Protokoll der Sitzung vom 11.10.2012

Es ist, glaube ich, noch wichtig, dass ich darauf hinweise: Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht dringlich, weil wir, wie gesagt, den Gleichlauf der Gesetze in Bund und Land sicher stellen wollen. Deshalb bitte ich um eine zügige Beratung in den Ausschüssen. Wir haben es, glaube ich, entsprechend vor gesehen und aufs Gleis gesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie deshalb schon heute bitten, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu unterstützen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Schneider das Wort.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Grundsatzrede!)

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um die konsequente Anpassung des Landesvollstreckungs rechts an neue bundesrechtliche Vorgaben zu Zwangsvollstre ckungen. Es geht unstreitig um Verbesserungen, die den Ver waltungen des Landes und den Kommunen wichtig sind. Die CDU-Fraktion stimmt zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Ich hatte mich auf eine längere Rede vorberei tet! – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gute Rede! – Abg. Paul Nemeth CDU: Gute Rede!)

Sehr gut. – Für die Frak tion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Filius das Wort.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Können Sie noch schneller?)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! So beschleunigen kann ich es dann doch nicht. Ein paar Sätze möchte ich noch dazu sagen.

(Unruhe)

Der Gesetzentwurf wird sicherlich nicht für große Schlagzei len sorgen, aber im Bereich der Zwangsvollstreckung wird er erhebliche Wirkung entfalten. Der Modernisierungsbedarf im Zwangsvollstreckungsrecht ist augenscheinlich. Man ist in

dem Bereich der Technik weit vorangeschritten, und da ist ein entsprechend großer Nachholbedarf gegeben.

Eine effektive Vollstreckung war bislang häufig nicht mög lich. Man musste – wie man immer wieder sagen kann – dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen. Es bestand hier immer wieder die Schwierigkeit, dass ein Schuldnerverzeich nis erst vorgelegt werden konnte, wenn eine eidesstattliche Versicherung abgegeben worden ist.

Selbstverständlich sind Anpassungen vorzunehmen. Zum 1. Januar 2013 müssen Bund und Land in diesem Bereich in Gleichklang kommen. Das hat der Herr Minister schon ent sprechend ausgeführt. Der Gleichklang der Regelungen bei den Vollstreckungsakten der Landesverwaltung zur Zwangs vollstreckung wird hiermit letztlich hergestellt.

Von großer Bedeutung ist mit Sicherheit die Schuldnerdaten bank, die dann gebildet wird; vorher waren die Daten alle bei den Amtsgerichten abzurufen. Wenn hier eine Zentralisierung vorgenommen wird, führt das zu großer Effizienz.

Bei der Anhörung – darauf möchte ich noch Wert legen – ha ben die Gemeinden und Städte den Wunsch an uns herange tragen, privatrechtliche Forderungen der hoheitlichen Daseins vorsorge, beispielsweise der Stadtwerke, auch in die hoheit liche Zwangsvollstreckung – das betrifft die Behandlung ei nes Verwaltungsakts – einzubeziehen. Das – ich halte das für richtig – wurde vom Ministerium nicht als richtig angesehen, weil man dann eine privatrechtliche Forderung einem Hoheits akt gleichstellen würde. Dann würde der private Schuldner benachteiligt.

Das könnte zwar für die Stadtwerke positiv sein; aber dem Wunsch kann man nicht nachkommen, weil man hier einen ungerechtfertigten Systembruch vornehmen würde. Man wür de dann gegenüber anderen privatrechtlichen Forderungen ei nen Vorteil haben. Das darf nicht der Sinn sein.

Bei einer Gebührenhöhe von 25 € für die Vermögensauskunft zu bleiben halten auch wir für richtig.

Ich kürze es jetzt auch ab; es wird nicht ganz so kurz wie beim Herrn Kollegen Schneider.

Wir werden diesem Gesetzentwurf später unsere Zustimmung erteilen. Aber zunächst einmal geht es um die Überweisung des Gesetzentwurfs an die Ausschüsse.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Kollegen Nelius das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Heute wurde schon mehrmals der Satz von einem guten Tag für Baden-Württemberg be müht. So hoch möchte ich den aktuellen Tagesordnungspunkt natürlich nicht ziehen. Heute ist aber auf jeden Fall ein guter Tag für die baden-württembergischen Gläubiger.

Es ist eine alte und gute Tradition, die sich auch uneinge schränkt bewährt hat, dass die Vorschriften der zivilen Zwangsvollstreckung in der ZPO und die Vorschriften der Ver

waltungsvollstreckung in der Abgabenordnung und in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen von Bund und Ländern aufeinander abgestimmt sind. Heute erfolgt ein weiterer wich tiger Schritt; denn das Recht der Zwangsvollstreckung hat sich als modernisierungsbedürftig erwiesen. Ich denke, der Innen minister hat wesentliche Beispiele dafür genannt. Ich möch te Sie nicht langweilen, indem ich diese alle wiederhole. Auf jeden Fall wird das Land Baden-Württemberg auf den Bun desgesetzgeber reagieren und eine entsprechende Gesetzes novellierung in Gang setzen.

Da alle Fraktionen Zustimmung signalisiert haben, sollte der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich Herrn Abg. Dr. Goll das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Auch ich kann mich auf wenige Sät ze beschränken. Vielleicht ist folgender Hinweis aber noch in teressant.

Der Entwurf folgt den privatrechtlichen Vorschriften zur Zwangsvollstreckung. Das Gesetz zur Reform der Sachauf klärung in der Zwangsvollstreckung tritt am 1. Januar kom menden Jahres in Kraft. Dazu muss man wissen, dass dieses Gesetz endlich einen entscheidenden logischen Fortschritt bringt.

Früher hat man eine eidesstattliche Versicherung erst dann ab gelegt, wenn mehrfach formal festgestellt worden ist, dass da nichts zu holen ist. Dabei ist die eidesstattliche Versicherung meist das Mittel, um zum Erfolg zu kommen. Außerdem ist es wenig logisch, erst am Schluss zu fragen, ob man noch et was hat. Viel logischer ist es, am Anfang zu fragen, ob man noch etwas hat.

Es hat ein paar Jährchen gedauert, bis das bundesweit auf die Bahn kam. Dabei muss man aber wissen, dass Baden-Würt temberg an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs auf Bun desebene beteiligt war. Wir waren sehr daran interessiert, dass man bei diesem Thema vorankommt. Dies ist sozusagen ein bisschen ein baden-württembergisches Kind.

Es ist natürlich erfreulich, wenn man dem nun auf öffentlicher Seite folgt; denn dort gilt es genauso.

Der zweite Bestandteil dieser neuen Gesetzgebung besteht schlicht und einfach darin, die Möglichkeiten moderner Tech nik zu nutzen. Dafür schaffen wir jetzt sinnvolle Grundlagen im Land.

Insofern wird ohne Zweifel auch die Fraktion der FDP/DVP diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Ausspra che ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/2404, zur weiteren Beratung an den Innenaus schuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Da mit ist das so beschlossen und Punkt 3 der Tagesordnung er ledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Landesglücksspielgesetz (LGlüG) – Drucksache 15/2431

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Gall.

Werte Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wohl wahr, dass der zuvor beratene Gesetzentwurf keine Schlagzeilen produ zieren wird. Ob dies bei diesem Gesetzentwurf auch der Fall sein wird, darf bezweifelt werden; denn über diesen wird na türlich strittig diskutiert. In meinen Ausführungen werde ich aber sicher deutlich machen können, woran sich die Diskus sion im Zweifel entzünden wird.

Meine Damen und Herren, wir haben uns bereits im Juni die ses Jahres in diesem Haus intensiv mit dem Glücksspielrecht befasst. Damals ging es um die Ratifizierung des Gesetzes zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klas senlotterie der Länder.

Damals waren sich alle Fraktionen einig, dass ein Ausfüh rungsgesetz für Baden-Württemberg dringend erforderlich ist, wenngleich ich weiß, dass die FDP/DVP dieser Ratifizierung nicht zugestimmt hat. Den Fakt aber, dass ein Ausführungs gesetz erforderlich ist, hat auch die FDP/DVP-Fraktion mit getragen.

Nun liegt Ihnen, meine Damen und Herren, der Entwurf ei nes Landesglücksspielgesetzes für Baden-Württemberg vor. Wir alle wissen ja, was Anlass für diese gesetzlichen Aktivi täten gewesen ist: Das Bundesverfassungsgericht, der Euro päische Gerichtshof und die Europäische Kommission haben die Länder aufgefordert, das staatliche Glücksspielmonopol kohärent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren auszu richten und dabei zugleich auch die EU-Dienstleistungsricht linie entsprechend zu beachten und zu berücksichtigen.

Mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, den wir im Juni ratifiziert haben – andere Länder haben ihn natürlich auch ratifiziert –, halten wir – das ist, denke ich, eine wesent liche Aussage – am Glücksspielmonopol fest, öffnen aber zu gleich den Markt für bundesweit 20 private Anbieter von Sportwetten, Stichwort Dienstleistungsrichtlinie.