Protokoll der Sitzung vom 14.11.2012

Deswegen waren wir, die Landesregierung, etwas zurückhal tend. Denn einige finden dies ganz toll, und andere sehen dies als rückwärtsgewandt und unnötig an. Deshalb haben wir ge sagt: Schickt uns jeweils den betreffenden Kreistagsbeschluss. Wir beziehen das in unsere Entscheidung ein. Wir werden das – bis zum 16. November läuft die Frist, die wir gesetzt haben – so schnell wie möglich nach Berlin weiterreichen.

Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass andere Länder schneller waren, weil es dort Konsens gab. Doch je länger man wartet, umso größer ist die Gefahr, dass Kennzeichen schon vergeben sind, weil andere sie für sich reklamieren.

In Baden-Württemberg gibt es den speziellen Fall Backnang. Dessen altes Kennzeichen BK ist inzwischen auf den Börde kreis in Sachsen-Anhalt übergegangen, der sich möglicher weise auf einen Rechtsstreit einlassen will. Insofern ist noch völlig unklar, ob Backnang sein Altkennzeichen BK zurück bekommen kann.

Sie sehen, wir werden uns bemühen, das rasch zu entschei den. Es dauert aber noch ein paar Tage, bis wir alle Anträge

haben. Ich kann Ihnen zurzeit nicht sagen, wie viele Anträge gestellt worden sind. Im Übrigen muss sich der Landrat auch nicht an dieses Votum halten, sondern er kann uns auch zu et was anderem raten bzw. uns etwas anderes empfehlen. So ist also die Entscheidungssituation.

Jetzt komme ich zu den anderen Fragen, mit denen Sie mich zum Teil überfordern; denn so sehr bin ich nicht Teil der Ver waltung, sondern dafür gibt es Verwaltungseinheiten. Ich will nur sagen: Im Moment habe ich keine Kenntnis davon, dass wir die Praxis in Baden-Württemberg ändern wollen. In Sa chen E-Government gibt es in der Regierung in allen mögli chen Bereichen Überlegungen, wie wir die Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger möglichst einfach und kostengüns tig gestalten können. In diesem Sinn werden wir auch die von Ihnen aufgeworfenen Fragen angehen.

Ich biete Ihnen an, dass ich das von der Verwaltung schrift lich beantworten lasse.

Vielen Dank.

Gibt es weitere Fragen? – Wenn dem nicht so ist, dann rufe ich das nächste Thema auf:

K ü n f t i g e F i n a n z i e r u n g v o n G V F G P r o j e k t e n i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Die Frage kommt von der SPD. Ich erteile Herrn Kollegen Haller das Wort.

Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Die Regierung hat ein umfangreiches Maß nahmenpaket zur Förderung des Schienenpersonennahver kehrs beschlossen. Das ist eine weitere Großtat, die wir nicht genug zu schätzen wissen.

Ich bitte jetzt noch einmal um ein paar Antworten zu der Fra ge: Welche Projekte sind jetzt hier im Fokus, die erstens sehr zeitnah und zweitens in einem mittleren Zeitabschnitt vor 2019 abgearbeitet werden sollen? Was bedeutet diese für den Schienenpersonennahverkehr ganz wichtige Entscheidung fi nanziell für das Land Baden-Württemberg? Das ist das eine.

Zum anderen: Es gibt Projekte, die angedacht sind, aber in der Planung noch recht weit zurück sind. Was kann mit diesen Projekten passieren – im besten Fall, sprich wenn man bei ih nen, welches Wunder auch geschehen mag, doch noch recht zeitig vor 2019 zu Potte kommt, im schlechteren Fall, wenn man bei ihnen vor 2019 nicht mehr zu Potte kommt?

Drittens – Stichwort Kostendeckel; das ist den Grünen ja kein unbekanntes Thema –: Was bedeutet eine Kostensteigerung bei diesen Projekten für das Land Baden-Württemberg?

Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Verkehrsminister Her mann das Wort.

Vielen Dank, Frau Vorsitzende.

(Abg. Felix Schreiner CDU: Präsidentin!)

Frau Präsidentin. Danke.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: In diesem Fall identisch!)

In dem Fall identisch. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Haller hat es angesprochen: Wir, die Koalition, haben uns in dieser Woche im Rahmen der Überlegungen zur Haushaltsstrukturreform und dazu, wie die Finanzierung in nächster Zeit aussieht, einen richtig großen, schweren Bro cken vorgenommen, nämlich den, wie wir in den nächsten Jahren die sogenannten GVFG-Projekte finanzieren, also die Projekte, die mehr als 50 Millionen € kosten, bei denen sich der Bund bereit erklärt hat, bis 2019 die Kofinanzierung von 60 % zu übernehmen. Wir, das Land, müssen 20 % zahlen, die Kommunen – oder, wenn es ein anderer Träger ist, der an dere Träger – die anderen 20 %.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Bund angekündigt hat – wir hatten es schon mehrfach davon –, dass 2019 Schluss ist mit der GVFG-Finanzierung. Deswegen haben wir unter erhebli chem Druck gestanden. Erschwerend ist noch dazugekom men, dass der Bund Projekte zur Finanzierung nicht mehr an nimmt, wenn er befürchtet – das befürchtet er praktisch bei jedem Projekt –, dass die Projekte nicht bis 2019 fertig sind. In diesen Fällen verlangt er, dass eine Risikogarantie abgege ben wird, dass das Land nämlich notfalls die Projekte selbst finanziert oder eventuell die Kommunen dieses Risiko über nehmen.

Wir haben uns in dieser Woche zu weitreichenden Konsequen zen entschieden, die aber zwingend notwendig waren, wenn wir dem ÖPNV, dem Schienenpersonennahverkehr in BadenWürttemberg eine Perspektive geben wollen. Wir haben uns entschieden, dass wir für alle Projekte, bei denen das Land der Träger ist – das sind dann im Wesentlichen SPNV-, also meist S-Bahn-Projekte –, das Risiko für die Gesamtprojekte über nehmen. Das auf der einen Seite.

Wir haben uns für die Kofinanzierung aller möglichen Projek te entschieden, von denen wir glauben, dass sie bis 2019 rea lisiert werden können, sodass dafür die Landesmittel in Jah resscheiben bis 2019 bereitgestellt werden.

Insgesamt handelt es sich mit den laufenden Projekten – – Pro jekte im Umfang von etwa 100 Millionen € laufen schon, fer ner gibt es vertraglich abgesicherte Projekte, beispielsweise im Rahmen von Stuttgart 21. In Karlsruhe gibt es auch einen länger laufenden Vertrag. Wenn man das alles zusammenrech net – plus die politisch zugesagten Projekte –, ist man bei et wa 450 Millionen € Kofinanzierungsmitteln, die wir übernom men haben.

Damit haben wir eine ganze Reihe von Projekten – von S-Bahnen und Stadtbahnen – abgesichert, was den Anteil Ba den-Württembergs anbelangt. Das sind die S-Bahn RheinNe ckar – die zweite Baustufe –, die Breisgau-S-Bahn, die Stadt bahn Heilbronn – konkret der Nordast und die Strecke Ne ckarsulm–Bad Rappenau –, die Stadtbahn Mannheim-Nord, die Stadtbahn U 12 in Stuttgart – vom Hauptbahnhof nach Remseck, dritter und vierter Teilabschnitt –, die Stadtbahner weiterung in Freiburg – Messelinie –, die Stadtbahnerweite rung in Freiburg – Werder-/Rotteckring –, die Straßenbahn Ulm, die Stadtbahn U 6 in Stuttgart – die Verlängerung zum Flughafen – und schließlich die Verlängerung der S-Bahn von Bernhausen nach Neuhausen.

Das ist ein sehr umfangreiches und sehr ambitioniertes Paket. Wir glauben aber, das war unser Anspruch. Wir wollen den ÖPNV voranbringen, und wir, die Koalition, haben gesagt, wir wollen alles tun, dass kein Euro verloren geht, den wir vom Bund als Zuschuss bekommen können.

(Zuruf: Das ist wichtig!)

Wenn wir mit all diesen Projekten beim Bund erfolgreich wä ren – was ja noch nicht sicher ist; der Bund muss das ja auch zusagen –, dann würden wir ein ziemlich großes Stück von dem Kuchen der Bundesfördermittel bekommen.

Wir haben ferner einige Projekte, die uns auch wichtig, lieb und teuer sind, Kollege Haller, in Ihrem Wahlkreis z. B. die Regionalstadtbahn Neckar-Alb. Diese ist bei dieser Liste jetzt nicht dabei, weil das Gesamtprojekt aus derzeitiger Sicht auf jeden Fall nicht bis 2019 realisiert werden kann, weil man pla nerisch noch nicht so weit ist und weil das von den Kosten und von der Umsetzung her nicht vorstellbar ist. Das ist ein riesiges Projekt, in der Summe liegt es bei weit über 1 Milli arde €.

Wir haben mit der Region besprochen, dass wir gern einen kleineren Anteil aufnehmen würden, wenn es denn so weit wäre. Die Kommunen und die Region haben sich noch nicht auf ein kleines Paket verständigt. Deswegen müssen wir der Region sagen: Es ist uns ein wichtiges Projekt, wir würden es gern anmelden, aber wir würden es nur dann tun, wenn wir ein absehbares Paket haben, das bis 2019 realisierbar ist – dann würden wir für unseren Anteil kämpfen –, oder wenn der Bund signalisiert, dass es doch eine Lösung gibt, die über das Jahr 2019 hinausgeht. Dann würden wir dieses Projekt wie etwa auch das Mobilitätsnetz Heidelberg oder die S-Bahn Calw–Renningen – alle diese Projekte, die in der Region schon weit fortgeschritten sind, hinter denen eine große Mehr heit steht, die aber planerisch nicht so weit sind oder nicht in diesem Zeitraum realisiert werden können – gern mit aufgrei fen.

Die letzte Frage von Ihnen war: Wie ist es mit dem Kosten deckel? Wir haben bei all diesen Projekten, glaube ich, ziem lich scharf gerechnet, und wir können einigermaßen sicher sein, dass es etwa bei den vorgeschlagenen Kosten bleibt. Wir haben auch ein Polster vorgesehen. Wir gehen zwar nicht da von aus, dass alles genau so herauskommt, wie es heute an gesetzt wird, aber klar ist eines: Wenn mehrere Projekte finan ziell aus dem Ruder laufen würden, ginge das natürlich zulas ten der anderen, weil wir – aufgeteilt in Jahresscheiben – ein Gesamtfinanzierungsvolumen der Kofinanzierung beschlie ßen oder umsetzen werden.

Wenn Projekte den vorgesehenen Anteil überschreiten, dann wäre die Frage gestellt: Legen wir noch eins drauf und schie ßen nach, oder müssen wir ein Projekt, das noch nicht so weit ist, zurückziehen? Das haben wir aber noch nicht endgültig entschieden. Im Moment glaube ich, dass wir alles getan ha ben, eine seriöse Berechnung vorzulegen und entsprechend auch Finanzierungsvorschläge zu machen.

Danke schön.

Herr Minister, Sie kön nen am Rednerpult bleiben, denn es liegen drei weitere Fra gen vor.

Die erste Frage hat Herr Kollege Köberle.

Lieber Herr Minister, die Bot schaft von gestern Abend hört sich wirklich gut an. Es war ei ne richtige Entscheidung, so viele Bundesmittel wie möglich abzurufen. Aber einfach die Frage an Sie: Ist es nicht völlig selbstverständlich und entspricht es nicht der Kontinuität der bisherigen Landesverkehrspolitik, dass man sowohl für Stra ßenbauprojekte als auch für Schienenprojekte wirklich jeden Euro in Berlin abholt, der von Berlin zu bekommen ist? Und ist es nicht eher so, dass es sich zwar um etwas Richtiges, aber nicht um etwas sensationell Neues dieser Landesregierung handelt, sondern um etwas, was eigentlich in der Kontinuität der bisherigen Landespolitik erfolgt?

Zweite Frage: Wie teilen sich die angekündigten 450 Millio nen € auf? Ich gehe einmal davon aus, dass es nicht reine Lan deshaushaltsmittel sind, sondern dass in diesen 450 Millio nen € kommunale Mittel und anderes Geld stecken.

Dritte Frage. Frau Präsidentin, darf ich?

Ja, wenn es die letzte ist.

Dann melde ich mich nachher noch einmal zu Wort.

Herr Köberle, vielen Dank für das Lob. Ich weiß nicht, ob ich es zurückgeben kann, ob das immer so war. Ich war ja, wie Sie wissen, von 1988 bis zu unserer Regierungsübernah me nicht mehr im Landtag. Was Sie zwischen 1988 und 2011 gemacht haben, weiß ich nicht so ganz genau. Aber wenn ich aus Ihrer Regierungszeit mehr Verpflichtungsermächtigungen für die Projekte gehabt hätte, dann hätte ich sie jetzt nicht be sorgen müssen. So viel kann ich schon sagen.

Es war auch kein leichter Kampf, auch in dieser Koalition. Obwohl wir überzeugt sind, dass etwas getan werden muss, waren wir natürlich auch in der Klemme. Wir haben es heute Morgen in der großen Haushaltsdebatte erlebt: Sie machen uns ständig und bei jeder Debatte den Vorwurf, wir würden nicht genügend sparen. Sie können an diesem Beispiel sehen, dass man, wenn man in die Zukunft gehen will, auch in die Zukunft investieren muss. Wenn man will, dass Verkehr ver lagert wird, muss man ein gutes ÖPNV- und SPNV-Angebot machen.

Diese Projekte sind in der Tat auch schon zum großen Teil von der früheren Landesregierung mit bearbeitet worden, aber sie waren eben nicht durchfinanziert.

Sie haben mich nach der Finanzierung gefragt. Die laufenden Projektkosten betragen etwa 100 Millionen €. Etwa 60 Milli onen € fließen nach Karlsruhe. Dem liegt sozusagen ein Alt vertrag zugrunde, den Sie, die frühere Regierung, schon ab geschlossen hatten. Ebenso ist es bei den 112 Millionen €, die als Teilfinanzierung über GVFG-Mittel in das Projekt Stutt gart 21 fließen.

In der Summe sind es 100 Millionen € für laufende Maßnah men und 180 Millionen € für neue Maßnahmen. Hierbei han delt es sich um die Kofinanzierung des Landes – keine kom munalen Mittel, sondern reine Landesmittel.

Dazu kommt noch die Sicherheit, die wir für die Abwicklung der gesamten Projekte angeben, bei denen das Land die Ver

antwortung hat. Da übernehmen wir etwa 176 Millionen € an Bürgschaften bzw. Verpflichtungsermächtigungen, falls die Kosten am Ende vom Land zu tragen wären, weil man nicht fertig wird.

Es liegt eine weitere Nachfrage des Kollegen Schwarz vor.

Herr Minister, wir begrü ßen natürlich ausdrücklich, was vereinbart wurde.

Ich möchte dazu noch eine Frage stellen. Sie haben angespro chen, dass Sie die Projekte kategorisiert haben und sich dar an orientiert haben, wie weit diese planerisch vorangeschrit ten sind. Können Sie noch etwas zu diesen Kategorisierungen sagen?