job gut machen können.
Deswegen begrüßen auch wir von der SPD-Fraktion, dass ei ne Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfindet. Das ist uns ganz wichtig. Wenn bei dem Patienten die Einsicht in die Krank heit und in die Behandlungsbedürftigkeit fehlt, kann es eine Gefahr für den Patienten und seine Umwelt sein, wenn nicht behandelt wird. Durch eine Zwangsbehandlung schaffen wir die Grundlage, dass danach wieder ein selbstbestimmtes Le ben möglich ist.
Das Ganze ist praktisch wie eine Sicherheitslinie. Es ist ganz wichtig, dass wir diese „Brandmauer“, den Richtervorbehalt und die Sicherheit haben. Wichtig ist auch, dass sich die Men schen darauf verlassen können, dass das Ganze nicht so ab läuft, wie es oft den Stereotypen von einer Psychiatrie von vielleicht vor 40, 50 Jahren entspricht, als der mündige Bür ger oder der Patient eben rechtelos war. Genau deren Rechte wollen wir an dieser Stelle stärken.
Ich finde es auch gut, dass wir das jetzt sehr zügig gemacht haben. Kollege Lucha hat es schon gesagt: Ich glaube, wir ha ben mit der Entwicklung der Eckpunkte für das PsychischKranken-Hilfe-Gesetz auch im Bereich Psychiatrie einen ganz
wichtigen Schritt geleistet. Wir haben die betroffenen Grup pen umfassend beteiligt, was sich auch in den Eckpunkten zeigt. Das haben wir jetzt herausgelöst und praktisch noch in die alte Regelung genommen, bis dann die neue Regelung greift. Das war notwendig und richtig.
Ich möchte an dieser Stelle noch sagen: Das Psychisch-Kran ken-Hilfe-Gesetz wird auch dem alten Bild, das von der Psy chiatrie teilweise noch herrscht – – Es ist noch einmal veran kert, dass sie sich weiterentwickeln muss und vor Ort auch schon viel weiter ist.
Wesentlicher Inhalt sind der verpflichtende Ausbau der beste henden Strukturen und die Einrichtung gemeindepsychiatri scher Verbünde in allen Stadt- und Landkreisen. Das brauchen wir flächendeckend im Land; momentan sind wir etwa bei 75 %. Für die SPDi’s haben wir gleich am Anfang – auch un ter dem persönlichen Engagement von Manfred Lucha – die Mittel verdoppelt und im Doppelhaushalt verstetigt.
Ich denke, dass wir durch dieses Psychisch-Kranken-HilfeGesetz eine noch bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten erreichen.
Ich möchte in diesem Rahmen von § 8 UBG auch ganz kurz ansprechen: Es ist, glaube ich, ganz wichtig, dass wir Anlauf stellen zum Schutz von Patientinnen und Patienten schaffen, dass Angehörigen- und Patientenrechte gestärkt werden, dass man vor Ort in den Kreisen unabhängige Stellen hat, die vor her beraten, die sagen, was ist, wenn jemandem eventuell Un recht getan wurde oder jemand das Gefühl hat, dass ihm Un recht getan wurde. Man muss dabei Rat und Hilfestellung er halten.
Wichtig ist ferner, dass wir auch auf Landesebene eine unab hängige Ombudsstelle mit juristischer Kompetenz haben, dass wir Berufskommissionen als Kontrollinstanzen haben und dass wir – ich glaube, das ist auch für die Evaluation wichtig – zentrale, standardisierte und anonyme Melderegister gera de für diese freiheitsentziehenden Maßnahmen haben, um auch einen Überblick und eine Kontrolle zu haben.
Ich denke, das Bild vom Sicherheitsgurt, das Herr Lucha an geführt hat, ist gut.
Eine Zwangsbehandlung im Sinne von § 8 UBG muss die Ul tima Ratio sein. Es kann Fälle geben, in denen sie notwendig ist. Auf der andere Seite stärken wir die Rechte der Patienten. Ich denke, wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ei ne gute Balance gefunden. Wir hoffen auf eine breite Zustim mung in diesem Haus.
Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Da men und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möch te erst einmal der Fraktion GRÜNE dafür danken, dass sie die ses Thema in Form einer Aktuellen Debatte auf die heutige Tagesordnung gebracht hat. Denn ich denke, das ist ein wich tiges Thema, bei dem wir auch in diesem Jahr vor ganz kla ren Weichenstellungen stehen: Wie geht es mit unserer Kran kenhauslandschaft und der ärztlichen Versorgung in BadenWürttemberg weiter?
Wir müssen schlicht und ergreifend sehen: Jedes zweite Kran kenhaus in Baden-Württemberg ist nicht mehr in der Lage, seine Betriebskosten zu decken, ist defizitär. Wir sehen das, und ich denke, gerade die Gesundheits- und Sozialpolitikerin nen und -politiker sehen das, wenn sie durch das Land gehen, wenn sie Gespräche mit Herrn Einwag – der hier oben auf der Zuhörertribüne sitzt – oder Herrn Reumann führen. Die Mit arbeiter leiden unter der Situation, dass es keine hinreichen de Betriebskostenfinanzierung gibt. Dies wirkt sich auch auf die Pflege aus, die übrigens immer noch durch die DRGs un terbelichtet ist. Das ist ein strukturelles Problem. Da stehen wir vor einer ganz schwierigen Situation.
Dann kommt ganz kurz vor der Wahl Daniel Bahr u. a. mit seiner baden-württembergischen Staatssekretärin WidmannMauz – darauf werde ich noch kommen – und sagt: „1,1 Mil liarden € schütten wir mit der Gießkanne über das Land.“
Wenn Sie, Herr Teufel, die Umsetzung der Hygieneverord nung begrüßen, dann weise ich darauf hin: Wir reden da über einen Betrag von 5,2 Millionen € bundesweit. Da muss man
wirklich die Kirche im Dorf lassen und sehen, dass wir mit dieser Förderung, die 20 Millionen € bis 30 Millionen € für Baden-Württemberg bedeutet, das strukturelle Problem, das wir in unseren Kliniken haben, nicht lösen können.
Wir müssen vielmehr sehen, dass wir das Ganze auf solide Füße stellen. Denn wir stehen doch gerade in Baden-Würt temberg vor einer Situation, in der sich zukünftig entscheidet: Werden wir diese öffentlich-rechtlichen, diese kommunalen Kliniken – das ist ein Schatz, den wir hier in Baden-Württem berg und in Bayern haben – erhalten oder nicht? Mit der Po litik, die gerade betrieben wird, werden wir sie nicht erhalten. Das ist wirklich fatal für die Gesundheitsversorgung in Ba den-Württemberg.
Das ist auch der Grund. Es ist ja nicht so, dass die Landräte eine Vorfeldorganisation der SPD-Fraktion oder der Grünen wären. Aber wie die uns in den letzten Monaten zum Teil fast schon angefleht haben: „Bitte stellt eine Bundesratsinitiative mit der neuen Mehrheit im Bundesrat, um da etwas zu verän dern“, das zeigt, wie groß die Not vor Ort ist. Das kann man an dieser Stelle leider nicht schönreden.
Deswegen ist es richtig, dass Sozialministerin Altpeter zusam men mit anderen Ländern eine Bundesratsinitiative gestartet hat, die am 3. Mai auch eine Mehrheit gefunden hat. Diese In itiative sieht vor, den sogenannten Landesbasisfallwert um ei nen weiteren Prozentpunkt zu erhöhen. Das wäre eine wirk liche Soforthilfe, die auch wirken würde.
Die Krankenhäuser müssen in der Lage sein, Kostensteige rungen ohne Mehrleistungen und ohne Personalabbau zu fi nanzieren. Kollegin Mielich hat es schon gesagt: Es muss ein Mindeststandard für die Personalausstattung vorgegeben wer den. Vor allem müssen wir – das ist für Baden-Württemberg ganz wichtig – in strukturschwachen Regionen für Kranken häuser mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der regionalen Versorgungsstrukturen ermöglichen.
Der nächste Punkt: Die bei der Vereinfachung des Landesba sisfallwerts verankerte Kollektivhaftung aller Krankenhäuser für Leistungssteigerung muss abgeschafft werden, und wir müssen krankenhausspezifische Lösungen schaffen. An die ser Stelle müssen wir strukturelle Änderungen vornehmen.
Die Gießkanne mit einem Volumen von 1,1 Milliarden € wird uns nicht helfen. Helfen wird, wenn wir strukturelle Maßnah men ergreifen.
Es geht – da müssen wir auch überparteilich immer einen Konsens finden – gerade für Baden-Württemberg darum, dass wir unsere Krankenhäuser nicht in die Situation bringen, dass wir sie an große Aktiengesellschaften verkaufen müssen. Viel mehr müssen die, die den Sicherungsauftrag haben – die Krei se –, auch noch die Träger der Krankenhäuser sein. Das ist Kommunalpolitik. Dem sollten wir uns alle verpflichtet füh len.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Stolz, ich finde, das Parlament lebt von kontroversen Debatten, wenn man unter schiedlicher Meinung ist. Aber ich meine, gerade ist eine Chance vertan worden, zu zeigen, dass wir auch über die Frak tionen hinweg einen großen Zuspruch in dem Ziel haben, das
wir erreichen wollen. Deswegen war mir nicht ganz schlüs sig, in welche Richtung Ihre Rede führen sollte.
Ein Gesundheitssystem braucht ausreichendes und gut ausge bildetes Fachpersonal. Da sind wir uns einig. Wir haben ein Problem: Wir müssen die Attraktivität der Berufe in der Pfle ge, der Geburtshilfe und anderen Berufsfeldern steigern. Da sind wir uns einig. Ich halte es für dringend geboten, die ge sellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung gegenüber Frauen und Männern, die diesen Dienst machen, zu steigern. Auch da sind wir uns einig. Auch in der Analyse sind wir uns einig. Vor diesem Hintergrund hat der Wissenschaftsrat den Entschluss zur Teilakademisierung der Gesundheitsberufe ge troffen.
Bisher leisten wir uns in Deutschland in der Pflegeausbildung einen gewissen Sonderweg. Denn die Mehrheit der Qualifi kationsabschlüsse in den Mitgliedsstaaten der EU führt zum Bachelor of Nursing. Ich denke, auch da müssen wir etwas machen. Auch da sind wir uns einig.
Daneben darf die dreijährige Ausbildung nach dem Realschul abschluss nicht entwertet werden. Wir müssen etwas Zusätz liches einführen. Auch da, Frau Dr. Stolz, sind wir uns einig. Wir sehen, dass sich in diesem Bereich etwas tun muss. Ge rade am angelsächsischen, aber auch am skandinavischen Pflegesystem, wo der Wechsel schon stattgefunden hat, sehen wir, welche Fortschritte gemacht worden sind. Auch da sind wir uns überfraktionell einig.
Deswegen ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle handeln, dass wir Modelle entwickeln, dass wir behutsam vorgehen, dass wir dies evaluieren. Das Problem ist nicht, dass wir den Bedarf nicht erkennen. Das Problem liegt in der Eingruppierung und der Bezahlung in diesen Bereichen. Unterschieden werden muss, ob jemand die Universität besucht hat oder eine dreijäh rige Ausbildung gemacht hat. An dieser Stelle muss etwas pas sieren. Sie haben dies erwähnt. Auch da sind wir uns einig.
Dass in Baden-Württemberg dringender Handlungsbedarf be steht, sehen wir allein an den schnöden Zahlen. Im Studien gang Pflege/Pflegemanagement an der Hochschule Esslingen gab es im Wintersemester 2011/2012 113 Bewerbungen bei 20 Studienplätzen. Daran sieht man, wie groß der Bedarf ist, wie groß auch der Zuspruch ist. Deshalb sind wir auch daran, dies weiterzuentwickeln. Wir müssen die Empfehlungen des Wissenschaftsrats umsetzen: 10 bis 20 % eines Ausbildungs jahrgangs in den Gesundheitsfachberufen sollen einen akade mischen Hintergrund haben.
Das gilt nicht nur in der Pflege, sondern auch in den Berei chen Ergotherapie, Logotherapie, Physiotherapie und Geburts hilfe. Wir müssen jedoch behutsam vorgehen, nicht überstürzt, aber mit einem klaren Ziel vor Augen. Ich bin überzeugt, dass die Landesregierung hier auf dem absolut richtigen Weg ist.
Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen, liebe Frau Ministerin Bauer, auch namens unserer Fraktion noch mals zur Auszeichnung zur Wissenschaftsministerin des Jah res zu gratulieren.
Das ist doch das Zeichen, dass diese Koalition zusammen mit Ihnen jeden Tag für innovative und attraktive Hochschulen im Land kämpft. Von einer teilweisen Akademisierung der Ge sundheitsfachberufe werden sowohl die Hochschulen in un serem Land als auch die Patientinnen und Patienten profitie ren. Das muss das Ziel sein.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Glücksspiel jeder Art bietet ein extrem großes Sucht potenzial. Spieler, die ihre Neigungen nicht im Griff haben, können nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Familien – nicht nur finanziell – in existenzielle Nöte bringen.
Prävention und Spielerschutz sind daher zentrale sozialpoli tische Ansätze dieser Koalition. Ich bin der Überzeugung, Landesregierung und Landtag haben mit dem Landesglücks spielgesetz bereits eine wegweisende Regelung auf den Weg gebracht,
um legales Glücksspiel sinnvoll zu begrenzen und für die Spieler – es sind meist Männer – bestmöglichen Schutz zu ge währleisten. Dieses Gesetz trägt eine deutliche suchtpolitische Handschrift und übertrifft die Regelungen der meisten ande ren Länder.
Alle Anbieter müssen ein verbindliches Sozialkonzept vorle gen. Das halte ich für ganz entscheidend.